Protocol of the Session on January 12, 2012

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Kowalewski! Meine Damen und Herren! Aufgrund der vorbereitenden Baumaßnahmen zur Silvestermeile ist es in der Tat zu massiven Verkehrsumleitungen im umliegenden Straßenland gekommen. Daraus hat sich auch die Notwendigkeit ergeben, Buslinien umzuleiten. Dies war unvermeidlich und gewollt.

Wie steht es aber um die Transparenz? – In der mir von der BVG übermittelten Stellungnahme wurden die Umleitungen der M85 entgegen Ihrer Darstellung durchaus an den betreffenden Haltestellen ausgehängt, sowie auch über die LED-Laufzeile und auf der Homepage der BVG angezeigt. Die Anzeige am Hauptbahnhof hat im Übrigen die Zeiten am S- und U-Bahnhof Hauptbahnhof angezeigt, allerdings nicht das Thema Haltestelle Washingtonplatz, denn dort kam der Bus auch nicht vorbei. Diese Anzeige war deswegen plausibel.

Ich bitte um Verständnis – weil Sie nach der ServiceOrientierung des Busfahrers beziehungsweise des Callcenters fragten –, dass – bezogen auf diesen einen Fall – in Anbetracht der Kürze keine wirklich seriöse Prüfung möglich war.

Ich teile Ihre Auffassung, dass die BVG beim Thema Dienstleistungs- und Service-Orientierung ohne Kompromisse hervorragend sein muss. Da bin ich mir mit der BVG einig. Wenn man sich anschaut, was im Zusammenhang mit der Silvestermeile organisiert werden musste, ist es der BVG alles in allem gut gelungen.

Eine abschließende Bemerkung zu Ihrer zweiten Frage zur Statistik: Es gibt eine solche Statistik. Sie besagt, dass im Jahr 2011 in über 99 Prozent der Fälle – und das liegt deutlich über der im Verkehrsvertrag geforderten Quote von 97 Prozent – die Fahrgastinformation vorgelegen hat. Das ist ein guter Beweis dafür, dass sich die BVG insgesamt schwer ins Zeug legt.

Danke schön! – Haben Sie eine Nachfrage, Herr Kowalewski?

Nein, danke!

Weitere Nachfragen liegen hierzu nicht vor.

Wir kommen damit zur Frage Nr. 11 der CDU zum Thema

Umsetzung des Qualitätspakets im Schuljahr 2011/2012

Bitte, Frau Kollegin Bentele, Sie haben das Wort!

Ich frage den Senat:

1. Welche Maßnahmen des Qualitätspakets werden im aktuellen Schuljahr umgesetzt, und welche Maßnahmen befinden sich noch in der Vorbereitung?

2. Wie weit sind insbesondere die Pläne zur verbindlichen Schulleiterqualifikation gediehen, und wann wird der offizielle Empfang der Senatorin für langjährige Dienstkräfte stattfinden?

Bitte, Frau Senatorin Scheeres!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Bentele! Das Qualitätspaket umfasst 31 Maßnahmen. Sie können sich vorstellen, dass sich diese Maßnahmen auf einem unterschiedlichen Entwicklungsstand befinden. Ich nenne einige exemplarisch, damit Sie sich vorstellen können, was im Moment auf den Weg gebracht wurde und wie die Entwicklung ist.

Im Bereich der Sprachförderung haben wir eine Expertise zum Thema Sprachbildung in Berlin in Auftrag gegeben. Diese Expertise wird im Frühjahr vorliegen. Die Schulen, die zusätzliche Mittel zur Sprachbildung bekommen haben, haben Sprachkoordinatorinnen und Sprachkoordinatoren benannt. Das sind im Moment hundert Personen, die entsprechend qualifiziert werden. Die Schulen, die das betrifft, erarbeiten im Moment schuleigene Sprachförderkonzepte.

Ein weiteres Thema sind Schülermentorinnen und -mentoren in der Leseförderung. Im Schuljahr 2011/2012 findet in den Schulen eine Auswahl statt. Das Projekt wird begleitet. Informations- und Fortbildungsmaßnahmen werden angeboten.

Ein weiteres Thema ist die Stärkung der Motivation von Schülerinnen und Schülern. Das betrifft Schulen mit einem besonders hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit einem besonderen Betreuungsbedarf oder mit einem mindestens 60-prozentigen Anteil an Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunft und mit Lehrmittelbefreiung. Es gab die Idee, denen ein Gutscheinheft an die Hand zu geben. Das haben wir gemacht. Darin sind zum Beispiel Fahrkarten oder Gutscheine für kulturelle Veranstaltungen enthalten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Gutscheine, wenn sie besonders gute Leistungen erbracht haben.

Ein weiterer Punkt ist der Grundwortschatz. Alle Grundschulen haben zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 mit einem verbindlichen Grundwortschatz eine Vorgabe erhalten.

Ein weiteres Feld ist die Verbesserung fachlicher Leistungen. In diesem Jahr werden Fachcoaches die Arbeit aufnehmen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Zur Umsetzung einer verbindlichen Schulleiterqualifikation wird die Bildungslaufbahnverordnung geändert. Die notwendigen Rechtsänderungen befinden sich gerade im Mitzeichnungsverfahren. Die Einführung einer verbindlichen Schulleiterqualifikation bezieht sich auf Lehrkräfte, die sich für das Amt des Schulleiters oder der Schulleiterin bewerben wollen.

Zum Empfang langjähriger Dienstkräfte: Wir bereiten das vor und werden die Personen selbstverständlich rechtzeitig informieren, wann diese Veranstaltung stattfindet.

Vielen Dank! – Frau Bentele, haben Sie eine Nachfrage?

Ich habe eine kurze Nachfrage: Im Bereich der Motivation der Schüler gab es auch die Idee, den Schulen einen Preis zu verleihen, die den Anteil der Schulabbrecher signifikant senken konnten. Haben Sie diesbezüglich Pläne?

Bitte, Frau Senatorin!

Frau Abgeordnete! Ich müsste mich informieren, wie da der aktuelle Stand ist. Ich gebe Ihnen dann die entsprechende Information.

Danke schön!

Da es keine weiteren Nachfragen gibt, kommen ich zur nächsten Frage zum Thema

Das laute Schweigen des Kultursenators zu den Vorgängen im Tacheles

Bitte Frau Kollegin Bangert von den Grünen!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Ist das Schweigen des Kultursenators Wowereit zu dem willkürlichen und rechtlich äußerst fragwürdigen Vorgehen gegen den Künstler Alexander Rodin in der Kunstruine Tacheles dahin gehend zu verstehen, dass sich der Senator nur noch für den Bau einer Kunsthalle interessiert, nicht aber dafür, wie unwürdig mit Künstlern dieser Stadt umgegangen wird?

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

2. Wie bewertet der Senat das eigenmächtige Vorgehen der Anwälte der HSH Nordbank, die, soweit ersichtlich, ohne Rechtsgrundlage die Beschlagnahmung des Lebenswerks von Alexander Rodin durch einen privaten Sicherheitsdienst veranlasst haben?

Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister! Sie haben als Kultursenator das Wort.

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Bangert! Zu den Fragen 1 und 2: Die juristische Situation im Tacheles kann und will der Senat nicht bewerten. Ob und inwieweit das Agieren des Zwangsverwalters korrekt und angemessen war, darüber werden Gerichte zu entscheiden haben.

Gleichwohl hat sich Staatssekretär Schmitz sofort nach Bekanntwerden des Falles vermittelnd eingeschaltet. Das Ziel der Vermittlung besteht darin, Herrn Alexander Rodin wieder Zugang zu den von ihm geschaffenen Kunstwerken zu ermöglichen und diese vor möglichen Schäden zu bewahren. Zu diesem Zweck hat Herr Schmitz Gespräche mit den Betreibern des Tacheles geführt und Kontakt zum Rechtsvertreter des Zwangsverwalters, zum Anwalt von Herrn Rodin und zu einem vom Gericht bestellten Sequester aufgenommen. Es gibt seitdem ernsthafte Bemühungen aller Beteiligten, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, die Herrn Rodin wieder in den Besitz seiner Werke bringt. Die Bemühungen sind durchaus erfolgversprechend, aber bis zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht ganz abgeschlossen.

Danke schön! – Frau Bangert hat keine Nachfrage.

Dann kommen wir zur rekordverdächtigen Frage 13 der Kollegin Sommer von der Linken zum Thema

Geschlechtergerechte Besetzung von Führungspositionen

Bitte Frau Kollegin, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Ausnahmeregelungen und welche Gründe erlauben es nach Ansicht des Senates, im Land Berlin Führungspositionen ohne Ausschreibung zu besetzen, wie es offenbar bei der Stelle der Polizeipräsidentin bzw. des Polizeipräsidenten beabsichtigt ist?

2. Wie wird bei solchen Ausnahmen den Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes zur geschlechtergerechten Besetzung von Führungspositionen im Land Berlin Rechnung getragen?

Danke schön! – Herr Senator Henkel antwortet. – Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Sommer! Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes sind die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreibung zu ermitteln. Über Ausnahmen von der Pflicht zu dieser Stellenausschreibung entscheidet der Landespersonalausschuss. Der Landespersonalausschuss ist ein unabhängiges Gremium, das gemäß § 16 des Landesbeamtengesetzes seine Tätigkeit innerhalb der Gesetze unabhängig und in eigener Verantwortung ausübt.

Zu Ihrer zweiten Frage: § 5 Abs. 7 des Landesgleichstellungsgesetzes stellt klar, dass Ausschreibungspflichten und Ausnahmen hiervon aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften von den Regelungen des LGG unberührt bleiben. Die beamtenrechtlichen Vorschriften sind also insoweit Spezialregelungen zu denen des Landesgleichstellungsgesetzes. In Fällen, in denen der Landespersonalausschuss allgemein oder im Einzelfall eine Ausnahme von der Stellenausschreibungspflicht zulässt, besteht deshalb auch keine Stellenausschreibungspflicht nach dem LGG.

Danke schön! – Frau Kollegin Sommer, haben Sie eine Nachfrage?

Nach meiner Information gibt es im Landespersonalausschuss eine Beschlusslage, und diese Regelung gibt nicht her, dass § 5 Landesgleichstellungsgesetz ausgehebelt werden kann.