b) Umsetzung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA ErrichtungsG)“ vom 11. Dezember 2014 (Drs. 17/1980 Neu)
Wird den Dringlichkeiten widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatungen der sechs Paragrafen miteinander zu verbinden. – Auch hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 6 der Drucksache 17/1980 Neu. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von grundsätzlich fünf Minuten zur Verfügung. Die
Auswirkung einer Redezeitüberschreitung und die Anrechnung auf das Kontingent der Fraktion sind Ihnen hinlänglich bekannt. – Es beginnt die Fraktion der SPD. Ich erteile das Wort der Kollegin Becker. – Bitte schön!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ein starkes Signal, das die rot-schwarze Koalition in die Stadt sendet. Wir verabschieden ein Gesetz, mit dem heute ein Fonds mit der gesetzlichen Bezeichnung Sonderfonds Infrastruktur der Wachsenden Stadt, kurz SIWA, errichtet wird.
Es ist gut, weil wir in die Zukunft investieren. Wir haben uns in der ersten Lesung und im Hauptausschuss intensiv ausgetauscht, und ich habe den Eindruck, dass die Opposition im Grundsatz mit uns einig ist. Daher hätte ich es heute begrüßt, wenn Sie mit uns gestimmt hätten.
Lassen Sie mich die drei Kernpunkte des Gesetzes nennen. Erstens: Wir führen den Konsolidierungskurs in Berlin fort und sind nun das erste deutsche Bundesland, das per Gesetz eine Schuldentilgung von Haushaltsüberschüssen zu 50 Prozent fixiert. Das ist ein großer Erfolg.
Zweitens erweitern wir als Bundesland unsere Möglichkeiten, um zusätzlich und zweckgebunden in unsere Infrastruktur zu investieren. Wir binden uns auch hier per Gesetz und speisen diese andere Hälfte der Überschüsse ab 2014 in den Sondervermögensfonds ein. Auch das ist beachtlich.
Drittens ist das Gesetz ein verantwortungsvoller Ausweg aus dem Dilemma, sowohl Schulden tilgen zu müssen als auch Investitionen nicht zu unterlassen. Wir schaffen mit dem Sondervermögen Wachsende Stadt aus eigener Kraft Spielräume, etwa für Sanierungsaufgaben, für den Ausbau der städtischen Infrastruktur, für die Bereiche Verkehr, Jugend und Bildung sowie Sport und Freizeit und für die Unterbringung von Flüchtlingen.
Eine wachsende Bevölkerungszahl geht mit zusätzlichen Anforderungen einher. Dem tragen wir Rechnung. Wir setzen Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung, stimulieren Wachstum und Beschäftigung und leisten einen wichtigen Beitrag, die Investitionsquote in der Stadt zu erhöhen. Eine DIW-Studie hat herausgefunden, dass jeder regional investierte Euro ein Mehrfaches an Wirtschaftskraft hervorbringt.
Sie sind doch gleich dran, Herr Zillich! – Das Gesetz tritt zum 31. Dezember 2014 in Kraft, wobei der Zugriff auf etwaige Haushaltsüberschüsse auf das vollzogene Haushaltsjahr erfolgt, also für 2014.
Ich möchte auch erwähnen, dass wir die Überführung der Überschüsse in den Sondervermögensfonds um 80 Millionen Euro Konsolidierungshilfen des Bundes reduzieren. Das halten wir für richtig und gut und betrachten es als konkludente Auslegung der Vereinbarung mit dem Bund, der wir so nachkommen wollen.
Nein! – Ebenso nutzen wir solche Spielräume – mein Kollege Schneider hat hier vor zwei Wochen bildhaft vom lebenden Haushalt gesprochen –, die den Senat in die Lage versetzen, im laufenden Haushaltsvollzug mit zusätzlichen Maßnahmen zu reagieren und zu handeln. Das ist richtig und uns wichtig, und ich meine, wir sind uns hier prinzipiell einig.
Unsere Botschaft ist klar: Wir stärken notwendige Investitionen für die wachsende Stadt, ohne die Prämisse stabiler Finanzen zu gefährden. Wir handeln vorausschauend, denn künftig werden mehr Berlinerinnen und Berliner unsere Infrastruktur nachfragen. Das bedeutet mehr Kitas, Schulen, Hochschulplätze, Wohnraum, gute Verkehrswege und nicht zuletzt ein ausreichendes Angebot an Sport- und Freizeitanlagen genauso wie reibungslos funktionierende Bürgerämter in den Bezirken.
Ich bitte Sie, dem vorliegenden Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens für die Infrastruktur der wachsenden Stadt zuzustimmen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Kollege Esser. – Bitte schön, Kollege Esser!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Frau Becker! Ja, in der Grundintention sind wir uns einig.
Das war in der Vergangenheit von Ihrer Seite – ich betone: von Ihrer Seite – nicht so. In den Haushaltsberatungen hatten Sie sich noch zu der Behauptung verstiegen, die Oppositionsfraktionen betrieben eine verantwortungslose Haushaltspolitik,
weil sie mehr investieren und dafür weniger tilgen wollten als der Senat. Schön, dass Sie das jetzt anders sehen und genauso sehen wie wir.
Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses entscheidet auf Vorschlag des Senats über die Mittelverwendung.
Denn hier wird uns gesagt, über die vordringlichen Investitionen soll der Senat im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss entscheiden.
Das Parlament in seiner Gesamtheit kann keine Vorschläge über die Mittelverwendung machen. Die Entscheidung über die Mittelverwendung wird in einem einzelnen Ausschuss entschieden, und Abgeordnete, die diesem Ausschuss nicht angehören – und das sind die meisten hier –, erhalten noch nicht einmal die Information, die berühmte rote Nummer, automatisch zur Kenntnis.
Dieses demokratiefeindliche Verfahren bei der Beschlussfassung über öffentliche Gelder lehnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entschieden ab.