Kann man sich bei Ihnen darauf verlassen, dass Sie dafür sorgen werden, dass so etwas bei anderen Bauvorhaben besser läuft? Das wäre hier einmal ein Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Otto! Es ist ein Risikopuffer von einem halben Jahr Bauzeit in der Bauplanung enthalten. Insofern geht der Senat davon aus, dass die Eröffnung Mitte 2017 erfolgen kann. Ich habe den Eindruck, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Senatsverwaltung damit befasst sind, sowie die Baufirmen vor Ort hart an der Einhaltung dieses Terminplans arbeiten.
Danke schön! – Für eine weitere Nachfrage erteile dem Herrn Kollegen Schruoffeneger von Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Jetzt funktioniert es! Jetzt ist es an, liebe Kollegen! – Herr Senator! Wie bewerten Sie politisch die Tatsache, dass der Senat trotz des einhelligen Votums des Tempodrom-Untersuchungsausschusses im Jahr 2006, der festgestellt hat, dass eine Konsequenz aus diesem Desaster sein müsste, keinen Baubeginn mehr vorzunehmen, bevor
die Planung fertig ist und gleichzeitig mit einer Kostensteigerung beim Schillertheater mit gleichem Grund, erneut in der Verantwortung von Herrn Müller ein Vorhaben angeschoben hat, das nicht fertig geplant war?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schruoffeneger! Es gab in der Stadt das Bemühen, die Baumaßnahmen so schnell wie möglich abzuschließen.
Auch aus dem Parlament heraus gab es den Wunsch, die Staatsoper so schnell wie möglich wieder zu eröffnen, weil sie ein Kulturgut ersten Ranges ist. Daraus ist der Wunsch nach Beschleunigung entstanden.
Sie haben mich nach der politischen Bewertung für künftige Bauvorhaben gefragt. In dieser Größenordnung ist die Konsequenz zu ziehen, dass solche Planungsschritte abgeschlossen werden müssen und vor allem nach Baubeginn und während der Bauzeit ein Redaktionsschluss zunächst einmal einzuhalten ist, also nicht noch zusätzliche Erweiterungen stattfinden dürfen.
Ich bewerte das so, dass sich die beteiligten Stellen im Senat und bei den Baufirmen bemüht haben, die Staatsoper so schnell wie möglich zu eröffnen. Das ist an dieser Stelle nicht gelungen; das ist klar. Daraus wird der Senat für die Zukunft die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen haben. Das ist selbstverständlich.
Für die nächste und möglicherweise auch letzte Frage des heutigen Tages erteile ich das Wort Herrn Kollegen Dr. Behrendt von Bündnis 90/Die Grünen.
Jetzt ist es bei mir an! – Ich frage den Senat: Wie beurteilt der Senat, dass einerseits vonseiten des Verbraucherschutzsenators eine Kampagne zum Datenschutz im Netz,
wonach nicht so viele Daten im Netz preisgegeben werden sollen, weil sie dann von Dritten genutzt werden, läuft und zum anderen die CDU genau mit Daten, die sie aus dem Netz gefischt haben, zu einer Veranstaltung Leute einlädt, die gar nicht eingeladen werden wollen, und das auch noch mit Justizsenator Heilmann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Abgeordneter Behrendt! In der Tat führen wir eine Kampagne durch, bei der wir die Bevölkerung darüber informieren, welche Daten sie unbewusst weitergeben. Das hat aus meiner Sicht nichts mit der Frage zu tun, welche Daten ganz bewusst ins Internet gestellt werden. Zu der weitergehenden Rechtsfrage, ob diese für Einladungen von nicht zum Senat gehörenden Institutionen genutzt werden dürfen – diesen letzten Teil möchte ich nicht bewerten, weil es keine Senatsaufgabe ist –: Ich sehe diese Frage jedenfalls durchaus anders als die Presseberichterstattung, auf die Sie rekurrieren.
Danke schön! – Gibt es eine Nachfrage, Herr Dr. Behrendt? – Ich schaue gerade nach einer weiteren Nachfrage.
Ja, das bin ich! – Herr Heilmann! Den Verbraucher darüber zu informieren, welche Daten er hinterlässt, ist ganz interessant, aber wie sehen Sie es denn als Justizsenator, dass es gegebenenfalls Regulierungsbedarf gäbe, welche Daten Firmen überhaupt unbewusst erheben dürfen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lauer! Ich sehe Regulierungsbedarf. Wie Sie wissen, setze ich mich sehr dafür ein, dass wir in Europa eine Datenschutzgrundverordnung bekommen, die unmittelbar geltendes Recht wäre. Ich halte nichts davon, dieses in europäischer Kleinstaaterei zu regeln. Die meisten Anbieter haben Ihre Server gar nicht in Deutschland und
unterliegen deshalb nicht deutschem Datenschutzrecht. Das werden wir nur international, zumindest europäisch, regeln können. Die Datenschutzgrundverordnung in ihrem jetzigen Entwurfsstadium hat dazu eine Menge Regelungen. Da es einen gewissen technischen Fortschritt weiterhin geben wird, wird dies sicher nicht das Ende der Regulierung sein.
a) Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA ErrichtungsG)“