Protocol of the Session on December 11, 2014

Frau Dilek Kolat

Bürgermeisterin und Senatorin für die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

Frau Sandra Scheeres

Senatorin für die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Herr Dr. Matthias Kollatz-Ahnen

Senator für die Senatsverwaltung für Finanzen

Herr Mario Czaja

Senator für die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales

Herr Thomas Heilmann

Senator für die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Herr Andreas Geisel

Senator für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Frau Cornelia Yzer

Senatorin für die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung

Zu lfd. Nr. 4.1:

Priorität der Fraktion der SPD

b) Umsetzung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA ErrichtungsG)“ vom 11. Dezember 2014 (Drs. 17/1980 Neu)

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/2017

Der Senat wird gebeten, dem Parlament im 1. Quartal 2015 einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Zuführung der vorgesehenen Mittel aus dem Haushalt an das Sondervermögen „Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA ErrichtungsG)“ ausgestaltet werden soll.

Zu lfd. Nr. 7:

Wahl von vier Abgeordneten zu Vertretern Berlins für die 38. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 9. bis 11. Juni 2015 in Dresden

Wahl Drucksache 17/1965

Das Abgeordnetenhaus hat für die 38. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 9. bis 11. Juni 2015 in Dresden folgende Abgeordnete als Vertreter Berlins gewählt:

Frau Abgeordnete Dr. Clara West (SPD)

Frau Abgeordnete Bruni Wildenhein-Lauterbach (SPD)

Herr Abgeordneter Sven Rissmann (CDU)

Frau Abgeordnete Antje Kapek (GRÜNE)

Zu lfd. Nr. 7 A:

Wahl der Mitglieder des Medienrates der Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Wahl Drucksache 17/1757

Das Abgeordnetenhaus hat gemäß § 10 Absatz 1 des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks vom 30. August/11. September 2013 (Berlin GVBl. Nr. 34

vom 11.12.2013, S. 638) drei Mitglieder des Medienrates sowie zusammen mit dem Brandenburger Landtag ein weiteres Mitglied, das zugleich den Vorsitz innehat, für die kommende Amtsperiode des Medienrates gewählt.

Es wurden gewählt:

Herr Dr. Hansjürgen Rosenbauer (Vorsitz)

Frau Karin Schubert

Frau Gabriele Wiechatzek

Herr Markus Beckedahl

Zu lfd. Nr. 12:

Nanopartikel in Alltagsprodukten: kleine Teile, großer Informationsbedarf

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 19. November 2014 Drucksache 17/1978

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1720

Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, welche Erkenntnisse und Untersuchungen es bereits zu Auswirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Nanotechnologie gibt. Darüber hinaus ist zu prüfen, wie und mit welchen Partnern die Berliner Bevölkerung über die Verwendung von Nanomaterialien in Alltagsgegenständen und die damit zusammenhängenden Vor- und Nachteile informiert werden kann. Der Schwerpunkt sollte nicht nur auf Gesundheits-, sondern auch auf Umweltaspekten liegen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2015 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 13:

Wahlen sind Vertrauenssache: Keine Nachzählungen im Hinterzimmer

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 24. November 2014 Drucksache 17/1995

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1132

Der Senat wird aufgefordert, die Landeswahlordnung so zu ändern, dass die Öffentlichkeit der Nachzählung sichergestellt wird. Dazu soll in der Landeswahlordnung eine Regelung aufgenommen werden, dass die Nachzählung öffentlich erfolgt und Ort und Zeit in geeigneter Form bekannt zu machen ist.

Weiter ist eine Regelung aufzunehmen, in welchen Fällen eine Nachzählung erfolgt. Bei der Rüge von Unre

gelmäßigkeiten durch einen betroffenen Wahlbewerber hat in der Regel eine Nachprüfung stattzufinden, wenn eine Auswirkung des geltend gemachten Fehlers auf das Ergebnis nicht ausgeschlossen ist. Im Übrigen sind Nachprüfungen nach pflichtgemäßem Ermessen vorzunehmen, wenn ein Wahlbewerber substanziierte Rüge gegen die Richtigkeit eines Wahlergebnisses erhebt. Unsubstanziierte oder unkonkrete Nachprüfungsverlangen sind zurückzuweisen.