Protocol of the Session on December 11, 2014

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 15. März 2015 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 16:

Qualitätsstandards bei der Flüchtlingsunterbringung sicherstellen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 1. Dezember 2014 Drucksache 17/2004

zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/1405

Der Senat wird in seinen Planungen nachhaltig unterstützt, unter Einbeziehung des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ein standardisiertes Verfahren zu entwickeln, dass eine regelmäßige sowohl anlassbedingte als auch anlassfreie Kontrolle aller im Land Berlin vorhandenen Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen festschreibt. Dabei sind auch die dabei zu beachtenden Prüfungskriterien sowie die an der Prüfung Beteiligten festzulegen.

Zugleich sollen ein normiertes Verfahren der Mängelprotokollierung sowie verbindliche Regeln zu deren Beseitigung festgelegt werden. Dabei sollen auch rechtliche Konsequenzen bei wiederholten schwerwiegenden Vertragsverletzungen bzw. bei nicht fristgemäßer Mängelbeseitigung fixiert werden.

Der Senat wird aufgefordert, vor der Eröffnung neuer Gemeinschaftsunterkünfte individuell eine abgestimmte Kommunikations- und Informationsstrategie mit den betroffenen Bezirken, dem LAGeSo und den beteiligten Akteuren sicherzustellen.

Zugleich wird der Senat gebeten, ein praktikables Verfahren zur Entgegennahme von Beschwerden (z. B. Ombudsstelle) der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner bzw. der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zu entwickeln und auch hierbei verbindliche Richtlinien zu deren Abarbeitung vorzuschlagen.

Dem Abgeordnetenhaus ist dazu bis zum 31. März 2015 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 17 A:

Versorgung mit Schulhelferinnen und Schulhelfern auch 2015 sicherstellen

Der Senat wird aufgefordert, auch im Jahr 2015 eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Schulhelfern und Schulhelferinnen sicherzustellen. Hierbei ist zu prüfen, ob dies mit Umschichtungen im Einzelplan 10 ermöglicht werden kann.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2015 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 17 B:

Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sporthalle Schulstraße 11 im Bezirk MarzahnHellersdorf, Ortsteil Biesdorf, zugunsten von Sporthallen-Neubau

Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sporthalle Schulstraße 11 im Bezirk MarzahnHellersdorf, Ortsteil Biesdorf, zugunsten von Sporthallen-Neubau wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 17 C:

Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sportfreifläche Elsenstraße 9 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf, zugunsten von Wohnungsbau

Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sportfreifläche Elsenstraße 9 im Bezirk MarzahnHellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf, zugunsten von Wohnungsbau wird zugestimmt.