Vielen Dank, Frau Kollegin Schmidberger! – Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Kollege Brauner. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, BImA-Gesetz, Frau Schmidberger! Ich muss den Ball leider zurückspielen. Das BImAErrichtungsgesetz wurde in der Zeit von Rot-Grün beschlossen. Seitdem wurde es auch nicht mehr geändert. Es sagt explizit: Es gibt nur ein Verkaufsverfahren, und das zum Höchstpreisgebot. Wenn Sie das nun ein paar Jahre später bemängeln – geschrieben wurde es von Ihnen selbst. Und auch die Ausnutzung und die Haushaltswirkungen wurden damals bewusst so reingesteuert. Insofern vielleicht die Krokodilstränen von Ihrer Seite mal ein bisschen kleiner an der Stelle! Das täte Ihnen sicherlich recht gut, denn das Gesetz haben Sie gemeinsam auf den Weg gebracht.
[Beifall bei der CDU – Katrin Schmidberger (GRÜNE): Sie können es jetzt ändern! – Anja Kofbinger (GRÜNE): Die Sozialdemokraten sind schuld!]
Zum Antrag selbst: Wir haben hier als Koalition sehr deutlich – und das ganze Haus hat ja zugestimmt – einen Antrag beschlossen, der zum einen ein Verhandlungsmandat für den Senat begründet hat, dem er nachkommt, gleichzeitig das Thema Vorkaufsmöglichkeit dargestellt hat und natürlich darauf abzielt, hier einen grundlegenden Wandel, insbesondere in den Städten mit angestrengtem Wohnungsmarkt zu erreichen.
Klar ist aber auch – und das muss man immer beachten, ansonsten wird man mit unseren Wünschen auf der Bundesebene keinen Erfolg haben –: Die BImA hat nun mal nicht nur Grundstücke in innerstädtischen Lagen von Großstädten. Die BImA hat auch Konversionsflächen usw. Das muss die BImA auch aus ihrem Haushalt
erwirtschaften. Insofern: Pauschale Forderungen, sehr schwierig, deswegen auch unser ausgewogener Antrag, auch mit den expliziten Formulierungen, hinter denen sich das ganze Haus versammelt hat, und mit dessen Hilfe Herr Müller hier agiert.
Und er hat die Unterstützung auch von unseren Bundestagsabgeordneten. Das haben Sie ja hier schon erklärt. Ich finde, das ist ein guter Startpunkt.
[Vereinzelter Beifall bei der CDU und der SPD – Steffen Zillich (LINKE): Was? Besser, wenn es im Bundestag erklärt wird!]
Was wir hier auch deutlich gemacht haben – und das ist immer die Krux, wenn man einen Einzelfall hochzieht –, das ist natürlich sehr schwierig. Und in diesem Fall, das Planungsrecht in Kreuzberg ist so, wie es ist. Und das bedeutet natürlich auch, dass der Käufer auf Basis dieses Planungsrechts, wenn man es einfach ändert, einen Schadenersatzanspruch hat.
Und jetzt gibt es hier einen festgelegten B-Plan, der erhebliche gewerbliche Nutzungen vorsieht. Wenn man sich jetzt mit dem Konzept beschäftigt, das derzeit vorliegt – mehr kann man ja nicht tun – und das bekannt ist, dann geht der Investor genau den Weg, den das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ihm auch ermöglicht hat. Und der sieht vor, dass wir 60 000 m² BGF für Gewerbe haben, im Einklang mit dem Planungsrecht dort, 10 000 m² für Atelier und Kunst, also auch ein bisschen Kulturstandort, und 20 000 m² BGF für Wohnen. Das ist die Struktur, die der aktuelle B-Plan zulässt.
Meine Damen und Herren, insbesondere in Richtung Friedrichshain-Kreuzberg! Ich bin mal gespannt, wie Sie das mit dem Thema Schadenersatz halten, wenn Sie einfach das Planungsrecht dort ändern. Da wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Sie haben es verabsäumt, in der Vergangenheit die richtigen Weichen zu stellen und diese Grundstücke vorher planungsrechtlich zu sichern. Das ist ein Fehler des Bezirks, der im Zweifel nunmehr zu dem führt, was Sie gerade hier als Schwierigkeit bezeichnet haben, und den können wir auf Landesebene nun mal nicht heilen. Das tut mir leid, das sind aber die Fakten in dem Bereich.
Wir sind natürlich auch nicht froh, dass Entwicklungen so sind, wie sie sind, aber man muss es festhalten, und hier an dieser Stelle unser deutlicher Appell an die Bezirke, dort, wo Flächen sind, auch Flächen, die vielleicht im Eigentum der BImA sind, proaktiv den Dialog zu suchen. Der Senat hat das Backing von uns, wird sie hier auch unterstützen und natürlich dann gezielt mit dem Thema Planungsrecht im Vorfeld agieren. Was Sie jetzt tun, werte Kollegen, insbesondere in FriedrichshainKreuzberg, Sie weinen den Chancen nach, die Sie gehabt hätten, vor zehn Jahren diese Flächen schon zu sichern.
All das haben Sie verschenkt, und Sie können jetzt nicht andere dafür verantwortlich machen, dass Sie nun mal den Gang der Zeit nicht richtig erkannt haben und gleichzeitig die Dinge auch verschlafen haben.
Insofern tun wir das, was wir tun können, im Allgemeinen auf Bundesebene zu werben, dass wir die BImA hier in eine Neuausrichtung bekommen, immer an dem Maß orientiert, wie es auch mehrheitlich durchsetzbar ist. Die konkreten Probleme vor Ort müssen Sie leider auch selbst dort lösen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Kollege Brauner! – Für die Linksfraktion hat jetzt das Wort der Kollege Zillich. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch meine Fraktion fordert den Senat auf, sich umgehend beim Bund dafür einzusetzen, dass die Vergabe des sog. Dragoner-Areals im Höchstpreisverfahren gestoppt wird. Vielleicht wissen es nicht alle, Dragoner-Areal hört sich vielleicht für einige so ein bisschen putzig an, das ist ein sehr großes Grundstück zwischen Rathaus Kreuzberg, Mehringdamm und Obentrautstraße, also es geht um eine durchaus wichtige und große Fläche, deren Entwicklung uns alle angehen sollte.
Wir fordern einen solchen Stopp des Verkaufs zum Höchstpreis auch für alle anderen Bundeswohnimmobilien, und wir erwarten, dass der Bund dem Land und seinen städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein Paketangebot macht, damit alle Wohnungen zu einem akzeptablen Preis vom Land gekauft werden und damit die Wohnungen auch künftig in öffentlicher Hand verbleiben und Spekulationen durch private Investoren nicht stattfinden können.
Nun ist es richtig, das Abgeordnetenhaus hat den Senat beauftragt, eine solche kommunale Vorkaufsmöglichkeit zu sichern, und ihn aufgefordert, gegenüber dem Bund darauf hinzuwirken, dass bis dahin keine Bestände verkauft werden. Aber die Frage ist ja, was jetzt passiert ist. Herr Müller hat verkündet, dass er dem Bund ein Kaufangebot für die BImA-Wohnungen unterbreitet hat. Da ist ja jetzt die Frage: Wie hat denn nun der Bund, wie hat denn jetzt die BImA reagiert? Vielleicht haben Sie ja gute Nachrichten zu verkünden. Mich würde es freuen. Wenn nicht, muss der Senat konkret sagen, was er im
Natürlich ist es nicht einfach, den Bund hier zum Umsteuern zu bewegen. Deswegen ist es wichtig, dass Berlin sich zu Wort meldet, laut und auf vielen Ebenen, im Interesse der Mieterinnen und Mieter.
Es ist wichtig, dass offensiv für unsere Interessen geworben wird. Und es ist wichtig, dass Druck aufgebaut wird, damit wir hier vorankommen. Da ist nicht nur der Senat gefragt, der zuallererst, sondern auch die Fraktionen und die sie tragenden Parteien. Ich kann für meine Partei sagen: Wir wissen das Berliner Anliegen bei unserer Bundestagsfraktion in guten Händen. Sie ist aktiv geworden. Die andere Oppositionsfraktion im Bundestag auch. Beide haben im Bundestag einen Verkaufsstopp für BImA-Wohnungen beantragt. Der ist allerdings im Bund von SPD und CDU abgelehnt worden.
Nun ist es sicher richtig, dass es die Opposition an der Stelle etwas einfacher hat. Aber wenn das Einzige, was die hiesige Koalition aus SPD und CDU bei der Koalition im Bund aus SPD und CDU bisher sichtbar erreicht hat, ist, dass sich die Berliner Bundestagsabgeordneten von SPD und CDU dem Berliner Druck entzogen und bei der entscheidenden Abstimmung den Saal verlassen haben, dann ist das definitiv zu wenig.
Deswegen ist es richtig, dass mit diesem Antrag Handeln verlangt wird, um akut Schaden von Berlin beim Dragoner-Areal abzuwenden. Die Argumente von Berlin sind gute. Es kann nicht sein, dass der Bund einerseits unbeirrt am Höchstpreisverfahren festhält und ansonsten Ziele für soziales Wohnen proklamiert und zum anderen dann letzten Endes durch Mittel des Programms „Soziale Stadt“ wieder versucht, halbwegs oder mehr schlecht als recht den angerichteten Schaden auszugleichen.
Die Bedeutung dieses Areals – ich habe es vorhin schon gesagt – ist im Piratenantrag völlig richtig formuliert. Ein solches Höchstpreisverfahren, ein solcher Verkauf in zentrumsnaher Lage würde das Bodenpreisniveau massiv befeuern. Das treibt über die Bodenrichtwerte die Preise auch für andere Grundstücke in die Höhe. Teure Grundstücke haben hohe Mietpreise zur Folge, und damit würden sämtliche Ziele Berlins, insbesondere die Schaffung von preiswertem Wohnraum und sozialer Infrastruktur innerhalb des S-Bahnrings konterkariert.
In Berlin haben sich vier Wohnungsbaugesellschaften für dieses Areal beworben. Also das geht. Es gibt ein Interesse. Es gibt auch eine Petition von betroffenen Mieteriniti
ativen und dem Bündnis „Stadt von unten“, hier diesen Verkaufsstopp der Liegenschaften zu erreichen. Diese haben unsere politische Unterstützung.
Die Linksfraktion im Bundestag hat einen Antrag zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung und des BImAGesetzes eingebracht, der den Verkauf zum Höchstpreis stoppen würde. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich dafür einsetzen, dass dieses Anliegen, und zwar im Bundestag, eine Mehrheit bekommt.
Und wenn Sie es nicht übers Herz bringen, einem Antrag der Linksfraktion zuzustimmen, dann sind Sie davon entlastet, wenn Sie es schaffen, eine eigene Initiative in diese Richtung im Bundestag auf den Weg zu bringen.
Vielen Dank, Kollege Zillich! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die antragstellende Fraktion hat die sofortige Abstimmung beantragt. Die Koalitionsfraktionen beantragen hingegen die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und an den Hauptausschuss. Hierüber lasse ich zuerst abstimmen. Wer also der Überweisung des Antrags an die beiden genannten Ausschüsse zustimmen will, den bitte ich ums Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Ich glaube, auch vollzählig. Das Erstere war die Mehrheit. Damit ist der Antrag überwiesen.
Sie haben Hammelsprung beantragt, Herr Kollege Delius? Habe ich das richtig gehört? – Dann muss ich dem nachkommen.
Herr Herberg sagt: scht –, dann ist es also nicht dergleichen. Es wurde jetzt angezweifelt, dass das die Mehrheit ist. Dann bitte ich, die Abstimmung noch einmal zu wiederholen.