Protocol of the Session on October 16, 2014

Sanierung von Sporthallen beispielsweise Spitzen-, Breiten- und Individualsport miteinander verbunden werden wie auch eine dem Bevölkerungswachstum entsprechende Sicherung des Schul- und Kitasports gewährleistet werden. Begleitend zu den Wettbewerben der Olympischen und Paralympischen Spiele sind für alle Interessierten frei zugängliche Angebote zu schaffen, die die Vielfalt von Sport, Bewegung und Kultur aufzeigen und erlebbar machen.

Eine Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2024 oder 2028 bietet nicht nur für Berlin, sondern stellvertretend für die gesamte Bundesrepublik eine hervorragende Gelegenheit, sich als herzliches und weltoffenes Gastgeberland und innovativer Wirtschaftsstandort zu präsentieren. Berlin wird von Olympischen und Paralympischen Sommerspielen profitieren – sofern die Bedingungen stimmen. Der Erfolg einer Bewerbung erfordert das Zusammenwirken von Bund, Ländern, Bezirken, Sport, Wirtschaft, allen gesellschaftlichen Gruppen und ist vor allem unter der Berücksichtigung der genannten Maßgaben durchzuführen.

Zu lfd. Nr. 6:

Nachwahl von zwei Personen zu Mitgliedern des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts

Nachwahl Drucksache 17/0072

Es wurden gewählt:

Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) und

Herr Abgeordneter Thomas Birk (GRÜNE)

[für Frau Abgeordnete Stefanie Remlinger (GRÜNE) und Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE)]

Zu lfd. Nr. 9:

Freiheit statt Angst – Spähprogramme verstoßen gegen EU-Bürgerrechte

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 29. September 2014 Drucksache 17/1858

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1183

1. Die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger des Landes Berlin durch Spähprogramme von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wie Tempora muss aufgeklärt werden. Die anlasslose und verdachtsunabhängige Überwachungspraxis muss beendet werden. Dies gilt insbesondere für Medien- und Presseeinrichtungen – gerade wegen des Informantenschutzes –,

für öffentliche und sicherheitsrelevante Einrichtungen des Landes Berlin, für die in § 203 StGB genannten Berufsgruppen und geschützten Vertrauensverhältnisse, und für Wirtschaftsunternehmen.

2. Gemeinsam mit dem ITDZ und dem Berliner Beauftragten für Datenschutz sind die Berliner Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Unternehmen angesichts der Ausspähaktionen der verschiedenen Geheimdienste über ihre Auskunfts- und Beschwerderechte zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Persönlichkeitsrechte und Geschäftsinteressen aufzuklären. Zudem soll der Senat die Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten zum Schutz ihrer Kommunikation, beispielsweise durch Verschlüsselungstechniken, informieren. Das Land Berlin soll seinerseits die Einrichtung sicherer Kommunikationswege prüfen, um eine geschützte Kommunikation mit den öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten.

Über bereits ergriffene Maßnahmen des Senats ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Dezember 2014 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 12 A:

Nr. 6/2014 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Oktober 2014 Drucksache 17/1895

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung der nachfolgend genannten Grundstücke zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) mit Wirkung vom 01.09.2014 zu:

Liegenschaft

Bezirk Berlin

Gemar markung

Flur Flurstück Grundstücksfläche in m²

Pfalzburger Str. 22

CharlottenburgWilmersdorf

Wilmersdorf

3 3181/196 914

Pfalzburger Str. 23

CharlottenburgWilmersdorf

Wilmersdorf

3 3182/196 4 542

Güntzelstr. 35, Pfalzburger Str. 30

CharlottenburgWilmersdorf

Wilmersdorf

3 427 8 623

Zu lfd. Nr. 12 B:

Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2013 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung und für die Bezirke

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Oktober 2014 Drucksache 17/1896

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/1814

Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Art. 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die vom Senat und von den Bezirksämtern zugelassenen, in den vorgelegten Übersichten – Anlage zur Drucksache Nr. 17/1814 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen. Die Beträge für den Gesamthaushalt teilen sich wie folgt auf:

Ausgaben

Hauptverwaltung 345 942 830,63 Euro

Bezirke 102 866 211,06 Euro

Gesamt

448 809 041,69 Euro

Verpflichtungsermächtigungen

Hauptverwaltung 70 742 047,36 Euro

Bezirke 1 822 454,69 Euro

Gesamt 72 564 502,05 Euro