Protocol of the Session on October 2, 2014

Mittel sein. Vor allen Dingen müssen sie, wenn Sie Ausweitungen machen, gut begründet sein. Wir als Grüne sind zwar dagegen, aber Sie liefern nicht einmal eine gute Begründung für die weitere Einschränkung und den weiteren Abbau von Grundrechten der Berlinerinnen und Berliner. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Carsten Schatz (LINKE) und Dr. Simon Weiß (PIRATEN)]

Danke schön, Herr Kollege Lux! – Für die Fraktion Die Linke erteile ich jetzt dem Kollegen Doering das Wort. – Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dix! Dank auch von mir und im Namen meiner Fraktion für Ihre Arbeit, Dank an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Und danke für den jetzt vorliegenden Tätigkeitsbericht 2013, den wir heute beraten.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Auch dieser Tätigkeitsbericht macht deutlich, die Digitalisierung von Kommunikationswegen nimmt zu. Die Digitalisierung macht auch nicht vor privaten Bereichen und Dingen des täglichen Lebens halt, Stichworte: intelligentes Haus, Smart-TV und Spielekonsolen. Damit verbunden sind die immer umfassender werdende Möglichkeiten der Erfassung und Auswertung privater Daten, auch das Erstellen von Kundenprofilen. Die Überwachung und Ausspähung von Bürgerinnen und Bürgern nimmt immer größere, nie geahnte Dimensionen an. Deshalb stehen im Mittelpunkt des Tätigkeitsberichts des Datenschutzbeauftragten – und wie kann es auch anders sein – die Stärkung des Datenschutzes, der Informationsfreiheit und zunehmend auch der Schutz vor Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte.

Die Enthüllungen von Edward Snowden fallen auch in den Berichtszeitraum des Jahresberichts 2013. Wir sollten uns diesbezüglich immer bewusst machen: Deutschland ist eines der Hauptziele des NSA. Unter dem Aspekt der Missachtung von Persönlichkeitsrechten sind auch die Stichworte PRISM und Tempora zu nennen.

Heruntergebrochen auf Berlin möchte ich unter dem Aspekt Eingriff in die Persönlichkeitsrechte beispielhaft auf die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage sowie Übersichtsaufnahmen durch die Polizei bei Versammlungen hinweisen. Die Begrenzung und Kontrolle von Ausspähung und Überwachung durch Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden wird uns wohl noch eine Weile weiterbeschäftigen. Dabei geht es auch um die Frage, wie

sich Bürgerinnen und Bürger vor Lausch- und Spähangriffen schützen können. Hier hat auch der Senat die Pflicht, über Möglichkeiten des individuellen Schutzes vor Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte zu informieren.

In seiner Presseerklärung zum Tätigkeitsbericht weist uns der Datenschutzbeauftragte darauf hin, dass der Bericht 102 Beiträge zur Gesetzgebung und Rechtsprechung und zu Bürgerbeschwerden sowie zur Überprüfung von Amtswegen in der Berliner Verwaltung und Berliner Unternehmen enthält. Angesprochen werden auch die Sicherheit der Datennetze und die sichere Kommunikation innerhalb und außerhalb der Berliner Verwaltung. Das gilt auch für Bürgerinnen und Bürger, die Kunden der Verwaltung sind. Das ist auch immer wieder Thema im Ausschuss für digitale Verwaltung und Datenschutz und Informationsfreiheit. Bereits im Tätigkeitsbericht 2012 – also vor zwei Jahren – wies der Datenschutzbeauftragte darauf hin, dass bei der Einführung der De-Mail die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet werden muss. Dies gelte – so der aktuelle Hinweis von Herrn Dix – vor allem bei der elektronischen Übermittlung von Gesundheits-, Sozial- und Steuerdaten. Die Vertraulichkeit muss gewährleistet bleiben. Daten müssen vor unbefugtem Lesen, vor unbefugtem Kopieren und vor Manipulationen geschützt sein. Wir wissen, dass eine Verschlüsselung von Kommunikationsdaten keine absolute Sicherheit vor Ausspähung und unbefugten Zugriffen ist. Es ist aber ein Mittel zur Erhöhung der Datensicherheit. Da stimme ich Herrn Dix ausdrücklich zu.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]

Der Datenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass es 2012 laut IT-Dienstleistungszentrum ungefähr 1,1 Millionen Hackerangriffe auf die Verwaltung gab. Die Berliner Verwaltung betreibt vielfältige Verfahren, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Für jedes Verfahren braucht es ein spezifisches Sicherheitskonzept, das in ein behördliches Sicherheitskonzept eingebettet werden muss.

Bereits in der Debatte um den Tätigkeitsbericht 2012 hatte ich hier im Plenum auf das Thema ITSicherheitsbeauftragte hingewiesen und es aufgegriffen. Schon im Jahresbericht 2011 wurde diesbezüglich bei den behördlichen Sicherheitskonzepten ein deutliches Verbesserungspotenzial festgestellt, bereits 2011, unter anderem, dass es auch in den Bezirksämtern – nicht in allen – keine Sicherheitsschulungen gibt und keine Sicherheitsbeauftragten bestellt wurden. 2013 hat der Datenschutzbeauftragte die Bezirke um die Übermittlung der jeweiligen IT-Sicherheitskonzepte gebeten. Lediglich fünf Bezirksämter legten ein IT-Sicherheitskonzept vor, fünf von zwölf! Die Bezirke, die kein Sicherheitskonzept vorgelegt haben oder vorlegen konnten, begründeten dieses Fehlen mit einem vehementen Mangel an entsprechenden Ressourcen. Übersetzt heißt das, es fehlt an Personal. Der

(Benedikt Lux)

Senat verweist an dieser Stelle immer gern auf die dezentrale Verantwortung, auch auf die Verantwortung der Bezirke, –

Sie müssen auch langsam zum Ende kommen, bitte!

zum Beispiel bei der Umsetzung von IT-Konzepten und hier von Sicherheitskonzepten. Aber der Senat ist durchaus für die Personalbemessung und -zuweisung verantwortlich.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Auch dies kleine Beispiel zeigt, die Berliner Verwaltung braucht endlich und dringend ein am Bedarf orientiertes Personalkonzept.

Ich hätte gerne noch an dieser Stelle über das E-Government-Gesetz gesprochen, aber hier ist ja schon darauf hingewiesen worden, darauf warten wir schon seit Jahren. Der Datenschutzbeauftragte war in der glücklichen Situation, zu einem Referentenentwurf Stellung nehmen zu können, der allerdings der Opposition nicht vorliegt.

Herr Doering! Ich muss Sie bitten, zum Ende zu kommen!

Deswegen mein letzter Satz: Liebe Koalition! Endlich aufwachen! Machen Sie Ihre Schularbeiten! Wir möchten endlich über ein E-Government-Gesetz mit Ihnen diskutieren.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die Piratenfraktion hat jetzt das Wort der Kollege Dr. Weiß. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Meine Damen und Herren! Herr Dr. Dix! Zunächst einmal möchte ich mich auch in die Reihe derjenigen stellen, die sowohl Ihnen als auch Ihren Mitarbeitern und ihren Mitarbeiterinnen Dank sagen sowohl für den hier vorgelegten Bericht als auch für Ihre gesamte Arbeit im letzten Jahr.

[Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Uns liegt nun der Jahresbericht für 2013 vor. In dieser Legislaturperiode ist das der dritte bzw. vierte, wenn man den 2010er, der ein bisschen zwischen die Legislaturperioden gerutscht ist, mitzählt. Wenn wir dazu im Plenum reden, ist es eine Gratwanderung, einige allgemeine Dingen über den Datenschutz zu sagen oder auf die konkreten Dinge einzugehen – im Bericht stehen davon natürlich ziemlich viele, in einer großen Detailfülle. Ich versuche mal, über einige Dinge zu reden, die nicht nur in diesem Bericht, sondern bereits in den letzten Jahren vorgekommen sind.

Eines dieser Themen, das schon alle Vorredner angesprochen haben, ist die IT-Sicherheit. Das betrifft die Kommunikationssicherheit in Bezug auf die Berliner Verwaltung, insbesondere die Kommunikation mit Menschen und Behörden wie auch die Kommunikation zwischen Behörden. In der letzten Plenarsitzung haben wir dazu erfreulicherweise einen gemeinsamen Antrag beschlossen, der den Einsatz der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Kommunikation in der Berliner Verwaltung stärken soll. Ich kann nur hoffen, dass wir, wenn es darum geht, zu schauen, wie der Senat diesen Beschluss umsetzt, immer noch so gut zusammenarbeiten werden. Das Thema betrifft aber auch die IT-Sicherheit im Allgemeinen in der Berliner Verwaltung. Da liegt, und das ist auch schon gesagt worden, einiges im Argen.

Wir haben ein Defizit, das ganz konkret nachweisbare Dinge wie IT-Sicherheitskonzepte oder Maßnahmen angeht, nicht nur in der Dokumentation, sondern auch in der Umsetzung. Wir sehen das deutlich im ITSicherheitsbericht, der auf unseren Antrag dieses Jahr zum ersten Mal auch dem Parlament direkt vorliegt. Es ist einerseits ein Problem der Ressourcen, wie Kollege Doering es schon sagte, es ist aber auch, was auch schon mehrmals angesprochen worden ist, ein Problem der Steuerung. Darin sind wir uns alle einig, und deshalb – auch das wurde schon mehrfach gesagt – brauchen wir da eine Lösung. Wir brauchen auch einen Entwurf für ein EGovernment-Gesetz. Ich kann da nur an den Senat appellieren, jetzt mal etwas vorzulegen, damit er wenigstens eines der am Anfang der Legislaturperiode angekündigten Projekte im Bereich E-Government zu einem Abschluss bringt.

[Beifall bei den PIRATEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Ein anderes Thema betrifft zum Beispiel die EUDatenschutzverordnung. Das ist ein Thema, das wir schon seit mehreren Jahren begleiten, bei dem wir als Landesparlament allerdings wenig Einfluss darauf haben, den Vorgang zu beschleunigen.

Der Ausbau staatlicher Überwachung ist zwar kein Schwerpunktthema des diesjährigen Berichts, niemand von uns hat aber die Erkenntnisse der letzten Zeit über die umfangreichen Spähaktivitäten von Geheimdiensten im Internet wie auch anderer staatlicher Behörden ver

(Uwe Doering)

gessen. Auch auf Landesebene sind Themen wie die Funkzellenabfrage, polizeiliche Datensammlungen, Videoüberwachung von Demonstrationen usw. immer noch aktuell und beschäftigen uns weiterhin.

Wir haben heute nicht nur den Beauftragten für Datenschutz im Raum, sondern, in Personaleinheit, auch den Beauftragten für Informationsfreiheit – das ist mir wichtig zu erwähnen. Wie schon gesagt wurde: Berlin hat schon seit langer Zeit ein Informationsfreiheitsgesetz. Einerseits gibt es dort viele Verbesserungsmöglichkeiten und auch viele Notwendigkeiten zu Verbesserungen, das hat Herr Dr. Dix angeführt, gleichzeitig ist das, was da schon seit 15 Jahren existiert, noch nicht überall in der Verwaltung angekommen. Es ist insofern auch zu begrüßen, wenn jetzt, wie im Bericht des Informationsfreiheitsbeauftragten angeführt, erstmals umfangreiche Schulungen für die Verwaltung angeboten werden, denn offensichtlich sind sie notwendig.

Ich hoffe, wir können den Bericht im Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit konstruktiv diskutieren, wie wir das in den letzten Jahren zunehmend getan haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei den PIRATEN, den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank, Herr Dr. Weiß!

Ich glaube, ich spreche auch im Namen des Hauses, wenn ich Ihnen, Herr Dr. Dix, und Ihren Mitarbeitern herzlich für die geleistete Arbeit danke und Ihnen auch für das Jahr 2014 eine gute Hand und alles Gute wünsche!

[Allgemeiner Beifall]

Es wird vorgeschlagen, die Vorlage auch im Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu besprechen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann überweisen wir dementsprechend.

Wir kommen nun zu

lfd. Nr. 4:

Prioritäten

gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Ich rufe auf

lfd. Nr. 4.1:

Priorität der Fraktion der CDU

Tagesordnungspunkt 18

Verlagerung des Frachtluftverkehrs vom TXL zum SXF

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1836