Protocol of the Session on June 19, 2014

Ferner erwartet das Abgeordnetenhaus nunmehr, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bis zum 30. August 2014 einen Bericht mit einem Zeit- und Maßnahmenplan vorlegt.

D. Fehlendes Finanzierungskonzept für das „Entwicklungskonzept Zitadelle Spandau“

T 264 bis 278 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass das Bezirksamt Spandau das Entwicklungskonzept für die Zitadelle mit einem schlüssigen und tragfähigen Finanzierungskonzept unterlegt. Im Finanzierungskonzept müssen sich parallel zur Zeitvorgabe des Entwicklungskonzepts alle bereits bekannten und aufgrund der geplanten Investitionen zu erwartenden Kosten für den Unterhalt der Zitadelle unter Berücksichtigung der aus dem Kulturbetrieb der Zitadelle erzielbaren Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Vermietung und Verpachtung widerspiegeln.

Im Falle eines sich dauerhaft abzeichnenden Defizits erwartet das Abgeordnetenhaus, dass das Bezirksamt Spandau das Entwicklungskonzept mit dem Ziel überprüft, das Defizit schrittweise abzubauen.

Berichtsfrist

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.

Die hier nicht genannten Textziffern aus dem Jahresbericht 2013 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und § 97 der Landeshaushaltsordnung (Drucksache 17/1014) werden für erledigt erklärt.

Zu lfd. Nr. 9:

Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umsetzen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 2. Juni 2014 Drucksache 17/1693

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/1565

Im November 2011 hat das Bekanntwerden der Mordserie der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) das Land erschüttert. Auf Antrag der Abgeordneten aller fünf Fraktionen hat der Deutsche Bundestag am 26. Januar 2012 einen Untersuchungsausschuss eingerichtet, um einen Beitrag zur gründlichen und zügigen Aufklärung der Taten zu leisten. Am 22. August 2013 hat der Untersuchungsausschuss seinen Abschlussbericht vorgestellt. Hierin kommen die Abgeordneten aller Fraktionen zu dem Schluss, dass unabhängig von den bereits ergriffenen und eingeleiteten Maßnahmen eine Reihe von Korrekturen und Reformen dringend geboten ist, und geben entsprechende gemeinsame Empfehlungen.

Der Senat wird aufgefordert, die gemeinsamen Empfehlungen, soweit sie das Land Berlin betreffen, umzusetzen. Insbesondere folgende Punkte sind zu beachten:

Mehr Offenheit für unterschiedliche Ermittlungsrichtungen

Der Senator für Inneres und Sport beauftragt den Polizeipräsidenten in Berlin, einen Qualitätsstandard zur Bearbeitung der Gewaltkriminalität unter Beachtung einer möglichen politischen Motivation der Tat zu entwickeln. Der Senat stellt organisatorisch sicher, dass in Fällen von Gewaltkriminalität, die wegen der Person des Opfers einen rassistisch oder anderweitig politisch motivierten Hintergrund haben könnten, diese eingehend geprüft und diese Prüfung nachvollziehbar dokumentiert werden muss, wenn sich nicht aus Zeugenaussagen, Tatortspuren und ersten Ermittlungen ein hinreichend konkreter Tatverdacht in eine andere Richtung ergibt. Ein vom Opfer oder Zeugen angegebenes Motiv für die Tat muss von der Polizei verpflichtend aufgenommen und angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere die Frage, wann der polizeiliche Staatsschutz zu beteiligen und Informationen bei Verfassungsschutzbehörden anzufragen sind, ist verbindlich zu regeln. Das „Merkblatt Rechtsextremismus“ der Berliner Schutz- und Kriminalpolizei ist dahingehend zu überarbeiten.

Der Senat ergreift die notwendigen Maßnahmen, um in der Berliner Polizei eine Arbeitskultur weiterzuentwickeln, die durch Diskurs- und Kritikfähigkeit geprägt ist. Selbstkritisches Denken ist Zeichen der Lernfähigkeit und Lernwilligkeit – nicht der Schwäche. Die Reflexion der eigenen Arbeit und der Umgang mit Fehlern sind zum Gegenstand der polizeilichen Aus- und Fortbildung zu machen. Durch den Einsatz von Supervision als Reflexions- und Beratungsinstrument für die Beschäftigten der Polizei sind die Erfolge der individuellen Bildungsmaßnahmen zu prüfen und nachhaltig zu sichern.

Analyse und Erfassen rechtsmotivierter Straftaten verbessern

Der Senat führt einen verbindlichen gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz sowie eine „Verlaufsstatistik PMK“ ein.

Der Senator für Justiz und Verbraucherschutz ergreift die notwendigen Maßnahmen, damit das in § 145 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelte Substitutionsrecht, d. h. das Recht der Behördenleitung, eine andere als die zunächst zuständige Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt mit den Ermittlungen zu beauftragen, auch tatsächlich genutzt wird, um bei komplexen Großverfahren eine geeignete sachleitende Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt auszuwählen.

Der Senator für Inneres und Sport ergreift in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidenten in Berlin die notwendigen organisatorischen Maßnahmen, damit Ermittler unterschiedlicher Fachzuständigkeiten dergestalt zusammenarbeiten, dass bei mutmaßlichen Straftätern deliktübergreifend ihre Gefährlichkeit richtig eingeschätzt wird. Der polizeiliche Staatsschutz behält die Rädelsführer der rechtsextremistischen Szene im Blick.

Mit Vielfalt kompetent umgehen

Der Senat ergreift die notwendigen Maßnahmen, um mehr junge Menschen unterschiedlicher Herkunft für den Polizeiberuf zu gewinnen.

Der Senat ergreift die notwendigen Maßnahmen, um „Interkulturelle Kompetenzen“ zu einem festen und verpflichtenden Bestandteil der Polizeiausbildung zu machen, die zu einem professionellen Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigen. Die Umsetzung der Aus- und Fortbildungsziele in der Praxis muss kontinuierlich überprüft werden.

Der Senat ergreift die notwendigen Maßnahmen, damit die Kommunikation mit Opfern beziehungsweise Hinterbliebenen, deren nächsten Angehörigen

und ihnen nahestehenden Personen von dafür speziell geschulten Kräften der Polizei wahrgenommen wird.

Der Senat ergreift die notwendigen Maßnahmen, damit Opferzeugen, wenn sie bei Ermittlungen befragt werden oder selbst Anzeige erstatten, verpflichtend und, wenn erforderlich, in ihrer Muttersprache auf ihr Recht hingewiesen werden, dass neben einem Anwalt auch eine Person ihres Vertrauens an der Vernehmung teilnehmen kann. Dieser Hinweis muss dokumentiert werden.

Der Senat ergreift die notwendigen Maßnahmen, damit Opfer mutmaßlich rassistisch oder anderweitig politisch motivierter Gewalt, wenn sie Anzeige erstatten, Strafantrag stellen oder als Zeuge vernommen werden, auf die spezialisierten Beratungsangebote auch in freier Trägerschaft und auf Entschädigungsansprüche für Betroffene solcher Straftaten hingewiesen werden und die entsprechenden Kontaktdaten ausgehändigt bekommen. Auch diese Hinweise müssen dokumentiert werden.

Eigene Ermittlungen überprüfen

Bei komplexen Verfahren soll sich eine eigene Organisationseinheit innerhalb der ermittlungsführenden Dienststelle der kontinuierlichen und kritischen Evaluation der einzelnen Ermittlungsschritte und Auswertungsergebnisse widmen.

Laufende, aber erfolglos bleibende Ermittlungen zu herausragend schweren Straftaten sollen nach einer bestimmten Zeit von Grund auf nochmals durch bisher nicht mit dem Fall befasste erfahrene Ermittler überprüft werden.

Als ungelöst abgeschlossene Fälle schwerer Straftaten sollen bei Fortschritten insbesondere der technischen Ermittlungsmöglichkeiten daraufhin gesichtet werden, ob erfolgversprechende Ermittlungsansätze gewonnen werden können, und dann gegebenenfalls neu aufgerollt werden („cold case units“).

Gefahren des Rechtsterrorismus richtig einschätzen lernen

Die Ermittlungen zu Fällen, die der 2. Untersuchungsausschuss – „Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund“ – des Deutschen Bundestages beleuchtet hat, sind in der Aus- und Fortbildung für Polizistinnen und Polizisten aller Laufbahnen in geeigneter Weise zu behandeln. In der Aus- und Fortbildung für Führungskräfte sind die Fälle analytisch aufzuarbeiten und szenarienmäßig durchzuspielen.

In der Aus- und Fortbildung sind die Grundlagen für eine reibungslose Zusammenarbeit aller Polizeibe

hörden in der föderalen Sicherheitsarchitektur zu legen und Verständnis für die unterschiedlichen Aufgaben unterschiedlicher Sicherheitsbehörden zu wecken.

Die Aus- und Fortbildung der Polizei hat insbesondere für den Staatsschutz die Grundlage dafür zu legen, dass Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in ihrer Gefährlichkeit nicht unterschätzt werden. Zudem sollen Wissenschaft und zivilgesellschaftliche Organisationen in die Aus- und Fortbildung einbezogen werden.

Die Aus- und Fortbildungsangebote für Richterinnen und Richter und die Aus- und Fortbildung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Justizvollzugsbedienstete haben die Grundlage dafür zu legen, dass Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in ihrer Gefährlichkeit nicht unterschätzt werden. In die Aus- und Fortbildung sollen die Wissenschaft und zivilgesellschaftliche Organisationen einbezogen werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2015 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 10 A:

Erweiterung des Untersuchungsauftrags des 1. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin-Brandenburg Willy Brandt (BER) – eingesetzt per Einsetzungsbeschluss am 27. September 2012 (DS 17/0544) – nach § 2 Abs. 3 UntAG.

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 19. Juni 2014 Drucksache 17/1717

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenfraktion Drucksache 17/1449

Im Fragenkomplex E „Kostenentwicklung“ wird folgende Fragestellung angefügt:

E.16. Welche Tatsachen führten 2012, in welcher jeweiligen Höhe, zum zusätzlichen Finanzbedarf/Beihilfebedarf von 1,2 Milliarden Euro im Zusammenhang mit dem Bau des BER? Welche Gründe führten dazu, dass diese Summe durch die Gesellschafter der FBB zugeführt wird und nicht über weitere Kredite bedient werden? Welche Erkenntnisse bzw. Annahmen hinsichtlich der erforderlichen neuen Finanzierungsbedarfe wurden für das Notifizierungsverfahren bzw. den Private-Inves

tor-Test bei der EU-Kommission vorgetragen? Wurden die während der Kontrolle des Baufortschritts bis zum Ende des Jahres 2012 erlangten Kenntnisse sowie deren Dokumentation der EUKommission mitgeteilt?

Der Untersuchungsauftrag wird um den Fragenkomplex F. „Krisenmanagement“ erweitert:

F.1. Was haben Gesellschafter, Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Flughafengesellschaft unternommen, damit nach der gescheiterten Inbetriebnahme des BER zum 3. Juni 2012 der Flughafen schnellstmöglich fertiggestellt, abgenommen und eröffnet werden kann? Welche strukturellen und personellen Veränderungen in der Flughafengesellschaft, der Geschäftsführung und weiteren Gremien, sowie in der Organisation des Bauprojektes BER wurden vorgenommen? Welche Konsequenzen wurden nach der gescheiterten Eröffnung am 3. Juni 2012 seitens der FBB für die Zusammenarbeit mit dem Bauordnungsamt gezogen?

F.2. Welche Kosten sind dadurch entstanden, dass Provisorien und Eilmaßnahmen, die im Hinblick auf den Fertigstellungstermin am 3. Juni 2012 vorgenommen wurden, korrigiert werden mussten.

F.3. Welche Einschätzungen, Gutachten, Sachverhalte lagen den zunächst verkündeten Inbetriebnahmeterminen (17. März und 27. Oktober 2013) und welche Erkenntnisse den jeweiligen Absagen zugrunde? Aus welchen Gründen, auf Basis welcher Erkenntnisse, Gutachten usw. wurde im Januar 2013 gänzlich auf eine Terminsetzung für die Inbetriebnahme des BER verzichtet?

F.4. Wie verlief die über eineinhalbjährige Bestandsaufnahme der Baustelle BER ab Juni 2012 und weshalb dauerte die Bestandsaufnahme so lange? Welche Ergebnisse hat die Bestandsaufnahme erbracht? Wie hat sich die Kündigung der pg BBI bis zum Zeitpunkt des Plenarbeschlusses der Drucksache 17/1449 (19.06.2014) auf das Fortschreiten der Bauarbeiten am BER ausgewirkt? Inwieweit wurden Schadenersatzansprüche der Flughafengesellschaft bzw. der Gesellschafter gegen die pg BBI geprüft und geltend gemacht?