Protocol of the Session on June 19, 2014

eine einheitliche Rechtsauffassung zum Thema höhere Gewalt bei streikbedingten Ausfällen zeitnah erarbeitet und nicht erst in künftigen Verkehrsverträgen eindeutig geregelt wird,

Schlussabrechnungen gegenüber der S-Bahn Berlin GmbH vertragsgemäß vollständig, d. h. auch inklusi

ve rechtlich strittiger Positionen, in unterschriebener und somit endgültiger Form in jedem Kalenderjahr übermittelt werden.

11. Erhebliche Versäumnisse sowie rechtswidrige und unwirtschaftliche Entscheidungen bei der Planung und Errichtung einer Straßenbahnstrecke

T 224 bis 243 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt entsprechend ihrer Ankündigung

vor Weiterführung der Planungen für die Straßenbahnstrecke Alexanderplatz bis Kulturforum im Zusammenwirken mit den BVG den Nachweis der Wirtschaftlichkeit dieses Vorhabens auf der Grundlage einer systematischen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach den Ausführungsvorschriften zu § 7 LHO erbringt. Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Vorbereitung geförderter Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV

die nach dem ÖPNV-Gesetz vorgeschriebenen Investitionsprogramme auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Bedarfsplanung aufstellt,

sicherstellt, dass zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit bereits in der frühen Planungsphase systematische Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach den Ausführungsvorschriften zu § 7 LHO auf der Grundlage des ermittelten und festgestellten Bedarfs unter Einbeziehung aller in Betracht kommenden Lösungsvarianten durchgeführt werden,

die notwendigen Planungsentscheidungen zügig trifft und mit den ihr zur Verfügung stehenden Steuerungsinstrumenten und rechtlichen Mitteln darauf hinwirkt, dass die von ihr verfolgten Planungen nicht behindert werden, und

gewährleistet, dass vor Baubeginn ordnungsgemäße Planungsunterlagen vorliegen und die öffentlichrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

12. Schwere Haushaltsverstöße, grundlegende Mängel und erhebliche Versäumnisse bei der Planung der energetischen Sanierung des Rathauses Zehlendorf

T 244 bis 260 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf das frühzeitig als große Hochbaumaßnahme erkennbare energetische Sanierungsbauvorhaben SARAZENU als Unterhaltungsmaßnahme eingestuft und damit bewirkt hat, dass die für komplexe Baumaßnahmen des Hochbaus vorgesehenen Instrumente der Bauvorbereitung, Planung, Leitung und Steuerung nicht

angewendet und vermeidbare Ausgaben von mehr als 1,5 Millionen Euro geleistet wurden.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf künftig bei großen Hochbaumaßnahmen

rechtzeitig angemessene systematische Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach Nr. 2.1 AV § 7 LHO zur Ermittlung des Bedarfs und wirtschaftlicher Lösungsmöglichkeiten durchführt,

das vorgeschriebene Regelverfahren nach § 24 LHO und den dazu bestehenden Regelungen strikt anwendet und insbesondere Bedarfsprogramme auf der Basis einer sorgfältigen Grundlagenermittlung und Bestandsaufnahme aufstellt,

Architektenwettbewerbe nur auf der Grundlage genehmigter Bedarfsprogramme durchführt,

eine investive Veranschlagung im Haushaltsplan veranlasst sowie

seine Leitungs- und Steuerungsfunktion in allen Maßnahmenphasen ordnungsgemäß wahrnimmt und dabei die Funktion der Baudienststelle und die Regelungen der Anweisung Bau beachtet, ein ordnungsgemäßes und zweckmäßiges Vertragsmanagement durchführt sowie die Vertragserfüllung freiberuflich Tätiger in der erforderlichen Weise überwacht.

13. Unzureichende Prüfung der Planungen für die Sanierung des Bettenhochhauses der Charité

T 261 bis 279 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen der ihr obliegenden Prüfungsverantwortung künftig Planungsunterlagen für Hochbaumaßnahmen, auch wenn diese nur teilweise aus dem Landeshaushalt finanziert werden, erst genehmigt, wenn darin – entsprechend dem Planungsstand – alle notwendigen Leistungen, die voraussichtlichen Kosten und die vorgesehene Finanzierung ordnungsgemäß, vollständig und schlüssig angegeben sind.

14. Stiftung Berliner Mauer - erhebliche Versäumnisse bei der Errichtung der Stiftung

T 310 bis 320 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten im Rahmen seiner Rechtsaufsicht sicherstellt, dass die Stiftung Berliner Mauer die geprüften Jahresabschlüsse 2009 und 2010 sowie das veränderte Personal- und Organisationskonzept für die zukünftige Arbeit der Stiftung zum 31.08.2014 vorlegt.

15. Investitionsbank Berlin

Überhöhte Vergütungen sowie intransparente Bezahlungsstruktur für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte

T 364, 366 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat darauf hinwirkt, die Höhe der Jahresgehälter der Vorstandsmitglieder sowie der Angestellten der zweiten Führungsebene der IBB auf ein angemessenes Niveau unter Berücksichtigung anderer großer öffentlicher Unternehmen des Landes Berlin zurückzuführen.

Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2008 – Drucksache 16/4058 –

A. Finanzielle Nachteile für den Landeshaushalt bei den Leistungen der häuslichen Pflege

T 129 bis 140 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales verbindliche Ausführungsvorschriften für die Leistungen der Hilfe zur Pflege erlässt und den Nachranggrundsatz des Trägers der Sozialhilfe in Bezug auf Leistungsansprüche nach dem SGB V in den getroffenen Vereinbarungen verankert.

III.

Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2009 – Drucksache 17/0146 –

A. Fehlende abschließende Erfolgskontrollen für Baumaßnahmen des Hochbaus

T 182-191 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat und die Bezirksämter entsprechend den Ankündigungen künftig

bei allen Baumaßnahmen für die späteren Erfolgskontrollen bereits in der Planungsphase relevante, prüfbare Ziele, messbare Kriterien sowie zweckmäßige Verfahren für Erfolgskontrollen in den Bauplanungsunterlagen ausdrücklich festlegen und

nach Beendigung von Baumaßnahmen ordnungsgemäße abschließende Erfolgskontrollen durchführen.

Es erwartet ferner, dass der Senat im Rahmen seiner grundsätzlichen Steuerungsfunktion für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Bautätigkeit Berlins

eine zentrale Erfassung der aus abschließenden Erfolgskontrollen von öffentlichen Baumaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse mit dem Ziel unterstützt, diese Informationen den mit der Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben befassten Stellen komfortabel zur Verfügung zu stellen und

entsprechend den Ankündigungen die Anwendung und die Inhalte des Leitfadens für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Bereich der Erfolgskontrollen von Baumaßnahmen nach durchgeführter Evaluation mit dem Ziel überarbeitet, die Regelungen praxisbezogener (etwa durch Aufnahme geeigneter methodischer Vorgaben, Musterbeispiele und Checklisten) zu gestalten, um die Bereitschaft der Baudienststellen zur Anwendung des Leitfadens zu erhöhen.

Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2010 – Drucksache 17/0014 –

A. Ungenutzte Einsparpotenziale in den Standesämtern der Bezirke

T 94 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Schnittstelle zwischen AutiSta und dem IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen schnellstmöglich realisiert.

B. Finanzielle Nachteile für den Landeshaushalt bei der Vereinbarung von Vergütungen der stationären Pflege

T 169 bis 179 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zur Vermeidung weiterer finanzieller Nachteile für den Landeshaushalt den Nachranggrundsatz in eigener Zuständigkeit durch Verträge umsetzt und nicht für gesetzlich verpflichtete Sozialversicherungsträger eintritt.

C. Schwerwiegende Mängel bei der Ermittlung von Nutzungskosten im Rahmen der Planung von Hochbaumaßnahmen

T 180 bis 209 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass die für Bauen zuständige Senatsverwaltung

Bauplanungsunterlagen für Baumaßnahmen des Hochbaus künftig nur genehmigt, wenn diese ordnungsgemäß und nachvollziehbar ermittelte Nutzungskostenangaben enthalten,

die bestehenden Vorgaben zur Nutzungskostenermittlung und -darstellung evaluiert und durch geeignete Maßnahmen (z. B. methodische Vorgaben, Berechnungs- und Ausfüllhinweise sowie Musterbeispiele) auf eine vollständige, methodisch einheitliche sowie nachvollziehbare Berechnung und Angabe der Nutzungskosten in den Bauplanungsunterlagen durch die Baudienststellen hinwirkt und

die Nutzungskostenangaben von Hochbaumaßnahmen, die für eine Richtwertbildung geeignet sind, von den Baudienststellen zielgerichtet abfragt und an die ZBWB zur Aufnahme in die Datenbank PLAKODA meldet.