Protocol of the Session on June 5, 2014

[Zuruf von Lars Oberg (SPD)]

Nein, kann ich leider nicht. – Natürlich kommen, wenn wir diese – –

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Oberg? Es geht nicht von Ihrer Zeit ab!

(Simon Kowalewski)

Gut, dann natürlich gerne, Herr Oberg!

Bitte schön!

Ich habe die Frage, ob Sie uns den Satz mit den abendländischen Gleichschaltungsmaschinen noch einmal vorlesen könnten.

Als Antwort können Sie das machen, das geht nicht von Ihrer Zeit ab.

Ja, ich denke, ich kann das. Ich sagte, dass auch auf die interkulturelle Weiterentwicklung der Kitas geachtet werden soll, sodass diese nicht als abendländischchristliche Gleichschaltungsmaschinen wahrgenommen werden – das ist leider häufig noch der Fall.

[Lars Oberg (SPD): Ah! – Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Wo denn?]

So, jetzt geht es mit der Redezeit weiter!

Genau! – Der letzte Satz, lieber Kollege Simon: Natürlich kommen mehr Kinder in die Kita, wenn wir diese Maßnahmen durchsetzen, darum geht es ja auch gerade. Deswegen muss für diesen Antrag mehr Personal bereitgestellt werden, um die zusätzlichen Plätze ohne Einschränkung der Qualität zu ermöglichen. – Vielen Dank!

[Beifall bei den PIRATEN – Beifall von Katrin Möller (LINKE)]

Vielen Dank, Kollege Kowalewski! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es wird die Überweisung der Anträge an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 4.3:

Priorität der Piratenfraktion

Tagesordnungspunkt 9

Kein verfassungswidriger Staatstrojaner in Berlin

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 19. Mai 2014 Drucksache 17/1662

zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/0197

Es beginnt die Piratenfraktion, das Wort hat der Kollege Lauer. – Bitte sehr!

Ich hätte gerne den Innensenator.

[Zuruf von der CDU: Der kommt gerade!]

Der kommt gerade rein?

Da ist er schon, er eilt herbei!

Da ist er! Ich grüße Sie, Herr Henkel! Hallo in diesem Studio!

Sie können trotzdem beginnen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden mal wieder, wahrscheinlich nicht zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode, über eine Anschaffung des Senats von eher zweifelhafter Qualität – vom sogenannten Staatstrojaner, der dazu eingesetzt werden soll, Computer abzuhören.

[Alexander Spies (PIRATEN): Infiltriert!]

Das ist die zweite Lesung. Dem Antrag wurde – leider – nicht gefolgt. Wir halten dieses Programm für Sicherheitsesoterik und für gefährlichen Quatsch. Ich möchte im Wesentlichen auf zwei Punkte eingehen, erstens: Die Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus ist der festen Überzeugung, dass – und das wird in dieser Debatte wahrscheinlich noch mal kommen – selbst innerhalb der Vorgaben, die das Verfassungsgericht bezüglich des Abhörens von Computern gemacht hat, eine Programmierung einer solchen Software, die das machen soll, was der Senat gerne hätte, nicht möglich ist und sich das mit einer Demokratie auch nicht verträgt. Das ist ein sehr diffiziles Problem; ich möchte es dabei belassen.

Ich möchte stattdessen die Argumentation des Senats aufgreifen, die ich nämlich viel interessanter finde. Vonseiten der Polizei wurde uns im Ausschuss mehrfach gesagt, dass uns zum Beispiel nicht mitgeteilt werden könne, welche Firma welche Software bereitstellt. Es dürfe nicht bekannt sein, welche Firma welche Software für dieses unerlässliche Einsatzmittel bereitstellt – das finde ich schon gut, dass das immer schon unerlässliche Einsatzmittel sind, bevor man sie überhaupt einmal eingesetzt hat –, weil sich die bösen Leute, die Kriminellen dann, wenn sie das wissen, geistig-mental darauf vorbereiten und sich dagegen schützen können.

Jetzt ist es aber leider so – oder nicht leider, sondern ich finde es ja gut, dass der Kollege Kohlmeier von seinen parlamentarischen Rechten Gebrauch macht und in einer Kleinen Anfrage mal gefragt hat: Lieber Innensenat! Wie ist es denn mit dem Einsatz der Software der QuellenTKÜ? – Das ist ja auch immer wunderbar, dass sich diese Grundrechtseingriffe hinter so komischen Abkürzungen verbergen, die man dann auch überhaupt nicht mehr nachvollziehen kann. … Da weiß keiner mehr, worum es geht. – Egal! Auf jeden Fall, der Kollege Kohlmeier – und dafür bin ich ihm sehr dankbar – hat gefragt: Wie geht’s? Wie steht’s? – Und der Senat hat in einer Antwort geantwortet: Ja, kein Problem! Wir haben dieselbe Software gekauft wie das BKA. – Das war insofern blöd, als wenn man Staatstrojaner und BKA in eine beliebige Suchmaschine eingegeben hat, schon zum Zeitpunkt, als Herr Kohlmeier die Frage gestellt hat, man auf Netzpolitik und anderen Webseiten gefunden hat, welche Software welches Herstellers das Bundeskriminalamt gekauft hat.

Das heißt, selbst wenn wir jetzt in der Argumentation des Senats bleiben und fest davon überzeugt sind, dass ein Staatstrojaner ganz dringend notwendig ist, um die schlimme Kriminalität in diesem Land zu bekämpfen, dann hat der Innensenator mit der Beantwortung der Frage des Kollegen Kohlmeier dieses unerlässliche Einsatzmittel wertlos gemacht, weil Sie sich mit einem handelsüblichen Virenscanner dagegen schützen können.

Und das sollte uns als Haushaltsgesetzgeber – ich gucke Sie an, Herr Goiny – zu denken geben, wie hier der Senat mit unserem Geld umgeht, das wir hier in den Haushaltsplänen beschließen, denn einfach mal so an einer roten Ampel durch eine Beantwortung einer schriftlichen Anfrage eine über 200 000-Euro-Anschaffung mal eben nutzlos zu machen, das, finde ich, ist schon ein sehr bemerkenswerter Vorgang. Eine Suchanfrage in einer beliebigen Suchmaschine hätte das verhindert oder wenn man sich die Antworten auf Anfragen noch mal durchliest, bevor man sie an uns Abgeordnete rausgibt.

Wir werden dieses Thema, wie es so schön heißt, weiterhin begleiten. Wir halten es, wie gesagt, für eine deutli

che Fehlentwicklung, dass wir uns im Jahr 2014 angesichts dieses ganzen Überwachungswahnsinns, für den man ja auch keine Worte mehr finden kann und wofür ja auch dann gewisse Dienste zu Recht kritisiert werden und z. B. auch selbst die Kanzlerin sehr ungehalten darüber ist, dass man ihr Telefon abgehört hat, dass wir allen Ernstes dann hier darüber diskutieren, dass das Land Berlin gerne eine Software hätte, um Telefonate, die Kriminelle über einen Computer führen, abzuhören.

Und letzter Satz: Es ist dieser Tage ein sehr schönes Buch über das sogenannte Deep Web rausgekommen. Lesen Sie es sich mal durch! Dann werden Sie herausfinden, dass die richtige Kriminalität in diesem Internet an Orten stattfindet, wo selbst auch keine Polizei weiß, wie man da richtig reingucken soll. – Vielen lieben Dank!

[Beifall bei den PIRATEN]

Vielen Dank, Kollege Lauer! – Für die SPD hat jetzt das Wort der Kollege Kohlmeier. – Bitte schön!

Lieber Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Lauer hat ja gerade noch mal so ein paar Nebenaspekte der Diskussion in den Ausschüssen zu dem Antrag beleuchtet. Ich will noch mal kurz darstellen, worum es eigentlich bei dem Antrag geht. Die Piratenfraktion beantragt hier, dass die entsprechende Software für Quellen-TKÜ im Land Berlin nicht eingesetzt werden soll.

Für diejenigen, die nicht wissen, was Quellen-TKÜ ist, weil das ein sehr technisches Thema ist, will ich es noch mal kurz erläutern. Vereinfacht gesagt geht es um eine Software, die die Sicherheitsbehörden heimlich auf einem PC installieren und damit dann internetgeführte Telefonate abhören, und zwar zu einem Zeitpunkt, bevor sie dann verschlüsselt, z. B. über Skype, ins Internet und zu dem jeweiligen Empfänger gehen. Das ist letztendlich wie eine normale Telefonüberwachung, nur halt am PC. – Kollege Lauer! Habe ich es richtig erklärt, vereinfacht dargestellt?

[Zuruf von Christopher Lauer (PIRATEN)]

Na ja, aber irgendwie so ähnlich ist das Prinzip von Quellen-TKÜ, damit man es überhaupt erst mal grundsätzlich versteht.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Vielen Dank!]

Die Gegner der Quellen-TKÜ sagen: Na ja, wenn man hier Module nachlädt, also das Programm quasi aktualisiert oder ein Update erfolgt, selbstverständlich wiederum heimlich durch die Polizei, dann könne man mit der Quellen-TKÜ-Software eine Vollüberwachung des PC machen, also eine Onlinedurchsuchung. Man hat dann

(Christopher Lauer)

quasi Zugriff auf den gesamten PC. – Die Sicherheitsbehörden argumentieren, dass man auch letztlich über PC geführte Telefonate abhören können muss, so wie man es bei der normalen Telefonüberwachung auch macht. – So weit das Bild, welches sich uns hier darstellt!

Die Argumente haben wir in der Plenarsitzung am 8. März 2012, Kollege Lauer, schon miteinander ausgetauscht. Sie zeichnen hier ein Bild eines Rechtsstaats, dem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Onlinedurchsuchung egal ist. Ich habe damals gesagt, dass ich den Einsatz von Quellen-TKÜ-Software für bedenklich halte, aber natürlich Verständnis dafür habe, dass Sicherheitsbehörden eine entsprechende Möglichkeit nutzen wollen, hier Telefonate über PC geführt abzuhören.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Lauer?

Nein, danke! – Wir kommen auch heute nicht zusammen, lieber Kollege Lauer! Sie wollen überhaupt keine Quellen-TKÜ. Ich sage, wie bei der normalen Telefonüberwachung oder Telekommunikationsüberwachung kann es auch eine Überwachung der Gespräche geben, die über das Internet geführt werden, wenn sie denn rechtssicher ist.