Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage des Senats Drucksache 17/0991 und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre hierzu ebenfalls keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis III. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zur Gesetzesvorlage Drucksache 17/0991 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen Grüne, Linke und Piraten – die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD, die CDU-Fraktion, der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktionen, die Piratenfraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist dieses Gesetz so beschlossen.
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und an den Hauptausschuss empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Den gibt es nicht. Dann ist das so überwiesen.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Die Tagesordnungspunkte 7 bis 9 stehen auf der Konsensliste. Der Tagesordnungspunkt 10 war Priorität der Fraktion Die Linke unter lfd. Nr. 3.5. Tagesordnungspunkt 11 steht wiederum auf der Konsensliste.
An dieser Stelle beantragen die Koalitionsfraktionen, gemäß § 59 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung die Reihenfolge der Tagesordnung zu ändern und die Dringlichkeit zu Punkt 14 A vorzuziehen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Den gibt es. Gibt es hierzu einen Aussprachebedarf? – Gibt es! Dann eröffne ich die Aussprache. Herr Zillich zur Geschäftsordnung!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gegen einen solchen Antrag spricht, dass die Präsidentin – und darum würde ich bitten – in Anwendung der Geschäftsordnung in Ausnahme vom Grundsatz eines Endes spätestens um 19 Uhr die Sitzung verlängern kann. Ich denke, die Voraussetzungen für eine solche Ausnahme von diesem Grundsatz liegen vor.
Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Grundlage für die Ausnahme durch die Regierungserklärung vorliegt. Es kann dahingestellt bleiben, ob sie durch eine Regierungserklärung und zwei Volksinitiativen vorliegt, aber ich denke, mindestens und spätestens durch eine Abstimmungspanne, wie wir sie heute erlebt haben, muss man sagen, dass die Voraussetzungen für eine solche Ausnahme vom Grundsatz vorliegen. Ich denke, dass die dadurch versäumte Zeit – ich glaube, das waren ca. 30 Minuten – durch eine Verlängerung der Sitzung wieder ausgeglichen werden kann, und dann haben wir gar kein Problem damit.
Gegen diesen Antrag spricht des Weiteren, dass wir kein Interesse daran haben, in eine Praxis einzusteigen, bei der das Prozedere der Verteilung von Redezugriffen und Redezeiten, auf die sich jedenfalls die übergroße Mehrheit dieses Hauses in § 64 der Geschäftsordnung verständigt hat, dadurch ausgehöhlt wird, dass nach politischer Opportunität und nach Mehrheit genau diese Zuteilung
Nun handelt es sich hier im Einzelnen bei diesem Vermögengeschäft in der Tat um ein Geschäft, bei dem Schaden dadurch entstehen könnte, wenn wir es heute nicht abschließen. Das ist richtig. Und wir haben kein Interesse daran, dass hier wegen eines Geschäftsordnungshickhacks und wegen der – wie soll man sagen – festgefahrenen Positionen und eines, wie ich finde, möglicherweise nicht angemessenen Umgangs mit der Geschäftsordnung Schaden entsteht. Deswegen würde ich meiner Fraktion empfehlen, sollte diese Abstimmung so durchgeführt werden und die Präsidentin meiner Bitte nicht folgen, sich in dieser Abstimmung zu enthalten. Gleichwohl möchte ich noch mal betonen, dass ich der Auffassung bin, dass die Grundlage für eine Ausnahme vom grundsätzlichen Ende 19 Uhr gegeben ist und dass man dieser Ausnahme auch mit dieser begrenzten Sitzungsverlängerung Rechnung tragen soll.
Vielen Dank, Herr Zillich! – Ich erlaube mir an dieser Stelle die Anmerkung, dass es zunächst um den vorliegenden Antrag auf Änderung der Tagesordnungsreihung geht. Möchte ein Vertreter der beantragenden Koalitionsfraktionen eine Gegenrede halten?
Es ist die Aussprache darüber eröffnet worden. Es ist eine Rede gegen den Geschäftsordnungsantrag gehalten worden. Und wir kommen jetzt zur Abstimmung darüber.
Es liegt der Antrag vor, gemäß § 59 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung die Reihenfolge der Tagesordnung zu ändern und die Dringlichkeit zu Punkt 14 A vorzuziehen. Ich bitte jetzt um das Handzeichen, wer für diesen Geschäftsordnungsantrag ist. – Das sind die Fraktion der SPD, die CDU-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Ich sehe einige Gegenstimmen aus dem Kreis der Piratenfraktion und aus dem Kreis der
Grünen-Fraktion. Enthaltungen? – Das sind die Fraktionen der Linken, die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die übrigen Mitglieder der Fraktion der Piraten. Damit ist dieser Antrag so angenommen. Wir ziehen also den Tagesordnungspunkt 14 A vor.
Der Hautpausschuss hat der Vorlage einstimmig mit allen Fraktionen zugestimmt. Wer dem Vermögensgeschäft Nr. 3/2014 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der SPD und der CDU und der fraktionslose Abgeordnete, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ich sehe eine Enthaltung im Kreis der Piratenfraktion. Damit ist dem so zugestimmt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 26. Februar 2014 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 19. März 2014 Drucksache 17/1546
Von nun an stehen den Fraktionen für alle weiteren Beratungen die Kontingente der Gesamtredezeit gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zu. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gelbhaar. – Bitte sehr!
Vielen Dank, sehr geehrte Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg: Ich finde es, mit Verlaub, sehr schade, dass wir jetzt diverse Rederunden entfallen lassen werden, denn ich glaube, die Anträge, die wir jetzt wegen der Uhrzeit nicht aufrufen werden, hätten es verdient, die Aufmerksamkeit dieses Hauses zu erlangen.