Protocol of the Session on January 30, 2014

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Seit wann hat der Senat Kenntnis davon, dass die Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU Mieterinnen und Mietern mit einer Klage auf Duldung der Modernisierung droht, und wie bewertet der Senat dieses Vorgehen der GESOBAU?

2. Weshalb fordert der Senat von der GESOBAU nicht den Abschluss individueller Modernisierungsvereinbarungen, wie es von anderen städtischen Gesellschaften erfolgreich praktiziert wird?

Vielen Dank! – Zur Beantwortung hat Herr Senator Müller das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Lompscher! Ich beantworte Ihre Fragen im Zusammenhang. Eine im Rahmen des Berliner Sozialplanverfahrens seit Jahrzehnten erfahrene externe Mieterberatung hat in den zurückliegenden Monaten als Grundlage der geplanten umfassenden Sanierung der Pestalozzistraße 4 durch die GESOBAU konkrete Modernisierungsvereinbarungen erarbeitet. Grundlage der Beauftragung der externen Mieterberatung ist eine Vereinbarung zwischen der GESOBAU und dem Bezirksamt Pankow. Die Beauftragung der externen Mieterberatung zur Vorbereitung der Modernisierung des Wohnungsbestandes ist als Pilotverfahren mit Vorbildcharakter zu werten.

Die Sanierung in der Pestalozzistraße 4 umfasst insgesamt 39 Wohnungen. Aufgrund der Mieterberatung war es möglich, mit 21 noch im Haus verbliebenen Mietparteien individuelle Modernisierungsvereinbarungen abzuschließen. Insgesamt ist das Ergebnis des durch die Mieterberatung durchgeführten Verfahrens positiv zu bewerten. Bislang wurden 14 haushaltsbezogene Modernisierungsvereinbarungen abgeschlossen, in denen individuell begründete Härtefälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen natürlich berücksichtigt wurden. Zudem wurden in 13 Fällen, von der ursprünglichen Bauplanung

abweichend, auf der Grundlage der Mieterwünsche auf die einzelnen Wohnungen abgestimmte Sanierungsmaßnahmen in den Modernisierungsvereinbarungen mit verabredet. Die Rücksendung von zwei weiteren Modernisierungsvereinbarungen sanierungsbetroffener Haushalte steht noch aus. Zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens ist für elf Familien eine Umsetzung während der Bauzeit bzw. auch darüber hinaus vorgesehen. Vor diesem Hintergrund kann das von der GESOBAU zusammen mit dem Bezirk und der externen Mieterberatung durchgeführte Pilotverfahren zur Modernisierung des Wohnungsbestandes als erfolgreich bewertet werden.

Der Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen für fünf weitere Mieterinnen und Mieter wird trotz intensiver Gespräche und der Bereitschaft der GESOBAU, auf sinnvolle und angemessene Forderungen einzugehen, von allen Verfahrensbeteiligten als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt. Zum Teil wurden von den Mietern die erforderlichen Unterlagen wie z. B. Einkommensnachweise nicht vorgelegt und widersprüchliche Angaben und Forderungen zu den Umbauten gemacht. Die Gründe für die Ablehnung der auf die Mieterwünsche abgestellten Modernisierungsvereinbarung sind in den meisten Fällen sowohl für die Mieterberatung als auch für die GESOBAU nicht nachvollziehbar. Hinzu kommen unverhältnismäßige und rechtlich nicht vertretbare Forderungen. Den fünf Mietern, für die die Vereinbarungen noch ausstehen, wurden mehrere ausverhandelte Modernisierungsvereinbarungen übergeben, die jedoch bislang nicht unterschrieben wurden. Stattdessen erfolgte erneut eine Vielzahl von Änderungswünschen. Nach vier Monaten Verhandlungen wurde das Sozialplanverfahren seitens der Mieterberatung mit der Einschätzung beendet, dass weitere Verhandlungen nicht erfolgreich sein werden. Da die deutliche Mehrheit der sanierungsbetroffenen Mieter nach einem Jahr Sanierungsverzögerung ebenso wie die GESOBAU auf die Umsetzung der Baumaßnahmen drängen, wird nunmehr die für diese Fälle vorgesehene gesetzliche Möglichkeit genutzt, um doch noch zum Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zu kommen. Auch wenn nun im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens die vorgeschriebene Zustimmung des Mieters zur Modernisierung eingeholt werden soll, geht es auch hierbei darum, wiederum den Abschluss einer individuellen Modernisierungsvereinbarung zu treffen.

Vielen Dank! – Frau Lompscher, für eine Nachfrage!

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Jetzt haben Sie nicht gesagt, wie Sie es bewerten, dass die GESOBAU in laufenden Gesprächen mit Mieterinnen und Mietern, Verhandlungen in der Bezirksverordnetenversammlung usw. mit solchen Klageandrohungen unterwegs ist. Und Sie haben auch nicht beantwortet, ob Sie denn gene

rell Modernisierungsvereinbarungen bei Modernisierungsvorhaben in städtischen Wohnungsbaugesellschaften für die vorzuziehende Lösung halten würden.

Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Lompscher! Ja, natürlich ist das die Situation, die am besten ist, wenn man dann auch zu diesen Vereinbarungen kommt. Wir haben – ich glaube, auch hier im Parlament – mehrfach darüber gesprochen, dass z. B. auch die GEWOBAG damit ja entsprechende und auch gute Erfahrungen gemacht hat. Insofern ist das gut, dass auch die GESOBAU diesen Weg geht. Ich würde es natürlich sehr kritisch bewerten, wenn die GESOBAU zu diesen Kündigungen und zu diesen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, wenn nicht vorher all diese ganzen Verfahren und Gespräche stattgefunden hätten.

Ich habe es aber eben dargestellt: Über ein Jahr hat es den Versuch gegeben, zu individuellen Verabredungen zu kommen. Viele Mieterinnen und Mieter haben sich auf die Gespräche konstruktiv eingelassen. Ihre individuellen Wünsche für diese Modernisierungstätigkeit konnten berücksichtigt werden. Andere sind dazu offensichtlich nicht bereit, nicht mal in die konstruktiven Verhandlungen einzutreten, indem sie alle Unterlagen beifügen, die Voraussetzung für die Gespräche sind, um bewerten zu können, wie man auf wen reagieren muss. Insofern, glaube ich, hat die GESOBAU das getan, was man von einer städtischen Gesellschaft auch natürlich erwarten kann. Sie kommt jetzt hier an Grenzen. Das kann aber nicht dazu führen, dass dann die Mieterinnen und Mieter, die willig sind, diesen Prozess unterstützen wollen und die Modernisierung auch dringend erwarten, bestraft werden. Insofern müssen wir mit dieser Modernisierungsmaßnahme jetzt auch vorankommen.

Vielen Dank! – Für eine zweite Nachfrage hat jetzt Herr Kollege Otto das Wort. – Bitte schön!

Herr Senator Müller! Das Ganze bewegt sich ja im Rahmen des von Ihnen abgeschlossenen Mieten- oder MüllerBündnisses. Welche Probleme und welchen Änderungsbedarf haben Sie denn jetzt anhand dieses GESOBAUFalles an Ihrem Mietenbündnis erkannt, und was wird demnächst modifiziert?

(Bürgermeister Michael Müller)

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Wir haben auch darüber schon im Ausschuss und hier gesprochen. Wir sind dabei, jetzt auch das Mietenbündnis zu evaluieren. Wir haben ja nun die Erfahrung von anderthalb bis zwei Jahren. Da spielen unterschiedliche Fragen eine Rolle, auch so etwas, wie wir mit den Modernisierungsmaßnahmen umgehen und wie wir vielleicht eben auch in einem standardisierten Verfahren zu diesen individuellen Lösungen kommen. Auch andere Fragen der Miethöhen, der Raumgrößen spielen eine Rolle. Auch das wird mit überprüft.

Aber es gibt natürlich schon jetzt erkennbare sehr positive Auswirkungen durch unser Mietenbündnis, allein dass wir die Modernisierungsumlage eben hier für uns verabredet haben, auf 9 Prozent zu senken, statt es bei 11 oder – was die Bundesebene jetzt ermöglicht – bei 10 Prozent zu belassen. Das führt auch in diesem Fall der Maßnahme der GESOBAU zu einer ganz konkreten Entlastung der Mieterinnen und Mieter. Insofern gibt es viele positive Rückläufe, aber im Einzelfall auch Dinge, die angepasst werden müssen.

Vielen Dank! – Die Fragestunde ist damit beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von einer Woche schriftlich beantwortet.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2:

Spontane Fragestunde

gemäß § 51 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Es beginnt Herr Kollege Kohlmeier von der SPD-Fraktion. – Bitte schön!

Danke schön, Herr Präsident! – Ich frage den Regierenden Bürgermeister von Berlin zu der Nachricht vom gestrigen Tag, dass „The Cloud Networks“ allen Berlinern kostenloses Surfen ermöglichen möchte, ob dies ein Konkurrenzangebot oder eine Ergänzung zu dem geplanten Berliner WLAN-Netz ist und wann das Berliner WLAN-Netz kommen wird.

Vielen Dank! – Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Wir betrachten das als eine Ergänzung und freuen uns, dass es auch dort offensichtlich zunehmend Interessenten gibt, die ein kostenloses und flächendeckendes WLAN-Netz auch anbieten wollen. Entscheidend ist für uns, dass wir die Zugänglichkeit für alle Berlinerinnen und Berliner erreichen wollen. Da wird sicherlich einer allein es nicht schaffen. Dementsprechend ist auch die Senatskanzlei dabei, mit mehreren zusammen die Dinge zu erörtern und zu sehen, ob es hier Zusammenschlüsse gibt, die dann eher in der Lage sind, hier so weit wie möglich in der Fläche auch und nicht nur an bestimmten touristischen Zentren einen freien Zugang zu gewährleisten. Insofern klares Ja! Es ist eine Ergänzung. Gespräche haben da auch schon, glaube ich, stattgefunden. Insofern werden wir sehen, wie weit sie sich konkretisieren. Einen konkreten Zeitpunkt können wir zurzeit noch nicht sagen.

Eine Nachfrage? – Nicht der Fall!

Dann kommt Herr Kollege Krüger von der CDU zu Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Ich frage den Senator für Gesundheit und Soziales Herrn Czaja: Welche Chance sieht der Senat bei der Umsetzung der Initiative Inklusion für die berufliche Situation insbesondere junger Menschen mit Behinderung?

Herr Senator Czaja, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den beruflichen Alltag ist natürlich immer ein wichtiges und auch ein spontanes Thema. Deswegen antworte ich gern darauf, dass wir das Bundesarbeitsmarktprogramm Inklusion in Berlin umsetzen. Seit Anfang 2012 ist dies im Berliner Arbeitsprogramm mit enthalten. Wir haben einerseits das Handlungsfeld 1 – berufliche Orientierung für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler –, in dem es vor allem darum geht, Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder junge Leute mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei dem Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu unterstützen. Dies wird von den Integrationsfachdiensten erfüllt. Ca. 650 schwerbehin

derte Schülerinnen und Schüler haben teilgenommen bzw. nehmen an dieser Berufsorientierung teil. Das ersetzt so ein bisschen auch das, was Sie aus dem Bereich der Schwerbehindertenoffensive SchwoB vorher konnten, die dritte Säule, die es in diesem Modell gab.

Ein zweites Thema sind Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche. Das ist ein Thema, das uns natürlich auch beschäftigt. Wir haben 60 Ausbildungsplätze, die wir in diesem Jahr explizit für schwerbehinderte Jugendliche zusätzlich schaffen wollten. Wir haben aller Voraussicht nach bereits im ersten Halbjahr 2014 dann 54 dieser Ausbildungsplätze geschaffen, sodass wir das uns gesetzte Ziel dabei erreichen. Dies sind also die Dinge, die wir zur Umsetzung der Initiative Inklusion in Berlin derzeit tätigen, um insbesondere junge Menschen zu erreichen.

Vielen Dank! – Keine Nachfrage!

Dann kommen wir jetzt zu Bündnis 90/Die Grünen. – Frau Villbrandt, bitte schön!

Ja, danke! – Ich habe eine Frage an den Senator Czaja: Für 1 DM bekam Vivantes vom Bezirk Schöneberg ein Haus in der Dominicusstraße für psychisch kranke Menschen. Jetzt verkauft Vivantes dieses Haus an den Meistbietenden für 2,5 Millionen Euro und wird damit die psychisch kranken Menschen auf die Straße setzen. Herr Czaja! Sie sind im Vivantes-Aufsichtsrat. Sie sind aber vor allem der zuständige Senator. Was haben Sie bisher dagegen unternommen? Was passiert jetzt mit den kranken Menschen? Und was werden Sie noch tun?

Herr Senator Czaja, bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Villbrandt! Bei dem von Ihnen angesprochenen Projekt von Pinel in der Dominicusstraße handelt es sich um ein wichtiges Angebot der Eingliederung von psychisch kranken Menschen in die Lebenswelt. Dieses Projekt wird auch vom Senat und von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales unterstützt. Wir begrüßen, dass es dieses Projekt gibt. Sie wissen, dass das eines der ersten Projekte bei der Enthospitalisierung von psychisch kranken Menschen gewesen ist.

Die Immobilie, in der das erbracht wird, ist eine Immobilie des Unternehmens Vivantes. Vivantes hat dies als nicht betriebsnotwendiges Grundstück ausgewiesen und

hat eine Veräußerung dieses Grundstückes vorgehabt. Diese Veräußerung ist im Interesse des Unternehmens Vivantes. Und da wir in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziale einerseits das Interesses des Unternehmens verstehen können, nicht betriebsnotwendige Grundstücke und Immobilien zu veräußern, um damit für das Kerngeschäft von Gesundheit und Pflege Investitionsmittel zu haben, und andererseits das Angebot dieses Trägers gut finden, für wichtig erachten, sind wir dabei mit zwei unterschiedlichen Auffassungen vertreten. Das ist auch der Grund, warum ich mich im Aufsichtsrat zu diesem Verfahren durchweg enthalten habe – weil dieser Interessenskonflikt auf der Hand liegt.

Vivantes handelt aber als eigenständiges Unternehmen. Die Geschäftsführung hat vor, diese Immobilie zu veräußern, hat dies im Aufsichtsrat beraten – und Sie wissen, dass es sich um ein paritätisch mitbestimmtes Unternehmen handelt –, und dieses Verfahren hat der Aufsichtsrat auch einstimmig begleitet. Nun kommt es also darauf an, für Pinel eine Nachfolgesituation zu schaffen, weil der Höchstbietende – und das ist ein ordentliches Bieterverfahren – mehr geboten hat als Pinel. Das Erste ist, dass Pinel weiterhin 24 Monate in der Einrichtung untergebracht sein wird. Und das Zweite ist, dass die Geschäftsführung von Vivantes mit Pinel im Gespräch ist, um Alternativen für Pinel in der Wohnumgebung der Dominicusstraße zu erreichen. Dabei werden wir auch gern mithelfen, solche Gespräche und eine solche Moderation zu erreichen.

Aber ich will deutlich sagen, dass das Unternehmen Vivantes und die Geschäftsführung von Vivantes für das Unternehmen das Bestmögliche herausholen müssen und bei einem Bieterverfahren für eine Immobilie daran gehalten sind, die Gesetze des Landes einzuhalten. In diesem Bieterverfahren haben andere einen höheren Preis geboten als Pinel. Die weitere Entscheidung über den Verkauf des Grundstückes obliegt dem Berliner Parlament, denn die Landeshaushaltsordnung schreibt vor, dass dieser beabsichtigte Verkauf von Ihnen vorher im Unterausschuss Immobilien mit behandelt werden muss. Das heißt, die Geschäftsführung der Vivantes GmbH kann nicht alleine diese Entscheidung treffen, sondern sie trifft sie unter den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung, und damit obliegt Ihnen, dem Parlament, dann am Ende, die Entscheidung darüber zu treffen und dabei auch die Fragen zu erörtern, die Sie eben angesprochen haben und die fachpolitisch von besonderer Bedeutung sind.

Vielen Dank! – Für eine Nachfrage Frau Villbrandt – bitte schön!

Ja, ich habe eine Nachfrage. – Herr Senator! Sie wissen, dass es in der heutigen Situation fast unmöglich ist, ein

(Senator Mario Czaja)

adäquates Grundstück für Pinel an zentraler Stelle zu finden – das, was Pinel eigentlich braucht. Wenn Sie jetzt praktisch angedeutet haben, dass eine Möglichkeit auf dem AVK-Gelände besteht, Pinel unterzubringen, sage ich Ihnen gleich: Das ist nicht im Sinne der Enthospitalisierung. Das wissen Sie!

Herr Senator! Wie wollen Sie den betroffenen Menschen, überhaupt den Bürgerinnen und Bürgern erklären, dass kranke Menschen durch einen landeseigenen Konzern, der eigentlich für die Gesundheit da sein muss, in so eine Schwierigkeit geraten sind? Wie wollen Sie erklären, warum diese Übertragung auf Vivantes ohne eine Bindung stattgefunden hat?

Herr Senator Czaja – bitte schön!