Ja, das ist ein Skandal, ich weiß! – Dieses Dokument ist noch nicht einmal maschinenlesbar, d. h. Sie können es noch nicht einmal Volltext durchsuchen. Ich finde das schon sehr traurig und sehr bitter, dass Herr Taş nicht in der Lage war, darauf hinzuweisen, dass noch viel trauriger und noch viel bitterer ist, dass die Koalition hier behauptet, diese Dienstanweisung wäre veröffentlicht, wo sie doch überhaupt nicht veröffentlicht ist. Darüber werden wir im Ausschuss reden müssen, nicht hingegen darüber, dass Sie, Herr Taş, darauf nicht hingewiesen haben, aber dass hier im Rahmen einer Kurzintervention
So, dann repliziert erst einmal Kollege Taş, danach folgt, zur Kurzintervention, Kollege Juhnke. – Bitte schön, Herr Kollege Taş!
Ich mache es ganz kurz! – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich für den Hinweis, für die Aufklärung herzlich bedanken – das haben Sie toll gemacht!
Herr Taş! Ihr Hauptproblem ist, dass Sie immer vorgefertigte Reden haben, die unter Umständen durch die Zeitabläufe überholt werden können. In diesem Fall ist leider das, was Sie gesagt haben, vollständig in sich zusammengebrochen. Sie haben aber Ihre Argumentation weiterverfolgt, und ich darf darauf hinweisen – wenn ich jetzt meine eigene Schrift noch lesen kann –: berlin.de/sen/inneres/sicherheitrechtsgrundlagen.index. Da steht die Geschäftsanweisung mit anderthalb Seiten, die Sie in der Zeit, die die Debatte dauert, etwa zwanzigmal hätten lesen können. – Viel Vergnügen!
Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag wird die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 19. September 2013 Drucksache 17/1210
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre keinen Widerspruch.
Ich rufe also die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II der Drucksache 17/0098 auf. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der Linken. – Frau Kittler! Sie haben das Wort. Bitte schön!
Schönen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Was behindert hier eigentlich wen? – Diese Frage steht im Raum. Diese Frage ist in meinem Gedächtnis, seit ich am 20. April 2012 an einer Fachkonferenz der Arbeitsgemeinschaft für Bildung in der SPD unter genau dieser Fragestellung teilnehmen konnte. Herr Staatssekretär Rackles, der jetzt leider nicht da ist, und ich haben uns dort getroffen. Ich war mit den dort Agierenden einer Meinung, dass die Zeit des Redens über die inklusive Schule endlich bundesweit mit Handeln einhergehen muss und dass die guten Ansätze in Berlin nicht reichen. Wenig später berief unsere Senatorin Sandra Scheeres einen Beirat von 20 Expertinnen und Experten unter Leitung von Frau Volkholz, der dem Senat Empfehlungen vorlegen sollte, um das vorhandene Senatskonzept von 2011 zu verändern und zu verbessern. Nach sieben Monaten intensiver Arbeit lag das Ergebnis im Februar dieses Jahres vor.
Zusätzlich zu den Regelungen im Senatskonzept empfiehlt der Beirat, in Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention das Recht jeder Schülerin und jedes Schülers auf Inklusion im Berliner Schulgesetz zu verankern. Der Vorbehalt im Berliner Schulgesetz, § 37.3, muss daher entfallen.
Genau dieser Empfehlung folgt nun der vorliegende Antrag. Hier wird nicht mehr, aber auch nicht weniger gefordert, als dass Kinder mit Behinderungen das Recht auf Beschulung in einer Regelschule erhalten, noch dazu mit der Klausel, dass – wenn in der gewünschten allgemeinen Schule die Bedingungen für eine angemessene Förderung
nicht vorhanden und in vertretbarer Zeit auch nicht zu schaffen sind – für die Schülerin oder den Schüler mindestens eine andere allgemeine Schule zu benennen wäre, in der sie oder er aufgenommen werden kann. – Das ist die Voraussetzung für den Einstieg in die inklusive Schule.
Aber offensichtlich geht es der Koalition nur um Inszenierung, nicht um nachhaltige Veränderung. Da beschäftigt sie 20 Expertinnen und Experten, die nebenberuflich sieben Monate arbeiten, um auch die von Ihnen, Frau Scheeres, hoch anerkannten Ergebnisse der Arbeit in die Schublade zu legen, frei nach dem Motto: Gut, dass wir darüber geredet haben! – Was behindert Sie eigentlich, werte Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, wenn Sie nicht einmal diesem Einstieg in die inklusive Schule zustimmen wollen?
Das passt aber natürlich zu Ihrem Verhalten in den Haushaltsberatungen. Noch im Februar sagten Sie, Frau Senatorin Scheeres, Inklusion sei kein Sparmodell, als die Ergebnisse des Beirats vorgestellt wurden. Dann wurden die Mittel so zusammengeschrumpft, dass vom Einstieg in die inklusive Bildung nicht mehr die Rede sein konnte – wahrscheinlich deshalb, um die Ideen einer Reise nach Rotterdam finanzieren zu können. Und als ob damit der Skandal nicht schon groß genug wäre, greifen die Koalitionäre während der Haushaltsberatung auch noch immer weiter ungeniert in die Restekiste, die noch für Inklusion dasteht.
Skandalös ist ebenso, dass ich am Montag aus MarzahnHellersdorf hörte, dass der Senat den Antrag auf Weiterführung von INKA III, der natürlich mit Personal- und Finanzmitteln verbunden ist, abgelehnt hat. Darüber wird schnellstens zu reden sein.
In der Mitteilung zur Kenntnisnahme – Bedarf an sonderpädagogischer Förderung; Drucksache 17/0400 – finde ich auf Seite 2 folgende Aussage:
Das stetig steigende Interesse an Integrationsplätzen führte an einzelnen Schulen der Sekundarstufe I zu einer Übernachfrage von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, Regelungen für ein Aufnahmeverfahren festzuschreiben, durch die eine sachgerechte Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern getroffen werden kann.
Es gibt also durchaus viele Eltern, die ihre Kinder mit Behinderungen an eine Regelschule schicken wollen – mehr als mit der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung zugelassen werden können. – Das muss endlich ein Ende haben!
Ich hoffe, dass wir endlich einen Schritt weiterkommen. Mein Aufruf an alle deshalb: Stimmen Sie dieser Gesetzesänderung zu! Lassen Sie eine Verabschiedung von der inklusiven Schule in dieser Legislaturperiode nicht zu!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist wieder einmal die typische Oppositionsrede hier gewesen, weil Sie so tun, als sei im Bereich der Inklusion und Integration im Bildungswesen in den letzten 10, 12, 15 Jahren in Berlin nichts passiert.
Das ist umso überraschender, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, als dass Sie an dieser Regierungspolitik doch beteiligt waren.
Hören Sie doch zu! Ich habe ja noch fünf Minuten Zeit, ich sage gleich etwas dazu, keine Angst! Was Sie nicht gesagt haben, ist, dass in Berlin bereits heute 52 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Regelschulen betreut werden. Und was Sie auch nicht gesagt haben, ist, dass das bundesweit der höchste Anteil ist – na klar, damit kann man natürlich keine Oppositionspolitik machen.
Sie beziehen sich auf die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Berlin. Das verantwortungsvoll zu tun, ist für uns eine der wesentlichen bildungspolitischen Aufgaben in dieser Legislaturperiode,
Inklusion ist aber nicht, wie Sie denken – und das ist der Unterschied zu uns –, ein Schalter, den man umlegt, und dann ist sie da.