Wir erhoffen uns damit auch ein stärkeres bürgerschaftliches Engagement von älteren Berlinerinnen und Berlinern, die dieses Angebot, das es mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz gibt, kennenlernen, damit viele Angebote und Unterstützungen, die vorhanden sind, aber von denen Ältere nicht wissen, dass es diese Möglichkeiten der Gestaltung gibt, auch wahrgenommen werden. Es ist ausdrücklicher Wunsch der Regierungsfraktionen, dass diese stärkere Partizipation auch fortgesetzt wird, und deswegen findet sich dieser Akzent auch in dem bisherigen und in dem neuen Haushaltsplanentwurf wieder, und wir werden am kommenden Montag in der abschließenden Beratung im Fachausschuss sicher auch über diese Frage zu diskutieren haben.
Ich frage den Regierenden Bürgermeister – Sie haben schon so freundlich herübergeguckt, da konnte ich gar nicht anders: Könnten Sie uns bitte darlegen, was der Aufsichtsrat des BER auf seiner Sondersitzung nach der Bundestagswahl in Sachen Teileröffnung und Budgeterhöhung in welcher Größenordnung beschließen wird, was erst nach der Bundestagswahl und nicht schon heute beraten und beschlossen werden kann?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Nicht nur, weil ich Sie angeguckt habe, sondern ich hatte auch mit dieser Frage gerechnet und kann Sie beruhigen: Die Frage, die Sie angesprochen haben, war schon Teil eines Umlaufverfahrens. Das muss aber einstimmig sein, und es hat ein Mitglied des Aufsichtsrates widersprochen. Da es einen Zeitbedarf gibt, der nicht geklärt werden kann, gibt es erst in der ordentlichen Sitzung die außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrates. Dazu wird eingeladen werden, und dann wird dort unter anderem ein Punkt, der das Netz betrifft, und ein Auftrag, der damit zusammenhängt, beschlossen werden müssen oder sollen. Die Beratung kann ich natürlich nicht vorwegnehmen. Das wird der wesentliche Tagesordnungspunkt dieser Aufsichtsratssitzung sein. Das liegt daran, dass das Umlaufverfahren gescheitert ist.
Vielleicht habe ich das einfach nicht richtig verstanden: Könnten Sie uns vielleicht den Punkt und vielleicht eine finanzielle Größenordnung nennen, der im Umlaufverfahren jetzt nicht beschlossen werden konnte, und verstehe ich Sie richtig, dass alle anderen Punkte des BER, wie die Frage der Teileröffnung, wie die Frage eines Zeit- und Kostenplans für die gesamte Eröffnung, überhaupt nicht Thema sein werden, sondern tatsächlich erst irgendwann auf einer anderen Sitzung?
Herr Präsident! Frau Pop! Das haben Sie richtig verstanden. Zu der Teileröffnung hat der Aufsichtsrat in der letzten Sitzung einen Beschluss gefasst. Die Geschäftsführung ist ermächtigt worden, die Anträge zu stellen. Sie haben aus der Presse entnommen, dass die Bearbeitung der Anträge von mehreren Bedingungen abhängig ist, beispielsweise die Genehmigung der Ursprungsanlage und dann erst Änderungsanträge, insofern kann das ohnehin nicht beschlossen werden und kommt dann entsprechend, nachdem diese Bewilligungen vorliegen, in den Aufsichtsrat. Ein gesamter Kosten- und Finanzierungsplan kann zum jetzigen Zeitpunkt sowieso nicht vorgelegt werden und wird also auch nicht Tagesordnungspunkt sein.
In der Tat, es geht hier um Aufträge, die für die Fertigstellung erteilt werden müssen. Das bezieht sich im Wesentlichen auf das Netz. Ich kann jetzt nicht ausschließen, dass zwei, drei andere Anträge für Aufträge, die erteilt werden müssen, noch hinzukommen. Da gibt es Regularien, was die Geschäftsführung allein machen kann und was der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat unterliegt. Die Größenordnung bei dem Netz ist im Bereich von um die 10 Millionen Euro.
Danke schön! – Meine Frage richtet sich an Frau Senatorin Scheeres: Ich möchte von Ihnen gerne wissen, was Sie dazu sagen, dass die Finanzierung der Mittagessensversorgung der zukünftigen Schülerinnen und Schüler aus dem Flüchtlingsheim Hellersdorf in den Schulen erst frühestens 2014 über den Härtefallfonds gewährleistet werden soll – diese Auskunft soll das Schulamt MarzahnHellersdorf gegeben haben. Was wollen Sie hier unternehmen?
Sehr geehrte Frau Kittler! Die Kinder haben die Möglichkeit, über die BuT-Gelder eine Finanzierung für das Schulmittagessen zu bekommen. Nach meinen Informationen sind die langfristigen Verfahren, dass die Kinder bzw. die Familien an die Zuschüsse herankommen, das Problem. Ich würde das noch mal aufgreifen und mitnehmen, ob man da nicht eine Beschleunigung hinbekommen kann, und würde dann auch mit meinen Kollegen ins Gespräch gehen.
Laut der Antwort von Frau Klebba auf die Kleine Anfrage der Piratenfraktion wird für die Kinder an Grund- und Sonderschulen ein Bedarf für das Modul von 13.30 Uhr bis 16 Uhr und sogar darüber hinaus, wenn entsprechende Gründe dafür vorliegen, anerkannt. Insofern müsste das doch eigentlich damit geklärt sein. Nun ist die Frage: Wissen das die Bezirke nicht, und warum wird das nicht
wir haben von Ihnen diesen Leitfaden zur schulischen Integration für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche bekommen – hier aufgenommen? Das wäre für die Bezirke wichtig zu erfahren.
Sehr geehrte Frau Kittler! Um das ganz deutlich zu sagen: Da muss eine Lösung her, und die Schulaufsichten sind auch im Gespräch mit den Schulleitungen, dass wir da eine Lösung für die Kinder organisieren.
Dieser Leitfaden, den Sie gerade erwähnt haben, ist ein Ergebnis meiner ersten Schultouren. So etwas gab es vorher gar nicht, auch nicht in Bezug auf die kleinen Klassen, die gegründet werden. Das ist auch eine Hilfestellung für die Schulen. Für mich ist das ein Konzept, das sich auch weiterentwickeln kann, wenn man auf bestimmte Problemstellungen stößt, dass so etwas also in einer Handreichung dann auch weiter aufgegriffen werden kann, um dann den Schulen weitere Hilfestellungen mit auf den Weg zu geben.
Also, die Schulaufsichten sind im Gespräch mit den Schulen, und wir müssen da eine schnelle Lösung finden. Wie ich gehört habe, ist ein Problem bei der Beantragung, dass die Kinder keine Fotos haben. Das darf natürlich aus meiner Sicht kein Thema sein. Da müssen wir gucken, wie wir schnell zu einer Lösung kommen, dass die Kinder in den Schulen auch verpflegt werden – wie ihnen das auch zusteht.
Vielen Dank! – Ich frage den Senator Müller: Wie bewertet der Senat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Bund Grundstücke im Wert von 200 Millionen Euro – unter anderem Flughafengrundstücke in Tegel und Tempelhof oder auch das Gelände der Gedenkstätte Topographie der Terrors – nicht an das Land Berlin zurückgeben muss?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich fürchte, da kann ich Ihnen nicht richtig weiterhelfen, da diese Form der Grundstücksverhandlungen und Rückübertragung zwischen Bund und Landesvermögen nicht in unserer Zuständigkeit liegt. Ich könnte es stadtentwicklungspolitisch bewerten, ob es gut oder schlecht ist, diese Grundstücke zu haben.
Natürlich macht es aus meiner Sicht immer Sinn, möglichst die Verfügungsgewalt über Grundstücke zu haben, weil man dann damit auch planen kann, weil man eigene Infrastrukturprojekte ohne Rücksprache mit andern entsprechend formulieren und vorantreiben kann. Aber in welcher Form, wann, wie und zu welchen Konditionen diese Übertragung stattfindet, das kann ich Ihnen nicht beantworten.
Vielen Dank! – Ich bin davon ausgegangen, dass Sie sich bei einem Volumen von ca. 250 Millionen Euro in Ihrem Haus darüber informieren, auch beim Finanzsenator – der sitzt im Hauptausschuss. Ich weiß, dass der Finanzsenator zuständig dafür ist. Deshalb auch meine Nachfrage: Sie haben gerade verkündet, was Sie sich zu der Bebauung des Tempelhofer Feldes etc. vorstellen – glauben Sie, dass das Auswirkungen auf Ihre Pläne dort haben wird?
Nein! Ich glaube, es wird jetzt immer schwieriger mit dieser Fragenkonstellation, weil das eine mit dem anderen gar nichts zu tun hat. Die Flächen am Tempelhofer Feld sind die Flächen, die uns für die entsprechende Bebauung zur Verfügung stehen. Tatsächlich – das habe ich heute entsprechend auch öffentlich gemacht, dass wir diese Flächen jetzt nutzen wollen, dass wir die Bebauungspläne vorantreiben und dass wir die Flächen für eine anteilige Wohnbebauung nutzen wollen. Aber es gibt einen kleinen Teil am Rande des Tempelhofer Feldes, wo es noch Verhandlungen gibt und wo wir für eine Erschließungsmaßnahme auch noch einen Grundstückskauf vornehmen wollen. Aber auch dazu laufen die Verhandlungen über die Finanzverwaltung ohne jede Kontroverse und sehr konstruktiv.
Vielen Dank! – Die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Wie immer eröffne ich diese Runde mit einem Gongzeichen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden gelöscht.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Bürgermeister Michael Müller: Der Senat hat gerade den Berliner Stadtgütern das Eigenkapital für den geplanten Bau von 27 Windrädern gestrichen. Ich frage Sie deshalb: Ist Ihr Plan, jetzt ein Unternehmen mit dem großen Namen „Stadtwerke Berlin“ zu gründen, dessen kompletter Kraftwerkspark in den nächsten zwei Jahren aus fünf Windrädern bestehen soll, nicht sehr bescheiden?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schäfer! Ganz so, wie Sie es dargestellt haben, trifft das auch nicht zu, weil dort nichts gestrichen ist, und selbst wenn es so kommen würde und das Parlament das dann tatsächlich so beschließen würde, würde es immer noch ein entsprechendes Eigenkapital bei den Stadtgütern geben, das für solche Investitionen, die Sie ansprechen, zur Verfügung stehen würde.
Insgesamt aber, glaube ich, ist das durchaus eine diskussionswürdige und gute Grundlage für einen Einstieg in eine Stadtwerksgründung. Warum sollen die Stadtgüter mit den Flächen und den finanziellen Möglichkeiten, die sie haben, nicht mit zur Verfügung stehen für das, was wir energiepolitisch vorhaben, für den Einsatz erneuerbarer Energien? Man kann auch andere Konzepte verfolgen, und das reicht alleine natürlich auch dauerhaft nicht aus. Das ist ganz klar. Die Frage ist: Wie startet man? Startet man mit eigenen Mitteln? Kommen dann andere dazu? Kommen andere landeseigene Unternehmen und andere Erzeugungskapazitäten dazu, und kann man so schrittweise etwas aufbauen? – Ich glaube, dass das ein vernünftiger Weg ist, ohne den Haushalt über Gebühr zu strapazieren, in diese Stadtwerksgründung einzusteigen und einen neuen Weg in der Umwelt- und Energiepolitik zu beschreiten.
Ich möchte noch mal nachfragen: In dem Haushaltsplanentwurf, den Sie als Senat uns vorgelegt haben, haben Sie für dieses Projekt Stadtwerke Berlin Zuschüsse für zwei Jahre in einer Höhe von insgesamt 3 Millionen Euro vorgesehen. Das entspricht dem Eigenkapital der Stadtwerke Pfarrkirchen. Ist das dem Namen „Stadtwerke Berlin“ angemessen?
Herr Abgeordneter Schäfer! Noch mal: Es ist eine schwierige, komplexe Angelegenheit, und so eine Sache speist sich nicht ausschließlich aus einer Einnahmequelle und muss nicht ausschließlich aus dem Haushalt direkt finanziert werden. Es gibt andere Investitionsmöglichkeiten und andere Zuschussmöglichkeiten. Wir diskutieren gerade über ein Konzept. Wir diskutieren darüber, ob und wie wir in dieses neue Verfahren einsteigen wollen. Ich glaube, das Entscheidende ist das Signal: In 2014 geht es los. Wir meinen es ernst. Wir machen da etwas. Dafür gibt es die unterschiedlichsten Finanzierungswege.
Die nächste Wortmeldung kommt vom Kollegen Behrendt von der Fraktion der Grünen. – Bitte schön, Herr Kollege Behrendt!
Ich habe eine Frage an den Berliner Justizsenator, Herrn Heilmann: Wir haben heute in der Zeitung mit Überraschung zur Kenntnis genommen, dass die Gefangenen in den Berliner Knästen um mehr Betreuung bitten. Dazu meine konkrete Frage: Können Sie bestätigen, dass es in den letzten Monaten in Tegel in dieser Hinsicht zu erheblichen Engpässen gekommen ist, weil das Personal vorzeitig nach Großbeeren abgezogen wurde – sprich: es verlängerten Einschluss und weniger begleitete Ausführung usw. gab, sodass sich erklären lässt, dass sich hier der Unmut aufgestaut hat?