Ich komme sehr gerne zum Ende. – Die CDU-Fraktion hat sich des Themas angenommen. Wir besetzen es verantwortungsvoll. Ich persönlich als Lichtenberger Kind habe ein großes Interesse, dass sich hier etwas entwickelt. Ideen sind für uns Potenziale. – Ich danke Ihnen allen und insbesondere denen, die Interesse daran haben, den Tierpark zu stärken und in eine sichere Zukunft zu führen. – Herzlichen Dank!
[Beifall bei der CDU und den PIRATEN – Wolfgang Brauer (LINKE): So ein Naivling! Wo haben Sie den gefangen?]
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Vergangenen Freitag starb nach 20 Dienstjahren für das Land Berlin die Stadtbärin Maxi im Bärenzwinger am Köllnischen Park.
Sie war nur eins der Mitlebewesen, die unter unzureichenden Bedingungen im Land Berlin gehalten werden.
Zum Antrag: Sehen wir es zunächst einmal auch von der nüchternen Seite! Der Tierpark in Friedrichsfelde macht Millionenverluste. Für die kommenden Haushaltsjahre sind im Einzelplan 29 jeweils weitere 6,2 Millionen Euro an Zuwendungen für den Tierpark veranschlagt. Neben dem Standortnachtteil, den der Tierpark gegenüber dem Zoo hat, ist er auch unattraktiv geworden. Er zieht bei weitem nicht die Besucherzahlen an, die er anziehen müsste, um wirtschaftlich auskömmlich oder zumindest kostendeckend zu arbeiten. Ein Grund dafür ist, dass es dem Tierpark an einem tragfähigen und nachhaltigen Tierhaltungs- und Strukturkonzept mangelt. Attraktivitätssteigerungen, die durch die Umsetzung des Masterplans 2020 Plus erreicht werden sollen, reichen nicht aus.
Der vorliegende Antrag will dem begegnen und macht dem Tierpark ein Angebot, wie er seine Situation im Sinne des Tierschutzes und der eigenen Attraktivität verbessern kann. Die im Antrag geforderten transparenten und detaillierten Auflistungen über alle mittel- und langfristig zu haltenden Tierarten und die Anzahl der gehaltenen Individuen sollten ebenso eine Selbstverständlichkeit sein wie die Vorlage eines Plans, der Umstrukturierungsmaßnahmen vorsieht, die den Tieren die größtmögliche Freiheit bei artgerechtem Ausleben ihres natürlichen Verhaltens ermöglicht. Es darf beispielsweise keine sozial lebenden Tiere geben, die in Einzelhaltung vor sich hinvegetieren. Umgekehrt dürfen Tiere, die Einzelgänger sind, nur in Ausnahmefällen mit anderen Tieren zusammen gehalten werden und schon gar nicht in beengten Verhältnissen, wie sie teilweise im Tierpark existieren.
Ebenso ist es an der Zeit, dass sich der Tierpark öffentlich bereit erklärt, im Rahmen des Tierschutzgesetzes zu operieren. Ja, auch das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Das ist es aber nach den Erfahrungen der Vergangenheit leider nicht gewesen. Zu Fällen von Inzucht, Inzestzucht und Gewalt gegen Tiere insbesondere bei den Elefanten ist es vermutlich in regelmäßigen Abständen gekommen. Gestatten Sie mir, darauf hinzuweisen, dass Inzucht Qualzucht ist, und zwar nicht erst dann, wenn tatsächlich erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten, die mit Leiden verbunden sind! Solche Qualzucht ist auch nach der seit gerade sechs Wochen gültigen Neufassung des § 11b des Tierschutzgesetzes verboten und entsprechend strafbar. Deshalb wäre es im Sinne einer weitergehenden Nachweispflicht gut, dass keine Nachzüchtungen aus Inzucht erfolgen. Wir erachten es als sinnvoll, dass das zu 100 Prozent nachgewiesen wird.
Schließlich ist die vierte Forderung im Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Besucherfreundlichkeit und für Reformen bei Informationstafeln, Gastronomie und im Internetauftritt für uns nachvollziehbar, wenngleich eine Verbesserung der Besucherfreundlichkeit nicht zulasten
der Tiere gehen darf. Es soll deshalb gut abgewogen sein, ob die Investitionen für den Ausbau des Spaßvergnügens für die Besucher nicht besser in Projekte zur Erhaltung des natürlichen Lebensraums der verschiedenen Tiere fließen sollten. Aber das ist nur ein Hinweis darauf, dass der Kreis derjenigen zunimmt, die generell die Haltungsform von Tieren in Zoos und Tierparks in ihrer jetzigen Form anzweifelt bis gänzlich infrage stellt. Jüngste Studien verweisen zudem darauf, dass die gehaltenen Arten kaum oder gar keine Priorität für den Artenschutz haben, und wenn, dann sind sie oftmals in unseren Breitengraden niemals artgerecht zu halten, wie beispielsweise der Eisbär.
Die große angelegte Studie des Tierschutznetzwerks ENDCAP, die in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten die Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie untersucht hat, ist zu dem Schluss gekommen, dass es um die Umsetzung der Vorgaben und der Richtlinie im Tierpark Berlin nicht besonders gut bestellt ist. Hier wurden insbesondere unstrukturierte Käfige ohne Rückzugsmöglichkeiten, verhaltensgestörte Bären und widerrechtlich kupierte Vögel hervorgehoben.
Noch ein Wort zum pädagogischen Konzept in Tierpark und Zoo. Tiere verhalten sich in Gefangenschaft nicht wie in der Natur. Die Lebensweise eines Tieres kann im Tierpark und Zoo nur sehr unzureichend dargestellt und erlebt werden.
Hier sehen wir ein verzerrtes Bild der Realität und die Art und Weise, wie Tiere niemals leben würden, wenn sie der Mensch nicht dazu zwänge. Kinder aber können, wenn keine oder unzureichende pädagogische Hinweise auf die Realität erfolgen, beobachten, dass es scheinbar in Ordnung oder gar natürlich sei, Tiere in Gefangenschaft zu halten. Wenn wir wollen, dass unsere Kinder lernen, was es heißt, andere mitfühlende Lebewesen zu respektieren, sind Zoo und Tierpark in ihrer heutigen Form den Beweis schuldig geblieben, dazu geeignet zu sein.
Ich komme zum Ende. – dass die geeigneten Maßnahmen in der Zukunft vielleicht auf Gehör stoßen, sind wir – wie
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag Drucksache 17/0676 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen Grüne und Piraten bei Enthaltung der Linken die Ablehnung auch mit geändertem Berichtsdatum. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Teile der Piratenfraktion und die Grünen. Gegenstimmen! – Das ist die CDU, der fraktionslose Kollege, die SPD. Enthaltungen? – Die gibt es bei der Linken und eine Enthaltung bei den Piraten.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 6. Juni 2013 Drucksache 17/1078
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben die Vertagung dieses Tagesordnungspunkts beantragt. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist die Vertagung so beschlossen.
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin und zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.