Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Bangert! Ich hatte ja ausgeführt, dass die juristische Prüfung im Moment andauert. Das Kündigungsschreiben ist am Montag eingegangen. Vorher wurde es schon in der Presse verkündet. Deshalb möchte ich dem nicht vorgreifen. Ich denke, wir werden – so mein jetziger Wissensstand – erst einmal ausführlich schriftlich das Kündigungsschreiben beantworten.
Vielen Dank! – Bevor wir zur nächsten Frage kommen, möchte ich noch ein Hinweis an die erste Reihe der Besuchertribüne geben: Es wäre nett, wenn Sie die junge Dame wecken würden. Die Sitzung wird live übertragen. Sie könnte zu ungeahnter Berühmtheit gelangen.
1. Trifft es zu, dass die Charité die Ausbildungsverträge mit allen Lehrkrankenhäusern in Berlin und Brandenburg gekündigt hat, und ist die Senatsverwaltung über diesen Schritt informiert gewesen?
2. Was ist der Grund für diese einseitige Aufkündigung der bestehenden Verträge, und welche Bedingungen stellt die Charité an die neuen Verträge?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Albers! Es trifft zu, dass die Charité alle Verträge mit den akademischen Lehrkrankenhäusern Mitte April gekündigt hat. Der Vorstand hatte meine Verwaltung letztes Jahr mündlich darüber informiert, dass es ansteht, die Verträge aufgrund der neuen Approbationsordnung neu abzuschließen. Bisher sind wir inhaltlich diesbezüglich noch nicht eingebunden gewesen.
Nach den Reaktionen in der Öffentlichkeit und der einzelnen Krankenhäuser fanden dann Gespräche durch die Charité u. a. mit Herrn Gesundheitssenator Czaja und Frau Ministerin Tack aus Brandenburg statt. In der letzten Sitzung des Aufsichtsrats im Mai hat die Dekanin die aktuelle Situation dargestellt.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Charité hat sich aufgrund der Änderungen der bundesweiten Approbationsordnung für Ärzte zur Kündigung veranlasst gefühlt. Die neue Ordnung stellt hohe Ansprüche an die Qualität der Ausbildung des medizinischen Nachwuchses und damit auch an die akademischen Lehrkrankenhäuser und die dort tätigen Dozentinnen und Dozenten. Die Charité möchte über die neu abzuschließenden Verträge diese hohen Standards sicherstellen.
Wichtigste Neuregelung wird die Verpflichtung zum Führen eines Ausbildungsplans der Charité, nach dem die Fachgebiete ausbilden müssen, sein. Daneben sind Regelungen zur Ausbildung in Teilzeit oder neue Fehlzeitregelungen vorgesehen. Weiterhin wünscht die Charité eine
Beteiligung an den Besetzungsverfahren leitender Ärztinnen und Ärzte der Abteilungen, die in die Ausbildung einbezogen sind. Die Umsetzung wird gerade geprüft.
Wir reden viel über die Kooperation in der gemeinsamen Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg. Wenn die Ansprüche der Charité so sind, wäre es dann nicht klüger und im Zusammenhang mit der notwendigen Kooperation vernünftiger gewesen, die Krankenhäuser im Vorhinein zu informieren, sodass man hätte versuchen können, vorher entsprechende Regelungen zu treffen und durchzusetzen? Das ist ja im Land Brandenburg auf Verständnislosigkeit – um es mal diplomatisch zu sagen – gestoßen.
Ich denke, dass allen die Veränderungen klar waren. Ich habe ja gerade dargestellt, dass die Dekanin uns genau diesen Punkt im Aufsichtsrat erläutert hat. Natürlich hätte man auch einen anderen Weg gehen können. Es sind dann Gespräche mit der Ministerin in Brandenburg aufgenommen worden. Zudem wurde mit Herrn Czaja Kontakt aufgenommen.
1. Wie und ab wann will der Senat die am Montag, dem 10. Juni angekündigte Reduzierung der Klassengröße an den ISS von 26 auf 25 Schüler/-innen umsetzen?
2. Wird der Senat konsequent handeln und bei einer Absenkung der Klassengröße folgerichtig für eine Erhöhung der Lehrer/-innenausstattung an allen Schulen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Delius! Mein Ziel ist es, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern, die das Probejahr am Gymnasium nicht bestehen, einen Platz in einer bestehenden Klasse anzubieten, also die Schülerinnen und Schüler bestmöglich in der Sekundarschule zu integrieren. Da es aber in den Sekundarschulen eine Höchstfrequenz von 26 Schülerinnen und Schülern gibt, ist das teilweise ein Problem, wenn wir mehrere Schülerinnen und Schüler haben, die das Probejahr nicht bestehen. Der Wunsch der Schulleitungen, der Bezirke und der Gruppe, die sich mit dem Aufnahmeverfahren beschäftigt, war es, mehr Flexibilität anzubieten, sodass man u. a. die Klassenfrequenzen auf 25 senkt. Ich finde, es ist ein richtiger Weg, das in der 7. Jahrgangsstufe zu tun, damit die Bezirke mit den Schulen flexibel reagieren können. Für die neue Regelung schaffe ich im Moment den rechtlichen Rahmen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Bemessungsgrundlage orientiert sich am Schülerfaktor. Daran wird sich nichts verändern.
Ich stelle die Frage noch einmal in Kurzform: Ab wann soll das gelten? Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie an der Ausstattung – sowohl, was die Räumlichkeiten und Lehrerinnen und Lehrer angeht – aufgrund dieser Maßnahme nichts ändern wollen?
Dieses Vorhaben ist zum Schuljahr 14/15 vorgesehen, und die Ausstattung ist jetzt schon geregelt. Dadurch wird es also keine Verschlechterung geben, weil es im Rahmen der Zumessungsrichtlinien nach dem Schülerfaktor berechnet wird.
Frau Senatorin! Danke für die Informationen! Wir haben damals von vorneherein gesagt, dass es notwendig ist, die Klassenfrequenz klein zu halten. Dieser Schritt ist richtig. Meine Frage ist dahin gehend, ob die Reduzierung um einen Schüler pro Klasse ausreichen wird, um die Zahl der Rückläufer und Rückläuferinnen, die wir in den letzten Jahren vermehrt feststellen konnten, unterzubringen und sogenannte Rückläuferklassen oder – wie in Schöneberg-Tempelhof geschehen – sogar eine ganze Rückläuferschule zu verhindern. Ist es ausreichend, die Klassenfrequenz nur um einen Schüler zu reduzieren, oder müsste da nicht noch mehr gemacht werden?
Sehr geehrter Herr Mutlu! Gerade aus diesem Bezirk kam der Wunsch, dass wir die Klassenfrequenzen senken, und ich finde, das ist genau der richtige Weg. Die Bezirke müssen auch das Thema, dass junge Menschen das Probejahr nicht bestehen, in ihrer Schulentwicklungsplanung berücksichtigen. Das ist in den einzelnen Bezirken sehr unterschiedlich gelaufen. Wir werden jetzt sehen, ob diese Veränderung ausreichend sein wird. Aber es ist jetzt der richtige Schritt, vorausschauend den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, in die Integrierte Sekundarschule eingebunden zu werden, wenn sie direkt in die Klasse gehen.
Sind die Angebote der Lesbenberatung und des Familienplanungszentrums Balance finanziell abgesichert?
1. Wie wird der Senat das neue Projekt der GEBEWO pro gGmbH zur Betreuung obdachloser Frauen finanzieren?
2. Bleibt es für das Familienplanungszentrum Balance e. V. und die Lesbenberatung bei der ursprünglich geplanten Förderung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schreiber! Zu Ihrer ersten Frage: Das Projekt zur psychologischen Beratung wohnungsloser Frauen der GEBEWO gGmbH, dessen Förderumfang insgesamt 60 000 Euro beträgt, wird in diesem Jahr entsprechend dem Beschluss des Hauptausschusses vom 12. Juni 2013 zur Hälfte aus Mitteln des Integrierten Gesundheitsprogramms finanziert. Die andere Hälfte wird jedoch gegen den Beschluss und, wie gestern im Hauptausschuss abschließend beraten, aus dem Haushalt der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Kapitel 1110, erbracht, da das Integrierte Gesundheitsprogramm nicht zur Finanzierung herangezogen werden soll, da dort sämtliche Mittel in laufenden Projekten gebunden sind.