und – das finde ich sogar noch viel misslicher – dass wir möglicherweise keine Zeit hätten, diese Dinge angemessen in den Ausschüssen zu beraten.
Wenn der Termin so festgelegt wird, wie gesagt, werden wir uns nicht sperren. Aber wir halten ihn nicht für optimal. – Im Übrigen: Ich bin hundertprozentig sicher, dass alle Berlinerinnen und Berliner, die abstimmen wollen, dies auch wirklich tun, und zwar unabhängig davon, ob am Tag der Abstimmung gleichzeitig eine Bundestagswahl stattfindet oder nicht. – Vielen Dank!
[Zuruf von der CDU: Nun aber zackig! – Dr. Manuel Heide (CDU): Keine Hektik! – Zuruf von den PIRATEN: Der will doch nur den Abstimmungstermin verzögern!]
dass ich ganz meinen Redeanfang verpasst habe. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Ich hatte ja am Anfang schon mal das Vergnügen, mich zu dem Thema zu äußern, und war insbesondere interessiert daran, was die Position der Koalition an der Stelle ist. Ich habe von Herrn Buchholz vernommen, dass er sagte, kein Problem. Das klang so, als wenn die Zusammenlegung mit der Bundestagswahl zumindest auch von der SPD gewünscht und gewollt ist. Herr Garmer war etwas vorsichtiger. Er gebrauchte die Worte: möglich, aber nicht zwingend. Das sehen wir natürlich etwas anders. Wir sehen sehr wohl, dass es eine ganze Reihe nahezu zwingender Gründe gibt, die ich jetzt nicht noch mal wiederholen möchte. Interessant, wie auch erwähnt: Was in Hamburg geht, sollte auch hier möglich sein. Und ja, der Zeitplan zwingt uns sicherlich einige Abkürzungen auf.
Aber man muss sagen, das ganze Thema ist ja bereits schon einmal durch die Ausschüsse gegangen. Es ist ja nicht so, dass dieser Antrag jetzt vom Himmel gefallen wäre, sondern das Haus beschäftigt sich von Anbeginn damit. Und das hat ja auch ein Ergebnis gegeben, es hat eine Reaktion gegeben. Und Sie haben selbst als Koalition einen an den Energietisch angelehnten Entwurf vorgelegt, der dann aber doch nicht so nah genug dran war, dass der Energietisch gesagt hätte: Nein, wir lassen es jetzt. Insofern sehe ich jetzt auch nicht, welche neuen Erkenntnisse oder Ergebnisse dabei herauskommen soll
ten, wenn wir uns jetzt noch Zeit nehmen, das Ganze noch mal durch die Ausschüsse zu jagen, zumal die Verfassung sagt: Vier Monate. In drei Monaten ist Bundestagswahl. Ich glaube nicht, dass wir mit vier Wochen mehr Zeit irgendwie Weltbewegendes zustande bekommen werden.
Jedenfalls nichts, was wir nicht in anderthalb Jahren bereits zustande bekommen haben. Herr Behrendt erwähnte auch schon die Absicht des Verfassungsgebers. Ich denke, wir täten alle gut daran, auch in dem Sinne zu handeln. Ich kann für meine Fraktion auch noch mal bekräftigen, dass wir natürlich für eine Sondersitzung zur Verfügung stehen, und für den Fall, dass jemand zurückkehren muss, kann ich auch zusichern, dass wir den Landeshaushalt dadurch nicht zusätzlich belasten werden.
Was man vielleicht noch erwähnen sollte an der Stelle: Sie kennen vielleicht alle die Umfragen. Laut FORSA sind 64 Prozent der Berliner derzeit für das Volksbegehren. Ich kann dem auch nur hinzufügen, dass nach meiner Wahrnehmung die Dienstleister bereits jetzt Schlange stehen, um einem Stadtwerk unter die Arme zu greifen.
Meine Damen und Herren! Können Sie bitte ein bisschen leiser sein und dem Redner die gebotene Aufmerksamkeit widmen? – Danke schön!
Danke! – Was sicherlich vor allem erfreulich ist an dem Volksbegehren, ist, dass tatsächlich dem Thema Energie jetzt dann auch die Aufmerksamkeit zukommt, die es verdient. Und ich habe schon mehrfach im Haus ausgeführt, dass man das Gefühl hat, dass man bei dem Thema den Senat eigentlich zum Jagen tragen muss. Ich habe die Hoffnung, dass das jetzt endlich gelungen ist und der Senat endlich in die Gänge kommt. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Mayer! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Antragstellerinnen haben die sofortige Abstimmung beantragt. Wer dem Antrag der Oppositionsfraktionen Drucksache 17/1058 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU und – –
[Torsten Schneider (SPD): Wir haben Überweisung beantragt! – Lars Oberg (SPD): Jetzt ist der Antrag einfach weg!]
Einen kleinen Moment mal bitte, Sekunde bitte! – Gut. Also, ich bitte ganz kurz um Geduld. Es scheint hier eine Unklarheit zu geben. – Wir befanden uns mitten in der Abstimmung. Ich würde das gern fortsetzen. Ich war dabei, die Neinstimmen festzustellen. Das waren nach meiner Feststellung die Fraktionen der SPD und der CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wiederherstellung der Versammlungsfreiheit – Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/1054
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Die Linke. Das Wort hat der Abgeordnete Taş. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich mir das Vorgehen des türkischen Staates gegen friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten in Istanbul und anderen Städten ansehe, wenn ich mir ansehe, wie dort Menschenrechte mit Füßen getreten werden, dann bin ich froh, dass wir solche Zustände hier in Berlin nicht haben.
Aber auch in Deutschland müssen wir leider feststellen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit immer wieder neu verteidigt werden muss. Die brutale Auflösung der Blockupy-Demonstration durch die Polizei am 1. Juni in Frankfurt hat uns das einmal wieder deutlich vor Augen geführt: Einkesselung friedlicher Demonstranten, Pfefferspraywolken in die Menschenmenge, gewaltsame Festnahmen, das ganze Programm der Repressionen.
Auch in Berlin geht der Trend leider nicht hin zur Stärkung, sondern zur Schwächung der Bürgerrechte. Hier ist die Demonstrationsfreiheit im April dieses Jahres durch das sogenannte Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen eingeschränkt worden.
Und auch hier ist es für Die Linke geboten, gemeinsam mit möglichst vielen Verbündeten für die Verteidigung der Versammlungsfreiheit zu streiten und Einschränkungen zu verhindern.
Ich stelle fest: Eigentlich sind die Voraussetzungen dafür gut, denn in dieser Stadt gibt es eine breite Mehrheit gegen das Übersichtsaufnahmengesetz. Vier der fünf Parteien, die im Abgeordnetenhaus vertreten sind, lehnen es eigentlich ab. Der SPD-Parteitag hat am 25. Mai beschlossen, was die Opposition hier im Haus immer schon gesagt hat. Das Gesetz stellt Menschen, die ihrer Meinung in der Öffentlichkeit Ausdruck verleihen, unter Generalverdacht. Das Gesetz kriminalisiert all jene, die von ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch machen. Das Gesetz birgt die Gefahr der individuellen Erkennung einzelner Versammlungsteilnehmer. Der wichtigste Punkt: Das Gesetz gehört abgeschafft.
[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN – Beifall von Benedikt Lux (GRÜNE) und Stefan Gelbhaar (GRÜNE)]
Es stellt sich für mich die Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion: Warum haben Sie Ihre Basis nicht früher gefragt? Dann hätten Sie dieses Gesetz vielleicht gar nicht erst beschlossen. Dann hätten Sie sich auch nicht in die Situation gebracht, vor der Sie jetzt stehen. So aber müssen Sie sich jetzt fragen lassen: Wollen Sie weiterhin Politik gegen die Mehrheit in dieser Stadt machen? Wollen Sie weiterhin Politik gegen Ihre eigene Partei machen? Wollen Sie weiterhin blind dem Innensenator folgen, wenn der die Grundrechte für die Bürgerinnen und Bürger einschränken will?
Die Anwendung des Gesetzes am 1. Mai hat es schon gezeigt: Die Polizei setzte die Übersichtsaufnahmen pauschal gegen eine Vielzahl von Kundgebungen ein. Nicht ein einziges Mal wurden die Versammlungsteilnehmer aktiv von der Polizei über die Anfertigung der Aufnahmen informiert. Keiner wusste, wann und auf welcher Rechtsgrundlage gefilmt wird.
Wir sehen uns in unserer Kritik bestätigt. Die Oppositionsfraktionen sehen sich darin bestätigt, gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht zu klagen. Das wäre allerdings nicht nötig, wenn Sie von der SPD-Fraktion ihre eigene Basis ernst nehmen würden, Herr Schneider. Deshalb fordere ich Sie auf: Heben Sie gemeinsam mit uns dieses unsägliche Gesetz wieder auf! Es bricht Ihnen dabei kein Zacken aus der Krone. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Taş! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort Herr Abgeordneter Karge. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es sehr interessant, dass sich andere Parteien so viel Gedanken über unsere Parteitage machen, dass es eine ganze Rede füllen kann. – Herzlichen Glückwunsch, Herr Taş! Ich bin sehr begeistert von Ihnen, dass Sie das so hinbekommen und dass Sie sich so viele Sorgen machen.
Wir reden heute über eine Fragestellung, die scheinbar Ihre Emotionen geweckt hat. Wir haben die Argumente schon hinlänglich im Innenausschuss ausgetauscht und behandelt.