Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss hat der Vorlage einstimmig – bei Enthaltung von Linken und Piraten – zugestimmt. Wer dem Vermögensgeschäft Nummer 18/2012 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Grünen und der fraktionslose Kollege. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Bei Piraten und der Fraktion der Linken.
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss hat der Vorlage einstimmig – bei Enthaltung von Grünen und Linken – zugestimmt. Wer dem Vermögensgeschäft Nummer 21/2012 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Piraten und der fraktionslose Kollege. Gegenstimmen? – Bei der Linkspartei und drei Piraten. Enthaltungen? – Bei Grünen, Linken und einem Piraten. Damit ist das so beschlossen.
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/0924
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion bitten um Überweisung der Verordnung lfd. Nr. 3 – VO-Nr. 17/084 – „Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung“ an den Ausschuss für Wissenschaft. – Kein Widerspruch; dann verfahren wir so.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion bitten um Überweisung der Verordnung lfd. Nr. 4 – VO-Nr. 17/085 – „Erste Verordnung zur Änderung der Hochschulzulassungsverordnung“ an den Ausschuss für Wissenschaft. – Dann wird dem so entsprochen.
Die Piratenfraktion bittet um Überweisung der Verordnung lfd. Nr. 6 – VO-Nr. 17/087 „Erste Verordnung zur Änderung der Bauverfahrensverordnung“ an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. – Auch hier höre ich keinen Widerspruch; dann verfahren wir so.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Überweisung der Verordnung lfd. Nr. 7 – VO-Nr. 17/088 – „Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung“ an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. – Auch hier höre ich keinen Widerspruch; dann verfahren wir so.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Die Linke. – Frau Kittler, Sie haben das Wort – bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den nächsten acht Jahren wird die Schülerzahl in Berlin mit einem Wachstum von etwa 12,5 Prozent geradezu explodieren. Sie steigt von jetzt rund 289 000 auf dann 325 600, und dabei sind 75 Prozent der anwachsenden Schülerzahl zunächst in der Grundschule und werden danach in die Oberschulen fluten. Pi mal Daumen brauchen diese 12,5 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler in den nächsten acht Jahren neben mehr Schulen – nach meiner Schätzung allein rund 55 Grundschulen – auch 12,5 Prozent mehr Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, Schulhelferinnen und -helfer, Schulsekretärinnen und -sekretäre sowie Hausmeisterinnen und Hausmeister.
Bei einem Zuwachs von prognostizierten 27 375 Grundschülerinnen und -schülern in diesem Zeitraum brauchen wir dort je nach Berechnungsgrundlage etwa 800 bis 1 000 Lehrkräfte zusätzlich allein für die Grundausstattung.
In den Sekundarschulen werden wir im gleichen Zeitraum prognostiziert 8 350 Schülerinnen und Schüler mehr haben, was schätzungsweise 500 bis 600 Lehrkräfte mehr bedeutet. Welchen Personalmehrbedarf es geben wird,
Die Linksfraktion erwartet hier ein schnelles Handeln des Senats, denn die Überalterung der Kollegien mit einem Altersdurchschnitt von über 50 Jahren macht Berlin jetzt schon zu schaffen. Allein bis 2015 werden 5 000 von ihnen in den Ruhestand gehen und müssen ebenfalls ersetzt werden.
Berlin hat außerdem noch ein wachsendes sogenanntes Mangelfachproblem. Waren es im laufenden Schuljahr nur – in Anführungsstrichen – die Fächer Mathematik und Informatik, so teilte die Senatsbildungsverwaltung am 10. April mit, dass ab dem nächsten Schuljahr noch zusätzlich die Fächer Physik, Chemie, Musik und Arbeitslehre als Mangelfächer angesehen werden, und lädt ausdrücklich Quereinsteigerinnen und -einsteiger zur Bewerbung ein – Philipp Möller lässt grüßen!
Aus der gleichen Pressemitteilung konnte ich auch herauslesen, wie attraktiv arbeitssuchende Lehrkräfte Berlin finden – Zitat: „Obgleich am 31. März Bewerbungsschluss war, werden verspätete Bewerbung im Bedarfsfall noch berücksichtigt.“ – Ich entnehme dem, dass es nicht genug Bewerberinnen und Bewerber gibt. Die Linksfraktion kann sich auch kaum vorstellen, dass sich das in den nächsten Jahren ändern wird, wenn es uns nicht gelingt, die Berliner Schule attraktiv für angestellte Lehrkräfte zu machen. Jede fünfte Lehrkraft soll inzwischen ja auch schon zwar in Berlin wohnen, aber in Brandenburg arbeiten.
Berlin braucht ein Konzept zur Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse angestellter Lehrerinnen und Lehrer. Mit diesem muss die Gerechtigkeitslücke zwischen Tarif und Besoldung geschlossen werden, die in den vergangenen Jahren entstanden ist, und müssen die Grundlagen für ein modernes Dienstrecht für Lehrerinnen und Lehrer gelegt werden. Nachdem die Tarifverhandlungen mit der TdL gescheitert sind, ist ein Handeln auf Landesebene umso dringender. Da haben Sie, werte Koalitionsparteien, unseren Antrag hier als überflüssig bezeichnet und im Ausschusswarteverfahren versenkt. Hier sei mir einmal die Frage erlaubt, was der Senat aus SPD und CDU nun vorhat: die Streiks auszusitzen und auf die Ferien zu warten oder auf die berechtigten Forderungen zu reagieren.
Berlin hat durch Nichtverbeamtung seit 2004 gemeinsam mit Sachsen ein Alleinstellungsmerkmal, aus dem sich auch eine besondere Verpflichtung für ein modernes Dienstrecht für angestellte Lehrerinnen und Lehrer ergibt. Das muss außerdem gerecht sein. Gegenwärtig sind etwa ein Viertel aller Lehrkräfte angestellt. Ihr Anteil wird sich aufgrund des hohen Altersdurchschnitts der Lehrkräfte und des von mir schon genannten höheren Bedarfs durch das Schülerwachstum in den nächsten Jahren deutlich
erhöhen. Insofern ergibt sich die Notwendigkeit, die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse und des Dienstrechts für Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr am Beamtenstatus zu orientieren, sondern eigenständig für angestellte Lehrkräfte. Wenn wir gleichwertige Arbeitsverhältnisse für angestellte und verbeamtete Lehrkräfte haben und die Gerechtigkeitslücke zwischen Tarif und Besoldung geschlossen ist, dann ist auch die Forderung berechtigt, dass Lehrkräfte aus anderen Bundesländern ebenfalls grundsätzlich als Angestellte nach den Berliner Einstellungsregelungen eingestellt werden.
Die Linke fordert Senat und Koalition auf: Nehmen Sie die entstandenen und entstehenden Veränderungen in unseren Schulen zum Anlass und handeln Sie, dann werden wir auch genügend motivierte angestellte Lehrerinnen und Lehrer haben, die Berlin bilden! – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema angestellte Lehrkräfte beschäftigt die SPD-Fraktion seit Langem und ist aktueller denn je. In den vergangenen Monaten haben Tausende Angestellte gestreikt und dafür gesorgt, dass ein regulärer Unterrichtsbetrieb an vielen Schulen nicht möglich war. In Berlin arbeiten mittlerweile über 8 000 Lehrer im Angestelltenverhältnis, und es kommen jährlich aufgrund der hohen Anzahl von Pensionierungen 1 500 hinzu. Wir bemühen uns um die Angestellten, denn diese sind die Zukunft dieser Stadt. Wir haben uns für eine Verbesserung der Situation der Angestellten stark gemacht. Der Senat konnte der Tarifgemeinschaft deutscher Länder eine Zusage für die Zahlung einer Zulage bis 2017 abringen. Allein das ist doch ein Erfolg. Es muss das Ziel sein, die Attraktivität des Lehrerberufs weiter zu erhöhen, um auch die Schulqualität in Berlin zu sichern. Es wird zunehmend schwerer, Fachlehrkräfte zu finden und für den Berliner Schuldienst zu gewinnen.
Daneben sind aber auch Betroffene in den Schulen unzufrieden. Die Ungerechtigkeit der Bezahlung führt in den kommenden Wochen zu Streiks an Prüfungstagen. Hier wird deutlich, dass es sowohl die Anhänger von „Bildet Berlin“ als auch die GEW sehr ernst meinen. Mag man lange an der Entschlossenheit gezweifelt haben, nun wird aber eine weitere Eskalationsstufe deutlich. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Allerdings ist es durch den Wiedereintritt in die TdL für den Berliner Senat ungleich schwerer geworden, eigenständige Regelungen zu finden.
Sie fordern nun ein Konzept zur Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse angestellter Lehrer in Berlin, mit dem die Attraktivität des Lehrerberufs in Berlin erhöht wird. Damit soll die in den vergangenen Jahren entstandene Gerechtigkeitslücke zwischen Tarif und Besoldung geschlossen werden. Dazu sage ich: Ein Konzept, was heißt das, Frau Kollegin Kittler? Haben Sie überhaupt eins?
Wo sind Ihre inhaltlichen Vorschläge? Die sind mir nicht so ganz bekannt. Sie wissen um den Wiedereintritt in die TdL und die damit zusammenhängenden Schwierigkeiten. Ein Konzept kann jeder fordern. Die SPD-Fraktion und der Berliner Senat befassen sich mit diesem Thema seit geraumer Zeit.
Wir werden uns damit auch weiterhin beschäftigen. Uns ist an der Lösung des Problems gelegen, und dafür stehen wir ein. Wenn Sie außerdem ein modernes Dienstrecht für Lehrerinnen und Lehrer fordern, dann werden Sie doch mal konkret! Wer soll ableiten, was ein modernes Dienstrecht meint?
Meinen Sie damit, dass es im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder in § 44 zur Arbeitszeit heißt: „Es gelten die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten in der jeweils geltenden Fassung“? Aus der Tatsache, Lehrer nur im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen, ergibt sich zwangsweise, dass auch hier Veränderungen notwendig sind. Selbstverständlich beteiligen sich die Berliner SPD und der Senat aktiv an der Meinungsbildung innerhalb der TdL. Und uns ist an einem modernen Arbeitsrecht gelegen. Wir brauchen mehr als Ihr Konzept. Wir bemühen uns um ein Gesamtpaket,