Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Nach § 33 Abs. 2 des Verfassungsschutzgesetzes Berlin und § 20a unserer Geschäftsordnung besteht der Ausschuss in der Regel aus höchstens zehn Mitgliedern. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass der Ausschuss für Verfassungsschutz aus neun Mitgliedern bestehen soll. Darüber hinaus werden mit gleicher Anzahl stellvertretende Mitglieder gewählt, die im Fall der Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds dessen Rechte und Pflichten wahrnehmen.
von der Fraktion der SPD die Abgeordneten Thomas Kleineidam, Tom Schreiber und Thorsten Karge als Mitglied; die Abgeordneten Sven Kohlmeier, Robert Schaddach und Karin Seidel-Kalmutzki als stellvertretende Mitglieder;
von der Fraktion der CDU Cornelia Seibeld und Stephan Lenz als Mitglieder; Andreas Gram und Robbin Juhnke als stellvertretende Mitglieder;
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Clara Herrmann als Mitglied, der Abgeordnete Benedikt Lux als Mitglied, die Abgeordnete Canan Bayram als stellvertretendes Mitglied, der Abgeordnete Dirk Behrendt als stellvertretendes Mitglied;
von der Fraktion Die Linke die Abgeordnete Marion Seelig als Mitglied, der Abgeordnete Hakan Tas als stellvertretendes Mitglied;
von der Piratenfraktion der Abgeordnete Pavel Mayer als Mitglied, der Abgeordnete Christopher Lauer als stellvertretendes Mitglied.
Wer die von mir Genannten und die entsprechend zugeordneten Stellvertreter zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann sind die Mitglieder des Ausschusses für Verfassungsschutz so gewählt.
Der Ältestenrat bittet, dass der Ausschuss unter der Leitung des ältesten Mitglieds zeitnah zusammenkommt, um die Thematik, die auch im Zusammenhang mit unserer Entschließung zu Beginn der Sitzung steht, zu erörtern. Eine Wahl des oder der Ausschussvorsitzenden soll in dieser Sitzung nicht erfolgen.
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/0028
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Überweisung der Verordnung lfd. Nr. 2 – VO-Nr. 17/010 – Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Katastrophenschutzdienst – an den künftig für Inneres zuständigen Ausschuss. Von der weiteren Verordnung wird hiermit Kenntnis genommen.
Tagesordnungspunkt 7 war Priorität der Piratenfraktion unter Nr. 2.4. Tagesordnungspunkt 8 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Nr. 2.2.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat Frau Abgeordnete Kofbinger. – Bitte sehr!
Eine neue Legislaturperiode, neue Umgangsformen, wunderbar, Herr Schreiber, auch an Sie persönlich den Dank! – Dann fangen wir mal an.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der morgige 25. November ist der 30. Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. An einem solchen Tag erinnern wir uns daran, dass weltweit Gewalt an Frauen im Alter zwischen 16 und 44 Jahren die Todesursache Nr. 1 ist, noch vor Krebs oder Verkehrsunfällen. Anlässlich dieses Tages haben wir einen Antrag eingebracht, der sich mit der Situation in Berlin auseinandersetzt.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat viele Gesichter. Häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Ehrenmorde und Zwangsverheiratung gehören dazu und sind auch in Berlin leider tagtägliche bittere Realität. Allein im letzten
Jahr wies die polizeiliche Kriminalstatistik über 10 000 Fälle von häuslicher Gewalt aus. Liebe neue Koalition! Da gibt es für Sie noch sehr viel zu tun. Ich hoffe, Sie packen das Problem an.
Der aktuelle Anlass für unseren Antrag ist die vor einigen Tagen erschienene Studie „Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen“, die im Auftrag des BMFSFJ erstellt wurde. Wir wissen nicht erst seit dieser Studie, dass es in Berlin in jedem Jahr ungefähr 300 Personen gibt, die sich an die bereits bestehenden Beratungsstellen wenden und um Rat und Hilfe bitten. Wir wissen auch durch den Bericht der BIGHotline, dass im laufenden Jahr bereits 261 Frauen und Kinder, die um Hilfe baten, wegen mangelnder Kapazitäten, vor allem im Frauenhaus und Zufluchtswohnungenbereich, abgewiesen werden mussten. Dieser Umstand ist untragbar. Hier müssen Sie dringend Abhilfe schaffen.
Hier wende ich mich auch speziell an die neue Regierungspartei CDU, die mit ihrer etwas aufgepumpten Lawand-Order-Rhetorik vor allen Dingen Autos vor Gewalt schützen will. Bitte tun Sie den Frauen in Berlin einen Gefallen und behandeln Sie sie genauso gut wie Ihre Autos! Ich sage Ihnen, sie haben es verdient.
Nun aber im Konkreten: Wichtig ist uns, dass von Zwangsverheiratung betroffene, bedrohte Mädchen und Frauen überhaupt erst einmal Zugang zur Information über Hilfsangebote, die bestehen, erhalten. Dank der eben erwähnten Studie wissen wir, dass ca. 80 Prozent der Betroffenen von den bestehenden Hilfsangeboten nicht oder nicht früh genug erreicht werden. Deshalb fordern wir den Senat auf, eine verstärkte mehrsprachliche Öffentlichkeitsarbeit zur Hilfe betroffener Frauen und Mädchen zu initiieren. Dazu ist in Zusammenarbeit mit Migrantinnenorganisationen und Berliner Initiativen und Organisationen eine Kampagne zu starten. Das dürfte Sie nun wirklich nicht überfordern.
Des Weiteren ist sicherzustellen, dass von Zwangsverheiratung betroffene junge Frauen unter und über 18 Jahren schnelle und unbürokratische Beratung, Betreuung und Begleitung durch die Berliner Behörden erhalten, insbesondere durch die Berliner Jugendämter. Die lehnen nämlich jede Hilfe ab, wenn die betroffene Person über 18 ist. Das ist leider aber in 70 Prozent der Fälle der Fall. Damit es mit der Betreuung besser klappt, schlagen wir vor, dass eine Beauftragte in jedem Sozialraum genannt und weitergebildet wird, denn wir wissen aus den Erfahrungen anderer Bundesländer, dass eine klare und fachlich versierte Zuständigkeit im Sozialraum eine effektive und
Nur noch ein kurzes Wort zu dem Änderungsantrag der Piraten – sie werden sich ja gleich noch dazu äußern –: Sie haben natürlich recht, dass auch Jungen und Männer vor Zwangsverheiratung zu schützen sind, aber wir haben diesen Antrag im Hinblick auf den morgigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen gestellt und deshalb natürlich auch diesen Schwerpunkt gesetzt. Es ist aber unsere bisherige Gepflogenheit, dass Maßnahmen gegen Zwangsverheiratung grundsätzlich alle Geschlechter umfassen. Da gibt es ja – wie heißt er? – den netten Mann mit dem Handtuch auf dem Kopf.
Der kann Ihnen sagen, dass es natürlich mehr als zwei Geschlechter gibt. Und da ginge Ihr Antrag, streng genommen, nicht weit genug. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Recht ist darauf hingewiesen worden, dass wir morgen den Internationalen Tag „Nein zu Gewalt an Frauen“ haben. Und wir haben uns mit den Themen häusliche Gewalt, Gewalt gegen Frauen, Zwangsverheiratung in diesem Haus schon häufig beschäftigt. Bisher war meine Wahrnehmung, dass wir das sehr ernsthaft getan haben, gemeinsam auf der Suche nach Lösungen für Betroffene. Dass hier die Gewalt gegen Frauen und Gewalt gegen Autos in einem Atemzug genannt werden, hat mich, ehrlich gesagt, schockiert.
Ihnen ist sicher bekannt, dass ich auch mit unserem neuen Koalitionspartner manchmal unterschiedliche Ansichten im Bereich der inneren Sicherheit hatte.