Protocol of the Session on January 31, 2013

2. Warum plant der Senat, die bewährte Sicherung der Ergebnisqualität aus Nutzerperspektive, wie sie bisher im Arbeitgebermodell gegeben ist, durch eine Aufweichung der Qualitätssicherung in Richtung Dokumentation der Prozessqualität auszuhöhlen, und wie positionieren sich die Arbeitgeber mit Behinderung dazu?

Vielen Dank, Frau Kollegin! – Es antwortet der Senator Czaja. – Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Monteiro! Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: Zur ersten Frage: Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales beabsichtigt, das Rundschreiben über Hilfe zur Pflege im Arbeitgebermodell nach SGB XII – Kalkulation der Kosten – zu aktualisieren, hat dies aber derzeit noch nicht getan. Zur Vorbereitung erörtert nämlich eine Arbeitsgruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung und mehrerer Bezirke derzeit die Fragen zur zukünftigen inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Leistungsgewährung. Sofern im Einzelfall die rechtlichen Voraussetzungen für die Leistungsform „Persönliches Budget“ vorliegen, besteht selbstverständlich, wie vom Gesetzgeber gewollt, auch weiterhin ein Rechtsanspruch auf diese Leistungsform.

Zur zweiten Frage: Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat die Arbeitsgruppe „Persönliche Assistenz“ eingeladen, in einem ersten Schritt, zusammen mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, die Überlegung zum Antragsprüf- und -bewilligungsprozess zu erörtern. Dies beinhaltet auch die Frage der Dokumentation und des Leistungsnachweises. Ziel ist es, Lösungen zu finden, die für behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und die Bezirke praxistauglich sind, aber auch geeignet sind, den Anforderungen, die der Gesetzgeber und der Rechnungshof an die Gewährung von Leistungen der Hilfe zur Pflege richten, Rechnung zu tragen.

Der Senat würde es begrüßen, wenn zunächst in einem konstruktiven Dialog zwischen der Arbeitsgruppe „Persönliche Assistenz“ des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen und der Fachebene der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales unter Beteiligung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen offene Fragen erörtert und möglichst einvernehmlich gelöst werden.

Vielen Dank! – Frau Kollegin, wünschen Sie eine Nachfrage?

Ja, vielen Dank, Herr Präsident! – Welche konkrete Kritik gab es denn vom Rechnungshof? Sie haben in Ihrer Antwort gerade darauf hingewiesen. Wurden die geplanten Änderungen bereits mit dem Datenschutzbeauftragten vorabgestimmt?

Herr Senator!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Monteiro! Es gibt unterschiedliche Kriterien und Kritiken vom Rechnungshof, was die Prozessorientierung und die Prozessqualität der Dokumentation bei der persönlichen Assistenz angeht.

Wir haben zunächst in unserem Haus ein Papier mit allen Fragen – gemeinsam mit den Papieren, die es unter anderem von der Arbeitsgruppe „Selbstbestimmtes Leben“ gab – zusammengetragen und haben dieses Papier der Unterarbeitsgruppe „Persönliche Assistenz“ des Ausschusses für Menschen mit Behinderungen zukommen lassen. Dafür haben wir zu einem Termin eingeladen, um im Januar miteinander darüber zu sprechen. Dieser Termin wurde von dem Vorsitzenden der Unterarbeitsgruppe zunächst abgesagt, weil der Wunsch besteht, dass der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in diesen Prozess eingebunden wird. Dies ist von uns angeboten und wird geschehen. Wir haben derzeit kein neues Rundschreiben vorliegen und damit auch keine neuen Rahmenverträge, die von einem Datenschutzbeauftragten zum jetzigen Zeitpunkt zu prüfen wären, sondern zunächst gilt es zu prüfen, welche Veränderungsnotwendigkeiten von der Finanzverwaltung, vom Rechnungshof, aber auch von den Bezirken aufgenommen werden. Wir wollen diesen Sachverhalt mit den Verantwortlichen, die sich in der Unterarbeitsgruppe damit beschäftigen, die Sie wie ich auch persönlich gut kennen, beraten.

Unser Angebot ist derzeit, mit den Personen, die als Arbeitgeber und gleichzeitig Behinderte tätig sind und damit ihre persönliche Assistenz selbst regeln, einen vernünftigen Weg zu finden, dies auch weiterhin zu tun und trotzdem in allen Bezirken ein gleiches Vorgehen zu haben und auch gleichzeitig mit der Finanzverwaltung und denen, die die Kosten dafür tragen, die Kosten im Blick zu haben und ein abgestimmtes Vorgehen zu wählen. Deswegen bleibt meine Einladung bestehen, dass wir aus der Verwaltungsebene mit der Unterarbeitsgruppe „Persönliche Assistenz“ jetzt ins Gespräch eintreten und die Fragen des Datenschutzes dann geklärt werden, wenn die Inhalte, die in der neuen Rahmenvereinbarung und den neuen Rundschreiben notwendig werden, geändert sind. Dann sind all diejenigen eingebunden, die dafür einzubinden sind, unter anderem auch der Datenschutzbeauftragte.

Vielen Dank! Weitere Nachfragen haben wir nicht.

Dann kommen wir jetzt zur Mündlichen Anfrage Nr. 2 des Kollege Claudio Jupe von der CDU-Fraktion über

Regionallabel „VON HIER“

Bitte schön, Herr Jupe!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Kosten entstehen dem Land Berlin durch das Pilotprojekt „VON HIER“, einem Label für die Kennzeichnung regionaler Lebensmittel?

2. Welche Erwartungen verbindet der Senat mit dem neuen Label?

Vielen Dank! – Für die Justizverwaltung hat Herr Staatssekretär Straßmeir das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Jupe! Ihre Anfrage beantworte ich im Namen des Senats wie folgt: Zu 1: Dem Land Berlin entstehen keine Kosten, weder durch die Regionalmarke „VON HIER“ noch durch das vergangene Woche gestartete Pilotprojekt Regionalfenster.

Einen kleinen Moment, Herr Staatssekretär! – Liebe Kollegen der CDU-Fraktion! Auch Herr Kollege Esser! Es gibt Abgeordnete, die hier oben anrufen und sich darüber beschweren, dass sie die Ausführungen des Senats nicht hören können. Da bitte ich um ein bisschen Rücksicht!

[Joachim Esser (GRÜNE): Das macht nichts! – Heiterkeit]

Doch, das macht etwas, weil die Opposition einen Anspruch darauf hat, dass der Senat hier Rede und Antwort steht.

[Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN – Christopher Lauer (PIRATEN): Seit wann ist denn die CDU Opposition? – Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit: Irgendwie sind sie auch Opposition! – Zuruf von Ramona Pop (GRÜNE) – Senator Mario Czaja: Herr Jupe ist aber nicht die Opposition!]

Herr Staatssekretär! Dann setzen Sie fort!

Zu 2: Die Regionalmarke „VON HIER“ ist eine Gemeinschaftsinitiative von Produzenten, dem Lebensmitteleinzelhandel und gesellschaftlichen Kräften, die regionale Produkte aus Berlin und Brandenburg durch eine gemeinsame Marke kenntlich macht und diese vermarktet. Seit

(Staatssekretär Alexander Straßmeir)

2007 bereits werden unter diesem Markenzeichen konventionelle Produkte und Bioprodukte aus Berlin und Brandenburg in der Region vertrieben. In dem neuen Pilotprojekt Regionalfenster arbeitet nun das Regionallabel „VON HIER“ mit dem Trägerverein Regionalfenster e. V. zusammen. Dieses Pilotprojekt ist in der vergangenen Woche gestartet. Das Regionalfenster wurde auf Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz in einem Pilotverfahren in fünf Testregionen in Deutschland eingeführt. Ziel dabei ist die bundeseinheitliche Kennzeichnung von Regionalprodukten unter Einbindung bestehender Regionallabel.

Der Senat begrüßt das Projekt, denn mit einer einheitlichen überprüften Herkunftsangabe bietet das Regionalfenster den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz beim Einkauf. Sie können sich darauf verlassen, dass mit dem Gütesiegel „Regionalfenster“ gekennzeichnete Produkte tatsächlich aus der Region kommen und in der Region verarbeitet wurden. Umfragen im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz haben gezeigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher großen Wert sowohl auf regionale Lebensmittel als auch auf diese Transparenz beim Einkauf legen. Das Regionalfenster unterstützt diese Wünsche. Gleichzeitig wird durch dieses Projekt die regionale Landwirtschaft unterstützt. Wir freuen uns deshalb, dass die Region Berlin-Brandenburg zu einer der fünf Testregionen in Deutschland ausgewählt wurde.

Vielen Dank! – Für eine erste Nachfrage hat Herr Kollege Jupe das Wort.

Ich frage weiterhin: Was ist denn nach dem Ablauf der Testphase vorgesehen? Wird es da eine Bewertung, eine Evaluation oder Ähnliches geben?

Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Genau, so ist es, und zwar schon begleitend. In der Testphase ist die Universität Kassel – dort der Fachbereich Agrar- und Lebensmittelmarketing – dabei, den Prozess zu begleiten und zu evaluieren. Die Ergebnisse der Evaluation werden dann die Grundlage für die Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister sein, über ein Fortführen oder ein Verändern zu entscheiden.

Vielen Dank! – Für eine weitere Nachfrage hat Herr Kollege Altug das Wort. – Bitte schön, Herr Dr. Altug!

Ich finde es gut, dass solche Projekte vonseiten des Senats unterstützt werden. Ich möchte gerne wissen, wie der Senat gedenkt, das Label für die Verbraucherinnen und Verbraucher bekannt zu machen? Gibt es Planungen für eine Kampagne etc.?

Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Da ich ausgeführt habe, Herr Abgeordneter, dass wir keine finanziellen Mittel dafür aufwenden, ist die Information und der Weg in die Öffentlichkeit das Instrument, mit dem wir das machen können. In der vergangenen Woche haben wir davon begleitend zur Internationalen Grünen Woche Gebrauch gemacht. Die heutige Erörterung hier im Parlament ist vielleicht eine weitere Gelegenheit, diese Marke und das Pilotprojekt bekannt zu machen. Und wir werden das selbstverständlich im Rahmen unserer Verbraucherschutzinformationen, wenn es um die Frage geht, Produkte aus der Region anzubieten und die Information, wo man sie herbekommt, auch berücksichtigen und darauf hinweisen.

Vielen Dank!

Dann kommen wir jetzt zur Mündlichen Anfrage Nr. 3 der Kollegin Katrin Schmidberger von den Grünen über

Unterstützt der Senat die Mietrechtsnovelle im Bundesrat?

Bitte schön, Frau Kollegin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie haben sich die Vertreter des rot-schwarzen Senats in den bisherigen Beratungen im Bundesrat zur schwarz-gelben Mietrechtsnovelle und den dazugehörigen Änderungsanträgen verhalten?

2. Wird der Senat am 1. Februar 2013 im Plenum des Bundesrates für die Anrufung des Vermittlungsausschusses votieren und während des Vermittlungsverfahrens sich mindestens für Einführung von Mietobergrenzen bei Neuvertragsmieten sowie für die Ab

senkung der Kappungsgrenze und der sog. Modernisierungsumlage einsetzen?

Herr Senator Müller, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Schmidberger! Zu Ihren Fragen 1 und 2: Im Rechtsausschuss des Bundesrates wurde auch aus Gründen, die den mietenpolitischen Positionen Berlins entsprechen, mehrheitlich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses votiert. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten auf 15 Prozent in vier Jahren und die Reduzierung der Modernisierungsumlage auf 9 Prozent statt wie bisher 11 Prozent, so wie es in der Koalitionsvereinbarung auch festgelegt wurde.

Insoweit werden die vom Senat von Berlin in seiner Bundesratsinitiative der vorherigen Koalition seit Langem geforderten Änderungen zum Schutz der Mieterschaft vor überhöhten Mieten in die Beratungen des Bundesratsgremiums einfließen, falls es zu einer Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses kommt. Der Senat hat in seiner Sitzung am 29. Januar beschlossen, sich zur Anrufung des Vermittlungsausschusses und zu den Anrufungsgründen im Einzelnen der Stimme zu enthalten. Diese Regelung entspricht den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Abstimmung in Angelegenheiten, zu denen innerhalb der Koalition keine einheitliche Meinung besteht.

[Zuruf von Ramona Pop (GRÜNE)]

Vielen Dank! – Frau Kollegin! Möchten Sie eine Nachfrage stellen?

Sehr gerne! – Das ist ja bedauerlich zu hören. Und Sie selbst klangen im Bauausschuss vor ein paar Wochen noch ganz anders. Deswegen, lieber Herr Stadtentwicklungssenator Müller: Wie wollen Sie denn den Wählerinnen und Wählern bzw. den Berlinerinnen und Berlinern erklären, dass Sie das, was Herr Steinbrück im Bund fordert, in Berlin als Landesregierung nicht umzusetzen bereit sind?