Herr Höfinghoff! Wenn Sie die Zitierung des zuständigen Senators wünschen, würde ich mich dem nicht entgegenstellen.
Ich war dabei stehengeblieben, dass der Verbraucher wissen möchte, was in einem Produkt enthalten ist.
Doch! Das kann auch wichtig sein für Menschen, die eine Pollenallergie haben. Da reicht schon ein Teelöffel des Honigs mit den falschen Pollen aus, um einen anaphylaktischen Schock auszulösen.
Ja! – Deswegen sollten wir auf der EU-Ebene oder notfalls auch darunter darüber nachdenken, ob wir statt der Zutaten nicht sinnvollerweise die Inhalts- oder die Hilfsstoffe von Lebensmitteln deklariert hätten. Schön wäre es auch zu wissen, wie diese Inhaltsstoffe da reinkommen. Um beim Honigbeispiel zu bleiben: Haben Bienen den Honig so gesammelt, oder wurde der nachträglich im Labor so zusammengepanscht?
Deswegen begrüße ich das Urteil des Gerichtshofs ausdrücklich und hoffe, dass wir auch in Zukunft bei weiteren Lebensmitteln, z. B. Säften oder Weinen, die Bestandteile klar auf der Verpackung und in der Deklaration in der Gastronomie angegeben bekommen.
Können Sie mir möglicherweise erklären, Herr Abgeordneter, wie ich aus dieser unverständlichen Rede Honig für mein Abstimmungsverhalten saugen soll?
Ich werde Ihnen schon noch sagen, wie Sie abstimmen können. Kein Problem! – Die Änderungsrichtlinie geht
nämlich hier genau in die falsche Richtung. Sie fordert statt mehr Information für die Verbraucher, eine neue Ausnahme einzuführen, um die Verbraucher noch weiter im Dunkeln zu lassen. Deswegen geht auch der Änderungsantrag der großen Koalition, Herr Kohlmeier, völlig an dem wichtigsten Teil des Antrags vorbei.
nicht tangieren wird – ja, ich bin sofort fertig, dazu sagt Dr. Weiß dann auch gleich noch was –, unterstütze ich aus diesem Grund den Antrag der Grünen. – Vielen Dank!
Entschuldigung! Eine Kurzintervention würde ja noch länger dauern. Ich glaube nicht, dass das in Ihrem Interesse ist.
Ich muss mich entschuldigen. Ich glaube, wenn ich jetzt die zweieinhalb Minuten, die ich meinem Kollegen vorhin abgerungen habe, nicht ausnutzen würde, dann wäre er ein wenig böse auf mich.
Ja, ich weiß! – Der Grund, warum wir uns die Redezeit aufgeteilt haben – vielleicht sage ich das kurz, es sind nur zwei Minuten, kein Problem – ist, dass die Meinungen über diesen Antrag in unserer Fraktion nicht unbedingt dieselben sind. Im Gegensatz zu Herrn Kowalewski möchte ich nicht für diesen Antrag, sondern dagegen reden.
Wenn Sie den Antrag so kurzfristig einreichen, kann ich auch nichts dafür, dass wir in der Fraktion darüber nicht abstimmen können.
Zum Antrag der Fraktion Die Grünen: Ich habe mich zuerst gewundert, weil ich dachte, dass Honig kein genetisches Material enthält. Ich habe das mit den Pollen dann aber auch interessiert nachgelesen. Der Antrag wendet sich dagegen, dass über eine Änderung der HonigRichtlinie die Pollen im Honig nicht mehr als Zutat, sondern als natürlicher Bestandteil bewertet werden sollen. Das ist sachlich, auch wenn man sich die Definition des Begriffs Zutat ansieht, nicht gerechtfertigt. Es handelt sich nun mal um einen natürlichen Bestandteil von Honig und nicht um eine Zutat, solange wir die Bienen nicht am Fließband arbeiten lassen.
Was damit erreicht werden soll, steht auch im Antrag. Er bezieht sich auf ein Gerichtsurteil von 2011. Dazu ist festzuhalten, dass – ich kann jetzt nicht ins Detail gehen, weil ich nur noch 30 Sekunden habe – das, was in dem Gerichtsurteil festgestellt wurde, auch nach der Änderung der Richtlinie immer noch festgestellt würde, nämlich dass Honig, der Pollen enthält, die von gentechnisch veränderten Zuchtlinien von Pflanzen stammen, die nicht zugelassen sind, immer noch nicht für die Zulassung zur Verkehrsfähigkeit geeignet ist. Das hat der Europäische Gerichtshof festgestellt. Das wäre auch nach der geänderten Richtlinie so. Das finden Sie auch in der Begründung der EU-Kommission. Das können Sie nachvollziehen, wenn Sie die Juristifikation der Verordnung nachlesen.
Das einzige Thema, das bleibt, ist die Kennzeichnungspflicht. Dazu kann ich aber jetzt nichts mehr sagen, weil ich nur noch zwei Sekunden habe. – Vielen Dank!
Der Antragsteller hat die sofortige Abstimmung beantragt. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, die Grünen. – Gegenstimmen? – Einzelne Teile der Piraten. – Enthaltungen? – Bei der Linksfraktion und bei großen Teilen der Piraten. Damit haben wir den Änderungsantrag beschlossen.
Wir nun dem Antrag Drucksache 17/630 in der soeben beschlossenen Änderungsfassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitions
fraktionen, der fraktionslose Kollege, kleine Teile der Piraten, die Grünen geschlossen. Gegenstimmen? – Große Teile der Piraten und drei Kollegen der SPD-Fraktion.