Protocol of the Session on November 8, 2012

Die Schulpflicht bildet die Grundlage dafür, dass sich Kinder und Jugendliche entwickeln können, dass sie Bildungschancen haben, dass ihnen Bildungschancen eröffnet werden, dass ihnen positive Perspektiven geboten werden. Es geht natürlich darum, dass sie lernen, ein selbstverantwortliches Leben zu führen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht liegt bei den Erziehungsberechtigten. Ich finde es richtig, dass es im Grundgesetz geregelt ist, dass Eltern Rechte haben, aber Eltern haben auch Pflichten.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal deutlich ansprechen, dass die allermeisten Kinder und Jugendlichen in Berlin ihre Chance auf Bildung wahrnehmen. Und die allermeisten Eltern sind auch an der Entwicklung ihrer Kinder interessiert und sorgen auch dafür, dass ihre Kinder in die Schule gehen und dieses Recht und diese Möglichkeiten in Anspruch nehmen.

Aber leider genügt der Verweis auf diese Selbstverständlichkeit nicht. Sie wissen alle, dass sich in der Praxis diese Situation manchmal etwas anders gestaltet. Es gibt zwar statistisch keine Zunahme im Bereich der Schuldistanz, aber ich bin der Auffassung, dass jedes Kind, das nicht die Schule besucht, ein Kind zu viel ist. Dafür müssen wir etwas tun.

[Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Sie wissen alle, Schuldistanz führt zu Schulverweigerung, und diese geht oftmals mit Jugenddelinquenz einher und endet in der Regel mit dem Schulabbruch. Sie wissen alle, was es bedeutet, wenn junge Menschen keinen Schulabschluss haben. Sie haben faktisch auf dem Arbeitsmarkt keine Chance. Ganz abgesehen von den gesellschaftlichen Folgekosten ist die Gefahr groß, dass einem Teil unserer Jugendlichen damit auf Dauer jede positive Perspektive in diesem Zusammenhang fehlt, und

(Senatorin Sandra Scheeres)

das muss man ganz klar sagen. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist daher eine wichtige staatliche Aufgabe mit hoher bildungs- und sozialpolitischer Bedeutung.

Das heißt auch, dass wir die Eltern stärker in die Pflicht nehmen müssen. Jedes Elternteil, ob Vater oder Mutter, ist dafür verantwortlich, dass sein Kind in der Berliner Schule ankommt und am Unterricht teilnimmt. Die Schule wiederum ist in der Pflicht, Eltern sofort zu informieren, ob ihre Kinder in der Schule vor Ort sind.

Es ist eben schon angesprochen worden, die Ursache für Schuldistanz kann sehr unterschiedlich sein. Meist wirken vielfältige Faktoren zusammen. Sie können in der Familie liegen, dass es Probleme in der Familie gibt, dass es ein Desinteresse in der Familie gibt. Es können aber auch Probleme im Freundeskreis sein, dass ein junger Mensch mit der Schulklasse nicht klarkommt, dass er oder sie gemobbt wird. Es kann aber auch die persönliche Veranlagung sein, dass das Kind oder der Jugendliche mit Druck nicht klarkommt oder andere Dinge. Es können aber auch gesellschaftliche Rahmenbedingungen sein. Pauschale Antworten gibt es aus diesem Grund nicht, und es gibt auch nicht die eine Ursache, sondern man muss sich immer ganz genau den Einzelfall anschauen und wie man dann im Detail darauf reagiert.

Meine Verwaltung ist sehr intensiv mit dem Thema befasst. Wir arbeiten mit unterschiedlichen Partnern, Projekten und Initiativen zusammen, um im Kampf gegen die Schuldistanz und im Bereich der Schulverweigerung weiter voranzuschreiten. Die Vielfalt der Maßnahmen lässt sich im Kern drei zentralen Bereichen zuordnen. Zum einen ist es der präventive Bereich, zum anderen intervenierende Maßnahmen, und zum Dritten sind es Maßnahmen, die die Vernetzungen stärken und fördern.

Die Praxiserfahrung zeigt, dass die nachhaltigste Wirkung die Prävention ist. Aber es zeigt sich auch, dass es effektiv ist, wenn man zeitnah Maßnahmen der Intervention und Sanktionen in Augenschein nimmt und umsetzt. Aber dass dieses so funktioniert, kann nur dann gelingen, wenn die Akteure gezielt miteinander arbeiten, kontinuierlich in Verbindung stehen und miteinander vernetzt sind.

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Wir müssen Kinder und Jugendliche durch präventive Maßnahmen stärken. Wir müssen Kinder und Jugendliche stark machen. Wir müssen ihnen das Gefühl geben, dass Lernen Spaß macht und dass sie auch etwas davon haben. Sie müssen Freude am Lernen gewinnen, und das kann nur gelingen, indem wir auch ein gutes Klima in Schulen schaffen. Das tun wir über unsere unterschiedlichen Maßnahmen und präventiven Ansätze.

Ich möchte unterschiedliche Projekte aufführen. Ein ganz wichtiges und positives Programm ist die Schulsozialarbeit an den Berliner Schulen. Sie findet ganz intensiv

statt. Hier geht es um eine systematische Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe. Es geht darum, das Kind in den Blick zu nehmen, zu schauen, wo man unterstützen kann und wie man die Eltern auch mit ins Boot bekommt. Schulsozialarbeit, also dieses spezielle Programm, das ich eben angesprochen habe, findet an 252 Schulen in Berlin statt. Hier geht es um Lernmotivation und um die Stärkung des Selbstbewusstseins von Kindern und Jugendlichen. Es geht auch darum, mit den Eltern in Kontakt zu treten und den Eltern deutlich zu machen, dass es wichtig ist, dass sie ihre Kinder unterstützen, sie stärken und motivieren, in die Schule zu gehen und ihre Verantwortung wahrzunehmen.

Ein weiteres Projekt, das ich sehr positiv finde, ist „Die zweite Chance“. Hier geht es letztendlich darum, die Jugendlichen und Kinder anzusprechen, bei denen eine Schuldistanz vorliegt und der Schulabschluss gefährdet ist. Ziel des Projektes ist es, die Kinder bzw. die Jugendlichen innerhalb eines Jahres wieder in das Schulsystem zurückzuführen und ihnen eine Chance auf einen Schulabschluss zu geben. Hier gibt es spezielle Koordinierungs- oder Anlaufstellen. Diese Anlaufstellen sind zum einen für die Jugendlichen selber. Oftmals trauen sie sich gar nicht mehr in die Schule zu gehen, und da ist ein solcher neutraler Ort ganz gut, wo sie hingehen können und wo ihnen Gehör geschenkt wird. Diese Koordinierungsstelle ist auch Anlaufstelle für Eltern, aber auch für Fachkräfte, z. B. in der Jugendarbeit, wenn sie mitbekommen, dass ein Jugendlicher schon länger nicht mehr in die Schule geht.

Ein weiterer Ansatz sind die Schulstationen – Sie wissen, dass diese in der Verantwortung der bezirklichen Jugendämter liegen –, die auch einen sehr positiven Ansatz haben. Die Pädagogen arbeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern zusammen, mit den Schülern, der Jugendhilfe und den unterschiedlichen Akteuren im Sozialraum. Hier geht es auch um Motivations-, Lern- und Verhaltensschwierigkeiten bei Kindern, also sozusagen die Kinder zu unterstützen, dass diese Dinge abnehmen und die Kinder Spaß am Lernen haben und erfahren, dass es ihnen auch etwas bringt.

Viertens sind es die Schulen selber. Es gibt ganz viele individuelle Konzepte, die mit dem Thema Schuldistanz umgehen und auch gute Erfolge vorzuweisen haben.

In dem Zusammenhang möchte ich die aufsuchende Schulsozialarbeit ansprechen, die nicht immer direkt vor Ort ist, sich in den Sozialräumen aufhält und Jugendliche und Kinder auch außerhalb der Schule erlebt. Die Schulsozialarbeit bekommt ganz viel mit, und wenn die Pädagogen erfahren, dass Kinder und Jugendliche nicht in die Schule gehen, nehmen sie Kontakt zu der Schule auf, unterstützen die Schülerinnen und Schüler und nehmen auch Kontakt zu den Eltern auf.

(Senatorin Sandra Scheeres)

An dieser Stelle möchte nochmals betonen, dass es zuallererst Aufgabe der Eltern ist, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder in die Schule gehen.

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Damit sie dieses können, ist es auch wichtig, dass sie erfahren, dass ihre Kinder in der Schule ankommen.

[Beifall von Kurt Wansner (CDU)]

Deswegen gibt es seit Februar 2012 die Neuregelung, dass die Schulen schon am ersten Tag die Eltern informieren müssen, wenn sie unentschuldigt fehlen. Bei mehr als zehn unentschuldigten Fehltagen soll darüber hinaus Kontakt mit dem bezirklichen Jugendamt und der Schulaufsicht aufgenommen werden, und eine Schulversäumnisanzeige wird gefertigt. Dass die Schulen dieser Pflicht nachkommen, zeigen die Zahlen ganz deutlich, indem die Schulversäumnisanzeigen gestiegen sind. Hier gibt es eine viel größere Sensibilität, und dieses Instrument wird in Anspruch genommen.

Bei behördlichem Einschreiten gegen Schulverweigerung ist es gängige Praxis, dass zunächst die Schulbehörde prüft, ob die Eltern bereit sind, die Schulpflicht zu erfüllen. Es ist manchmal auch so, dass Eltern das überhaupt nicht mitbekommen, dass ihre Kinder nicht in die Schule gehen, aber gewillt sind, dafür Sorge zu tragen, oder dass es für sie sehr problematisch ist, wenn sie erfahren, dass ihre Kinder nicht in die Schule gehen. Das muss erst einmal abgeklärt werden, und das finde ich ganz wichtig, dass dieser Punkt von der Schulbehörde geprüft wird. Auf Wunsch der Schulbehörde erfolgt diese Prüfung durch gemeinsame Besuche eines Vertreters der Schulbehörde und mit den Präventionsbeamten der Polizei, die es in allen Bezirken gibt, um dieses mit den Eltern zu besprechen. Zeigen die Eltern keine Kooperationsbereitschaft, können Bußgelder verhängt werden, und das halte ich auch für richtig. Wenn man sieht, das Interesse der Eltern ist nicht vorhanden, muss man solche Maßnahmen auch ergreifen.

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Ich muss an der Stelle allerdings sagen, dass diese Maßnahme von den Bezirken sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Aus diesem Grund ist es mir insgesamt wichtig, dass wir ein einheitliches Vorgehen der Bezirke haben und hier eine Verbesserung hinbekommen. Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt, wann informiert wird, wie mit Trägern zusammengearbeitet wird, wie man mit Bußgeldern umgeht usw. Aus diesem Grund werde ich eine Arbeitsgruppe zu diesem Themenfeld anbieten, damit wir zu einer Vereinheitlichung in den Bezirken kommen.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Ich habe es eben schon angesprochen, es gibt auch Eltern, denen es völlig egal ist, was mit ihren Kindern ist. Das sind Einzelfälle, und in diesem Fall ist das Kindeswohl gefährdet. Hier bin ich der Auffassung, dass das Jugendamt tätig werden muss. Es gibt seit Kurzem Möglichkei

ten, über die Familiengerichte etwas zu machen, also die Familiengerichte einzuschalten. Ich würde mir wünschen, dass diese Möglichkeit stärker von den Jugendämtern in Anspruch genommen wird. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode eine Anhörung mit Vertretern der Familiengerichte hier im Parlament, wo es noch mal eingefordert wurde, dass dieses Instrument in Anspruch genommen wird.

Allerdings fände ich es falsch, wenn eine Fehlzeitgrenze pauschal festgelegt wird, die dann zum Sorgerechtsentzug führt. Ich habe es eben angesprochen, die Situationen in den Familien sind sehr unterschiedlich. Viele Familien sind gewillt. Sie brauchen teilweise Unterstützung, weil sie – ich sage mal – keinen Ausweg finden oder ihnen Verhaltensmöglichkeiten fehlen. Sie brauchen Beratung, damit sie auch ihren Willen den Kindern gegenüber durchsetzen, und das muss man individuell bewerten. Diese Thematik ist – wie eben schon angesprochen – bei den Familiengerichten in besten Händen aufgehoben, weil sie den richtigen Blick und seit Jahren Erfahrungen mit Familien haben und wissen, wie sie in solchen Fällen agieren müssen.

Um die bestehenden Instrumente der Prävention und Intervention besser aufeinander abzustimmen, ist es notwendig, sich gezielt zu vernetzen. Ich habe es eben angesprochen, wir haben viele Instrumente, aber es ist wichtig, dass man diese Instrumente auch miteinander abstimmt und dass der eine weiß, was der andere tut, und auch weiß, wie die Entwicklung des einzelnen Kindes aussieht, ob sich da was verändert hat oder ob man noch was tun muss und noch mal anders auf die Eltern zugehen muss.

Der weiter gehende Austausch zwischen Schule, Jugendamt, Polizei, Familiengerichten und Schulaufsicht muss weiter systematisiert werden. Da hat sich in den letzten Jahren sehr viel entwickelt, aber ich bin schon der Auffassung, dass wir hier noch systematischer werden müssen. Wichtige Informationen über potenzielle Schulverweigerer dürfen nicht an Zuständigkeitsgrenzen der einzelnen Behörden verlorengehen. Und ich muss auch deutlich sagen: Der Datenschutz muss natürlich bei all diesen Dingen immer im Blick bleiben. Es geht darum, dass nur genau eine Stelle in der Bildungsverwaltung Zugriff auf die Daten hat und die Polizei oder Justiz bei dieser Stelle nachfragen kann. Also es geht nicht darum, dass sozusagen alle Zugriff auf Daten haben, das wäre der absolut falsche Weg, das muss schon in einer Hand konzentriert sein.

Um die Informations- und Abstimmungsbedürfnisse besser zu erfassen, hat Ende letzten Jahres eine Fachtagung zu Kooperationsmöglichkeiten stattgefunden. Es wurden modellhaft Empfehlungen zwischen Polizeidirektionen, dem Jugendamt, Schule, Familiengerichten usw. entwickelt. Eine wichtige Basis für ein schnelles und

(Senatorin Sandra Scheeres)

aufeinander abgestimmtes Agieren ist auch die Vernetzung im IT-Bereich. Wir haben hier aktuell zwei Kernprojekte. Die Projekte sind im Bereich des Projekts „eGovernment@School“ angesiedelt. Es geht dabei um den Zugriff auf Schülerdateien und um das sogenannte elektronische Klassenbuch, das ich schon in unterschiedlichen Zusammenhängen vorgestellt habe. Die grundsätzliche Voraussetzung dafür, dass die Polizei aufgegriffene Kinder und Jugendliche künftig auch in die Schule bringen kann, ist, dass man eben auch weiß, wo die Kinder zur Schule gehen. Das ist ein Problem. Das müssen wir einfach regeln. Die Schülerdatei ist eben eine Möglichkeit. Die zentrale Schülerdatei wurde als Prototyp in einem Probelauf eingerichtet. Wichtig ist uns, dass der Aufwand zur Erfassung der notwendigen Daten für die Schulen so gering wie möglich ist. Das war auch das Thema, das von den Schulen selber angesprochen worden ist. Deshalb wird die Aktualisierung der zentralen Schülerdatei mit der Einführung der Berliner Schulverwaltungssoftware verbunden. Dann können die Schulen den zentralen Datenstand künftig ohne weiteren Erfassungsaufwand per Softwareschnittstelle aktualisieren.

Den notwendigen behördlichen Datenaustausch im Zusammenhang mit der zentralen Schülerdatei wollen wir praxisnah und datenschutzkonform regeln. In diesem Zusammenhang wurden insgesamt 13 Vollzeitstellen für regionale Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsbeauftragte für das Berliner Schulsystem geschaffen. Damit haben wir die Möglichkeit einer qualifizierten Befassung mit dem Thema Datenschutz deutlich gestärkt. Mir ist es wichtig, dass alle staatlichen Stellen bei der Bekämpfung der Schuldistanz eng und einzelfallbezogen miteinander zusammenarbeiten.

Ich möchte kurz was zum elektronischen Klassenbuch sagen, dem zweiten Projekt im Bereich der Durchsetzung der Schulpflicht, das auch sehr positiv von den Schulen aufgegriffen wird. Es wollen viele Schulen mit diesem elektronischen Klassenbuch beginnen. Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2012/13 startet in zehn Schulen in unterschiedlichen Schultypen die Pilotphase unter besonderer Berücksichtigung auch der Schulen, die vom Thema Schuldistanz besonders betroffen sind. Seit September 2012 läuft in drei sogenannten Startschulen die Vorbereitung des Testbetriebs, um ein praxistaugliches elektronisches Klassenbuch zu entwickeln. Ich sage mal, es muss ja einfach bedienbar sein, und es muss eben auch funktionieren. Dieser Prozess wird durch die regionalen Beauftragten für Datenschutz begleitet, aber auch vom Berliner Beauftragten für Datenschutz, Herrn Dix.

Es bleibt bei allen Anstrengungen, wie Sie gehört haben, das Thema Schuldistanz immer ein wichtiges Thema. Unser Ziel muss es sein, die Zahlen abzubauen, alle Akteure sozusagen mitzunehmen und an diesem Thema zu arbeiten. Ich betone dabei noch mal, es geht am Ende des Tages nicht nur um die Durchsetzung der Schulpflicht,

sondern es geht um die Gewährleistung des Rechts auf Bildung von Kindern und Jugendlichen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Vielen Dank! – Für die Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der SPD. – Herr Kollege Langenbrinck! Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Senatorin! Im Namen der SPDFraktion danke ich Ihnen für die Beantwortung unserer Großen Anfrage. Mein Kollege Oberg hat bereits darauf hingewiesen, weshalb es der SPD- und CDU-Fraktion wichtig war, diese Große Anfrage zu stellen, und weshalb es uns wichtig ist, das Thema ernst zu nehmen und das Problem anzupacken, denn es geht darum, dass die Kinder und Jugendlichen zur Schule gehen, gute Noten schreiben, einen Abschluss machen, einen Ausbildungsplatz finden, eine Arbeit bekommen und die Chance haben, etwas aus ihrem Leben zu machen.

Es geht darum, das Problem an der Wurzel zu packen. Wer die Schule schwänzt, verpasst leicht den Anschluss und endet nicht selten als Schulabbrecher, mit verheerenden Folgen für die Schüler. Und das müssen wir verhindern.

[Wolfgang Brauer (LINKE): Albert Einstein hat auch geschwänzt!]

Es geht darum, allen Kindern unabhängig von ihrem Elternhaus durch eine Schulbildung andere Zukunftschancen als eine Hartz-IV-Karriere zu bieten. Deshalb dürfen wir Schwänzen nicht verharmlosen und müssen die Schulpflicht konsequent durchsetzen. Hier Nachsicht mit den Eltern zu üben, denn sie sind es, die dafür zu sorgen haben, dass ihre Kinder zur Schule gehen – und darauf hat die Frau Senatorin explizit hingewiesen –, hieße, zu Lasten des Kindes zu handeln. Das können wir aber nicht wollen.

Die Fakten sprechen für sich. Seit drei Jahren steigen die Zahlen der Schulschwänzer. Allein in der ersten Hälfte des letzten Schuljahres haben 21 400 Schüler geschwänzt, insbesondere an Grund- und Oberschulen. Das ist jeder Fünfte. Von ihnen haben 17 800 bis zu zehn Tage unentschuldigt gefehlt. 2 000 haben sogar 11 bis 20 Tage, 900 Schüler 21 bis 40 Tage und 655 Schüler mehr als 40 Tage geschwänzt. Diese 3 500 Schüler sind notorische Schwänzer, und um die müssen wir uns kümmern.

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Wie sieht die bisherige Rechtslage aus? – Die Schulen sind dazu verpflichtet, nach zehn unentschuldigten Fehltagen eine Schulversäumnisanzeige beim Schulamt zu stellen, aber sie melden das in den einzelnen Bezirken unterschiedlich konsequent. Im letzten Jahr wurden in Neukölln 777 Anzeigen gestellt, aber nur 97 in TreptowKöpenick, und das, obwohl in allen Bezirken auf ähnlichem Niveau geschwänzt wird.