Protocol of the Session on October 25, 2012

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie hatten eben angesprochen, dass Sie keinen Vertriebswettbewerb wollen. Das ist sehr begrüßenswert, und das ist ja auch bisher in den Verkehrsverträgen so niedergelegt. Aber noch mal ganz klar die Frage: Wie groß ist aus Ihrer Sicht die Gefahr, dass es letztlich insbesondere zwischen BVG und S-Bahn keine Einigung geben könnte und dass dann zumindest diese beiden Unternehmen wieder mit eigenen Tickets an eigenen Fahrscheinschaltern die Berlinerinnen und Berliner ein Stück weit verwirren?

[Zuruf von Jutta Matuschek (LINKE)]

Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Buchholz! Noch einmal: Eigene Tickets – diese Form von Wettbewerb praktisch –, das ist in ferner Zukunft eine theoretische Situation, die wir mit Sicherheit so nicht erreichen werden. Im

(Bürgermeister Michael Müller)

Moment geht es darum, einen Vertriebswettbewerb um ein Ticket zu vermeiden, einen Wettlauf zwischen den unterschiedlichen Unternehmen, die wiederum mit eigenen, selbst zu mobilisierenden Kräften um die Kunden werben. Wir müssen vielmehr den Schwerpunkt unserer Ressourcen und Anstrengungen auf die Erbringung der Verkehrsleistungen legen und nicht auf den Vertriebswettbewerb. Es ist über den VBB klar geregelt, dass der VBB-Tarif von den Unternehmen auch anzuwenden ist. Es geht also nicht um unterschiedliche Tickets, sondern um den Vertriebswettbewerb.

Vielen Dank!

Wir kommen zur Frage Nr. 10 vom Kollegen Martin Delius von den Piraten über

Keine Sekundarstufe II an reformpädagogischen Schulen?

Bitte schön!

Ich frage den Senat:

1. Wie begründet der Senat die Ablehnung der Einrichtung einer eigenen Sekundarstufe II an der Nikolaus-August-Otto-Schule in Steglitz-Zehlendorf?

2. Ist nach Ansicht des Senats für Schulen mit reformpädagogischen Ansätzen die Einrichtung einer eigenen Sekundarstufe II grundsätzlich ausgeschlossen?

Danke schön!

Bitte schön, es antwortet Frau Scheeres.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Delius! Vorab möchte ich an dieser Stelle noch einmal grundsätzlich betonen, dass beide Schulformen, die integrierten Sekundarschulen und die Gemeinschaftsschulen, zum Abitur führen und dementsprechend eine Oberstufe benötigen. Das kann auf unterschiedlichem Weg erfolgen, entweder, indem sie eine eigene Oberstufe haben, wenn sie entsprechend lebensfähig ist, oder eine Kooperation mit einem anderen Gymnasium, einer anderen integrierten Sekundar- oder Gemeinschaftsschule eingehen, die schon über eine Oberstufe verfügen. Es gibt auch die Möglichkeit, mit beruflichen Gymnasien oder Oberstufenzentren zu kooperieren. Diese Formen gibt es auch in Berlin; diese Wege können gegangen werden.

Es ist nicht richtig, wie Sie es in Ihrer Fragestellung darstellen, dass wir den Antrag abgelehnt haben. Das haben wir nicht getan. Wir haben vielmehr den Antrag geprüft, was ganz normal ist. Es handelt sich hierbei um ein ganz normales Verfahren. Im Anschluss an die Prüfung hat mein Abteilungsleiter die Schule in bestimmten Bereichen um Stellungnahme gebeten, einerseits fachlich in bestimmten Bereichen. Es ging beispielsweise darum, das Konzept auf der Grundlage der fachlichen Prüfung meines Hauses noch einmal zu überarbeiten. Es ging auch noch einmal darum, Stellung zu beziehen. Die LouiseSchroeder-Schule hat ein Kooperationsangebot formuliert, in dem es darum ging, dass die Schule – eine Reformschule, die eine eigene Oberstufe haben möchte – den Reformansatz auch an der Louise-Schroeder-Schule durchführen kann. An der Stelle wollten wir noch einmal wissen, wie die Schule dieses bewertet.

Zudem ist es so, dass die Bezirke ihre Zustimmung erteilen müssen. Das ist hier noch nicht erfolgt. Die Bezirke sind auch für die räumliche Situation zuständig. Wenn man eine Oberstufe einrichtet, braucht man natürlich auch Räume; das ist ganz klar. Diese Stellungnahme steht noch aus. Wir haben uns auf einen bestimmten Zeitraum verständigt. Die Schulleiterin hat nun darum gebeten, noch ein wenig Zeit bis zum 31. Oktober zu erhalten, um Stellung zu beziehen.

Zu Ihrer zweiten Fragestellung: Jeder Antrag auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe am eigenen Standort wird im Einzelfall sowohl in meiner Verwaltung und, wie auch eben schon angesprochen, von dem Bezirk geprüft. Die Umsetzung von reformpädagogischen Ansätzen in der Sekundarstufe II muss in diesem Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorgaben – das ist ganz klar, wir haben auch Vorgaben der KMK und anderen – konform sein. Der bezirkliche Schulträger muss dem Auftrag zustimmen und die Räumlichkeiten sowie die Ausstattung sicherstellen. Es ist möglich und in bestimmten Bereichen auf jeden Fall sinnvoll. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass wir hier noch nichts beschlossen haben. Es ist alles noch offen. Am Rand von Veranstaltungen haben mich auch Elternvertretungen der betreffenden Schule angesprochen. Denen habe ich mitgeteilt, dass wir sehr an der Stellungnahme der Schule interessiert, damit wir zu einer Entscheidung kommen können.

Vielen Dank! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Delius. – Bitte schön!

Ich habe auch aus der Presse vernommen, dass der Bezirk schon einmal vorsichtig Zustimmung zu diesem Projekt signalisiert hat, auch wenn das bei Ihnen vielleicht noch nicht angekommen ist. Ich frage Sie daher auch grundsätzlich, wie Sie die Schwierigkeiten, die offensichtlich

gerade im Rahmen der Pilotphase Gemeinschaftsschule existieren, für das Umsetzen reformpädagogischer Ansätze in der Sekundarstufe II bewerten. Wird es in Zukunft, wenn man das einmal durchgedacht hat und erprobte Konzepte vorliegen, die schon häufiger funktioniert haben, Ihrer Meinung nach leichter, oder wird es immer wieder diese Schwierigkeiten geben, die solche Schulen bei der Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe haben?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Ich hatte eben schon angesprochen, dass ich darauf nicht pauschal antworten kann. Es muss wirklich jeder Einzelfall geprüft werden. Jede einzelne Schule hat unterschiedliche Problemstellungen. Ich habe anfangs auch betont, dass alle Schulformen – integrierte Sekundar- und Gemeinschaftsschule – zum Abitur führen und dass es letztlich auch unterschiedliche Möglichkeiten gibt, eine Oberstufe einzurichten. Dies kann entweder eine eigene Oberstufe sein oder in Form einer Kooperation mit anderen Schulformen erfolgen. Das halte ich für den richtigen Weg.

Ich halte es für wichtig, dass eine Oberstufe lebensfähig ist. Die Schülerinnen und Schüler müssen auch entsprechende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Kurswahl haben. Wir müssen das immer im Einzelfall betrachten und dann entsprechend bewerten.

Vielen Dank! – Für eine zweite Nachfrage hat jetzt der Kollege Mutlu das Wort. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Jenseits dieses Einzelfalls und der Tatsache, dass nicht jede Gemeinschaftsschule und nicht jede Sekundarschule eine eigenständige Oberstufe haben kann, gibt es in Anbetracht der Tatsache, dass wir in zwei Jahren die ersten Schüler der Sekundarschulen haben, die in die Oberstufen kommen – subjektiv oder nicht – und der Befürchtung von Eltern, dass Sekundarschulen ohne Oberstufe qualitativ „schlechter“ sind, was Nonsens ist, eine Strategie, um diesen Ängsten zu begegnen? Unabhängig davon möchte ich wissen, welche Maßnahmen Sie ergreifen, um den Eltern die Ängste zu nehmen und ihnen deutlich zu machen, dass eine Zusammenarbeit mit Oberstufenzentren und anderen Gymnasien sehr wohl befruchtend und erfolgreich sein kann und die Schüler nicht immer eine Sekundarstufe II am selben Standort haben müssen.

Frau Senatorin!

Sehr geehrter Herr Mutlu! Sie haben in Ihrer Frage eigentlich schon selbst die Antwort gegeben. Solche Konstellationen können auch in einer Oberstufe sehr befruchtend sein, indem unterschiedliche Kooperationen mit dem OSZ eingegangen werden können. Die Eltern müssen sich keine Sorge machen. Es gibt sicherlich einzelne Eltern, die Sorge haben. Ich halte es für wichtig, dass die unterschiedlichen Schulformen, die eine Kooperation eingehen, ganz eng zusammenarbeiten und in den Beratungsgesprächen mit den Eltern deutlich machen, dass sie sich keine Sorgen machen müssen, sondern es ein qualitativ hochwertiges Abitur genau wie in anderen Schulformen darstellt. Hieran arbeiten auch die einzelnen Schulen und führen entsprechende Gespräche mit den Eltern. Ich gehe davon aus, dass sich das noch sehr positiv entwickeln wird.

Vielen Dank! – Die Fragestunde ist damit beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von einer Woche schriftlich beantwortet.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2:

Spontane Fragestunde

gemäß § 51 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Es beginnt für die SPD der Kollege Buchner. – Bitte schön!

Ich frage den Senator für Stadtentwicklung: Im „Tagesspiegel“ war zu lesen, dass die Veranstalter der Deutschen Tourenwagen-Meisterschaft das Tempelhofer Feld für eine geeignete Autorennstrecke halten. Sind die Veranstalter mit einer Anfrage bereits offiziell an den Senat herangetreten? Wie beurteilen Sie das Ansinnen, Autorennen auf dem Tempelhofer Feld zu veranstalten?

Herr Senator Müller, bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Direkt sind die Veranstalter nicht an mich herangetreten. Aber über zwei, drei Umwege hat mich die Anfrage natürlich auch erreicht. Ich sage hier aber klar, dass ich die Vorstellung, mitten in der Stadt wieder ein Autorennen veranstalten zu können, für absurd halte.

[Beifall]

Ich glaube nicht, dass wir das mitten in der Stadt benötigen. Für alle Motorsportfans gibt es eine hervorragende Infrastruktur, eine Stunde von Berlin entfernt, auf dem Lausitzring, wo man auch die DTM verfolgen kann. Dass wir das in Berlin veranstalten und dann noch innerhalb einer Parklandschaft, halte ich wirklich für keinen auch nur prüfenswerten Vorschlag.

[Beifall]

Vielen Dank! – Herr Kollege Buchner, haben Sie eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall.

Dann hat für die CDU-Fraktion der Kollege Evers das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Meine Frage richtet sich an den Senator für Finanzen. – Nachdem uns gestern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt mitgeteilt wurde, dass der Senat bezüglich des sogenannten Riesenradgrundstücks am Zoo auf seine Rücktrittsoption verzichtet, würden mich sehr die Gründe für diese Entscheidung interessieren und wie es dazu kam.

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege Evers! In der Tat haben wir – das ist bekannt – bis zum Monatsende noch das Recht, das Grundstück, das dem Bau eines Riesenrads diente, vertraglich zurückzunehmen. Wir haben uns hier unterhalten und über das Verfahren entschieden, wie man ein Grundstück zurückbekommen kann. Es gibt ein Verfahren, dass in dem seinerzeitigen Verkaufsvertrag vorgesehen ist. Es wird so schön „Rücktrittsrecht“ gesagt. Das ist nichts anderes, als dass wir uns entscheiden, ein Grundstück mit einer bestimmten Nutzungsbindung, das wir schon längst verkauft haben, zu dem Bebauungspläne gemacht worden sind und zu dem entsprechende Beschlüsse gefasst worden sind, wieder für einen zweistelligen Millionenbetrag zurückzukaufen, und zwar nach einem in dem Vertrag festgelegten Verfahren.

Dieses Verfahren – so habe ich es dem Senat vorgestellt – ist mit verschiedenen Risiken respektive Unwägbarkeiten

belastet. Wir haben seinerzeit 25 Millionen Euro für dieses Grundstück erzielt. Wenn dieses Grundstück zurückgekauft wird, sind bestimmte Aufwendungen, die wir betrieben haben, in Abzug zu bringen. Manche davon sind relativ unstreitig, andere sind aber extrem streitig. Der Liegenschaftsfonds hat seit Monaten mit dem Investor verhandelt, um die Frist zu verlängern, aber andererseits auch eine klare vertragliche Regelung zu bekommen. Das war nicht zu erzielen. Es sind also Risiken enthalten, die zu Rechtsstreitigkeiten führen, vermutlich bis hin zum Bundesgerichtshof. Eine Entwicklung dieses Grundstücks würde dann über Jahre hinweg blockiert werden.

Zum Zweiten liegt auf diesem Grundstück eine Grundschuld von 225 Millionen Euro. Diese Grundschuld ist so abgesichert, dass sie bei einem Rückkauf vorgeht. Das heißt, das Grundstück ist mit dieser Grundschuld belastet. Ob diese Grundschuld in Höhe von 225 Millionen Euro valutiert, ist nicht bekannt. Wir würden also ein Grundstück mit einer entsprechenden Grundschuld zurückkaufen, die möglicherweise valutiert. Wir haben auch keinen Rechtsanspruch darauf, informiert zu werden, ob sie valutiert; das haben wir rechtsanwaltlich prüfen lassen. – Das ist die Situation, sodass dieses Verfahren zurzeit aus meiner Sicht nicht zielführend ist.

Damit läuft das Grundstück aber nicht weg. Wie Sie wissen, gibt es das Baurecht, und dieses Baurecht sagt, dass exklusiv nur ein Riesenrad gebaut werden kann. Ich gehe aber nicht davon aus, dass der Senat dieses Grundstück zurückkauft, um ein Riesenrad zu bauen.

[Heiterkeit bei den GRÜNEN]

Die andere Nutzung, die angesprochen wurde – Sie wissen, die TU hat eine wissenschaftsnahe Nutzung für sich reklamiert –, ist planungsrechtlich nicht unterlegt worden. Es gibt die vereinzelte Äußerung eines Staatssekretärs der Bauverwaltung, der dieses Grundstück spannend findet. Daraufhin kann man aber keinen zweistelligen Millionenbetrag zahlen.