All diese unverzichtbaren Infrastrukturfaktoren, alles was das Land dringend braucht, um die Aufgaben der Zukunft bewältigen zu können, wird von Ihnen, den Grünen, abgelehnt.
Mit Technikfeindlichkeit und der Ablehnung von Infrastrukturinvestitionen schafft man keine Zukunft, weder im Land noch in der Stadt.
Liebe Grünen! Ich will Sie auffordern: Diejenigen Gewerbetreibenden, die mit der aktuellen Situation Schwierigkeiten haben, verdienen es, dass man ihnen hilft.
Sie dürfen nicht als Mittel zum Zweck des Einschlagens auf einzelne politische Funktionsträger degradiert werden. Das haben diese Gewerbetreibenden und deren Mitarbeiter in deren Not nicht verdient. – Vielen Dank!
[Beifall bei der CDU – Uwe Doering (LINKE): Wo haben Sie denn diesen Vortrag ausgebuddelt? – Wolfgang Brauer (LINKE): Vor allem das mit der Heiligen Johanna!]
Doch, ein Gast ist noch da! – Ich verzichte jetzt darauf, den zuständigen amtierenden Wirtschaftssenator, Herrn Henkel, auch noch zitieren zu lassen. Aber er kann sich das ja vielleicht später anhören.
Dass wir hier jetzt so in dieser Form über den Antrag debattieren, liegt auch ein bisschen daran, wie das Ganze im Wirtschaftsausschuss behandelt wurde, nämlich praktisch gar nicht. Es hat eigentlich keine Aussprache darüber gegeben. Das Ganze wurde im Wesentlichen ersetzt durch eine Anhörung des Senats, der Wirtschaftssenatorin, die seinerzeit erklärt hat, wie sie das alles zu tun gedenkt. Der Antrag der Grünen wurde seinerzeit dann ohne Aussprache, wenn ich mich recht erinnere, mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt.
Senat und Koalition hielten es damals für komplett überflüssig, da es ja mit dem Unternehmensservice bei Berlin Partner eine Anlaufstelle gebe. Aber wie lief das dann hinterher in der Praxis ab? – Ein Beispiel eines betroffenen Unternehmens, das sich auch zuerst an die Flughafengesellschaft gewandt hat und dann dort als erstes von
der Rechtsabteilung einen Brief bekommen hatte, in der alles kategorisch abgelehnt wurde. Dann hat sich dieses Unternehmen hilfesuchend an verschiedene Abgeordnete und den Senat gewandt. Da kam es dann tatsächlich zu einem Teileinlenken der Flughafengesellschaft, wobei dort federführend die Senatsverwaltung für das Ganze gewirkt hat. Berlin Partner hat an der Stelle nicht wirklich einen Hebel, um etwas zu tun.
Insofern ist jetzt faktisch nach dem Rücktritt der Wirtschaftssenatorin Herr Henkel so etwas wie der Ombudsmann für die Unternehmer. Ich bin sehr gespannt, wie das Ganze weitergeht. Natürlich ist der Senat nicht zu beneiden, weil es immer so klingt, als müsse er eine scheinbare Gratwanderung vornehmen und einerseits das Geld bei BER bei der Flughafengesellschaft zusammenhalten und auf die Verträge pochen, die den Schadenersatz ausschließen. Aber andererseits ist ja klar geworden, dass die betroffenen Unternehmen nicht im Regen stehen gelassen werden können. Aber diese Gratwanderung ist nur eine scheinbare, denn tatsächlich gebietet der Anstand im Zweifel, sich zugunsten der Verschiebungsgeschädigten zu verhalten, und zwar einfach aus dem Grund, dass Verschiebungen passieren können. Aber das war keine Naturkatastrophe, die zu der Verschiebung geführt hat. Da hat uns kein Erdbeben heimgesucht und keine Flut, und kein Himmelskörper ist eingeschlagen. Der Flughafen ist nicht rechtzeitig fertig geworden. Das kann zwar passieren, aber was auf gar keinen Fall passieren darf, ist, dass noch vier Wochen vor dem Eröffnungstermin an einem Termin festgehalten wird. Das hat letztendlich zu dem großen Schaden für die betroffenen Unternehmer geführt.
Wenn das zwei, drei Monate vorher angesagt worden wäre, hätten sie noch ganz anders disponieren können. Da hätte man den Schaden vermeiden können. Eine realistische Planung hätte auch die Situation vermeiden können, in der wir jetzt sind, nämlich den faktischen Baustopp, der gerade herrscht, der uns gerade ein irres Geld kostet. Dieser Baustopp hätte auch vermieden werden können. Der neue Eröffnungstermin steht unter Vorbehalt. Die Unternehmen haben weiterhin keine verlässliche Planungsgrundlage. Es ist unklar, ob der Liquiditätsfonds der IBB jetzt für Betroffene geöffnet wird. Es ist unklar, ob es zu Schadenersatzklagen kommen wird, was sonst noch an Hilfen passiert. Derzeit sieht es einfach so aus: Wer sich auf den Senat verlässt, der ist verlassen. – Danke!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Wir kommen nun zu den Abstimmungen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0344-1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen und Teile der Piraten. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Die Koalitionsfraktionen, die Mehrheit der Piraten und die Linksfraktion. Dann ist der Änderungsantrag angenommen.
Zu dem Antrag Drucksache 17/0344 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen Grüne bei Enthaltung von Linke und Piraten die Ablehnung auch mit Änderung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der Grünen. Gegenstimmen? – Die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Die Piraten in Gänze und Die Linke sowieso in Gänze. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 27. August 2012 Drucksache 17/0482
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre dazu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II, Drucksache 17/0341. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zum Gesetzesantrag Drucksache 17/0341 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen Piraten bei Enthaltung von Grünen und Linke die Ablehnung auch in geänderter Fassung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Teile der Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Andere Teile der Piratenfraktion, die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Bei der Linken, den Grünen, bei Teilen der Piraten. Das war’s. Dann ist das auch abgelehnt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 3. September 2012 Drucksache 17/0493
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der vier Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I bis IV, Drucksache 17/0370. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zur Gesetzesvorlage Drucksache 17/0370 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme mit Änderungen. Wer der Vorlage mit Änderungen der Beschlussempfehlung Drucksache 17/0493 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Kollege. Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme der Piraten. Enthaltungen? – Beim Rest der Piraten, bei den Grünen und bei der Linken. Damit ist das Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes und anderer Gesetze so beschlossen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 23. August 2012 Drucksache 17/0484
Hierzu der Änderungsantrag der Piratenfraktion Drucksache 17/230-1. Dieser Tagesordnungspunkt wird vorgezogen, da es sich um eine zweite Gesetzeslesung handelt.
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II, Drucksache 17/0230. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Piratenfraktion. – Herr Kollege Reinhardt, Sie haben das Wort!
Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Gast! Im Jahr 1981 wurde in Berlin als erstem Bundesland das Amt des Ausländerbeauftragten geschaffen. Das Amt wurde später umbenannt in den Integrationsbeauftragten und wuchs in seinen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern. Bekannte Persönlichkeiten wie Prof. Barbara John und Günter Piening hatten das Amt später inne. Günter Piening arbeitete unter anderem an der interkulturellen Öffnung der Bildung und der Verwaltung und an dem ersten Integrationsgesetz eines deutschen Bundeslandes mit, das Gesetz, zu dem dieser Antrag heute geschrieben wurde.
Passend ist nun, dass Berlin schon wieder eine Landespremiere hinlegt. Nach dem ersten Integrationsbeauftragten und dem ersten Integrationsgesetz wird nun in Berlin als erstem Bundesland der Integrationsbeauftragte faktisch wieder abgeschafft. Denn nach 30 Jahren wird Berlin nun zum ersten Mal keine hauptamtliche Integrationsbeauftragte mehr haben. Statt wie bisher als eigene Stabsstelle an der Spitze des Ressorts wird der Integrationsbeauftragte nun vom Senat zur Leiterin der Abteilung III – Integration – unter dem zuständigen Staatssekretär gemacht.
Frau Becker! Auch wenn Sie noch so sehr betonen, dass es eine Aufwertung des Amtes ist, das können Sie noch so mantrartig erklären, das leuchtet uns trotzdem nicht ein. Für uns ist es eine klare Ansage, dass Integration weder als Querschnittsaufgabe gesehen wird noch als ein Amt, das auch die Politik des Senats kritisch hinterfragen soll. Wie soll, das frage ich mich, ein Abteilungsleiter die Politik seiner vorgesetzten Senatorin kritisieren? Wie soll er einen Motor für Veränderung darstellen? – Die „taz“ schrieb dazu folgerichtig:
Nun zieht eine rot-schwarze Koalition dem Papiertiger noch die letzten Zähne – und die Integrationssenatorin macht fleißig mit.
Dass das Amt in der bisherigen Form ein Dorn im Auge der CDU darstellt, das kann man auch an einigen leicht abschätzigen Kommentaren der Kollegen im Integrationsausschuss sehen. Herr Dregger zum Beispiel sagte über unseren Antrag, er würde einen frei schwebenden Künstler einführen. Kein Wunder, dass Günter Piening im Januar hinschmiss, mit den Worten, er sei kein Mann für Rot-Schwarz. Herr Dregger, ich kann mir vorstellen, dass Sie mit Kunst nicht unbedingt etwas zu tun haben wollen, aber warum jetzt ausgerechnet in einem SPDgeführten Senatsressort CDU-Politik gestalte wird, das leuchtet mir immer noch nicht ein.