Sie hatten die Menschen mit Migrationshintergrund – das ist eine Tatsache, Herr Lux – in unserer Stadt wiederentdeckt,
nachdem sie im Wahlkampf noch als Problemfälle dargestellt wurden. Wo waren Sie damals, als die Migrantinnen und Migranten von Ihrer Partei als Problemfälle dargestellt worden sind, Herr Mutlu?
Zurück zum Antrag: Da die Senatsmehrheit aus SPD und CDU sich im Ausschuss vor einer Diskussion gedrückt hat, wissen wir natürlich nicht, was in dem Antrag ablehnenswert war.
Die Entmachtung des Integrationsbeauftragten soll fortbestehen. Das ist bedauerlich. Nunmehr hat die Senatorin über die Nachfolge entschieden. Die Anhörung des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen soll am 5. September stattfinden. Darauf sind wir alle gespannt.
Die Wahlwiederholung für den Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen hat bekanntlich im Mai stattgefunden, und der Beirat ist zu seiner ersten Sitzung zusammengekommen. In diesem Zusammenhang ist zu begrüßen, dass die Senatorin nach langen Diskussionen im Beirat ihren Widerstand gegen die Teilnahme der Stellvertreterinnen und Stellvertreter – wobei sie sich dabei hinter kleinkarierten Argumenten versteckte – aufgegeben hat und diese mit Rederecht an den Sitzungen teilnehmen können. Das ist erfreulich.
Es ist zu hoffen, dass die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre – wie auf der ersten Sitzung geschehen – weiterhin an den Sitzungen teilnehmen.
Der Antrag der Grünen verlangt, einen konkreten Fahrplan des Senats für die Integrationspolitik in den nächsten fünf Jahren vorzulegen. Wir unterstützen das. Allerdings fehlt uns der Glaube, dass der Senat willens und in der Lage ist, das umzusetzen Der Senat ist noch nicht einmal seinen Pflichten aus dem Partizipations- und Integrationsgesetz nachgekommen. Er hätte dem Abgeordnetenhaus, Frau Becker, zum 31. Dezember 2011 über die Umsetzung der Ziele des Partizipations- und Integrationsgesetzes berichten müssen, so steht es in § 8 des Gesetzes.
Vielleicht schauen Sie noch einmal nach. Für eine gewisse zeitliche Verzögerung hätten wir Verständnis gehabt. Aber der Senat ist nunmehr acht Monate im Amt und seit acht Monaten im Verzug.
Auch die in § 4 Abs. 5 des Gesetzes geforderten Zielvorgaben zur Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund und Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung liegen noch nicht vor. Offensichtlich glauben die Koalitionsfraktionen, dass sie durch die Aufnahme einer Frau mit Migrationshintergrund in den Senat ihre gleichstellungs- und integrationspolitischen Aufgaben erledigt haben. Dem ist natürlich nicht so. Auch wenn Sie den Antrag hier im Plenum ablehnen sollten, bleiben Sie nicht nur aufgefordert, Ihre Aufgaben aus dem Partizipations- und Integrationsgesetz zu erledigen, sondern auch in der Pflicht aufzuzeigen, was Sie in dieser Legislatur
[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN – Beifall von Sabine Bangert (GRÜNE)]
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen richtet sich gegen die Entscheidung der Senatorin,
den Integrationsbeauftragten als Abteilungsleiter in die Verwaltung einzugliedern. Ich unterstütze die Entscheidung der Senatorin vollständig, und ich gratuliere ihr dazu! Sie ist absolut richtig.
Zunächst einmal billige ich einer Senatorin zu, zu entscheiden, wie sie ihre Verwaltung aufbaut, damit sie unter ihrer Führung systematisch damit arbeiten kann.
Sehr geehrter Herr Dregger! Eine Frage: Sie wissen sicherlich, dass es die Bundeskanzlerin, Frau Merkel, war, die das Amt des Integrationsbeauftragten beziehungsweise der Integrationsbeauftragten in die Zentrale, ins Kanzleramt geholt hat, und Frau Böhmer den Rang einer Staatsministerin bekommen hat. Weshalb sind Sie der Auffassung, dass das, was auf Bundesebene richtig und wichtig ist, nicht auch für Berlin gelten sollte und der Integrationsbeauftragte oder die -beauftragte auch einen entsprechend höheren Rang innerhalb der Senatsverwaltung bekommen sollte, eine Funktion zum Beispiel in der Senatskanzlei?
Also Herr Mutlu, die Aufgaben der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung gehen ein bisschen über die Aufgaben einer Integrationsbeauftragten eines Bundeslandes hinaus.
Wir haben hier in Berlin eine ganz spezifische Situation, die auch mit der Person des bisherigen Integrationsbeauftragten zusammenhängt. Dieser war, wie Sie wissen, langjährig im Amt. Er hat die Integrationspolitik des Landes sehr maßgeblich entwickelt und auch bestimmt.
Er hat das unter einer Senatorin getan, der Vorgängerin von Frau Kolat, die das Heft und die Verantwortung mehr und mehr aus der Hand gegeben hat. Dieser Datenschutzbeauftragte, wie er aufgestellt war – –
Entschuldigung! Integrationsbeauftragter! Ich habe heute zu viel über WLAN geredet. Danke schön, Herr Lauer! – Dieser Integrationsbeauftragte hat die Integrationspolitik des Landes maßgeblich entwickelt und über die Jahre auch ein großes Selbstbewusstsein entwickelt. Die Senatorin, unter der er das bislang gemacht hatte, die Vorgängerin von Frau Kolat, hat sich das Heft und die politische Verantwortung aus der Hand nehmen lassen. Deswegen bin ich der Überzeugung, dass die Integrationspolitik nicht von jemandem entwickelt werden sollte, der keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt, der überhaupt keiner Kontrolle unterliegt, der wie ein freischwebender Künstler außerhalb der Verwaltung und außerhalb der parlamentarischen Kontrolle agiert. Das halte ich für unverantwortlich. Ich halte es für richtig, dass es eine Betonung der politischen Verantwortung der Senatsverwaltung gibt, der Senatsführung, und dass es eine Betonung auch unserer politischen Verantwortung gibt. Deswegen wird künftig der oder die Integrationsbeauftragte als Abteilungsleiterin oder -leiter die Aufgaben erfüllen müssen. Es wird daran liegen, dass die Integrationssenatorin und ihr Staatssekretär den Rücken dieser Person in einer Weise stärken, dass sie ihre Aufgaben erfüllen wird. Ich habe überhaupt keine Zweifel, dass Frau Kolat das tun wird. Deshalb nochmals: Ich unterstütze diese Klärung der Verantwortlichkeiten. Sie sind richtig. – Vielen Dank!
Wir haben in den letzten neun Monaten erlebt und gesehen, wozu Sie im Bereich Integration fähig sind. Extremismusklausel, kommunales Wahlrecht, das haben Sie beides gemeinsam mit den Sozialdemokraten, die die Fahne der Integration hochgehalten haben, durchgesetzt. Frau Kolat hat sich neulich im Ausschuss für Arbeit, Integration und Frauen ausdrücklich für die gute Arbeit von Herrn Piening bedankt und ihn dafür gelobt, dass er derjenige war, der mit Unterstützung des Hauses von Frau Carola Bluhm hier ein Gesetz – einmalig im gesamten Bundesgebiet – zur Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund auf den Weg gebracht hat,
nämlich das Partizipations- und Teilhabegesetz. Daran sollten Sie festhalten, wenn Sie es mit der Integration in dieser Stadt weiterhin ernst meinen.