Herr Abgeordneter! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Campus Party war ein großer Erfolg für Berlin. Wie haben wir sie unterstützt? – Seit Bekanntwerden des Termins im Mai haben wir alle Akteure um einen Tisch versammelt, um möglichst Unterstützung zu
leisten, und zwar gemeinsam mit Visit Berlin, Berlin Partner und unserem Haus. Das betraf Hotelbuchungen, die Anreise der Teilnehmer, das Marketing, eine inhaltliche Begleitung des Programms und die Gewinnung von Sponsoren und Werbepartner. Wir haben natürlich auch bei Kontakten mit dem Bundeswirtschaftsministerium Unterstützung geleistet. So konnte ich am Ende gemeinsam mit Bundesminister Rösler die Campus Party eröffnen. Ich denke, es ist wichtig für Berlin, dass es gelungen ist, mit der Campus Party auch bei der Bundesregierung Aufmerksamkeit dafür zu erreichen, welches Potenzial in dem Thema IT-Wirtschaft für Deutschland, aber vor allen Dingen auch für den Wirtschaftsstandort Berlin liegt.
Wir haben deswegen – die Antwort auf die zweite Frage – auch eine IT-Kampagne gestartet und sie im Zusammenhang mit der Campus Party präsentiert, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Wir haben – das ist in der „Morgenpost“ am Samstag sehr gut dargestellt worden – eine klare Aussage von Neelie Kroes aus Brüssel dazu bekommen, dass Berlin als IT-Standort im europäischen Wettbewerb die Nummer eins ist. Ein besseres Signal konnten wir uns für diesen Standort nicht vorstellen.
Ich selbst habe im Übrigen heute im Zusammenhang mit der Neuausrichtung von Berlin Partner und der Technologiestiftung einen Vertreter der digitalen Wirtschaft für den Aufsichtsrat von Berlin Partner nominiert, sodass wir auch hier für das Land Berlin flankierend die Unterstützung des IT-Standorts haben.
Last but not least haben wir natürlich finanziell unterstützt, indem es Mietnachlässe bei der Tempelhof Projekt GmbH gegeben hat. Das war auch nötig. Der größte Erfolg ist darin zu sehen, dass die Veranstalter der Campus Party mit den 10 000 jungen Menschen aus der ganzen Welt nicht nur digitale Wirtschaft, sondern auch Berlin in allen Facetten erlebt haben. Die Veranstalter haben angekündigt, im nächsten Jahr erneut eine Campus Party in Berlin durchzuführen. Das bietet uns gute Möglichkeiten. Die Gespräche über die Ausgestaltung werden unmittelbar in den nächsten Wochen beginnen.
Vielen Dank! – Gibt es eine Nachfrage des Antragstellers? – Das ist nicht der Fall. Dann hat der Kollege Delius das Wort. – Bitte schön!
Danke, Frau von Obernitz! Sie haben gesagt, Sie unterstützen die Campus Party. Abgesehen davon, dass ich nicht bestätigen kann, dass da 10 000 zahlende Gäste gewesen sind, würde mich interessieren, was die Unterstützung gekostet hat.
Konkret aus unserem Budget haben wir die Reduzierung der Miete unterstützt. Dabei handelt es sich um 150 000 Euro.
1. Welche Informationen hat der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft über den Vorgang, dass in erheblichem Umfang Planungsunterlagen zur Fertigstellung des Flughafens BER fehlen sollen?
2. Wie beurteilt der Aufsichtsrat dieses Fehlen von Unterlagen hinsichtlich Folgekosten und Zeitplan für die Fertigstellung?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu 1 und 2: Es ist allgemein bekannt, dass Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH insbesondere mit den Planungsleistungen des bisherigen Generalplaners, der sogenannten PGBBI, die durch die Planungsbüros GMP und JSK gebildet worden war, unzufrieden war. Diese Unzufriedenheit resultiert aus zum Teil fehlenden Planungsunterlagen, fehlerhafter Planung und auch aus mit anderen Planungen nicht kompatiblen Unterlagen. Unter anderem wurde dem Generalplaner PGBBI deshalb gekündigt. Eine entsprechende Schadenersatzklage ist von der Flughafengesellschaft erhoben worden. Zugleich hat der Aufsichtsrat den neuen Geschäftführer für den Bau des Flughafens, Herrn Amann, um Prüfung gebeten, ob eine Inbetriebnahme zum 17. März 2013 möglich ist. Für die Beantwortung dieser Frage ist es natürlich insbesondere notwendig, genau zu prüfen, ob Planungsunter
lagen unvollständig, nicht vorhanden oder mit anderen Planungen nicht kompatibel sind. Herr Amann wird zur nächsten Aufsichtsratsitzung im September 2012 das Ergebnis seiner Überprüfung vorlegen, und der Aufsichtsrat auf dieser Grundlage eine Entscheidung zum Inbetriebnahmetermin treffen sowie zu den finanziellen Auswirkungen, die sich daraus ergeben.
Die Frage war, Herr Regierender Bürgermeister, wie Sie das beurteilen. Ich kann es noch einmal nachfragen: Für wie schlimm erachten Sie diese Geschichte? Es ist doch dramatisch, wenn bei solch einem Großbauvorhaben Unterlagen fehlen und man möglicherweise feststellt, dass die Bauteile nicht zusammenpassen, die Technik nicht passt, weil Zeichnungen fehlen. Kann es sein, dass der Schaden und der Zeitverzug dadurch noch viel größer werden, als wir bisher von Ihnen erfahren haben?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Es ist in der Tat problematisch und für die Verschiebung des Termins ursächlich gewesen, dass Planungsleistungen nicht im vollen Umfang erbracht worden sind. Es ist auch nicht nur die Abgabe der sogenannten Matrix entscheidend, sondern deren Qualität. Bei der Komplexheit dieses Projekts und der Pläne – es geht nicht um irgendwelche DINA-4-Pläne, sondern Kilometer von Plänen – ist die Qualität der Pläne entscheidend für die Umsetzung. Die betroffenen Firmen haben zu Recht darauf hingewiesen, dass sie erwarten, geänderte, verlässliche Pläne, die dem aktuellen Stand entsprechen, zu bekommen, und dass es zu einem Stopp weiterer Änderungen kommt. Es war zu erkennen, als die Pläne übergeben worden sind. Dann müssten die Firmen die Chance haben zu überprüfen, ob sie den Anforderungen entsprechen. Da hat es in der Tat Mängel gegeben.
Um herauszubekommen, ob diese Mängel behebbar sind, und wenn ja, in welcher Zeit, und was das für Auswirkungen auf den Terminplan hat und auf die Kostensituation, wenn etwas umgebaut werden müsste, ist Herr Amann aufgefordert worden, sich damit zu befassen. Er wird das in seinem Bericht darlegen. Insofern bitte ich um Verständnis dafür, dass das jetzt nicht quantifiziert werden kann. Es ist eines der Hauptprobleme, diese verlässlichen Planungsunterlagen für die ausführenden Firmen zur Verfügung zu stellen, die sich sonst immer dar
auf berufen könnten, dass sie ihre Arbeit machten, aber aufgrund mangelhafter oder fehlender Pläne nicht in der Qualität durchführen könnten, wie es notwendig ist.
Vielen Dank! – Die nächste Nachfrage geht an den Kollegen Buchholz von der SPD-Fraktion. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Regierender Bürgermeister! Sie haben angesprochen, dass Regressansprüche gegen die Planungsgesellschaften geprüft werden und bereits eine Schadenersatzklage erhoben worden ist. Inwieweit wird vorher sichergestellt, dass das, was bislang an fehlenden Unterlagen identifiziert worden ist – das ist sicher kein einfacher Prozess –, an Planungschef Amann herausgegeben werden muss, damit die Planung in Gänze erfolgen kann?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Buchholz! Wenn man sich von einem Generalplaner trennt, stellt der seine Arbeit ein. Das ist das System. Er ist gekündigt. Dementsprechend müssen Sie neue Strukturen aufbauen. Nun ist ein Generalplaner nicht derjenige, der in seiner eigenen Struktur, in seiner eigenen Verantwortung, die gesamten Tätigkeiten durchgeführt hat, sondern er hat Unternehmer und Unternehmen, die wiederum mit ihm in einem Vertragsverhältnis stehen. Die Flughafengesellschaft hat versucht, so viel wie möglich zu sichern. Die Planer sind insoweit konstruktiv gewesen, dass sie keine langen Streitereien über die Herausgabe von Plänen und Unterlagen verursacht haben. Aber wie gesagt, die Herausgabe von Plänen ist das eine, deren Qualität das andere. Das heißt, die Struktur muss neu aufgebaut werden. Dies hat Herr Amann gemacht, und sie wird weiter ergänzt. Planer, die bislang schon tätig waren, werden weiterbeschäftigt, wenn sie eine gute Arbeit geleistet haben. Andere, bei denen diese Qualität nicht gegeben ist, werden natürlich nicht weiterbeschäftigt. Aber genau das ist das, was in dem Zeitraum seit der Kündigung des Generalplaners geschehen ist: Es werden neue Strukturen aufgebaut. Das erfordert in der Tat auch Zeit. Sie können nicht von heute auf morgen vom einem zum anderen übergehen. Jetzt fängt man da nicht wieder von vorn an, sondern es gibt die Kontinuität. Dies muss gesichtet werden. Jeder, der neu anfängt, sichert sich in der Weise ab, dass er sagt: Ich verantworte nicht das, was der vorher gemacht hat, sondern macht erst einmal einen Sachstandsbericht. Das ist ein kompliziertes Verfahren, das mit den Firmen durchgeführt werden muss. Es muss geguckt werden, welche Kleinigkeiten nicht stimmen und was materiell so wichtig
1. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus der Ablehnung eines Normenkontrollantrags gegen die Wohnaufwendungenverordnung (WAV) durch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, mit der Begründung, dass die WAV nicht für das SGB XII, also nicht für Sozialhilfebeziehende und Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung, gilt?
2. Müssen die bezirklichen Sozialämter, die mit der Umsetzung der WAV begonnen haben, die schon ausgestellten Bescheide nach den Regelungen der WAV für die Leistungsbeziehenden nach SGB XII wieder zurückziehen und erneut, auf der Grundlage der alten AV Wohnen, überarbeiten ?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Breitenbach! Ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: Zur ersten und zweiten Frage: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat den Normenkontrollantrag, der sich gegen die Wohnaufwendungenverordnung und die darin vorgesehenen Richtwerte für angemessene Mieten richtete, abgewiesen. Das LSG Berlin-Brandenburg hat also die WAV nicht für unwirksam erklärt. Sie gilt weiterhin fort. Das LSG hat in dem Verfahren demzufolge auch keine Beanstandung der Höhe der Leistungssätze vorgenommen. Die schriftlichen Urteilsgründe zu der in Rede stehenden Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg liegen bislang nicht vor. Grundsätzlich ist eine einheitliche Handhabung in beiden Rechtskreisen – SGB II und SGB XII – mit der WAV intendiert wie zuvor mit der AV Wohnen ebenso, die ebenfalls für das SGB XII Anwendung gefunden hat.
Zur formalrechtlichen Frage der Anwendbarkeit auf das SGB XII bleibt die Vorlage der Begründung abzuwarten,
um gegebenenfalls notwendige Handlungsbedarfe zu identifizieren. Die bezirklichen Sozialämter wurden darüber informiert, dass die Inhalte der WAV entsprechend auch für Fälle nach dem SGB XII bis auf Weiteres gelten.
Herr Senator! Ihre Antwort ist mir etwas unklar, denn das LSG hat sehr deutlich erklärt, dass die WAV nicht für das SGB XII gilt. – Aber meine Frage an Sie lautet: Können Sie mir sagen, wann die notwendige Ausführungsvorschrift für die WAV vorgelegt werden wird – also die für das SGB XII?
Frau Kollegin Breitenbach! Das sind zwei unterschiedliche Fragen, die Sie gestellt haben. Die erste Frage: Die Klage, das Normenkontrollverfahren, wurde abgewiesen, weil der Antragsteller nach SGB XII Wohnaufwendungsleistungen erhält und gegen die Wohnaufwendungenverordnung geklagt hat. Diese Abweisung führt nun dazu, dass die Frage im Raum steht: Ist die WAV weiterhin auf das SGB XII anwendbar?
[Elke Breitenbach (LINKE): Da müssen Sie mal die Pressemitteilung lesen, denn da steht etwas anderes drin!]
Vielleicht stellen Sie eine Nachfrage und lassen mich zunächst einmal Ihre Frage beantworten! – Auch bei der früheren Ausführungsvorschrift Wohnen war diese anwendbar auf die Leistungen für Rentnerinnen und Rentner. Das ist auch weiterhin so. Wenn dafür Anpassungen in der Darlegung notwendig sind, werden wir sie vornehmen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Und die zweite Frage, die mit der ersten Frage nichts zu tun hat, ist die Frage, wann die Ausführungsvorschriften Wohnen kommen. Zunächst gelten die bisherigen Ausführungsvorschriften Wohnen weiterhin. Damit sind alle Härtefallregelungen der Vergangenheit auch weiterhin unter der alten Wohnaufwendungenverordnung gegeben. Sie wissen aber, dass es mir wichtig war, u. a. für getrennt lebende Paare, die das gemeinsame Sorgerecht haben, zusätzliche Möglichkeiten der Härtefallregelung in die Ausführungsvorschrift Wohnen aufzunehmen, und daran arbeiten wir derzeitig. Die Abstimmung dazu erfolgt im Haus, und wir haben vor, jetzt bald mit der Aus