Vielen Dank, Herr Dr. Lederer! – Wenn jetzt wieder ein wenig Ruhe einkehren würde, wäre ich Ihnen dankbar.
Wenn die Herrschaften jetzt fertig sind – danke! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Rechtsausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? –
Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 4. Juni 2012 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. Juni 2012 Drucksache 17/0387
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II der Drucksache 17/0267. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Ausschüsse empfehlen einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme der Vorlage. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Linksfraktion und Piratenfraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Ebenfalls keine. Damit ist das Erste Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes so beschlossen.
Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts vom 16./17. Dezember 1993, zuletzt geändert durch Abkommen vom 13. März 2003 (Gesetz vom 21. April 2005, GVBl. S. 255)
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 7. Juni 2012 Drucksache 17/0388
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragrafen miteinander zu verbinden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht
der Fall. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 und 2 der Drucksache 17/0206 sowie das Abkommen der Länder. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme der Vorlage. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Linksfraktion und Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Ebenfalls keine. Damit ist das Gesetz zu diesem Abkommen so beschlossen.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 7. Juni 2012 Drucksache 17/0389
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne also die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Paragrafen miteinander zu verbinden, und höre hierzu ebenfalls keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 3 der Drucksache 17/0274. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme der Vorlage. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich deswegen jetzt um das Handzeichen. – Das sind soweit erkennbar alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Jeweils keine. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 11. Juni 2012 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. Juni 2012 Drucksache 17/0401
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne also die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der fünf Artikel miteinander zu verbinden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht
der Fall. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis V einschließlich des Staatsvertrags, das ist die Drucksache 17/0313. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme der Vorlage. Der Hauptausschuss empfiehlt mehrheitlich die Annahme gegen eine Stimme der Piraten bei sonstiger Enthaltung der Oppositionsfraktionen. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU. Gegenstimmen? – Zwei Gegenstimmen. Enthaltungen? Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linksfraktion und die übrigen Mitglieder der Piratenfraktion. Damit ist dieses Gesetz so beschlossen.
Gesetz zur Ganztagsbetreuung für die Jahrgangsstufen 5 und 6 und für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 7. Juni 2012 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. Juni 2012 Drucksache 17/0406
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der sechs Artikel miteinander zu verbinden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis VI der Drucksache 17/0333. Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit zu, die sich aus der Gesamtredezeit von bis zu 15 Minuten für Beratungsgegenstände außerhalb der Haushaltsberatung ergibt. Das Wort hat zunächst die Fraktion der SPD, und zwar der Herr Kollege Özışık. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Ganztagsbetreuung ist ein ganz großer Erfolg unserer Koalition für Berlin.
Ich bin sehr stolz und zufrieden, meinen Beitrag an der Entstehung des Gesetzes geleistet zu haben. Was sind denn die Erfolge dieses Gesetzes? – Sämtliche Lücken in der Hort- und Ferienbetreuung sind nun vollständig geschlossen. Es erfolgt eine Angleichung an das System für die 1. bis 4. Klasse. An Schultagen ist die Regelung für ca. 40 000 Schülerinnen und Schüler neu. In den Ferien werden ca. 2 500 Kinder nach Feststellung des besonderen Bedarfs zusätzlich vom Angebot profitieren.
Damit helfen wir Familien mit einem Kind oder mehreren Kindern, die Ferienzeiten in den beruflichen Alltag zu integrieren.
Aber das ist noch nicht alles. Zudem haben wir auch eine jahrelange ergebnislose Debatte um die Betreuung von Jugendlichen mit Behinderungen ab Stufe 7 endgültig beendet.