Herr Kollege Lenz! Sie haben gesagt, die Extremismusklausel sei nicht verhandelbar. Sehr geehrte Frau Kollegin Kitschun! Haben Sie da zugehört? Was haben Sie eigentlich in Ihrer Rede gesagt?
Sie tun hier so, als ob Sie die obersten Verteidiger von Recht und Ordnung sind, und sprechen sich ernsthaft für rechtswidrige Praktiken aus?
Sie haben doch die Sätze, die das Verwaltungsgericht in Dresden für rechtswidrig erklärt hat, hier vorgelesen! Sie verteidigen rechtswidrige Praktiken!
Sich hier so aufzuführen und dann nur Initiativen gegen Rechtsextremismus unter diesen Generalverdacht zu stellen – warum muss bei Ihnen eigentlich nicht Frau Steinbach vom Bund der Vertriebenen sich zur demokratischen Grundordnung bekennen?
Ja, Frau Kitschun! – Warum haben Sie dann hier nicht den Mumm, heute der Auffassung Ihres Koalitionspartners zu folgen und den Antrag der Linken und der Grünen abzulehnen? Wir haben eindeutig gehört, dass Ihr Koalitionspartner nichts mehr zu verhandeln hat. Insofern sieht man nur mal wieder, dass Sie versuchen, sich davor zu drücken, eine Position zu beziehen, indem Sie unsere Anträge in die Ausschüsse überweisen, obwohl Sie darüber gar nichts mehr zu entscheiden haben, nachdem Herr Lenz gesagt hat, bei der Extremismusklausel ist ihre Position unverhandelbar.
Aber erstens, dieses Urteil liegt noch nicht mit den Gründen vor, und zweitens, es ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil greift auch lediglich die Bestimmtheit der Sätze 2 und 3 an. So viel Sachlichkeit sollte sein, und darüber kann man selbstverständlich reden und verhandeln. Vielleicht muss man die Formulierung ändern.
Nicht verhandelbar ist allerdings das Einfordern eines Bekenntnisses zu unserer Rechtsordnung, zu unserer Gesellschaftsordnung.
Wenn Sie es für unzumutbar halten, dass Menschen, die Steuergelder, auch im Rahmen von legitimen Zwecken, erhalten möchten, sich zu unserer Gesellschaftsordnung bekennen,
dann kommen wir auf ein ganz schwieriges Terrain. Ich denke, da endet aus meiner Sicht die Gemeinsamkeit.
[Beifall bei der CDU – Martin Delius (PIRATEN): Man bekennt sich durch Taten und nicht durch Unterschriften, Herr Lenz!]
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird ja doch noch turbulent so gegen Ende! Ich mache es aber kurz. – Die Extremismusklausel muss weg.
Sie ist eine Zumutung für jeden Bürger, der sich aktiv gegen Rechtsextremismus organisieren will. Sie fußt auf der fatalen Vorstellung, dass Rechts- und Linksextremismus irgendwie vergleichbare Gegensätze sind wie die Pole einer Batterie. Dabei ist ganz offensichtlich, dass sie in ihrer Struktur und in ihrem Menschenbild komplett verschieden sind. Die Gefahr, die vom Rechtsextremismus ausgeht, hat, wie wir alle wissen, eine ganz andere Qualität. Ich kenne niemanden, der wirklich Angst vor Linksextremisten hat. Keine Ahnung, vielleicht kann ja jemand hier die Hand heben, der sich fürchtet.
Wer einen so schwammigen Begriff wie „extremistisch“ in einer Verwaltungsvorschrift verwendet, der zeigt damit in erster Linie, dass er sich nicht auskennt, und zwar weder mit gesellschaftlichen Realitäten noch mit Vorschriften. Der letzte Bandwurmsatz in der Demokratieerklärung, Herr Lenz, haben Sie sich den mal wirklich zu Gemüte geführt, was darin steht, was dem Bürger da abverlangt wird? Sich an ein Unterstützungsanscheinerweckungsverbot für Extremismusvorschubleistung durch materielle oder immaterielle Leistungsgewährung zu
Ja! – Wer Menschen zumutet, das zu unterschreiben, der misshandelt auch Hundewelpen und Katzenbabys, wenn es opportun ist.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts sollte niemanden verwundern. Helfen Sie mit, diesen rechtswidrigen Unsinn ein für alle Mal zu beerdigen! – Danke!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Antragsteller haben jeweils die sofortige Abstimmung beantragt. Die Koalitionsfraktionen beantragen jedoch die Überweisung der beiden Anträge federführend an den Ausschuss für Arbeit, Integration, berufliche Bildung und Frauen und mitberatend an den Ausschuss für Verfassungsschutz, sodass ich darüber abstimmen lasse. Wer einer Überweisung federführend an den Arbeitsausschuss und mitberatend an den Verfassungsschutzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen! – Das sind die Oppositionsfraktionen. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Dann ist die Überweisung beschlossen.
Wir hatten den Antrag an den Hauptausschuss überwiesen. Es gibt Verständigung zwischen allen Fraktionen, es zusätzlich auch an den Bauausschuss zu überweisen. Das haben wir somit getan.
Meine Damen und Herren! Das war unsere heutige Tagesordnung. Die nächste, die 15. Sitzung findet am Donnerstag, dem 14. Juni 2012 statt. Bitte beachten Sie, dass diese Sitzung dann bereits um 9.00 Uhr beginnt.