[Anhaltender Beifall, teilweise im Stehen, bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN – Bravo! von der LINKEN]
Zum Antrag der Fraktion Die Linke „Vergabe I“ auf Drucksache 17/0032 empfehlen der Fachausschuss mehr
heitlich – gegen Grüne und Linke – und der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen Linke und Piraten bei Enthaltung der Grünen – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen, die Linken und die Piraten. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist das abgelehnt.
Zum Antrag der Fraktion Die Linke „Vergabe II“ auf Drucksache 17/0033 empfehlen der Fachausschuss mehrheitlich – gegen Grüne und Linke bei Enthaltung der Piraten – und der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen Grüne, Linke und Piraten – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen, die Linken und die Piraten. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 14. Mai 2012 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 23. Mai 2012 Drucksache 17/0359
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragrafen miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 und 2 und den Staatsvertrag Drucksache 17/0210. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zur Gesetzesvorlage 17/0210 empfehlen der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Piraten – und der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung einer Stimme der Piraten – die Annahme. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, CDU, die Grünen, die Linken und Piraten. Gegenstimmen? Enthaltungen? – Enthaltung von vier Mitgliedern der Piratenfraktion. Damit ist der Staatsvertrag über die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder so beschlossen worden.
Gesetz über die Ermächtigungen im Zusammenhang mit der Abschirmung des ehemaligen Konzerns der Bankgesellschaft Berlin
Ich eröffne die erste Lesung. Ich habe die Vorlage vorab an den Hauptausschuss überwiesen und darf Ihre nachträgliche Zustimmung hierzu feststellen.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Herr Kollege Esser – bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Herr Präsident! Ich habe jetzt gehört, dass Sie gar kein Sofa haben, auf das ich mich legen könnte, wenn mir hier vorne schlecht wird. Ich habe da der Zeitung geglaubt, und man soll scheinbar nicht immer der Zeitung glauben. Insofern stelle ich das hier – dann auch zu Protokoll – richtig.
Was uns heute in erster Lesung vorliegt, ist ein neues Risikoabschirmungsgesetz. Mit diesem Gesetz – wenn wir es beschließen würden – würde das alte Gesetz vom April 2002 außer Kraft treten und durch dieses neue Gesetz ersetzt. Alle, die an dieser Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2002 teilgenommen haben, wissen, dass wir hier über einen hochkomplexen Sachverhalt und eine rechtlich keineswegs triviale Angelegenheit diskutieren, denn es war damals eine der schwierigsten Entscheidungen – jedenfalls in der jüngeren Zeit –, die dieses Parlament zu treffen hatte und dann am Ende auch notgedrungen getroffen hat.
An dieser Sachlage hat sich gar nichts geändert. Auch dieses neue Gesetz, so kurz, wie es ist – kurz war übrigens auch das alte mit seinen vier Paragrafen, die man locker selbst in großer Schrift auf anderthalb Seiten unterbringen kann –, bedarf einer vertieften Beratung und darf, um das vorwegzunehmen, das Parlament auf keinen Fall so verlassen, wie es vorgelegt worden ist.
Bei seiner Beratung geht deswegen Gründlichkeit vor Eile. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, dieses Gesetz unbedingt noch vor der Sommerpause durchzupeitschen. Um eine solche Beratung zu gewährleisten – weil es eben auch juristisch nicht trivial ist –, beantrage ich hiermit im Namen unserer Fraktion die Überweisung dieses Gesetzes in den Rechtsausschuss. Diese Gesetz ist es wahrlich wert, dass wir an den üblichen Usancen in diesem Parlament festhalten.
Der zweite hochmerkwürdige Vorgang in dem Zusammenhang ist – ich weiß nicht, wie die Regierungsfraktionen das besprochen haben –, dass man dieses Gesetz überhaupt nicht versteht, wenn man nicht die Neuordnungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der BIH-Gruppe hinzunimmt, die uns hier im Parlament aber nur als vertrauliche „grüne Nummer“ mit der Ziffer 31 vorliegt. Eine Gesetzesberatung mit einer vertraulichen Grundlage, die nicht allen Abgeordneten vorliegt, muss ich insbesondere im Lichte der von Herrn Buchholz eben auf beeindruckende Weise noch mal benannten Stellung des Abgeordneten für schlichtweg unerhört erklären.
Es gehört sich nicht, dass nicht jeder Abgeordnete das Vertragswerk vor sich hat und auch besprechen kann, aus dem heraus dieses Gesetz überhaupt erst notwendig und verständlich wird. Wer das nicht gelesen hat, versteht auch nicht dieses Gesetz und weiß nicht, warum es beschlossen werden soll. Wir könnten ja das alte behalten. Der gesamte Änderungsbedarf wird sonst überhaupt nicht ersichtlich.
Die Redezeit von fünf Minuten ist zu knapp bemessen, um obendrein noch in eine Gesetzeskritik einzutreten – über die Forderung hinaus, dass wirklich jeder Abgeordnete diese grüne Nummer 31 bekommt und sich dann auch über die wirtschaftlichen Seiten dieses Vorgangs unterhalten kann.
Ich sage mal vorderhand: Ich halte dieses Gesetz in dieser Form auch für rechtswidrig. Es macht den gleichen Fehler, den wir 2002 ursprünglich auch fast gemacht hätten. Damals mussten wir – das wird inzwischen allgemein anerkannt – den maximalen, theoretisch denkbaren Schaden bei der Bankgesellschaft und ihrem Immobiliendienstleistungsgeschäft verbürgen, der entstehen kann, wenn kein Gebäude auch nur einen Euro wert ist und auch kein einziger Cent Miete hereinkommt. Das waren damals 21 Milliarden Euro aus Erfüllungsübernahmen und dem Andienungsrecht. Auf der anderen Seite stand die Kreditgarantie von 11 Milliarden Euro. Dieses Parlament hat dann völlig richtig entschieden, dass man das nicht doppelt zählen muss. Wenn alle Mieten und die Gebäudewerte garantiert sind, dann sind auch die Kredite garantiert. Wir haben deswegen aber die 21 Milliarden Euro und nicht die 11 Milliarden Euro eingetragen.
Dieses Gesetz macht es nun genau umgekehrt und verbürgt die Kredite von 3,8 Milliarden Euro. Aber dieses Gesetz müsste stattdessen auch heute die ausstehenden Mietgarantien bei normaler Laufzeit von etwa 7 Milliarden Euro und die Gebäudewerte als den höchstmöglichen Schaden beziffern, den wir zu verbürgen haben. Ich weiß nicht, was man Ihnen in den Fraktionen erzählt hat. Ich sage dazu nur einen Satz: Der Risikoschirm wird nicht zugeklappt. Wir müssten dieses Gesetz gar nicht machen, das weiter eine Risikoabschirmung vorsieht, wenn er
zugeklappt würde. Das ist nicht das Ende, sondern eine Veränderung unterwegs, deren Sinn mir nicht einsichtig ist und deren wirtschaftliche Konsequenzen, deren rechtliche Grundlagen und deren Praktikabilität einer eingehenden Debatte bedürfen. Ich bin dabei ziemlich sicher, dass wir, wenn wir solidarisch und vernünftig miteinander reden, miteinander auch zu Veränderungen an diesem Gesetz kommen.
Sehr geehrte Damen und Herren! – Vielen Dank für die Vorschusslorbeeren, Frau Kollegin Matuschek! – Vorab: Wir finden es legitim, dass ein so wichtiges Gesetz in unserem Rechtsausschuss beraten wird, und deshalb werden wir dem auch zustimmen.
Zum Gesetz selbst: Weil ich das nicht miterleben durfte, möchte ich hier persönlich denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die in den Jahren 2001 und 2002 zu Beginn oder auch inmitten ihrer politischen Arbeit eine so schwergewichtige Entscheidung wie die Risikoabschirmung in Höhe von fast 22 Milliarden Euro treffen mussten, meinen allergrößten Respekt zollen und mich bei diesen Kolleginnen und Kollegen auch bedanken. Gerade mit Blick auf diese Kolleginnen und Kollegen schwingt hier, so glaube ich, auch ein bisschen Wehmut mit, hier möglicherweise unter diese Vorgänge, die Berlin so sehr belastet haben, einen Schlussstrich zu ziehen. Genau das hat die Koalition vor.
[Stefanie Remlinger (GRÜNE): Quatsch! – Benedikt Lux (GRÜNE): Wo ist die Koalition? – Weitere Zurufe von den GRÜNEN]
Der Bankenskandal, der unter diesem Namen firmiert, beschäftigte dieses Hauses mehrfach – ich erinnere daran immer wieder mit Nachdruck –, als wir nämlich den EUweit erzwungenen Verkauf der Bank nicht wie Sie in der Opposition, insbesondere Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, für 10 Millionen Euro zugelassen haben. Da blieb die SPD standhaft. Wir haben das Ding für 5,3 Milliarden Euro verkauft – selbstverständlich inklusive der Einlage. Ein großer Erfolg, wie sich heute erweist, und ein Beleg Ihrer Fehlprognose in diesem Bereich!
Heute ruft nun der Senat dazu auf, die Risikoabschirmung in dieser Größenordnung von 21,6 Milliarden Euro zu den Akten zu legen. Wir können dem Gesetz entnehmen, dass nach dem Schlussstrich nur noch eine Abschirmung von 3,8 Milliarden Euro benötigt wird. Ich darf auch noch einmal daran erinnern, dass dieser Skandal in Berlin anders als z. B. in Bayern aus eigener Kraft – natürlich auf Kosten der Steuerzahler, wer will das bestreiten? – bewerkstelligt wurde. Auch das ist ein Beleg für verantwortungsvolles Miteinander – auch mit der Opposition.
Was jetzt hier in Rede steht, die BIH selbst – sie ist ja im Wesentlichen Gegenstand des Gesetzentwurfes –, ist auch eine Erfolgsgeschichte. Wir wissen, dass die BIH mit ihren 40 000 Wohneinheiten, 2 900 Gewerbeeinheiten, über 20 000 Wohneinheiten in Berlin selbst nach konservativer Bewertung derzeit positiv bewertet ist. Sie hat einen positiven Firmenwert. Sie ist also mehr wert als die auf den Fonds und den Immobilien lastenden Verbindlichkeiten. Wenn man also die Mieteinnahmen von über 400 Millionen Euro immobilienwirtschaftlich indexierte,
kämen wir – Herr Kollege Esser, Sie können mir gern zustimmen und eine Zwischenfrage stellen – bei einer konservativen Annahme auf einen Wert von rund 4 Milliarden Euro. Bei einer optimistischen Bewertung kommen wir in die Gegend von 7 Milliarden Euro.
Daraus leitet sich ab, dass bei 100 Millionen Euro Mietnahmen im Bundesland Berlin die 20 000 Wohnungen einen Wert von rund 1,5 Milliarden Euro haben. Es hat sich gelohnt, meine Damen und Herren von der Linkspartei, werte ehemalige und derzeitige Kolleginnen und Kollegen, dass wir Ihrem Parteitagsbeschluss an der Stelle nicht gefolgt sind und das Ding nicht verscherbelt haben.
Wir haben in dieser Immobiliengesellschaft 700 Millionen Euro liquide Mittel, interne Darlehen, Kassenbestände, Kontoguthaben. Wir müssten, wenn wir dem Vorschlag des Senats hier nicht folgten, bis zum Jahr 2026 noch rund 2,5 Milliarden Euro in diese Landesgesellschaft, die uns immerhin zu 94,7 Prozent gehört, investieren. An dem Punkt sagen und folgen wir auch der Berichterstattung im Unterausschuss Vermögen und wollen das nicht. Wir machen hier einen Schnitt mit knapp 400 Millionen Euro. Wir sparen uns also diese 2 Milliarden Euro. Das begreifen wir als Erfolg des Senats und werden das in der Sache deshalb auch unterstützen, meine Damen und Herren!
Bezüglich der BCIA haben wir noch Gesprächs- und Überlegungsbedarf. Wir werden in den Ausschussberatungen mit Ihnen ins Gespräch kommen und einen verantwortungsvollen Umgang finden. – Ich danke einstweilen für Ihre Aufmerksamkeit.