Protocol of the Session on April 26, 2012

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU]

Vielen Dank! – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Abgeordnete Beck das Wort. – Bitte sehr!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Czaja! Sie haben im Januar versprochen, zügig eine neue Rechtsverordnung vorzulegen. Anlass war die Klageflut am Berliner Sozialgericht wegen Streitigkeiten zu den Kosten der Unterkunft. Vielen Dank, dass Sie das erledigt haben, was Ihre Vorgängerregierung jahrelang nicht zustande gebracht hat!

[Beifall bei den GRÜNEN und der CDU]

Das sollte mehr Rechtssicherheit für die Leistungsempfängerinnen und -empfänger und die Sozialgerichte bringen. Damit bleiben einigen unverschuldet in soziale Notlagen geratenen Menschen weitere Demütigungen und Rechtsstreitigkeiten erspart. Außerdem helfen Sie einigen Bedarfsgemeinschaften, ihre Mieten voll zu bezahlen. Sie müssen zukünftig nicht mehr von ihrem Existenzminimum noch etwas herausnehmen, was ohnehin eine unangemessene Härte und asoziale Forderung darstellte.

Die Aufsplittung von Miet- und Heizkosten und deren jährliche Anpassung sehen wir ebenfalls positiv. Allerdings dürfte die differenzierte Aufteilung nach Energieträgern, Heizöl, Erdgas, Fernwärme, und die Staffelung nach Gebäudeflächen bei der Erstattung von Heizkosten einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern überfordern, was zu neuen fehlerhaften Bescheiden und, daraus resultierend, zu neuen Klagen vor dem Sozialgericht führen könnte.

Damit hört es mit den positiven Aspekten schon auf. Es ist toll, dass Sie schnell gehandelt haben, aber eine Beteiligung der parlamentarischen Gremien im Vorfeld der Veröffentlichung der Wohnaufwendungenverordnung wäre demokratisch gewesen.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Gerüchteweise heißt es, dass nicht einmal Ihr Koalitionspartner informiert war und von der Presseerklärung zu Beginn der Osterferien überrascht worden ist.

[Zuruf von Uwe Doering (LINKE)]

Mieterinnen und Mieter und Arbeitsloseninteressenvertretungen sind nicht einbezogen worden. Die Verordnung tritt am 1. Mai 2012 in Kraft, aber die Jobcenter und Bezirke müssen einstweilen mit der alten RV Wohnen weiterarbeiten. Neue Arbeitsanweisungen sind noch nicht erstellt. Wir als Parlamentarier müssen nachträglich in den Ausschüssen beraten. Herr Czaja, sind Sie denn überhaupt für Verbesserungen offen?

Die Verordnung ist nur ein Deckblatt für pseudosoziales Verhalten. Sie verschleiert die weitere Verschlechterung der sozialen Lage für die Ärmsten in unserer Gesellschaft. Sie fügt sich ein in die unsägliche Politik der CDU, von der Mini-5-Euro-Erhöhung des Regelbedarfs im letzten Jahr, der nicht nachvollziehbaren Berechnung des Existenzminimums vor allem für Kinder und Jugendliche bis zum Abzug des Betreuungsgeldes von ALG II, auch wenn ein Kitaplatz gar nicht zur Verfügung stehen sollte. Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert die benachteiligten Kinder und Jugendliche auch nur mangelhaft. Stattdessen werden weiterhin bei den ärmsten Menschen unwürdige Kontrollen im Intimbereich durchgeführt. Generalverdacht ist wichtiger, als jungen Menschen

wirkliche Teilhabe zu ermöglichen. Das schafft Staatsferne und Radikalisierung gegen „die da oben“.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Nun zu den Inhalten der Verordnung: Die Verordnung hilft nur sehr wenigen Menschen. Von den ALG-IIEmpfangenden werden weiterhin Tausende Bedarfsgemeinschaften Mietanteile aus ihrem Existenzminimum zuzahlen müssen. Die neuen Richtwerte bilden lediglich den Mietkostenstand von 2005 ab.

[Uwe Doering (LINKE): Genau so ist es!]

Seitdem sind die Mieten über 20 Prozent gestiegen. Die jetzige Erhöhung von ca. 7 Prozent hilft da nicht wirklich weiter, ganz zu schweigen von den gestiegenen Energiepreisen.

Es gibt leider nur wenige seriös ermittelte Daten. Wir wissen nicht, welche skrupellosen Vermietungsgesellschaften die Erhöhungsbeträge durch ihrerseitige Anpassungen der Mieten für sich vereinnahmt haben. Auf welcher Datenbasis hat die Regierung die neuen Höchstwerte festgelegt? Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich bei uns beschwert, dass die Erhöhung der Grenzwerte zu einer Mietspirale nach oben führen würde. Die Preise würden entsprechend angepasst. Das führt auch zur Verdrängung von Menschen, die bisher nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Ein Umzug bedeutet die Aufgabe vieler sozialer Bezüge. Häufige Neuvermietungen führen zu Preisexplosionen. In der Nachbarschaft sind angemessene Wohnungen im gleichen Preissegment nicht mehr zu bekommen. Wie, Herr Czaja, möchten Sie das verhindern? Haben Sie zahlenbasierte Antworten, die diese Befürchtungen und Erfahrungen widerlegen?

Viele ALG-II-Empfängerinnen und -empfänger aus Marzahn-Hellersdorf, Spandau, Reinickendorf-Ost und anderen Gebieten der Stadt haben die Obergrenzen für ihre Mieten bisher nicht überschritten. Wir befürchten, dass die flächendeckende, undifferenzierte Erhöhung der Höchstwerte auch dort zur Preistreiberei führen könnte. Wir halten sozialraumbezogene, differenzierte Richtwerte für machbar.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Warum sollen die sogenannten lebensweltlich orientierten Räume nicht eine Basis für eine gerechtere Einstufung nach Wohnlagen ermöglichen, z. B. in Mitte, am Hackeschen Markt: Kategorie 1; Müllerstraße, Rehberge: Kategorie 2; Soldiner Kiez: Kategorie 3. Das kann man nach unserer Einschätzung machen, weil wir eine starke Datenlage in der Stadt haben. Das könnte Verdrängungsprozesse verhindern. Die starren Regelsätze führen zur Verminderung der Vielfalt in bisher attraktiven Wohnquartieren. Dem Problem der sozialen Segregation kann mit regional bezogenen Richtwerten begegnet werden. Es

macht finanziell einen großen Unterschied, ob man in Alt-Mitte wohnt oder in Wedding.

Die Wohnortwahl hat aber viele Aspekte, private und berufliche. Will man die Vielfalt und Einzigartigkeit vieler Wohnquartiere erhalten, ist eine aktive Mietenpolitik unerlässlich. Die Befürchtung, dass viele Bedarfsgemeinschaften in einen teuren Kiez ziehen würden, um mehr Leistungen zu erhalten, ist unhaltbar. Nicht jede Berlinerin, nicht jeder Berliner will unbedingt in Prenzlauer Berg oder Charlottenburg wohnen. Es gibt viele glückliche Weddinger und Hellersdorferinnen.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Dr. Gabriele Hiller (LINKE): Ja! – Zuruf von Joachim Esser (GRÜNE)]

Wenn ich glücklich aussehe, dann ist es wohl so.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Zwangsumzüge werden durch die neue Verordnung nicht eingeschränkt. Herr Czaja! Wie möchten Sie zukünftig verhindern, dass Familien in Wohnungen umziehen sollen, die es auf dem Wohnungsmarkt gar nicht gibt? Auch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften können in der Preiskategorie keine entsprechenden Wohnungen zur Verfügung stellen. Die neue Verordnung gibt auch für Ein- bis Zweipersonenhaushalte Mietobergrenzen für angemessene Wohnflächen vor, die auf dem Markt nicht ausreichend vorhanden sind. Halten Sie es für denkbar, bis zur realistischen Datenerhebung bezüglich der Mietniveaus in der Stadt auf Zwangsumzüge zu verzichten?

Der Mietspiegel allein als Maßstab für die Wohnaufwendungenverordnung ist nichthilfreich. Warum haben Sie die kleinen Wohnungen bis 40 Quadratmeter aus Ihrer Berechnung herausgenommen, obwohl viele Wohnungen de facto in diesem Marktsegment liegen und höhere Grundmieten haben? Der Mietspiegel berücksichtigt zudem nur Altmieten. Neuvermietungen sind nur zu 40 Prozent berücksichtigt. Warum haben sie den § 22b SGB II nicht angewandt, um den örtlichen Wohnungsmarkt realitätsgerecht abzubilden? Dieser Paragraf ermöglicht es Ihnen, die tatsächlichen Angebotsmieten zu berücksichtigen und in die Berechnung einzubeziehen.

Laut Ihrer Begründung zur WAV haben Sie den energetischen Gebäudezustand durch die Übernahme höherer Kosten abgedeckt. Das können wir nicht erkennen. Wir möchten gern eine Umweltkomponente einführen, die nachvollziehbar ist, auch Klimabonus genannt. Warum soll es nicht möglich sein, wie z. B. in der Stadt Herne, den Zuschuss zu den Wohnkosten zu erhöhen, wenn nachgewiesen wird, dass die Leistungsempfangenden auf energetisch saniertem Wohnraum leben? Ökologisches und soziales Handeln lässt sich relativ leicht verbinden – wenn man nur will.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Sehr geehrte Damen und Herren! Unserer Fraktion ist sehr an der Schaffung und Erhaltung sozial ausgeglichener Bewohnerstrukturen gelegen. Wir wissen nicht, wie das ohne regionale Differenzierung funktionieren soll. Mit der neuen Verordnung treiben Sie weitere Mieterhöhungen voran und vernichten günstigen Wohnraum. Nur wenigen Betroffenen wird geholfen. Die soziale Spaltung der Stadt wird damit weiter vorangetrieben. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Vielen Dank, Herr Beck! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Krüger das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII sind seit 2005 nur einmal um 5 Prozent erhöht worden. Wir wissen aber alle – das ist heute auch mehrfach angesprochen worden –, dass der Berliner Mietspiegel kontinuierliche Mieterhöhungen aufweist. Noch wichtiger ist für uns – für die CDU-Fraktion habe ich das schon mal erklärt – die massive Belastung durch die Steigerung der Mietnebenkosten.

Steigender Druck auf die Betroffenen – das Finden billigeren, alternativen Wohnraums wird immer schwieriger. Zwar hielten sich – auch das wurde schon angesprochen – bisher die angemahnten und dann auch durchgeführten Umzüge mit 0,5 Prozent der Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften noch in außerordentlich geringen Grenzen, aber wir wissen auch, dass die Aufforderung zur Kostensenkung bereits an 61 000 Gemeinschaften – und damit an eine erhebliche Zahl – gegangen ist. Spätestens seit einem entsprechenden Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2010 ist in allen Bundesländern, nicht nur in Berlin, Handlungsbedarf angesagt. Die rot-rote Berliner Koalition hat diese Aufgabe – vornehm gesprochen – ihren Nachfolgern überlassen. Ich denke, an dieser Stelle deutlich feststellen zu müssen, dass die Bürgerinnen und Bürger für solche Verzögerungen kein Verständnis haben. Sie erwarten von der Politik, dass wir zügig handeln. Das gilt für den Senat wie für das Abgeordnetenhaus. Denn – das muss immer wieder festgestellt werden, obwohl es hoffentlich unser aller Erkenntnis ist – sicherer und auskömmlicher Wohnraum sichert Lebensqualität und ist ein Grundrecht für alle Menschen in dieser Stadt.

Deshalb werden Sie sich nicht wundern, dass ich zuerst einmal Herrn Senator Czaja Dank sage für sein – eben hatte ich den Eindruck, als ob er zu schnell war; das kann bei solch einer offenen Frage doch gar nicht sein – schnelles Handeln. Wir haben wenige Wochen nach der

Koalitionsbildung für Berlin als erstes Bundesland eine solche tragfähige Rechtsverordnung vorzuliegen. Und das ist ganz erheblich gut.

[Beifall bei der CDU – Beifall von Sven Heinemann (SPD)]

Herr Abgeordneter! Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich möchte erst mal im Zusammenhang vortragen. – Ehrlicherweise muss an dieser Stelle festgehalten werden, dass auch eine solche Verordnung keinen neuen Wohnraum schafft. Das muss aber unser Ziel bleiben und auf anderem Weg erreicht werden. Hier gibt es eine Fülle von Vorschlägen, von Ansätzen in der Diskussion, über die wir spätestens in den Ausschusssitzungen weiterdiskutieren werden. Auch Wege, Mietsteigerungen entgegenzuwirken, müssen wir jenseits dieser Vorschrift gehen, denn nur so können wir insgesamt eine vernünftige Lösung erzielen.

Was der Senat bei der Formulierung der Rechtsverordnung versucht hat, nämlich in Ausführung der Vorgaben des Bundessozialgerichts eine einheitliche Richtwerteskala für ganz Berlin zu schaffen, die Einbeziehung der einfachen Wohnlagen – in Berlin sind das ca. 331 000 Wohnungen – zu gewährleisten und die Koppelung an den Berliner Mietspiegel sowie an die bundesweiten Heizkostenspiegel zu leisten, ist der richtige Weg, und das denken wir als CDU-Fraktion gemeinsam mit unserem Koalitionspartner.

Natürlich war uns wichtig – auch das habe ich schon mal ausgeführt –, dass die Härtefallregelung, da haben wir keine Probleme zu sagen, dass das in der letzten Amtsperiode vom rot-roten Senat so festgelegt worden ist. Warum soll man denn Dinge, die sich bewährt haben und gut sind, nicht in einer anderen Koalitionskonstellation fortschreiben? Wir sind dafür dankbar, dass diese Sonderregelungen erhalten geblieben und noch ausgeweitet worden sind, wie Frau Kollegin Radziwill es eben vorgetragen hat.

Wenn wir uns angucken, wie die zusätzliche Finanzleistung für dieses Gesetz einzuschätzen ist, dann sind 11 Millionen Euro für das Land Berlin keine kleine Summe, das muss man auch mal sagen. Wir erreichen dadurch Steigerungen, die für Einpersonenhaushalte bei plus/minus 4 Prozent und bei Vierpersonenhaushalten zwischen 6 und 10 Prozent liegen, die also ganz erheblich sind. Man muss auf der anderen Seite aber ehrlich sagen: Wir finanzieren hier mit Bundesmitteln. Insofern haben wir in dieser Frage auch eine Verantwortung gegenüber den anderen Bundesländern, von denen wir an der Stelle,

wenn es um den Länderfinanzausgleich geht, immer sehr gerne unterstützt werden.

Zum Dritten muss man zu der Spiraltheorie, die hier vertreten wird, sagen: Wenn wir durch andere Ansätze der Prozentzahlen die Transferleistung an einer höheren Stelle ansetzen, wird die Spirale dadurch doch nicht verhindert. Im Gegenteil, sie setzt ein Stück höher an, und dann setzt sie sich in Bewegung.

[Beifall bei der CDU]

Ich sagen noch mal an der Stelle: Es kann nicht unser Interesse sein, wenn es darum geht, Mieten festzusetzen, den Vermietern die Möglichkeit zu geben, ohne Gegenleistung ein Mehr zu fordern, weil sie wissen, dass es durch den Transfer abgebildet wird. Nein, diese Rechtsverordnung schafft Verlässlichkeit, schafft Rechtssicherheit, und zugleich – das ist mir ganz besonders wichtig – gibt sie auch die Möglichkeit der ständigen Überprüfung – als ob das schlecht wäre, hatte ich bei einem Redebeitrag eben den Eindruck. Nein, keineswegs! Endlich herausnehmen aus der Willkür durchaus auch der einen oder anderen Parlamentsdebatte, hin zu klaren Werten! Man orientiert sich am Mietpreisspiegel und an den entsprechenden Heizkostenspiegeln auf der Bundesebene. Das halte ich für eine ganz positive Entwicklung und kann deshalb vielleicht anders als die Linksfraktion und vielleicht auch anders als die Piraten zu dem Schluss kommen, dass die CDU-Fraktion – hoffentlich auch gemeinsam mit der SDP-Fraktion – an dieser Stelle dem Senator nur dankbar sein kann, dass er in so kurzer Zeit seine soziale Verantwortung wahrgenommen hat, dass er kraftvoll dieses Thema angegangen ist und damit nicht den Weg seiner Vorgängerin fortgesetzt hat, etwas auszusitzen oder womöglich immer wieder in die Länge zu ziehen. – Ich darf mich bedanken!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Für die Piratenfraktion hat jetzt der Herr Abgeordnete Spies das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja jetzt sehr viel gehört. Ich habe auch im Ausschuss von Herrn Staatssekretär Büge gehört, dass diese Rechtsverordnung seiner Meinung nach zu weniger erzwungenen Umzügen führen werde. Ich kann aus den mir vorliegenden Zahlen diese Hoffnung nicht ganz teilen, es sei denn, dass er – Ihr Staatssekretär, Herr Czaja – davon ausgeht, dass die Transferbezieherinnen und -bezieher die Mietdifferenzen, die heute schon bestehen, dann in Zukunft weiterhin auch in größerer Höhe aus ihrer eigenen Tasche bezahlen können. Das heißt, Sie geben gerade

soviel dazu, dass die Leute dann von ihren normalen Regelleistungen noch etwas drauflegen können.