Zu Ihrer Frage 2: Für die Bearbeitung von Einzelausnahmen vom Fahrverbot sind die Straßenverkehrsbehörden der sechs in der Umweltzone liegenen Bezirke zuständig, und zwar aufgrund der Verfassungslage in Berlin. Auf der Grundlage der vorgestern vom Senat verabschiedeten Eckpunkte wird nun ein ausführlicher Leitfaden erarbeitet, an den sich die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden zu halten haben. Dadurch ist gewährleistet, dass in allen Bezirken nach einheitlichen Grundsätzen verfahren wird. Ein kompletter Verzicht auf Einzelausnahmen vom Fahrverbot in Härtefällen ist weder rechtlich möglich noch notwendig und zielführend. – Vielen Dank!
Frau Senatorin! Der Senat hat Eckpunkte verabschiedet, dann soll es noch Leitlinien für die sechs beteilgten Bezirke geben. Meinen Sie nicht, dass hier der Eindruck entstehen könnte, dass der Senat die Umweltzone durch seinen Ausnahmenkatalog und die bürokratischen Hemmnisse, die er aufbaut, eher verhindern will,
Nein, das meine ich nicht. Im Übrigen verweise ich auf die positiven Stellungnahmen diverser Berliner Umweltverbände.
Danke schön! – Es gibt eine weitere Nachfrage des Kollege Buchholz von der Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Buchholz!
Frau Senatorin! Angesichts des Lobs von Umweltverbänden für die Einrichtung der Umweltzone in Berlin, das Sie eben erwähnt haben, sehen Sie es nicht wie ich eher so, dass die Stadt Berlin beispielgebend für andere Städte in Deutschland ist – und nicht so wie die Grünen, die behaupten, dass wir ein Chaos verursachen würden?
Herr Buchholz! Es ist zweifellos richtig, dass es auch Städte in Deutschland gibt, die zu frühreren Zeitpunkten mit der Umweltzone starten wollten, die aber die vielen Fragen, die in diesem Zusammenhang geklärt werden müssen, bisher nicht ausreichend klären konnten. Richtig ist, dass bei uns die Telefone nicht mehr stillstehen und wir gefragt werden, welche Lösung für die Detailfragen wir vorschlagen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Teilt der Finanzsenator die Aussage des Fraktionsvorsitzenden der SPDFraktion vom 15. März 2007, dass es „völlig klar“ sei,
dass sich Berlin finanziell an der Bebauung des Schlossplatzes beteiligen werde, und wenn ja, um welchen Betrag wird es dabei gehen?
Danke schön, Herr Abgeordneter! – Der Finanzsenator beantwortet diese Frage. – Bitte schön, Herr Dr. Sarrazin!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Thiel! Völlig klar ist immer nur die Vergangenheit. Dagegen ist die Zukunft stets mit Unsicherheiten behaftet. – Dies zum Grundsätzlichen.
Der Nachfolgebau des Stadtschlosses ist gegenwärtig noch in der Planung. Derzeit wird noch abgerissen. Keiner weiß, wie lange das noch dauert. Die Planungen ändern sich kontinuierlich. Nach der gegenwärtigen Planung des Bundesbauministers wird das Schloss nur mit öffentlicher Nutzung 480 Millionen € kosten, davon 80 Millionen € für die Fassade, die durch Spenden bezahlt wird, sodass 400 Millionen € übrigbleiben.
An Nutzungen, die auf das Land entfielen, ist gegenwärtig angedacht ein Nutzungsanteil der Humboldt-Universität von etwa 9 % der Flächen, der Stadtbibliothek von etwa 16 %; letztere Nutzung ist aber noch relativ unsicher.
Zur Sache selbst ist zu sagen, dass das Stadtschloss teilweise auf bundeseigenem Gelände steht – das ist der Palast der Republik –, teilweise auf landeseigenem Gelände. Der Landesanteil macht etwa 15 000 m² aus und ist nach einem Wertgutachten der OFD aus dem Jahr 2002 etwa 51 Millionen € wert. Wenn es also zu einem Bau kommen sollte, wird das Land in jedem Fall diesen Betrag mit einlegen. Ob und inwieweit es sich darüber hinaus beteiligen wird, ist gegenwärtig nicht entschieden und kann auch erst entschieden werden, wenn man genau weiß, was gebaut wird und wer das nutzt.
Vielen Dank, Herr Senator Sarrazin! Gedenken Sie, bei der neuen Haushaltsplanung für 2008/2009 entsprechende Vorkehrungen für den geplanten Neubau zu treffen, oder können Sie noch nicht absehen, ob Sie dafür Geld einstellen wollen?
Gegenwärtig ist die Maßnahme noch nicht haushaltsreif und kann somit auch noch gar nicht politisch entschieden werden.
1. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der Studie des Deutschen Instituts für internationale pädagogische Forschung und des Deutschen Jugendinstituts zu Ganztagsschulen, und welche Schlussfolgerungen zieht er daraus für die Berliner Bildungspolitik?
2. Welche Maßnahmen sind aus Sicht des Senats erforderlich, um die positiven Erfahrungen mit der Ganztagsschule auszubauen?
Danke schön, Frau Dr. Tesch! – Zur Beantwortung hat der Bildungssenator Prof. Zöllner das Wort. – Bitte schön, Herr Prof. Zöllner!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Frage 1: Die jetzt vorgestellte Auswertung der bundesweiten Ergebnisse bezieht sich auf die erste Erhebungswelle bis 2005; die zweite Erhebungswelle wird 2007 folgen. Sie weist auf die spezifischen Anforderungen hin, die an eine Ganztagsschule zu stellen sind: die individuellen Bildungs- und Förderangebote bereitzustellen und damit die Bildungschancen zu verbessern und Angebote zu machen, die nicht nur bei jüngeren, sondern auch bei älteren Schülerinnen und Schülern Akzeptanz finden müssen.
Zentral sind folgende Befunde: Gute Ganztagsschulen bieten jeder Schülerin und jedem Schüler gleichermaßen individuelle Förderung und anspruchsvolle Bildungsangebote wie auch attraktive Freizeitangebote und Raum für die notwendigen Eigenaktivitäten.
Zum Weiteren: Das Vorurteil, dass das Familienleben beeinträchtigt wird, wenn Kinder und Jugendliche eine
Zum Dritten: Vereine und externe Anbieter erlangen durch die Kooperation mit Schulen Zugang zu Kindern und Jugendlichen, die sie sonst nicht erreichen würden. Schülerinnen und Schüler aus bildungsfernem Milieu haben somit mehr Chancen, an sportlichen und kulturellen Angeboten teilzunehmen und in ihrem Potential gefördert zu werden. Im Klartext: Dies ist auch ein Programm zur Stärkung des Vereinslebens in dieser Republik und hier im Konkreten in Berlin.
Diese Ergebnisse bestärken den Senat darin, den Berliner Weg fortzusetzen, der darin besteht, dass Ganztagsschulen integrative Konzepte von Bildung, Erziehung und Betreuung für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler entwickeln, dass gebundene Ganztagsschulen an vier Tagen in der Woche zwischen 8 und 16 Uhr ein rhythmisiertes Angebot von Unterricht und Freizeit bereitstellen, dass offene Ganztagsschulen an fünf Tagen in der Woche die Vor- und Nachmittagsangebote inhaltlich miteinander verzahnen müssen, dass in Ganztagsschulen Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher gemeinsam mit außerschulischen Partnern Bildungs- und Förderangebote bereitstellen und dass Eltern und ihre Kinder die Wahl zwischen offenen und gebundenen Ganztagsschulen haben. Ich füge hinzu, dass ich der festen Überzeugung bin, dass in einer nicht zu fernen Zukunft, sagen wir in zehn Jahren, die gebundene Ganztagsschule eine Schulform sein wird, die im Grunde genommen die deutsche Schullandschaft bestimmen wird.
Zur Frage 2: Seit dem Schuljahr 2005/2006 sind alle Berliner Grundschulen offene und gebundene Ganztagsgrundschulen. Seit dem Schuljahr 2006/2007 sind auch alle Gesamtschulen gebundene Ganztagsschulen. Wie die quasi zeitgleich veröffentlichte Statistik der Kultusministerkonferenz zeigt, hat Berlin quantitativ und, wie diese Studie zeigt, qualitativ eine Spitzenstellung im Bereich des Ganztagsschulangebots in Deutschland inne. Ich wiederhole das, was ich vorhin gesagt habe: Es gibt kein Bundesland, das so vielen Schülerinnen und Schülern ein Ganztagsangebot bietet wie Berlin. In Berlin ist es so, dass insgesamt 35,9 % in dieser Statistik im Jahr 2009 Ganztagsangebote haben, während dieses sich nur in einer Größenordnung von 14 % bundesweit bewegt, das heißt mehr als das Doppelte. Die gebundene Ganztagsschule, die insbesondere zur Förderung von lernschwachen, aber auch zur Förderung von lernstarken jungen Menschen das geeignete und wohl alleinige zentrale Instrumentarium ist, gibt es in Berlin 18,8 %, Stand 2005, während es bundesweit nur 8,6 % sind; hier sind es also weit mehr als doppelt so viel wie der Bundesdurchschnitt, was die zentralen Berliner Anstrengungen sowohl quantitativ als auch qualitativ kennzeichnet.
Herr Mutlu! Auch Ihnen sollte in diesem Zusammenhang bekannt sein – ich beziehe mich auf Ihre Bemerkung von vorhin –, dass das Angebot von Ganztagsschulen sicher für ein Land kostenintensiver ist als ein Halbtagsschulangebot und dieses mit ein Grund dafür ist, dass Berlin weit überdurchschnittlich viel in seine Schul- und Bildungspolitik investiert.
Angesichts der kurzen Zeit, die den Grundschulen für die Erprobung und Weiterentwicklung ihrer pädagogischen Konzepte zur Verfügung stand, sind die bisherigen positiven Entwicklungsschritte beachtlich. Sie spiegeln sich in den Schulprogrammen wider, die die Schulen im September letzten Jahres vorgelegt haben und die evaluiert und nun weiterentwickelt werden. Aus Sicht des Senats sind vor allen Dingen Maßnahmen erforderlich, die die Schulen in dieser Entwicklung unterstützen und letzten Endes damit erst ermöglichen. Dazu gilt es, Konzepte für Ganztagsangebote, die die Schul- und Unterrichtsentwicklung befördern, in die Breite zu tragen und der allgemeinen Schullandschaft zugänglich zu machen. Mit dem kürzlich vorgelegten Entwurf des Bildungsprogramms für die offene Ganztagsgrundschule werden allen an Schulen Beteiligten Orientierungen für eine solche Weiterentwicklung gegeben. Auch für gebundene Ganztagsgrundschulen bietet dieses Bildungsprogramm zielführende Impulse zur Schulentwicklung. Die Studie bestätigt den Senat in der Einschätzung, dass sich die Schulen in ihrem Selbstverständnis permanent weiterentwickeln müssen, dass die Schulleitung dabei eine zentrale Rolle bei der Qualitätsentwicklung hat, dass die Lehrkräfte nur gemeinsam mit Erzieherinnen und Erziehern Verantwortung für den Vor- und Nachmittagsunterricht wahrnehmen können, dass die Schulen die Chancen, die ein veränderter Zeitrahmen in der Ganztagsschule in der Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur eröffnen, noch konsequenter als bisher ausschöpfen müssen und dass eine gute Ganztagsschule letzten Endes aus dem Zusammenwirken zwischen Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern und Eltern erwachsen muss.
Schulentwicklung benötigt Zeit und Unterstützungssysteme. Für die Weiterentwicklung dieser Schulprogramme, der Teamentwicklung, Rhythmisierungskonzepte u. Ä. steht in Berlin ein gutes Weiterbildungsangebot zur Verfügung.