Protocol of the Session on June 23, 2011

Danke schön! – Der Finanzsenator wird antworten. – Bitte, Herr Dr. Nußbaum!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Abgeordnete Matuschek! Zu Ihrer ersten Frage: In der letzten Woche hat sich die CDU/FDP-Koalition auf Bundesebene von einem sehr wichtigen Projekt verabschiedet. Wir hatten die letzte Sitzung der Gemeindefinanzreformkommission. Sie ist damit zu Ende gegangen, indem wir die Abschaffung der Gewerbesteuer in Deutschland zusammen mit den Kommungen abwehren konnten. Wir haben das nicht deshalb getan, weil wir nicht offen sind für die Modernisierung der Kommunalsteuern, sondern wir haben das deshalb getan, weil es darum ging, unsere ureigensten Interessen als Stadtstaaten, als Kommunen zu schützen. Ich möchte Ihnen das nochmals erläutern.

Die Gewerbesteuer ist für Berlin eine sehr wichtige Einnahme. Wir haben 1,2 Milliarden Einnahmen über sie. Was noch wichtiger ist, die Gewerbesteuer hat in den letzten zehn, fünfzehn Jahren eine deutlich größere Dynamik, also eine deutliche größere Wachstumsrate als jede andere Ertragsteuer wie beispielsweise die Körperschaft- oder die Einkommensteuer. Sie hat sich in dem Zeitraum von 1995 bis zum Jahr 2008 nahezu verdoppelt, während die anderen Steuerarten, die auf Verträge respektive Umsätze absetzen oder abstellen, um ein Viertel geschrumpft sind. Das wäre also in etwa so gewesen, als ob uns der Bund dazu eingeladen hätte, eine Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer respektive Körperschaftsteuer zu machen, als hätte er uns eingeladen, von einem sehr schnellen Pferd auf einen sehr langsamen Ackergaul zu wechseln. Er hätte uns zwar, weil er am Anfang die Nachteile ausgeglichen hätte, sozusagen einen Vorsprung eingeräumt, aber à la longue, auf die nächsten zehn bis zwanzig Jahre gesehen, wäre das ein schlechtes Geschäft für die Kommungen gewesen. Es war klar, dass nicht nur wir, sondern alle Kommunen in Deutschland dem nicht haben zustimmen können.

Das dritte Argument war, dass die Gewerbesteuer weitaus krisenbeständiger ist als andere ertragsabhängige Steuern. Wir können das sehr schön am Aufkommen sehen. Natürlich, durch Substanzelemente und durch die konkrete Ausgestaltung der Gewerbesteuer ist es scheinbar insbesondere für Großunternehmen nicht so leicht, sich der Ertragsbesteuerung über Gewerbesteuer zu entziehen, wie das bei der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer – wenn sie beispielsweise in Form einer Personengesellschaft organisiert sind – der Fall ist. Deswegen konnte man ja auch gerade in der Krise sehen, dass in 2010 das nominelle Aufkommensniveau aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer quasi zusammengebrochen ist, während wir auch in 2010 mit der Gewerbesteuer noch ein um 50 Prozent höheres Aufkommen realisiert haben. Damit war für uns klar – auch mit Blick auf Verschiebungen, die

ein Umsatteln von einer Gewerbesteuer auf eine Zuschlagsteuer bewirkt hätte, nämlich Verschiebungen zwischen Nord und Süd, zwischen Ost und West, aber vor allem auch zwischen strukturschwachen Regionen hin zu stärkeren Regionen –, dass wir einer Abschaffung der Gewerbesteuer nicht zustimmen konnten.

Dann wurde natürlich immer das Argument aufgeführt, dass wir die deutschen Unternehmen zu stark belasten. Aber das ist ein falsches Argument, denn die Gewerbesteuer ist anrechnungsfähig. Es verbleiben möglicherweise Spitzen, wenn der einzelne Hebesatz höher ist als 390 Punkte. Aber die Durchschnittsbelastung der Unternehmen hier in Deutschland liegt unter 30 Prozent. In Italien liegt sie bei etwa 38 Prozent, in Spanien bei 35 Prozent und in Japan und den USA bei etwa 40 Prozent. Das heißt, dass auch die These, die insbesondere von der FDP vertreten wird, wonach wir ein Hochsteuerland im Unternehmensteuerbereich sind, de facto nicht richtig ist.

Man muss sich das noch einmal auf der Zunge zergehen lassen. Da wird eine sogenannte Gemeindefinanzreformkommission eingerichtet, mit der der Bund – die CDUFDP-Regierung – eigentlich signalisieren will, dass man kommunalfreundlich ist und etwas für die unbestritten schlechte Situation der Kommunen tun will, aber in der Tat will man eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden abschaffen. Insofern ist es auch richtig, dass das nicht geklappt hat. Wichtiger ist – und das haben wir hier als eindeutigen Erfolg zu verzeichnen, das hat die Gemeindefinanzreformkommission nämlich auch beschlossen –, dass der Bund – und das war die Folge des Vermittlungsverfahrens zu den Hartz-IV-Regelsätzen – die Kosten der Grundsicherung im Alter übernimmt. Das ist für Berlin extrem wichtig. Die Grundsicherung im Alter ist sehr stark anwachsend. Das hat etwas mit der demographischen Entwicklung nicht nur in Berlin, sondern auch in allen anderen Kommunen zu tun. Wir erwarten uns davon in den nächsten Jahren eine Entlastung von 300 bis 400 Millionen Euro – mit wachsender Tendenz. Insofern ist es ein wichtiges und richtiges Signal, dass an dieser Stelle die Kommunen entlastet worden sind.

Man muss allerdings auch sagen, dass auch hier der Bund wiederum ein Stück weit mogelt, denn er refinanziert das über einen Umsatzsteuerpunkt und eine entsprechende Verrechnung mit der Bundesanstalt für Arbeit. Das heißt, auch die Länder tragen sozusagen die Hälfte dieser Entlastung in Höhe von 4 Milliarden Euro, die vorgegeben wird. Insofern ist der Bund nur mit der Hälfte beteiligt. Nichtsdestotrotz ist das für Berlin ein wichtiges Signal, und das wird uns auch helfen, in Zukunft über die Grundsicherung im Alter und die Verlagerung der Kosten auf den Bund die Zuwächse bei den Transfer- und Sozialausgaben hier in Berlin einzudämmen und damit unseren Haushalt steuerbarer zu machen.

Zu Ihrer Frage 2: Es wäre wirklich mal an der Zeit – und das sage ich mit Blick auf die FDP –, dass man diese

Ungleichbehandlung zwischen gewerblichen Unternehmen und freiberuflichen Unternehmen beendet. Wir haben uns sehr stark dafür eingesetzt, dass die Gewerbesteuer in der Bemessung auch auf Freiberufler erweitert wird, und zwar vor allem auf Freiberufler, die quasi gewerblich unterwegs sind. Ich spreche jetzt nicht von dem typischen Steuerberater oder Rechtsanwalt, sondern von Freiberuflern, die sich quasi firmentechnisch organisieren. Es ist mir noch nie so ganz eingeleuchtet, warum ein Zahntechniker Gewerbesteuer zahlen muss, ein Zahnarzt aber nicht.

[Mieke Senftleben (FDP): Das sind Ärzte!]

Eine große Anwaltskanzlei oder eine große radiologische Praxis mit Millioneninvestitionen im Anlagevermögen zahlen keine Gewerbesteuer, sie nutzen aber genauso wie jedes andere Unternehmen die kommunale Infrastruktur. Sie nutzen die Schulen für ihre Mitarbeiter, sie nutzen die Straßen, die Gewerbegebiete, den öffentlichen Nahverkehr, aber sie beteiligen sich nicht an der Finanzierung dieser Aufgaben und an diesen Ausgaben. Das ist meines Erachtens nicht gerechtfertigt und geht zurück auf eine jahrhundertelange Differenzierung zwischen Freiberuflern und einem Gewerbe, die man heute in einer modernen, arbeitsteiligen Dienstleistungsgesellschaft aus meiner Sicht so nicht mehr nachvollziehen kann.

[Marion Kroll (CDU): Es gibt dazu höchstrichterliche Entscheidungen! Die sehen das besser und anders!]

Es wäre ein echter Fortschritt, die Bemessungsgrundlage zu verbreitern und damit auch etwas für die Einnahmen der Kommunen zu tun.

Liebe Frau Matuschek! Wenn Sie an die Weiterentwicklung im Sinne einer Gemeindewirtschaftsteuer denken, muss ich Ihnen natürlich leider sagen, dass es dann auch mal von Interesse wäre, die Land- und Forstwirte mit zu erfassen. Das ist in Ihrem bundespolitischen Programm so nicht vorgesehen und spielt für Berlin aufgrund seiner mangelnden land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die gewerblich genutzt werden, nicht die entscheidende Rolle. Es wäre aber im Sinne von Steuergerechtigkeit und von Systemgerechtigkeit wichtig, auch diese Einkunftsarten mit einzubeziehen.

Ich möchte an der Stelle auch noch einmal klar sagen: Wir haben für Berlin nicht vor, die Gewerbesteuer zu erhöhen. Das ist ein wichtiges Signal für die Wirtschaft und die Unternehmen, die hier sind. Sie können damit rechnen, dass der Gewerbesteuersatz stabil bleibt – jetzt und auch nach der Wahl. Das ist ein wichtiger Standortfaktor, und das bestärkt uns darin, diese erfolgreiche Ansiedlungs- und Wirtschaftspolitik so weiter fortzusetzen. Jedes andere Signal wäre an dieser Stelle aus meiner Sicht kontraproduktiv, insbesondere auch mit Blick auf Umlandgemeinden, die deutlich niedriger besteuern.

[Sebastian Czaja (FDP): Das einzige Mal, dass er recht hat!]

Und das gilt wiederum insbesondere für die Umlandgemeinden in der Nähe des Großflughafens, wo wir ja auch

eine dynamische Gewerbe- und Industrieansiedlungspolitik erwarten und unmittelbar mit niedrigen Gewerbesteuerhebesätzen konkurrieren. Auch das spricht dafür, dass wir bei unserem Steuersatz bleiben. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Frau Matuschek hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Nun haben wir seit zwei Tagen eine neue Steuersenkungsdebatte, angefeuert von der FDP auf Bundesebene.

[Beifall bei der FDP – Sebastian Czaja (FDP): Endlich!]

Wie sehen Sie diese Debatte – egal, ob es sich um Steuersenkungsmodelle handelt oder die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, was ja auch im Gespräch ist?

[Zuruf von Lars Oberg (SPD)]

Herr Senator – bitte!

Das hat ja bei dieser Regierung – FDP und CDU auf Bundesebene – etwas mit epileptischen Anfällen zu tun. Diese Debatten über Steuersenkungen kommen ja in regelmäßigen Abständen. Eines ist, glaube ich, doch jedem klar: Ich persönlich würde ja auch gern weniger Steuern zahlen, und ich nehme an, das geht jedem hier so. Aber man kann nicht einerseits einen Rettungsschirm nach dem anderen spannen, man kann nicht andererseits immer stärker in die Verpflichtung für Banken und sonstige Notleidende – sogar Länder – hineingehen, man kann nicht einerseits in der Bundesrepublik Deutschland immer noch im zweistelligen Milliardenbereich Schulden machen und andererseits immer noch die EU-Stabilitätskriterien reißen. Ich erinnere noch mal daran: Der EU-Stabilitätspakt sagt: 60 Prozent des BIP Maximalverschuldung und maximal 3 Prozent des BIP an Neuverschuldung! Wir sind bei der Verschuldung bei etwa 84 Prozent. Das ist zum Glück noch etwas niedriger als in Frankreich, es ist aber deutlich höher als in manchen anderen Ländern wie z. B. den Niederlanden.

In einer Situation, wo der Gesamtstaat nach wie vor Schulden macht und die Einnahmen nicht ausreichen, Kredite zurückzuzahlen, geschweige denn, einen ausgeglichenen Haushalt über alle gesamtstaatlichen Ebenen – Kommunen, Länder und Bund – vorzuweisen, weiß ich nicht, wie man auf die Idee kommen kann – jedenfalls, wenn man verantwortlich ist –, Steuern zu senken. Des

wegen ist das der absolut falsche Zeitpunkt. Ich denke auch, dass das eine Ente ist. Das wird so verpuffen, wie es plötzlich hochgekommen ist. Aber ich schließe nicht aus, dass wir in zwei Monaten eine erneute Steuerdebatte in dieser Richtung haben.

Für Berlin kann ich nur sagen: Wir knabbern ja noch an den Steuersenkungen, die letztens durchgeführt worden sind. Das kostet uns im Jahr 900 Millionen respektive 1 Milliarde Euro. Wenn jetzt dieses Paket – es wird ja ein Volumen von 10 Milliarden Euro an Entlastungen indiziert – umgesetzt würde, würde das für uns etwa 300 Millionen Euro bedeuten. Nach dem Konsolidierungsbeihilfenvertrag sind wir verpflichtet, 200 Millionen Euro strukturelles Defizit über 10 Jahre – also insgesamt 2 Milliarden Euro – einzusparen. Ich weiß nicht, wie da noch 300 Millionen Euro draufkommen und verkraftet werden können. Das ist also für mich eine sehr weit von der Realität entfernte Debatte. Ich denke, man sollte wieder zu einem soliden Verhalten zurückkommen und deutlich machen, dass man in der jetzigen Zeit überhaupt keine Chance und Möglichkeit hat, Steuern zu senken.

[Beifall bei der SPD, den Grünen und der Linksfraktion]

Nun hat Kollegin Senftleben das Wort zu ihrer Mündlichen Anfrage über

Zöllners Einstieg in die Inklusion – aktuelle Förderstunden pro Kind halbiert

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Wie erklärt der Senat den betroffenen Eltern und Schülern im Vorfeld der Inklusion sein Konzept individueller Förderung, in dem die Betroffenen statt ursprünglich bewilligter 4,5 Förderstunden jetzt nur noch ca. 2 Stunden Förderung erhalten, und wie begründet der Senat, dass für ihn eine Deckelung von Förderstunden mehr Priorität besitzt als der Schüleranspruch auf angemessene Förderung?

2. Wann wird der Senat von seiner Politik der Deckelung abrücken, die jetzt die Förderstunden betrifft und jahrelang die Schulhelferstunden betroffen hat, und ein zukunftsfähiges Inklusionskonzept vorlegen, das bei Förderbedarf auch angemessene Förderung garantiert?

Herr Prof. Zöllner, der Bildungssenator, hat das Wort. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Senftleben! Zur Frage 1: Die Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Schulen in Berlin sehen auch für das Schuljahr 2011/2012 eine Zumessung an sonderpädagogischen Förderstunden im Umfang von 2,5 bis 8 Stunden pro Schülerin oder Schüler in Abhängigkeit von der Art und Schwere der Behinderung und der Schulstufe mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf vor. Daran – das ist der wichtige Punkt – hat sich im Vergleich zum laufenden Schuljahr nichts verändert.

In diesen Zumessungsrichtlinien ist darüber hinaus geregelt, dass von den personenbezogenen Zumessungen ein Anteil an Stunden durch die regionale Schulaufsicht über einen regionalen Dispositionspool zum Beispiel für schulübergreifende oder besonders zu fördernde sonderpädagogische Angebote verwendet werden kann, die den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugute kommen. Auch diese Regelung hat sich im Vergleich zum laufenden Schuljahr nicht verändert.

Zur Frage 2: Das Ihnen bekannte Gesamtkonzept inklusive Schule beinhaltet als wesentlichen Aspekt den Vorschlag, Personalressourcen für die sonderpädagogische Förderung auf der Basis des Schuljahres 2008/2009 unabhängig davon einzusetzen, ob die Schülerinnen und Schüler in Förderzentren oder in inklusiven Klassen an Grund- bzw. weiterführenden Schulen unterrichtet werden. Damit würde die bestehende Deckelung für die Lehrerstunden in der Integration im Umfang von 1284 VZE aufgehoben werden.

Danke schön! – Es gibt eine Nachfrage von Frau Senftleben. – Bitte schön!

Herr Senator! Nun fürchtet die Fläming-Schule – jetzt möchte ich einmal etwas konkreter fragen –, die eine Vorzeigeschule in Sachen Inklusion ist, um ihre nachhaltige finanzielle und personelle Unterstützung, wenn ihr der Titel „Schule mit besonderer pädagogischer Prägung“ aberkannt wird. Ich frage Sie ganz direkt, ob Sie Eltern, Lehrer und den Schülern der Fläming-Grundschule zusichern können, dass die Schule ihr außerordentliches Profil, ihren besonders exzellenten Ruf bundesweit nicht aufs Spiel setzen muss, um erfolgreich den eingeschlagenen Weg weiter gehen zu können.

Herr Senator, bitte schön!

Ich kenne die Situation an der Fläming-Schule sehr genau. Es ist eine Schule, die ausgezeichnete Arbeit leistet. Wir sollten aber auch wissen, dass sie bisher mit Bedingungen ausgestattet war, die sich mit keinen Zumessungsrichtlinien oder ähnlichen Verfahren und Kriterien, die wir in Berlin haben, messen lässt und die auch begründet sind. Ich habe ein sehr großes Interesse, dieses Engagement weiterhin in dieser Schule nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern auch die Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Sie müssen aber, wenn ein Antrag auf eine Schule besonderer pädagogischer Prägung gestellt wird, diese in den Rahmenbedingungen dessen halten, was letzten Endes auch für sie immer als nachvollziehbare Bemessungsrichtlinie in vergleichbaren anderen Fällen eingefordert wird.

Danke schön! – Es gibt eine Nachfrage von Frau Kollegin Jantzen. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Zöllner! Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass im nächsten Schuljahr die Deckelung bei den Förderstunden bleibt, obwohl sich die Zahl der Kinder im gemeinsamen Unterricht jährlich erhöht und auch dann wieder erhöhen wird, das heißt, es steht pro Kind am Ende doch weniger zur Verfügung?

Herr Senator, bitte!

Dies kann ich nicht ausschließen. Es ist in geringem Maß davon auch auszugehen. Es ist die Situation, die wir auch in der Vergangenheit hatten. Das ist mit ein Grund, warum ich es für notwendig erachte, dass wir in der Zukunft auch über die entsprechenden Haushalte einen entsprechenden Deckungsvermerk vorsehen, mit dem letzten Endes eine Abnahme im Bereich der Stellen in den Förderzentren genutzt werden kann, um einen zunehmenden Bedarf an inklusivem Unterricht abzudecken.

Danke schön! – Das war es.

Es geht weiter mit der Frage des Kollegen Daniel Buchholz von der SPD-Fraktion über

Sind Spree und Havel jetzt gerettet? Konsequenzen aus den von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gestoppten Ausbauplanungen