Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatungen der jeweils zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.
Ich rufe also auf die Überschriften und die Einleitungen sowie die jeweiligen Artikel I und II, Drucksachen 16/4088, 16/4074 und 16/4150. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zum Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/4088, empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen CDU die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? – Das sind alle anderen Fraktionen. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.
Zur Vorlage Drucksache 16/4074 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Dann ist das Erste Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin so beschlossen.
Jetzt komme ich zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Die Linke, Drucksache 16/4150. Hier empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen Grüne bei Enthaltung FDP die Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? – Das ist die Fraktion der Grünen. Wer enthält sich? – Die FDP enthält sich. Damit ist auch diese Änderung der Bauordnung beschlossen.
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug und bei den Sozialen Diensten der Justiz des Landes Berlin (Justizvollzugsdatenschutzgesetz Berlin – JVollzDSG Bln)
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor die Einzelberatungen der sechs Titel miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.
Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung und die Titel I bis VI, Drucksache 16/3705. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zur Vorlage Drucksache 16/3705 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig bei Enthaltung von CDU, Grünen und FDP die Annahme mit Änderungen. Wer der Vorlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlung Drucksache 16/4235 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Das ist die FDP-Fraktion. Wer enthält sich? – Es enthalten sich die Fraktion der Grünen und die CDU-Fraktion. Damit ist das Justizvollzugsdatenschutzgesetz Berlin beschlossen.
Gesetz über die Integration des Berliner Betriebs für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben (BBGes) in die Charité – Universitätsmedizin Berlin (BBGes-Integrationsgesetz)
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor die Einzelberatungen der zehn Paragrafen miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.
Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragrafen I bis X, Drucksache 16/4134. Eine Beratung ist hier ebenfalls nicht vorgesehen. Zur Vorlage Drucksache 16/4134 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig bei Enthaltung der Grünen die Annahme. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktionen der CDU und der FDP. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Grünen ist das Gesetz über die Integration des Berliner Betriebs für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben in die Charité damit beschlossen.
Jahresbericht 2011 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und § 97 der Landeshaushaltsordnung
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Das Wort für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Thamm.
Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Zunächst danke ich dem Rechnungshof, der in seinem Jahresbericht 2011 leider nur vordergründig auf Einzelfälle hinweist, jedoch in Gesamtwürdigung des Berichts wieder auf die altbekannten systemischen Fehler hinweist. Dieser Jahresbericht ist wieder einmal das gedruckte Manifest des nachlässigen und fahrlässigen Umgangs des Senats mit den finanziellen Ressourcen der Stadt. Dazu passt, dass der Senat bisher keine Veranlassung gesehen hat, die eingeführten neuen Regeln zur Senkung der Staatsverschuldung in die Berliner Verfassung zu übernehmen.
Das Land Berlin hat im Gegenwartszeitraum bei drei von vier Kennziffern zur Bewertung der Finanzsituation und im Finanzplanungszeitraum bei zwei von vier Kennziffern die Stellenwerte überschritten. Im Mai hat der Stabilitätsrat von Bund und Ländern festgestellt, dass im hochverschuldeten Berlin eine Haushaltsnotlage droht. Auch wenn wegen der guten konjunkturellen Entwicklung – der Bundesregierung sei gedankt dafür – zurzeit die geforderten Konsolidierungsszenarien trotz Ihrer lässigen Haushalts- und Finanzpolitik, Herr Wowereit, darstellbar sein mögen, müssen wir bedenken, dass auch wieder schlechtere Zeiten kommen. Und dann gilt die Schuldenbremse. Das heißt, Sie können die Schulden nicht wie in der letzten Wahlperiode einfach um über 20 Milliarden Euro hochfahren, wenn es dann durch die inzwischen eingeführten Sanktionsmechanismen zum Verlust der politischen Handlungsfähigkeit kommen wird.
„Jahresbericht Rechnungshof: Trotz Schulden 95 Millionen verschwendet“ – so titelt der „Tagesspiegel“ in seiner Ausgabe vom 19. Mai. Sicher hätte er noch einen höheren Betrag nennen können, denn in jeder Hauptausschusssitzung werden wir mit Vorlagen des Senats über Gesamtkostensteigerungen oder die Zulassung von Haushaltsüberschreitungen konfrontiert, die, gelinde gesagt, einigermaßen hinterfragbar sind.
Der Rechnungshof kann nur punktuell prüfen. Deshalb bleibt dem Leser nur, vom Einzelfall auf das Ganze zu schließen. Danach sieht es so aus, dass der Senat noch nicht einmal den Anschein erweckt, den Haushalt sparsamer und wirtschaftlicher zu führen. Wie schon im vergangenen Bericht hat der Rechnungshof auch dieses Mal kritisiert, dass der Senat durch die Nichtbeachtung selbst grundlegender betriebswirtschaftlicher Prinzipien dem Land einen finanziellen Schaden in Millionenhöhe zugefügt hat.
Dabei tauchen immer die gleichen Missstände auf. Beispiel Informationstechnik: Schon das Projekt MODESTA war ein 8-Millionen-Flop. Dieser wird jetzt durch die Senatsverwaltungen für Inneres und Sport überboten. Sie war – übrigens trotz wiederholten und langjährigen Drängens der CDU – nicht in der Lage, ein einheitliches Serverkonzept für die Berliner Verwaltung zu erstellen. Das kostet das Land jährlich zwischen 15 und 25 Millionen Euro.
Beispiel Sozialausgaben: Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat mit Wirkung vom 1. März 2009 geänderte Ausführungsvorschriften zur Ermittlung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 SGB II erlassen, die wiederum in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig sind und weiterhin zu finanziellen Nachteilen für den Landeshaushalt führen. Auch die nur nachlässig betriebenen Prüfungen von Zuwendungen, die im Bereich Soziales zu finanziellen Nachteilen von 25 Millionen Euro führten, tauchen wieder auf.
Beispiel Beteiligungsmanagement: Die Senatsverwaltung für Finanzen hat eine verfrühte Schlussbewertung der Buchwertgarantie verlangt, die zu überhöhten Zahlungen an die Berliner Immobilienholding GmbH geführt hat. Die BIM gewährt allen Beschäftigten außertarifliche Zuwendungen. Außerdem wurde festgestellt, dass es zu ungerechtfertigten Bonuszahlungen gekommen ist. Das heißt zum Beispiel, dass wir Führungskräfte garantierte Festvergütungen im Krankheitsfall von bis zu sechs Monaten, des Weiteren Garantieboni und Bonusvorauszahlungen gewährt worden sind. Herr Nußbaum als Vertreter des Alleingesellschafters Berlin sah sich nicht einmal bemüßigt, hier regulierend einzugreifen und auf die Errichtung eines differenzierten und transparenten Vergütungssystems zu drängen.
Beispiel Baukostenmanagement: Bei der Sanierung des Justizgebäudes Lindenstraße haben Mängel und Versäumnisse zu vermeidbaren Ausgaben von mindestens 2 Millionen Euro geführt.
Dagegen nehmen sich die Sünden der Bezirke, welche sie, getrieben von einer desaströsen Finanzpolitik der Hauptverwaltungen begehen, geradezu bescheiden aus.