Protocol of the Session on May 12, 2011

[Gelächter bei der SPD und bei der Linksfraktion]

Schauen Sie in das, was wir bis jetzt z. B. auf Partei- oder Fraktionsebene dazu festgehalten haben! Dann sind Sie, glaube ich, relativ klar orientiert. Wenn Ihnen das zu viel ist, weil so ein Positionspapier schon mal sieben Seiten haben kann oder so, dann kann ich Ihnen auch nicht helfen. Aber das ist vielleicht der Unterschied zwischen uns.

[Beifall bei den Grünen – Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Aber vielleicht könnten sie es in drei Minuten zusammenfassen!]

Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zu den Abstimmungen. –

[Zurufe von der FDP]

Will noch jemand? – Herr Dragowski! Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Letztes Mal war ich schon bei der CDU, heute übersehen Sie mich! Dabei bin ich gar nicht so leicht zu übersehen, höre ich immer wieder.

[Heiterkeit und allgemeiner Beifall]

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir lehnen diese sogenannte Reform des Berliner Hochschulgesetzes entschieden ab. Das rot-rote Gesetzesvorhaben ist kleinteilig, kontraproduktiv und daher überflüssig. Es ist schlimme Flickschusterei und gehört deswegen abgelehnt.

Der Gesetzentwurf ist weder modern, noch sichert er Qualität und wird dadurch auch schon den Anforderungen, Herr Kollege Albers, seines Titels nicht gerecht. Die Berliner Hochschulen verdienen eine echte Modernisierung des Hochschulgesetzes, die unverzüglich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode angegangen werden muss. Es ist ärgerlich mitanzusehen, wie der Senat nach Jahren der Untätigkeit zum Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und Linke eine Gesetzesnovelle an den Betroffenen vorbei durchpeitschen will und die Berliner Hochschulen durch Überregulierung lähmt, anstatt ihnen aufgrund ihrer Erfolge der letzten Jahre endlich mehr Freiheit zuzugestehen. Mehr Hochschulautonomie bei Rot-Rot heißt, dass die Hochschulen sehen müssen, wie sie damit klarkommen, dass ihnen immer neue Aufgaben und kleinteiliger Bürokratieaufwand ohne die dafür nötige Finanzausstattung abverlangt werden. Der Senat hat jahrelang geschlafen und erneut bewiesen, dass er seinen destruktiven Umgang mit den Berliner Hochschulen wie bei den Verhandlungen zu den Hochschulverträgen fortsetzt.

[Beifall bei der FDP]

Der Senat hat auch bei dieser Novelle wie schon bei den Hochschulverträgen bewiesen, dass er unfähig ist, mit den Berliner Hochschulen einen konstruktiven Dialog zu führen. – Herr Kollege Dr. Albers! Wenn Sie erzählen,

Sie haben mit 50 Einrichtungen gesprochen, meinen Sie wahrscheinlich, dass der Senat 50 Einrichtungen angeschrieben hat. Sie haben nicht gesagt, dass er kaum Vorschläge angenommen hat, und das beklagen die Hochschulen auch zu Recht.

[Beifall bei der FDP und der CDU]

Es gab bei dieser Novelle keinen Dialog mit den Hochschulen oder anderen wichtigen Vertretern aus Berlin wie z. B. der Berliner Wirtschaft. Der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer Berlin sowie den Unternehmensverbänden Berlin-Brandenburg wurde durch den Senat nicht einmal der Referentenentwurf zur Stellungnahme zugänglich gemacht. – Herr Kollege Dr. Albers! Wer so mit den Multiplikatoren in Berlin umgeht, zeigt, wie wichtig ihm andere Meinungen sind und wie sehr er schon vorher weiß, was wichtig ist und was er durchsetzen will.

[Beifall bei der FDP]

Ein Hochschulgesetz ist ein Wettbewerbsfaktor. Mit diesem Gesetzentwurf verschlechtert der Senat Berlins Position im Wettbewerb. Dieser Gesetzentwurf erweitert nicht die Handlungsspielräume der Universitäten, sondern schränkt sie in vielen Punkten durch eine stärkere Regelungspraxis ein. Spitzenwissenschaftler der Hochschulen wurden und werden vom Senat durch bevormundende und überregulierende Bürokratie über Gebühr vom Wesentlichen abgehalten. Sie brauchen endlich mehr Freiheit für Spitzenleistungen in Lehre und Forschung.

Herr Kollege Oberg! Herr Kollege Albers! Wir Liberalen fordern ein Hochschulfreiheitsgesetz,

[Beifall bei der FDP – Lars Oberg (SPD): Mit Studiengebühren!]

das neben mehr Autonomie insbesondere überfällige Änderungen in den Bereichen Berufungsrecht, Vergaberahmen, Kapazitätsrecht und Lehrverpflichtungsverordnung adressiert und so die Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Hochschulen sowie die Qualität der Studienbedingungen, Herr Kollege Oberg, durch mehr Handlungsspielräume steigert.

[Zurufe von der SPD und der Linksfraktion: Studiengebühren!]

Wir haben in den letzten Monaten Vorschläge gemacht, die unserer Ansicht nach die Freiheit der Hochschulen gestärkt und somit auch den Mitgliedern der Hochschulen Vorteile gebracht hätten. Wir wollen Lehre aus Drittmitteln kapazitätsneutral stellen, sodass die Hochschulen die Möglichkeit haben, die Betreuungs- und Studienqualität für die Studenten zu verbessern. Auch wissenschaftliche Mitarbeiter, die überwiegend forschen, könnten dann für sie wichtige Lehrerfahrungen sammeln.

Privaten Hochschulen wollen wir mehr Freiräume geben. Wenn private Hochschulen das staatliche Anerkennungsverfahren erfolgreich bestanden haben, sollten grundsätzlich Anzeigepflichten ausreichen. Ebenso sollten sie keine

Eingriffe in ihre Personalautonomie erhalten, die sie im Wettbewerb schwächen.

Wie handwerklich schlecht die Regierung vorgegangen ist, erkennt man auch daran, dass in der falschen Reihenfolge vorgegangen wurde. Auch das haben wir von den Anzuhörenden gehört. Man hätte erst eine solche Novelle beraten und dann die Hochschulverträge verhandeln sollen. Denn diese Novelle ist völlig realitätsfern und verlangt den Hochschulen Leistungen ab, die sie ohne zusätzliche Gelder nicht stemmen können. Der bürokratische Mehraufwand wird nicht mit einer entsprechenden Stellenausstattung kompensiert, und ich frage Sie, werte Kolleginnen und Kollegen: Was sollen die Hochschulen tun, sobald die rot-rote Mehrheit dieses Hauses das Gesetz verabschiedet hat? Das Personal weiter ausquetschen, ihm noch mehr Aufgaben auferlegen? Die Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Hochschulen haben es klar gesagt: Mehr geht nicht! – Sie arbeiten schon heute an der Belastungsgrenze. Oder – das wäre die andere Variante – man muss zulasten des Lehr- und Forschungsbetriebs Stellen umwidmen. Dadurch würden Studienplätze wegfallen, die wir gerade jetzt angesichts der doppelten Abiturjahrgänge und auch der Aussetzung der Wehrpflicht brauchen.

Meine Damen und Herren aus Senat und Regierungskoalition! Sie hatten zwei Legislaturperioden Zeit für eine große Novelle und liefern so eine Mininovelle kurz vor dem Wahltag ab. Das ist wirklich peinlich und schadet dem Berliner Hochschulstandort. Da fällt mir nur ein Satz ein: Zurück auf „Los!“ – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Jetzt gibt es aber keine weiteren Wortmeldungen mehr. Das Licht wird auch heller, weil die Lampen anscheinend wieder arbeiten. Ich komme nun zu den Abstimmungen. Der Wissenschaftsausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen CDU, Grüne und FDP die Annahme der Gesetzesvorlage mit Änderungen.

Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4114-1 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU. Danke! – Die Gegenprobe! – Das sind SPD, Grüne und Linke. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag damit abgelehnt. Es enthält sich – die FDP.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Die Linke Drucksache 16/4114-2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen und Bündnis 90. Danke! – Die Gegenprobe! – Das ist die CDU. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Die FPD enthält sich. – Danke!

Wer der Vorlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlung Drucksache 16/4114 sowie den soeben beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die beiden Regierungsfraktionen. Danke! – Die Gegenprobe! – Das sind die drei Oppositionsfraktionen. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen.

[Zuruf von der Zuhörertribüne: Auszählen! Ist ja keiner da!]

Das Präsidium ist sich einig darüber, und deshalb wird nicht ausgezählt. Das gibt es in diesem Hause sowieso nicht. Ich weiß nicht, wer das gerufen hat. Die Geschäftsordnung sieht dann vor, dass ein Hammelsprung gemacht wird.

Ich komme zur

lfd. Nr. 5:

Zweite Lesung

Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Beschlussempfehlungen EuroBundMedienBerlBra und Haupt Drs 16/4060 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/3941

Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragrafen miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 und 2 sowie den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Drucksache 16/3941. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der CDU in Person von Herrn Goiny. – Bitte schön, Herr Goiny, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist eine grundsätzliche Umstellung des Rundfunkgebührensystems auf eine Haushaltsabgabe vorgesehen. Die CDU-Fraktion begrüßt diese Umstellung.

Lassen Sie mich aber vorweg noch einige Anmerkungen zum System der Rundfunkstaatsverträge machen. Nach dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den wir hier beschlossen haben, kommt jetzt der Fünfzehnte, nachdem der Vierzehnte ja bekanntlich keine Mehrheit gefunden hat. Wir müssen auch hier noch einmal kritisch anmerken, dass die Form der Beteiligung der Landesparlamente am Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus unserer Sicht verbesserungsfähig gewesen wäre. Gleichwohl muss man zugeben, dass auf die Kritik und die Anregungen der Parlamente in diesem Verfahren besser eingegangen worden ist als beim Vierzehnten, und auch das Berliner Parlament hat mit einer Anhörung denjenigen, die Kritik und Anregungen geben wollten, eine Stimme gegeben. Ich glaube, wir haben insgesamt diese

Anregungen zum Teil einarbeiten können – was natürlich bei einem System, bei dem 16 Bundesländer und 16 Ministerpräsidenten verhandeln, immer ein bisschen schwierig ist.

Insbesondere gab es hier Bedenken seitens der Wirtschaft, seitens der Behindertenverbände und seitens der Datenschützer. Ganz grundsätzlich kann man aber sagen, dass mit diesem neuen Rundfunkgebührenmodell der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Finanzierungssicherheit und auch eine Entwicklungsperspektive bekommen hat. Das ist etwas, was uns insgesamt wichtig ist.

Wir brauchen diese neue Rundfunkgebührenordnung, um die durch den technischen Fortschritt im weiter drohende Gebührensteigerung zu stoppen oder wenigstens zu dämmen, weil das bisherige System nicht die entsprechenden Voraussetzungen dafür hatte. Wir gehen allerdings auch davon aus, dass auf der Basis des jetzt anstehenden 19. Berichts der KEF versucht wird, möglichst zeitnah nach der Umstellung des Modells zu evaluieren, wie sich das Beitragsaufkommen künftig berechnet, und auch für weitere Beitragsstabilität zu sorgen.

In diesem Zusammenhang geht der Appell an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, bei Bedarfsanmeldungen mit Augenmaß vorzugehen und sich auf die Schwerpunkte des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags zu konzentrieren. Ich glaube, da kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen wesentlichen Beitrag zur Akzeptanz des neuen Gebührenmodells leisten.

Wichtig ist auch, dass mit dem neuen Modell der Verwaltungsaufwand reduziert wird und dass insbesondere der von vielen Menschen als lästig empfundene Außendienst, der ja oft als Schnüffelei wahrgenommen worden ist, abgeschafft oder doch erheblich reduziert werden kann.

Zu den Bedenken will ich noch zwei, drei Anmerkungen machen: Wir glauben, dass insbesondere das, was aus der Wirtschaft angesprochen wurde, ernst zu nehmen ist. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sieht aber vor, dass die Belastung der Wirtschaft in einem überschaubaren Rahmen bleibt. Insgesamt rund neun Prozent des Gebührenaufkommens werden von nicht privaten Beitragszahlern erbracht, und davon sind die Unternehmen der Privatwirtschaft nur ein Teil. Und wenn wir jetzt sehen, dass Betriebsstätten mit bis zu 8 Beschäftigten nur ein Drittel der Rundfunkgebühr und mit bis zu 19 nur eine volle Gebühr bezahlen müssen und dass ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte frei von Gebührenpflicht ist, dann, glaube ich, ist man der Wirtschaft hier in erheblichem Maße entgegengekommen.

Auf der anderen Seite nehmen wir auch die Bedenken und die Kritik ernst, die von den Behindertenverbänden gekommen ist, weil das neue Modell hier natürlich keine befriedigende Lösung unterbreitet. Auch hier ist es Aufgabe und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen in

stärkerem Maß als bisher an den Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten teilhaben können.

Schließlich nehmen wir auch das ernst, was uns vonseiten der Datenschützer mitgeteilt worden ist. Auch wir glauben, dass bei der Datenerhebung und der Datenverarbeitung möglichst kurze Löschungsfristen vorgesehen und angewandt sein müssen und dass auch über 2014 hinaus ein Verzicht auf Anmietung und Ankauf von Daten festgeschrieben werden muss.

Unter diesen Maßgaben haben wir mit dem neuen Rundfunkgebührenmodell eine Systemumstellung, die in der Lage ist, wieder zu mehr Akzeptanz hinsichtlich des Gebührenmodells beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk beizutragen und damit auch insgesamt den öffentlichrechtlichen Rundfunk in Deutschland stärkt. Deswegen wird die CDU-Fraktion diesem Gesetz zustimmen. – Vielen Dank!