Protocol of the Session on March 31, 2011

[Sebastian Czaja (FDP): Sind Sie jetzt dafür oder dagegen?]

Es gibt verschiedene Kommunen, die haben das Gesetz außer Vollzug gesetzt. Es gibt verschiedene Kommunen, die haben so eine Satzung gerade erlassen. Und es gibt eine sehr unterschiedliche Praxis. Und daran, glaube ich, müssen wir uns auch orientieren. Wir erwarten vom Senat, dass der uns vorlegt, wie die Praxis in anderen Bundesländern und in anderen Kommunen ist, und uns sagt: So und so liegen wir da als Berlin – bei den Beitragshöhen, bei den ausbaufähigen Kosten überhaupt. Und dann kann man sich auch damit beschäftigen. Wir sind ja nicht im luftleeren Raum. Wir können ja nicht als ein Bundesland ausscheren.

Und dann will ich vielleicht noch mal auf die Argumentation von Herrn Wolf eingehen. Herr Wolf hat ja gesagt, das Gesetz sei quasi pro forma wegen Karlsruhe mal hier verabschiedet worden. – Das Gesetz ist verabschiedet worden unter anderem, weil wir pleite sind, weil Berlin kein Geld mehr hat und weil wir überlegen mussten, wie Anlieger und damit auch zum Teil Nutznießer von solchen Ausbauten sich daran eventuell beteiligen sollten. Das ist die Ursache für das Gesetz gewesen; ein rot-rotes Gesetz. Das ist nicht gut gemacht, das muss evaluiert werden. Aber trotzdem kann ich Ihnen hier sagen, weil das auch die Frage an uns ist: Wir sind schon dafür, dass die Anrainer im Grundsatz beteiligt werden.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Czaja?

Ja, gern. Welcher ist es denn?

Herr Otto! Mich würde schon interessieren, ob Sie jetzt den Anträgen von FDP und CDU zustimmen oder ob Sie sie ablehnen. Sie haben viel geredet, aber nicht wirklich gesagt, an welcher Stelle Sie wo stehen und wie Sie sich dazu verhalten werden.

Sie haben, Herr Kollege Czaja, eigentlich recht aufmerksam zugehört, und ich bin der Auffassung, das war für alle deutlich.

[Beifall bei den Grünen]

Diesen Anträgen können wir so nicht zustimmen. Denn wir sind dafür, dass wir mit der Umlagefähigkeit von Straßenbaumaßnahmen konstruktiv umgehen, dass wir eine Evaluierung machen und dass wir dann darüber neu entscheiden. Und wenn die Linke sich hier aus der Regierung stehlen will, dann ist das ein schlechter Zug. Dann müssen wir sehen, dass die SPD hier alleine hängenbleibt. Aber ich habe es gesagt, den Anträgen stimmen wir so nicht zu. Lassen wir uns das in den Ausschüssen beraten. – Danke!

[Beifall bei den Grünen]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung der Anträge an den Ausschuss für Bauen und Wohnen sowie an den Hauptausschuss vorgeschlagen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Der Tagesordnungspunkt 12 steht auf der Konsensliste.

Ich komme zur

lfd. Nr. 12 A:

Dringliche Wahl

Eine Abgeordnete als Vertreterin Berlins für die 36. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 3. bis 5. Mai 2011 in Stuttgart

Wahlvorlage Drs 16/3761 alt

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Der in der 76. Sitzung am 27. Januar 2011 gewählte Abgeordnete Oliver Scholz von der Fraktion der CDU hat sein Mandat für die 36. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetags niedergelegt. Die Fraktion der CDU schlägt nun dafür Frau Abgeordnete Margit Görsch vor. Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Wer Frau Abgeordnete Margit Görsch als Vertreterin Berlins für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetags vom 3. bis 5. Mai 2011 wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Koalitionsfraktionen,

die CDU, die FPD, die Grünen, der Herr Ueckert. Gegenprobe brauche ich nicht. Enthaltungen? – Auch nicht, damit einstimmig. – Herzlichen Glückwunsch!

Die Tagesordnungspunkte 13 und 14 stehen auf der Konsensliste.

Ich komme zur

lfd. Nr. 15:

Beschlussempfehlung

Einführung eines IT-Planungsrates in Berlin

Beschlussempfehlung VerwRefKIT Drs 16/3946 Antrag der CDU Drs 16/3859

Die vorgesehenen Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. Dazu haben Sie nun die Gelegenheit.

Vor 15 Monaten haben wir hier die letzte Debatte über die Entwicklung der IT-Dienste im Land Berlin geführt.

Wenn man auf das Thema E-Government kommt, stellt man schnell fest, dass die hier vertretenen Fraktionen übereinstimmend den Ausbau des E-Governments befürworten. Wie Henner Schmidt 2010 ausführte, wird die Effizienz der Bearbeitung erhöht, die Einhaltung von Fristen wird besser, es erspart Kosten und verbessert deutlich die Servicequalität für die Bürger. Voraussetzung dafür sind übergreifende durchgehende IT-Standards im Land Berlin, die nach unserer Auffassung nicht Proprietär, sondern, soweit möglich, offene Standards haben sollten. Grundlage dafür ist der Masterplan E-Government aus dem Jahr 2002, der eine durchaus gute Grundlage bietet. Hier wurde bereits deutlich gemacht, dass bei Wahrung der Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung eine Vereinheitlichung der Berliner IT-Standards angestrebt wird.

Aber wie sieht seitdem die IT-Steuerung im Land Berlin aus? – Auf eine Frage der CDU-Fraktion in einer Aktuellen Viertelstunde am 29. April 2010 antwortete Staatssekretär Freise, dass das dafür vorgesehene Gremium, der Landes-IT-Ausschuss, seit Dezember 2007 nicht mehr getagt hätte. Also hat der Berliner Senat mindestens seit 2007 auf eine bewusste Steuerung, auf eine breite Diskussion und Überzeugung zur Umsetzung entscheidender Ziele wie die Vereinheitlichung der Berliner IT-Standards verzichtet. Anders im Bund, wo man die vorhandenen ITGremien weiterentwickelt hat, alle Bundesländer in die Entscheidungsfindung einbindet und – wie selbst Kollegin Flesch 2010 konstatiert hat – ideologiefrei an einem Strang zieht.

Seit Jahren warten wir auf eine Umsetzung der vom Senat selbst gesetzten Ziele. So existiert 2011 noch keine Regelung, wie in der Verwaltung mit Mails umgegangen werden soll. Ein Antrag der CDU-Fraktion dazu wurde 2007 von Rot-Rot abgelehnt – wie viele andere gute Anträge

der Opposition. Nun sollen wir weiter warten. Die CDUFraktion will aber nicht länger warten. Deshalb fordert sie heute die Einrichtung eines IT-Planungrats in Berlin. Dabei sollen alle Bezirke in die Entscheidungsfindung eingebunden werden.

Innensenator Körting hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der voraussichtlich erst 2013 realisiert werden soll. Wieder werden wir Jahre verlieren. Angesichts der mangelhaften Qualität der Vorlage vielleicht kein Verlust, da sich die Frage der hohen Kosten zur Umsetzung stellt. Schlimmer noch ist die vorgesehene Form eines Ermächtigungsgesetzes, mit der man vorhat, die Berliner Verfassung auszuhebeln und die Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung infrage zu stellen. Da wird kaum verhüllt die Schaffung bürokratischer Monstren in Form zentraler Dienstleistungszentren gefordert, um den Bezirken den Todesstoß zu geben, an den Bedürfnissen der Berliner Bevölkerung orientierte Verwaltung abzuschaffen und den Innensenator zukünftig zum starken Mann Berlins zu machen. Die CDU-Fraktion kündigt schon jetzt entschiedenen Widerstand gegen die Pläne des rot-roten Senats an.

Das Land Berlin besitzt einen IT-Lenkungsrat, braucht es da einen IT-Planungsrat? – Der Antrag der CDU ignoriert die Existenz des Lenkungsrats und lässt völlig offen, was ein Planungsrat anders machen sollte. Die SPD-Fraktion, die Koalitionsfraktionen haben diesen Antrag abgelehnt, weil er zur Unzeit kommt und die Komplexheit der Fragestellung einer IT-Strategie des Landes völlig außer Acht lässt. Nicht die Frage, wie viele Bezirksvertreter dort vertreten sein sollen, sondern welche Entscheidungskompetenzen dieser Rat im komplizierten Geflecht der Berliner verfassungsmäßigen Ordnung haben soll, ist entscheidend. Einer einheitlichen IT-Strategie steht nicht nur die zweistufige Berliner Verwaltung entgegen, sondern auch das sich durch alle Ebenen ziehende Ressortprinzip, das für einen Sozialdezernenten ebenso gilt wie für eine Justizsenatorin.

Deshalb macht es wenig Sinn, jetzt ein neues Steuerungsgremium einzurichten, ohne gleichzeitig über die Kompetenzen zu entscheiden. Der Senat beabsichtigt, ein Berliner IT- und Organisationsgesetz auf den Weg zu bringen. Der Referentenentwurf ist den Mitgliedern des Ausschusses dankenswerterweise zur Verfügung gestellt worden. Dort werden Regelungen entworfen, die über die Einrichtung eines Steuerungsgremiums, nenne man es Lenkungs- oder Planungsrat, hinausgehen. Gerade die SPD-Fraktion unterstützt die Innenverwaltung seit Jahren in ihrem Bestreben, den IT-Wildwuchs in der Berliner Verwaltung zu ordnen. Wir sind uns aber bewusst, dass die Verfassungslage in Berlin dies sehr schwierig macht. Wie Sie vielleicht erinnern, ist der IT-Planungsrat des Bundes durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern zustande gekommen. Vielleicht nennen wir es nur Zielvereinbarung, aber eine vertragliche Grundlage zwischen

allen Beteiligten wir hermüssen, damit ein solches Gremium überhaupt einen Sinn macht.

Nach der Ergänzung des Grundgesetzes um den Artikel 91 c wurde 2010 der IT-Planungsrat des Bundes und der Länder eingerichtet. Dank Parlamentsbeschlüssen, die auf Initiative der Grünen hier und in Sachsen herbeigeführt wurden, wurde die Geschäftsordnung dieses IT-Planungsrats dahingehend erweitert, dass bei Bedarf ein Vertreter des Landesdatenschutzbeauftragten hinzugezogen werden soll und dass bei fachübergreifenden IT-Standards die Interoperabilität gewahrt werden muss. Außerdem werden wir regelmäßig über die Arbeit des IT-Planungsrats informiert. Das ist gut, und immerhin konnten wir auf diese Weise auch von Berliner Landesebene aus Einfluss auf die Grundsätze des IT-Planungsrats nehmen. Aber noch schöner wäre es, wenn wir auf Landesebene auch so einen IT-Planungsrat hätten, denn der Abstimmungsbedarf zu IT-Planungen zwischen den Senatsverwaltungen und den Bezirken ist enorm. Die Mühlen der Verwaltung und der politischen Steuerung mahlen hier leider langsamer als der technische Fortschritt, und das kann sich eine moderne Metropole nicht mehr leisten.

Ich möchte in dem Zusammenhang daran erinnern, dass auch 2010 wie schon in den Jahren zuvor nur die Hälfte der Verwaltungen über ein mit der jeweiligen Behördenleitung abgestimmtes IT-Sicherheitskonzept verfügt. Und es gehen laufend neue Fachverfahren ohne IT-Sicherheitskonzept in Betrieb. Es gibt zwar eine landesweite AG ITSicherheit, aber die Teilnahme ist freiwillig, und wenn Behörden sich dem Thema IT-Sicherheit verweigern, passiert gar nichts außer einer Rüge durch den Berliner Datenschutzbeauftragten in seinem jährlichen Bericht. Das ist eines der Themen, die unbedingt auch in einem Berliner IT-Planungsrat beraten werden müssten Aber dieses Thema zeigt auch, dass dies nicht nur ein Beratungsgremium sein darf, sondern dass dort auch verbindliche Beschlüsse gefasst werden müssen.

Deswegen geht uns der Referentenentwurf des Senats zu einem E-Government-Gesetz an dieser Stelle auch nicht weit genug. Sie von Rot-Rot wollen auch einen ITPlanungsrat, aber er soll nur beraten und anders als der im Bund nicht verbindlich beschließen. Das ist typisch Berlin, aber nicht zielführend. Außerdem soll nach Ihrer Planung nur die Hälfte der Bezirke in dem Rat vertreten sein. Wenn es um die Einführung von einheitlichen ITStandards und IT-Sicherheit geht, sind auch wir durchaus bereit, über Einschränkungen bei der dezentralen Verantwortung zu reden. Dies wird aber nur was, wenn alle Senatsverwaltungen und alle Bezirke in so einem ITPlanungsrat sitzen. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass der Senat bei Abstimmungen die Mehrheit behält, können Sie das ja über die Gewichtung der Stimmen regeln. RotRot wird ja gleich den CDU-Antrag für einen ITPlanungsrat ablehnen, weil Sie meinen, den würden Sie ja mit einem E-Government-Gesetz eh einführen. Aber wann wird das sein? Diese Legislaturperiode wollen Sie

das Gesetz nicht mehr verabschieden, und selbst wenn wir unter grüner Beteiligung dies Gesetz beschleunigt herbeiführen, wird es realistischerweise bis Frühjahr 2012 dauern, bis es beschlossen wird. Warum ein Jahr warten, wenn alle die Erkenntnis haben, dass wir dringend so ein Gremium brauchen? Sie regieren noch ein halbes Jahr, und wenn die Opposition Ihnen konstruktive Unterstützung anbietet, dann könnten Sie mal über Ihren Schatten springen und sie einfach annehmen.

Wie Sie aus dem Ausschuss wissen, lehnt die Fraktion Die Linke den Antrag der CDU ab. Nicht so sehr, weil wir in der Sache viel zu bemängeln hätten, sondern weil Zeit und Raum nicht stimmen. Sie wollen – ähnlich wie auf der Bundesebene – einen Planungsrat für den systematischen und koordinierten Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik auf der Berliner Landes- und Bezirksebene einrichten. Das ist gut und richtig und wichtig. Genau das ist der Grund, warum auch im geplanten Berliner IT- und Organisationsgesetz, dessen Referentenentwurf uns bereits vorliegt, ein solches Gremium vorgesehen ist.

Zwischen Ihren Vorstellungen und denen der federführenden Innenverwaltung gibt es also im Anliegen Übereinstimmung. Hinsichtlich der konkreten Umsetzung bestehen jedoch noch unterschiedliche, zuweilen gegensätzliche Vorstellungen. So wollen Sie ein Gremium, in dem möglichst viele der dezentralen Akteure vertreten sind. Demzufolge wäre das Gremium sehr groß und wahrscheinlich etwas schwerfällig. Die Innenverwaltung hingegen favorisiert ein kleineres, aber deshalb flexibles Gremium, das jedoch über das Mandat aller Akteure verfügt. Zwischen beiden Vorstellungen liegen – wie gesagt – keine Welten, aber es wäre doch nur vernünftig und dem gemeinsamen Anliegen angemessen, die differenzierenden Vorstellungen an der Funktion zu messen, die dieser IT-Planungsrat zur Durchsetzung des Gesetzesinhalts haben soll.

Und da sind wir bei einer weiteren noch offenen, aber der eigentlich entscheidenden Frage: Welche Kompetenzen soll dieses Gremium haben? Soll es rein beratenden Charakters sein, oder soll es verbindliche Entscheidungen treffen? Da bleiben beide Seiten noch ziemlich nebulös, aber hier besteht doch der größte Klärungsbedarf. Aus der Funktion heraus ergibt sich dann auch, wer Mitglied des Gremiums sein soll. Sollen es die IT-Verantwortlichen sein, wie die CDU fordert, oder politische Entscheidungsträgerinnen und -träger? Oder ist das sogar egal, weil jede bzw. jeder, der an einer Sitzung teilnimmt, entscheiden muss? Bekommt das Gremium – um noch eine Baustelle anzureißen – eine Budgetsumme, innerhalb derer es eigenständig entscheiden kann? Oder kann – wie jetzt – die Finanzverwaltung ohne jegliche Sachkenntnis, aber in Wahrnehmung ihrer Haushaltsverantwortung alle Entscheidungen verzögern, kippen oder forcieren?

Sie sehen, hinter der grundlegenden Übereinstimmung, dass ein solches Gremium erforderlich ist, stehen offene Fragen bzw. zurzeit unterschiedliche Antworten. Normalerweise nimmt man das zum Anlass, um die grundsätzliche Übereinstimmung zu festigen und um miteinander über die unterschiedlichen Umsetzungsgedanken zu reden.

Und genau eine solche Normalität wollen wir herstellen. Nicht normal wäre es doch, in einer solchen, in vielem noch offenen Situation eine Vorstellung durchzupeitschen, die eventuell schon keine Bestandskraft mehr haben würde, wenn zu Beginn der nächsten Legislaturperiode über das Gesetz beraten wird. Das hätte etwas von blindem Aktionismus, und den wollen wir auf jeden Fall vermeiden. Nicht, weil wir Ihren Antrag versenken wollen, sondern weil wir unsere gemeinsame Absicht bewahren und miteinander ausbauen wollen, lehnen wir Ihren Antrag ab. Wir vertagen damit die Entscheidung über das Einzelproblem IT-Planungsrat bis zur Beratung des Gesamtprojekts IT- und Organisationsgesetz, und das ist vernünftig so.

Die FDP-Fraktion spricht sich schon seit Langem dafür aus, IT-Standards in Berlin über die verschiedenen Haupt- und Bezirksverwaltungen hinweg endlich zu vereinheitlichen. Dies ist unbedingt nötig. Zum Ersten wird so die Kommunikation mit Bürgern und Unternehmen erleichtert. Ohne vereinheitlichte Kommunikationsschnittstellen würde auch die Fortentwicklung des E-Governments behindert. Zum Zweiten wird die Kommunikation innerhalb der Verwaltung erleichtert. Noch gibt es immer wieder Probleme beim Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen den einzelnen Verwaltungen. Das darf nicht so bleiben. Zum Dritten wird über die einheitliche Vorgabe von IT-Standards die Durchsetzung offener Standards erleichtert. Dies ist für die FDP-Fraktion ein wesentliches Ziel. Offene Standards reduzieren die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern, befördern Innovationen und schaffen mehr Wettbewerb, der auch Chancen für viele Unternehmen in unserer Region bietet. Und zum Vierten erwarten wir als FDP-Fraktion auch erhebliche Einsparungen durch IT-Koordinierung. So müsste z. B. nicht fast jeder Bezirk ein eigenes Rechenzentrum betreiben, wie es derzeit noch der Fall ist.

Spätestens seit der Einrichtung des IT-Planungsrates auf Bundesebene, der mit Mehrheitsbeschluss bundesweite IT-Standards vorgeben kann, ist nicht mehr verständlich, warum nicht auch innerhalb des Landes Berlin endlich die IT-Standards zentral koordiniert werden sollten. Auch Teile des Senats haben dies erkannt: Der aktuelle, aber im Senat noch umstrittene Entwurf zu einem „E-Government- und Organisationsgesetz“ sieht ein zentrales Koordinationsgremium für IT vor. Auch wenn sich dieses in Details vom Vorschlag der CDU unterscheidet, ist es doch offensichtlich weit verbreiteter Konsens, dass nicht jeder Bezirk und jede Hauptverwaltung weiter nach Lust und Laune ihre IT betreiben sollen. Wir als FDP-Fraktion

würden gerne noch deutlich darüber hinausgehen und eine zentrale Kompetenz zur Festlegung von wichtigen ITStandards beim Senat verankern durch einen sogenannten „Chief Information Officer“ – CIO. Dies bleibt weiterhin unser Ziel. Der Antrag der CDU ist aber ein erster Schritt in die richtige Richtung, deshalb unterstützen wir ihn.

Zum Antrag Drucksache 16/3859 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU und die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Das ist die FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Die Tagesordnungspunkte 16 bis 19 stehen auf der Konsensliste. Der Tagesordnungspunkt 20 war Priorität der Fraktion der SPD unter Nummer 4.2. Die Tagesordnungspunkte 21 bis 24 stehen wiederum auf der Konsensliste.

Ich komme nun zur