dass ein Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe durch den Senat nicht zu sinkenden Wasserpreisen führen würde, wohl aber die ohnehin exorbitanten Schulden des Landes weiter erhöhen würde.
Die Rückkaufsumme von ca. 2 Milliarden Euro bedeutet für den Berliner Haushalt eine enorme Belastung. Die Verschuldung jedes einzelnen Berliners wüchse allein um 600 Euro, so die IHK. Zugleich fiele eine durch den Rückkauf erhoffte Tarifsenkung nur marginal aus.
Hier wird mit 2 Euro kalkuliert! 600 Euro Schulden auf der einen Seite pro Berliner, 2 Euro pro Jahr Entlastung – es braucht niemand einen Taschenrechner, um festzustellen, dass sich das nicht rechnet.
Die Veränderung der Eigentümerstruktur ist kein Selbstzweck. IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder hat recht gehabt, wenn er feststellt, dass Berlin das höchste Grundwasserentnahmeentgelt aller Kommunen und Bundes
länder hat. Allein dessen Streichung, so Eder, würde für die Berliner einen höheren Effekt als die Rekommunalisierung bringen. Was aber macht die Koalition? – Die Blockierer verweisen beim Grundwasserentnahmeentgelt gerne darauf, dass das für wasserregulierende Maßnahmen notwendig sei. 50 Millionen Euro und mehr werden pro Jahr eingenommen, nur 500 000 Euro werden für Wasserregulierung investiert. 99 Prozent des Grundwasserentnahmeentgelts fließen in andere Kanäle als in das Grundwassermanagement, was natürlich richtig und wichtig ist, dieses Management. Aber 99 Prozent fließen nicht in das Grundwasser, sondern in andere Haushaltstitel. Deswegen hat das Grundwasserentnahmeentgelt aus unserer Sicht in dieser Höhe jegliche Rechtfertigung verloren.
Hören Sie, Kollegen von der SPD und der Linken, auf, sich weiter in die eigene Tasche zu lügen und die von Ihnen politisch festgesetzten und künstlichen Wasserpreise zu rechtfertigen! Das unverschämt hohe Entgelt hat keinerlei inhaltliche Rechtfertigung, und deshalb gehört es radikal reduziert.
Auch Ihr Argument, die Konzessionsabgabe sei so niedrig und deswegen das Grundwasserentnahmeentgelt so hoch, trägt überhaupt nicht. Die Wahrheit ist: Egal, ob Abwasserabgabe, Grundwasserentnahmeentgelt, Anteile am Gewinn oder Konzessionsabgabe – dieser rot-rote Senat kassiert an allen Ecken und Enden ab und zieht so viel wie möglich Geld aus den Wasserbetrieben. Das muss aufgehalten werden, diese Mitnahmementalität muss beendet werden!
Deswegen ist es richtig, dass im Volksentscheid im Februar die Erwartung der Berliner deutlich geworden ist. Sie wollen sich nicht mit diesen hohen Wasserpreisen abfinden, sie haben sehr genau registriert, dass diese politisch motiviert sind. Sie wissen, dass Rot-Rot morgen bereits diese Wasserpreise durch eine Reduktion des Grundwasserentnahmeentgeltes sinken lassen könnte. Wir als CDUFraktion haben das seit Jahren gefordert und in jeder Haushaltsberatung mit Gegenfinanzierung unterlegt.
Deswegen fordern wir Sie heute erneut auf, liebe Kollegen von Rot-Rot: Machen Sie endlich das, was in Ihrer Hand liegt, hören Sie mit den Fantastereien und Ideologien der Rekommunalisierung auf, und senken Sie sofort die Wasserpreise in Berlin – damit ist jedem geholfen! – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Melzer! – Für die Linksfraktion hat nun Kollege Dr. Lederer das Wort – bitte schön!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Präsident! Ich empfinde schon ein bisschen Überdruss angesichts der Tatsache, dass wir das Thema im Zweiwochenrhythmus behandeln, offenbar aber in den luftleeren Raum reden, ohne dass darauf in irgendeiner Weise Bezug genommen wird oder darüber nachgedacht wird, welche Argumente im Raum stehen. Herr Melzer erzählt den selben Unsinn wie immer, und dass Herr Schmidt sich da nicht so gut auskennt, das stelle ich mal beiseite. Hier hätte die FDP Herrn Thiel reden lassen können, dabei wäre vielleicht ein bisschen mehr rumgekommen. Sie erzählen einfach Unfug, und ich werde gleich noch genauer darlegen, an welcher Stelle.
Das Ganze fängt schon damit an, dass Sie eine ideologische Pirouette drehen – CDU wie FDP. Der Volksentscheid hieß nicht „Berliner Wasser“, sondern „Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“. Man kann schon einigermaßen schwer rechtfertigen, wie man hier vorne gegen den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe argumentiert und dafür als Begründung einen Volksentscheid heranzieht, der unter dem Titel stand „Wir Berlinerinnen und Berliner wollen unser Wasser zurück“.
Nun aber zum Punkt Preisentwicklung – was tut Rot-Rot? Herr Melzer! Ihre Geschichtslosigkeit sei Ihnen nachgesehen, Sie waren damals noch ein sehr junger Mensch, und wahrscheinlich haben Sie sich damals für diesen Vorgang nicht sonderlich interessiert – ich erinnere an § 23 Abs. 7 des Konsortialvertrags, der eine Ausgleichspflicht des Landes Berlin beinhaltet bei der Schmälerung der Gewinne der Privaten aus den von Ihrer Partei mitgetragenen, 1999 hier verabschiedeten Verträge. Das heißt, sobald das Land die Privaten in irgendeiner Weise in ihrem Gewinninteresse beeinträchtigt, zahlt Berlin selbstverständlich den Ausgleich dafür. Das musste dann 2004 Harald Wolf – Ironie der Geschichte – in der Fünften Änderungsvereinbarung zum Konsortialvertrag umsetzen, nachdem drei Jahre lang künstlich die Preise stabil gehalten wurden. – Herrn Melzer interessiert das überhaupt nicht, was ich hier erzähle. Das heißt, er wird in zwei Wochen wieder denselben Unsinn erzählen, weil er nicht bereit ist, sich mit einer Sicht auseinanderzusetzen, die nicht seiner eindimensionalen, ideologischen Sicht entspricht.
[Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion – Zuruf von Heiko Melzer (CDU) – Gregor Hoffmann (CDU): Sie haben sich entlarvt!]
Dass wir das Kartellverfahren eingeleitet haben, ist die einzige Möglichkeit, an der Preisschraube nach unten zu drehen und die Gewinne der Privaten zu schmälern, ohne die Ausgleichspflicht des Landes greifen zu lassen. Das heißt, mit der Einleitung des Kartellverfahrens hat RotRot sehr wohl etwas getan, um die Wasserpreise zu senken. Es dauert halt nur, bis das Kartellverfahren mit seinen Ermittlungen am Abschluss ist.
Zweitens – das Thema Kommunalabgaben –: Das Grundwasserentnahmeentgelt und die Konzessionsabgaben Berlins liegen absolut im Limit. Das hat das Bundeskartellamt in dem Schreiben, das Sie einfach mal lesen sollten, wunderbar herausgearbeitet: Der preistreibende Faktor bei den Berliner Wasserpreisen ist die Rendite. – Das hat das Bundeskartellamt eins zu eins belegt.
Wenn Sie sich das anschauen, dann stellen Sie fest, dass Berlin ganz vernünftige, durchschnittliche Kennziffern bei der Erbringung dieser Wasserdienstleistungen hat. Die Berliner Wasserbetriebe müssen sich da nicht verstecken. Wenn Herr Melzer jetzt etwas von In-die-eigene-TascheWirtschaften sagt, muss ich sagen: Die CDU wusste nie, was ein Landeshaushalt ist, aber die CDU wusste jahrelang, was In-die-eigene-Tasche-Wirtschaften heißt. Da wissen Sie in der Tat offenbar nicht, wovon Sie reden.
Die Aktionäre von RWE und Veolia haben eigene Taschen, in die das Geld fließt. Die haben eigene Taschen. Die Einnahmen des Landes Berlin gehen in einen Landeshaushalt und werden zur Bereitstellung der öffentlichen Infrastruktur in dieser Stadt benutzt. Bevor die CDU das nicht begriffen hat, wird sie hier nie regieren. Aber für die Stadt ist das auch besser so.
[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD – Vereinzelter Beifall bei den Grünen – Frank Henkel (CDU): Gottlob entscheiden Sie das nicht. Die Berliner sind klüger, als Sie glauben!]
Nein, die Wählerinnen und Wähler entscheiden das. Aber die wissen sehr genau, was Sie an Ihnen auf der Oppositionsbank haben, und da werden sie Sie auch sitzen lassen. –
Die Rückabwicklung der Verträge ermöglicht es in der Tat, den Wasserpreis zu stabilisieren, wenn nicht gar zu dämpfen. Das Ergebnis des Auftragsgutachtens der IHK wundert mich nicht. Es ist nicht seriös. Ich habe es heute mal überflogen. Es kann gar nicht die unterschiedlichen, zum Teil sich erst in der Zukunft deutlich zeigenden
Stellschrauben im Kopf haben, mit denen am Wasserpreis und letztlich auch an der Refinanzierung des Rückkaufs der Anteile gedreht wird. Woher Herr Schwalbach das hat, möchte ich gern mal wissen. Es ist ein VoodooGutachten, und es ist im Auftrag der IHK erbracht worden.
Mich wundert jetzt nicht besonders, dass es genau das bestätigt, was die IHK vorher auch schon immer erzählt hat. Das ist ein Auftragsgutachten.
Der letzte Punkt – das kann ich recht kurz machen –: Die FDP hat leider auch die 2000er-Auseinandersetzung zwischen BMWi und Bundesumweltministerium zu wettbewerbsfähigen Strukturen in der Wasserwirtschaft verpasst. Dort können Sie noch einmal nachlesen, wie sich das mit den wettbewerbsfähigen Strukturen verhält. Es gibt keinen Markt, sondern bestenfalls einen Wettbewerb um den Markt. Angesichts langlebiger Anlagegüter und eines hohen Fixkostenanteils ist da außer Betreiber- und Betriebsführungsmodellen nicht viel zu machen. Aber auch dazu müssten Sie erst einmal alle Anteile zurückkaufen, und dann müssten Sie sie nach EU-Recht ausschreiben. Ich glaube, das würde Veolia nicht mitmachen. Insofern ist das, was Sie in den Raum stellen, undurchdachtes, konzeptionsloses Zeug, und es ist wirtschaftspolitisch von keinem besonderen Sachverstand geprägt. Schauen sie sich mal in Frankreich an, wie Wettbewerb um den Markt funktioniert! Was dabei gut lebt, ist die Korruption. – Herzlichen Dank!
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Kubala das Wort und eilt auch schon herbei. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Thema Abschaffung der Grundwasserentnahmeentgelte bringt die FDP regelmäßig Anträge in das Parlament ein. Dabei variiert dann immer die Entgelthöhe pro Kubikmeter Grundwasser. Aber eines ist immer gleich, nämlich Ihre absolut eindimensionale Sicht auf das Thema Grundwasserentnahmeentgelt. Dass Sie das Stichwort Grundwasser als Ressource und in seiner ökologischen Dimension nicht mit einem Wort aufnehmen, das ist wirklich sehr eindimensional und verbohrt.
Grundwasser ist eine lebenswichtige Ressource, die begrenzt ist und nicht unendlich zur Verfügung steht. Es
macht Sinn, hier eine steuernde Funktion auszuüben. Das müsste auch die Ökonomen bei der FDP überzeugen. Was knapp ist, braucht einen Preis. Deswegen haben wir das Grundwasserentnahmeentgelt, damit sorgsam und sparsam mit dem Grundwasser umgegangen wird.
Das macht auch darüber hinaus einen Sinn – und auch das ist eine ökonomische Argumentation, die Sie eigentlich ansprechen müsste –: Wenn langfristig Grundwasser zur Verfügung steht, dann ist das auch die Basis für den ökonomischen Betrieb der Wasserbetriebe. Die leben davon, dass ihnen von dieser Ressource auch in der Zukunft ausreichend zur Verfügung steht. Auch hier macht das Grundwasserentnahmeentgelt, das einen sorgsamen Umgang mit dem Grundwasser steuern soll, einen Sinn.
Es macht natürlich auch einen Sinn, den sorgsamen Umgang mit dem Grundwasser zu schützen, da ja auch Umweltschutz und Naturschutz damit verbunden sind.
In Ihrem Antrag findet sich die Behauptung, das Grundwasserentnahmeentgelt sei preistreibend. Das möchte ich auch noch einmal aufnehmen. Das ist natürlich Unsinn. Wenn Sie sich anschauen, welchen Tarifanteil das Grundwasserentnahmeentgelt wirklich ausmacht, so sind das fünf Prozent. Ich muss das, glaube ich, hier nicht sagen, weil es hinreichend bekannt ist: Kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen machen 44 Prozent und die Personalkosten machen 22 Prozent aus. Da sind die 5 Prozent nun wahrlich nicht preistreibend.