Wenn man ein Landesenergieprogramm schuldig bleibt, dann bleibt man diesem Hause auch die Energieberichte, die jährlich auf der Grundlage dieses Landesenergieprogramms erfolgen müssen, schuldig. Das lässt sich gar nicht anders regeln. Also doppelter Gesetzesverstoß! Das eine zieht das andere nach sich.
Der Senat ist nicht in der Lage; bei der ausbleibenden Kontrolle bei der Einhaltung des Erneuerbare-EnergienWärmegesetzes Vorschriften durchzusetzen, das haben die Grünen in ihrem Antrag deutlich gemacht. Und der Senat – das zum Dritten! – ist nicht in der Lage, wichtige Gesetze auf den Weg zu bringen. Als Beispiel dient hier – weil wir über den Bereich diskutieren – das ausgebliebene Klimaschutzgesetz.
Anstatt dass ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht wurde, ist hier ein politischer Scherbenhaufen entstanden. Etliche untaugliche Entwürfe kursierten im parlamentarischen Raum und außerhalb dessen. Bürger wurden durch angedachte Zwangsmaßnahmen zutiefst verunsichert, und sach- und fachkundige Verbände wurden verprellt. So schafft man, meine Damen und Herren von der Koalition und liebe Mitglieder des Senats, kein Vertrauen in politisches Handeln.
Die Liste der Fehler allein bei diesem Gesetzesvorhaben ist lang. Der Hauptfehler bestand wohl darin, dass der Senat dem Versuch erlegen war, Regelungen aus dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf Bestandsgebäude zu übertragen, was so natürlich nicht funktionieren kann. In dieser Haltung blieben der Senat und leider auch Großteile der Koalition unbeweglich und starr. Am Ende gab es dann den ungeordneten Rückzug, anstatt die taugliche und breit positiv diskutierte Alternative eines Stufenmodells wenigstens im Ansatz aufzugreifen.
Was steckt hinter einer solchen Verhaltensweise? Ist es Unvermögen? Ist es Ignoranz? Ist es Nachlässigkeit? – Mindestens einer dieser drei Punkte muss ja zutreffen. Aber es ist auch egal, was davon zutrifft; redliches Re
gierungshandeln sieht gänzlich anders aus. Das ist keine seriöse Politik für den Klimaschutz in unserer Stadt.
Entgegen der Ankündigung des Regierenden Bürgermeisters ist der Klimaschutz hier, im Land Berlin, nicht zur Chefsache geworden. Ich sage sogar: Ohne das massive Drängen der Oppositionsfraktionen würde dieser Senat heute wahrscheinlich ein Kohlekraftwerk in Rummelsburg planen.
[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei den Grünen – Zuruf von Daniel Buchholz (SPD) – Uwe Doering (Linksfraktion): Haha!]
Sie weisen eine katastrophale Bilanz im Klimaschutz auf! Grundsätzlich, einmal abgesehen vom Klimaschutz, muss man sagen: Ein Senat, der sich derartig gesetzesuntreu verhält, kann auf seine Bürger auch nicht dahingehend einwirken, dass sie möglichst gesetzestreu sein sollen. Das ist eine ganz unvorbildliche Vorbildfunktion, die der Senat hier einnimmt bzw. leider nicht einnimmt.
Einem solchen Senat ist aus diesem Grund die Regierungsfähigkeit abzusprechen. Das werden die Bürger in dieser Stadt auch am 18. September deutlich machen.
Wir würden einer Sofortabstimmung hier im Hause zustimmen. Wir stimmen auch dem Inhalt des Antrags zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wilke! – Für die Linksfraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Platta das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussion zur Durchsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz in Berlin wurde mit der Zurückstellung des Beschlusses über ein Klimaschutzgesetz nicht beendet. Und: Ja, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Geregelt ist: Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen. Diese Pflichten treffen alle, egal, ob privat, Staat oder Wirtschaft.
Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Wer keine erneuerbaren Energien nutzen will, kann andere klimaschonende Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel das Haus stärker dämmen, Fernwärme beziehen oder Wärme aus Kraft-WärmeKopplung nutzen. Mit oder ohne Kontrollen stehen diese Pflichten für die Verpflichteten. Sowohl die Kammern der
Architekten und Ingenieure als auch die Institutionen Berliner Energieagentur und „Berliner ImpulsE“ haben Informationen und Schulungen zur Anwendung dieses Bundesgesetzes angeboten. Der Umsetzung dieses Gesetzesziels, erneuerbare Energien im Wärmebereich bei Neubauten verpflichtend einzusetzen, steht also auch in Berlin nichts im Wege.
Erinnern wir uns! Es war der richtige Ansatz nach dem schon in der letzten Wahlperiode gescheiterten Versuch, das seit 1990 gültige Berliner Energiespargesetz den veränderten Anforderungen zum wirksamen Klimaschutz anzupassen, sich auf die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes zu konzentrieren. Dass dieses Vorhaben durch die gegebenen Bedingungen zurückgestellt werden musste, heißt noch lange nicht, dass alle Teile daraus nicht weiter vorangetrieben werden. Ihnen ist bekannt, dass der Entwurf des Gesetzes zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich im Land Berlin längst auf den Weg gebracht wurde. Die Verbändebeteiligung hat begonnen. Gleichzeitig mit den Verbänden sind auch alle Fraktionen dieses Hauses über den Inhalt des Gesetzes informiert worden. Damit wird das Land Berlin den notwendigen verwaltungstechnischen Vollzug regeln und damit auch den hoheitlichen Pflichten aus dem Bundesgesetz Rechnung tragen.
Auch zum zweiten Punkt des vorliegenden Antrags sollte den Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen längst alles bekannt sein. Weit vor der Abfassung Ihres Antrags hat Frau Senatorin Lompscher den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Senat kein neues Energieprogramm aufstellen wird. Denn jetzt ist schon bekannt, dass es kein Landesenergieprogramm 2011 und Folgejahre geben wird, weil es ein den heute notwendigen Anforderungen des Klimaschutzes und einer nachhaltigen Energiepolitik gerecht werdendes Landesklimaschutzprogramm werden muss.
Diesen qualitativen Mehrwert gegenüber dem Landesenergieprogramm sieht die Koalition als wichtig an.
Und der Senat hat sich genau zu dieser Verfahrensweise in seinem Klimapolitischen Arbeitsprogramm verpflichtet. Die Zwischenbilanz des Landesenergieprogramm 2006 bis 2010 liegt uns in Kurzfassung vor. Die Fertigstellung der Gesamtbilanz ist in der Mitteilung für den zuständigen Ausschuss terminisiert. Es steht für uns außer Frage, dass diese Bilanz und die neuen Ziele und Maßnahmen für ein Berliner Klimaschutzprogramm in der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Der Auftakt dazu kann wie oft jährlich bei den stattfindenden Berliner Energietagen im Mai auch in breiter Beteiligung erfolgen.
Der dritte Punkt im Antrag macht aus meiner Sicht besonders deutlich, was bisher offensichtlich in allen Jahren zuvor mit der vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg jährlich vorgelegten Energie- und CO2-Bilanz wohl genügt hat, reicht nun im Wahljahr nicht mehr. Jeder weiß, dass für alle Bundesländer einheitlich geregelte Aufstellungen von Bilanzen angefertigt werden und dadurch eben unabhängige und vergleichbare Ergebnisse gebracht werden. Die Bilanzen für das Jahr 2008 werden ab April 2011 zur Ansicht im Netz stehen. Damit können wir uns dann wieder ausführlich beschäftigen. Die Linksfraktion wird also dem Antrag bei der nun vorgesehenen Sofortabstimmung nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Platta! – Für die FDPFraktion hat jetzt der Herr Abgeordnete Schmidt das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schäfer hat es ganz klar gesagt: Der Senat hat sich nicht an bestehende Gesetze gehalten, er hat seine Verpflichtung nicht erfüllt,
Herr Schäfer hat auch darin recht gehabt, dass wir als Parlament uns nach unserem Selbstverständnis fragen müssen, wenn wir es einfach hinnehmen, dass der Senat Gesetze, die das Parlament beschlossen hat, einfach nicht ausführt. Da fand ich es schon interessant, was Frau Platta eben gesagt hat. Sie hat gesagt, der Senat habe im Ausschuss mitgeteilt, dass er das nicht machen werde, deshalb sei das doch alles okay. Außerdem könne man das gar nicht machen, weil man jetzt über Klimaschutzgesetze rede.
Es gibt ein bestehendes Gesetz, das hat Herr Schäfer in seinem Antrag aufgeführt, nämlich das Energiespargesetz. Darin steht, dass der Senat ein Landesenergieprogramm erstellen muss; das letzte wurde am 18. Juli 2006 erstellt. Darin steht weiter, dass er regelmäßig Energieberichte nachreichen muss. Da reicht die Berichterstattung, die
Sie, Frau Platta, angesprochen haben, nicht. Das steht da anders drin. Fakt ist, der Senat hält sich nicht an dieses Gesetz. Deshalb ist es richtig, einem Antrag zuzustimmen, der ihn endlich dazu auffordert, genau das zu tun und das zu tun, was im Gesetz steht.
Die ganze Klimaschutzdebatte um das Klimaschutzgesetz – ja, das haben wir erlebt –, das wird noch eine Weile dauern. Aber erst einmal geht es hier um Forderungen aus dem Energiespargesetz, die erfüllt werden müssen.
Was uns als FDP-Fraktion wichtig ist, ist auch, was im Energiespargesetz steht, nämlich die Beteiligung der Öffentlichkeit. Da stellen wir uns nicht nur vor, dass – wie es so bei anderen Planungen ist – in einem Zimmer der Senatsverwaltung ein paar Aktenordner ausgelegt werden, sondern es ist uns wichtig, dass es eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit bei solch wichtigen Fragen gibt. Wir versprechen uns davon, dass die Öffentlichkeit neue Energien entfaltet, um Ideen zur Energieeinsparung und zur Ressourcenschonung zu entwickeln. Obwohl der Senat eine Reihe von Aktivitäten in Expertenrunden und mit der Energieagentur macht, so gut die Experten dort sein mögen, ersetzt das nicht die Öffentlichkeitsbeteiligung, die im Energiespargesetz gefordert wird.
Auch wenn wir erlebt haben, dass der Senat, wenn er Gesetze erfüllt oder neue macht, immer dazu neigt, gerade im Energiebereich besonders restriktiv zu sein – das Klimaschutzgesetz wurde erwähnt –, zusätzliche Auflagen, die für die Mieter nicht ertragbar sind, zusätzliche Anforderungen zu stellen, die dann von der breiten Öffentlichkeit abgelehnt werden, entbindet Sie das nicht davon, die Aufgabe zu erfüllen, jetzt das Landesenergieprogramm zum Energiespargesetz vorzulegen.
Deshalb, denke ich, gibt es gar keinen Grund, diesen Antrag abzulehnen. Es gibt auch keinen Grund, ihn nicht sofort abzustimmen. Wir sind als Parlament dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Gesetze auch eingehalten werden, die wir machen. Selbst Herr Buchholz hat zuzugeben, dass es nicht eingehalten wird. Also: Stimmen Sie doch einfach zu! Die FDP-Fraktion wird es jedenfalls tun.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schmidt! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die antragstellende Fraktion beantragt die sofortige Abstimmung. Wer dem Antrag Drucksache 16/3900 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen, die FDPFraktion und die CDU-Fraktion. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Keine. Gegenstimmen waren die Mehrheit, damit ist dieser Antrag abgelehnt. Fraktionslose Kollegen sehe ich nicht.