Insofern, glaube ich, ist es sogar wichtig, dass da endlich ein neuer Investor gefunden wird. Mit dem muss man in der Tat Tacheles reden,
wie sich eine öffentliche Interessenlage darstellt. Jeder Investor wird gut beraten sein, aufgrund der Vorbedingungen, die geschaffen worden sind, konstruktiv in das Gespräch mit dem Senat und dem Bezirksamt einzutreten.
Dann muss man sehen, wie man wirtschaftlich vertretbar – das ist klar, das ist letzten Endes auch eine Frage des Geldes – zu einer künstlerischen Nutzung dieses Areals kommen kann.
Danke schön! – Herr Regierender Bürgermeister! Ich möchte ergänzend fragen: Sieht der Senat Möglichkeiten, die neue Regierungsverantwortung des SPD-Kollegen Olaf Scholz in Hamburg zu nutzen
und über den neuen künftigen Bürgermeister von Hamburg auf die HSH Nordbank einzuwirken und das Tacheles-Grundstück aus dem Block herauszulösen und über seine Eigentumszukunft separat zu verhandeln, vielleicht auch mit der neuen künftigen Kultursenatorin von Hamburg?
[Beifall bei den Grünen – Christian Gaebler (SPD): Wer war denn da bis vor Kurzem an der Regierung? – Volker Ratzmann (Grüne): Aber jetzt kann man ja wieder intervenieren!]
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Eichstädt-Bohlig! Ich finde es schon bemerkenswert, dass Sie Hoffnung damit verbinden, dass die Grünen aus der Regierung in Hamburg verschwunden sind.
Selbstverständlich werden wir auch nach Etablierung des neuen Senats – es sei denn, dass vorher ein Eigentumsübertrag stattgefunden hat – den Hamburger Senat, egal in welcher Konstellation, weiterhin darauf aufmerksam machen, dass hier eine Eigentümerverantwortung besteht.
Die hat auch der Hamburger Senat. Das wird sich auch unter Herrn Scholz nicht ändern. Aber, wie gesagt, schön, dass Sie die Hoffnung damit verbinden, dass die Grünen weg sind.
Jetzt geht es weiter mit der Frage Nr. 4 des Kollegen Steffen Zillich von der Linksfraktion zu dem Thema
1. Wie beabsichtigt der Senat aus bildungspolitischer Sicht, das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung und in diesem Zusammenhang insbesondere den Zuschuss zu einem warmen Mittagessen umzusetzen?
2. Inwieweit hält es der Senat für möglich und sinnvoll, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wie beispielsweise für Nachhilfe, Ausflüge und Freizeiten, Sport oder Musikunterricht über ein Budget, das den Schulen zur Verfügung gestellt wird, z. B. im Rahmen des Ganztagsangebotes der Schulen umzusetzen?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Zillich! Zu Frage 1: Erst durch die konsequente Verhandlungsführung der SPD-geführten Länder im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag konnte am 23. Februar ein Ergebnis zum Bildungs- und Teilhabepaket erzielt werden. Dieser Kompromiss ist ein wichtiger sozialpolitischer Schritt zur Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Zeitgleich – ich betone: zeitgleich – mit den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss hat bereits am 22. Februar eine erste Sitzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der beteiligten Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales, für Finanzen und meiner Verwaltung sowie der Bezirke stattgefunden, um die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Berlin vorzubereiten. Ich gehe davon aus, dass allen bekannt ist, dass sich die Voraussetzungen durch das Vermittlungsergebnis in Bezug auf die Gestaltungsmöglichkeit durch die Kommunen prinzipiell völlig neu darstellt.
Die Bewilligungen von Leistungen nach dem SGB II obliegt nach § 44b SGB II zunächst den Jobcentern als gemeinsamen Einrichtungen des Bundes und Berlins als Kommune.
Die Arbeitsgruppe lässt sich von dem Ziel leiten, die Leistungen des Bildungspakets mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand und möglichst bürgerfreundlich umzusetzen, was – wie Sie gleich sehen werden – nicht ganz so einfach ist. Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus zwei grundsätzlich verschiedenen Leistungsformen: Es gibt Leistungen, die in bar an die Berechtigten ausgezahlt werden. Das ist der schulbezogene Bedarf, zum einen die 100 Euro im Jahr, davon am 1. August 70 Euro und am 1. Februar 30 Euro, und zum anderen der Zuschuss zu den Kosten der Schülerbeförderung. Das sind diese baren Leistungen.
Es gibt die anderen Leistungen, die nach dem Gesetz nur als Gutschein oder als Direktzahlungen an den Leistungserbringer ausgezahlt werden dürfen, nicht an die Eltern selbst.
Wenn man die Reduzierung des Verwaltungsaufwands und die Bürgerfreundlichkeit tatsächlich ernst nimmt, muss man sich ansehen, wo die Sachleistungen erbracht werden. Kann man also die Entscheidungen über Zuschüsse nach dem Bildungspaket dort ansiedeln, wo auch die Leistungen erbracht werden? Und wo werden ohnehin Zahlungen an die Bürger geleistet? Das muss für jede einzelne Leistung durchdacht werden, weil es leider für jede Leistung anders ist.
Da hat das Vermittlungsverfahren ein wichtige, entscheidende Änderung gebracht. Berlin als Kommune kann für jede einzelne Leistung entscheiden, wo sie sinnvollerweise am besten erbracht werden kann. Nach dem alten Vorschlag der Bundesregierung ging nur entweder alles oder nichts.
Das Ganze ist auch deshalb kompliziert, weil es verschiedene Arten von Berechtigten gibt, und für jeden ist eine andere Schwelle für die Leistungsgewährung zuständig. Es gibt einmal die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II, also Hartz IV. Für sie sind die Jobcenter zuständig. Dann gibt es die Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe. Für sie sind die Sozialämter zuständig. Neu aufgenommen sind jetzt die Bezieherinnen und Bezieher von Familienzuschlag und Wohngeld. Das steht jetzt in § 6a und § 6b Bundeskindergeldgesetz. Der Familienzuschlag wird von der Familienkasse aus gezahlt, also ein dritter Handelnder in dem Bereich. Das ist eine Bundeseinrichtung, die darf das Bildungspaket aber nicht auszahlen. Es muss also noch geprüft werden, wer die Leistungen für die Wohngeldempfänger und die Empfänger vom Familienzuschlag.
Bei den schulbezogenen Leistungen – das sind vor allen Dingen Klassenfahrten, die eintägigen Klassenausflüge und auch das Mittagessen an der Schule – könnte ich mir
eine Entscheidung z. B. in der Schule oder im bezirklichen Schulamt vorstellen. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung im alten Entwurf hätte die Schule für jede einzelne Schülerin oder jeden einzelnen Schüler mit dem persönlich zuständigen Jobcenter abrechnen müssen. Da kostet der Verwaltungsaufwand sicher mehr als das gesamte Bildungspaket. Dass ich dies für äußerst ineffektiv halte, habe ich Frau Bundesministerin von der Leyen schon schriftlich im alten Jahr mitgeteilt.
Beim Mittagessen halte ich es für sinnvoll, dass die Caterer, die das Essen in die Schule liefern, möglichst nur mit einer Stelle abrechnen und nicht mit allen Stellen, die Leistungen erbringen.
Diese nicht einfache Umsetzung zeigt, dass die Grundkritik am Bildungspaket, wie sie vonseiten Berlins mehrfach geäußert wurde, bestehen bleibt und leider auch nicht im Vermittlungsausschuss in Bezug auf die Umsetzbarkeit ausgeräumt werden konnte. Statt in die Institution Schule und Kita direkt zu investieren, werden die Leistungen nun von anderen erbracht. Nun müssen wir sehen, wie wir das Beste für die Kinder und Jugendlichen daraus machen, aber auch so, dass den Schulen nicht zusätzlicher unzumutbarer Verwaltungsaufwand aufgebürdet wird.
Zu Frage 2: Ich habe schon zur ersten Frage gesagt, dass ich ein Verfahren mit wenig Verwaltungsaufwand für wichtig halte. Bei den Ausflügen und Klassenfahrten halte ich Budget für die Schulen für denkbar. Die Schulen bekommen einen Betrag und müssen ein- oder zweimal im Jahr für alle Schülerinnen und Schüler abrechnen. Bei den Leistungen nach dem Teilhabepaket – das sind die 10 Euro im Monat für Sport, Spiel und künstlerischen Unterricht – wird das leider nicht gehen. Die Eltern entscheiden selbst, welche Angebote sie wählen. Das können Sportvereine sein, Freizeiten von Jugendverbänden o. Ä. Nicht die Schule entscheidet, was damit gemacht wird, sondern die Eltern. Das Geld des Bildungspakets darf auch nur für Angebote verwendet werden, die Geld kosten. Angebote der Schulen sind aber grundsätzlich kostenfrei. So steht es in § 50 des Schulgesetzes. Nur für die Sachkosten, Fahrtkosten oder Eintrittsgelder bei Schulausflügen dürfen die Gelder des Bildungspakets verwendet werden. Bei dem Geld handelt es sich um Geld des Bundes, das ab 2014 centgenau mit dem Bund abgerechnet werden muss. Das Geld darf nur für Leistungsberechtigte verwendet werden. Schulen sind keine Verwaltungen. Es ist nicht Aufgabe von Schulen, für Freizeitangebote außerhalb der Schule Gutscheine auszustellen und Überweisungen vorzunehmen. Ich kann mir aber vorstellen, dass Schulen auch Angebote machen, die mit dem Teilhabepaket finanziert werden können, z. B. eine Hortfahrt in den Ferien.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt geht es mit einer Nachfrage des Kollegen Zillich weiter. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Ich würde noch mal nachfragen: Die grundsätzliche Differenz haben Sie ja dargelegt, also individuelle Gutscheine oder aber Ausfinanzierung der Bildungseinrichtung. Inwieweit halten Sie es denn für möglich, einerseits den absurden Zustand zu verhindern, dass Berliner Kinder, die leistungsberechtigt sind, deswegen nicht in den Genuss dieser Leistungen kommen, weil Berlin ohnehin ein subventioniertes Mittagessen hat, und zum Zweiten die ebenfalls absurde Situation nicht eintreten zu lassen, dass nämlich besondere Förderangebote, für die die Schulen zuständig werden, deswegen nicht darüber finanziert werden können, weil die Schulen eben diesen Anspruch haben, alle Kinder zu fördern?
Ich teile auch Ihr Adjektiv, das Sie in beiden Fällen gebraucht haben, dass es eine absurde Situation wäre. Dass das aber nicht so einfach zu vermeiden ist, können Sie dem entnehmen, dass ich mich noch nicht festgelegt habe.
Herr Senator! Absurde Situation hin und her – Kern dieses Bildungspakets ist ja auch u. a. der Mittagessenzuschuss. Können Sie uns zum jetzigen Zeitpunkt sagen, was für konkrete Auswirkungen das Bildungspaket auf das Mittagessen für die Berliner Schülerinnen und Schüler haben wird?
Herr Kollege Mutlu! Ich gehe davon aus, dass Sie schon festgestellt haben, dass ich nicht immer so lange rede, wenn ich Fragen beantworte, vor allen Dingen dann, wenn sie präzise und kurz beantwortbar sind. Dass ich die komplizierte Sachlage relativ ausführlich geschildert habe, findet den Grund darin, dass ich die einfache, klare Auskunft, wie ich es organisieren kann, wie es im Sinne von uns allen wünschenswert ist, noch nicht habe. Eine Festlegung zum jetzigen Zeitpunkt halte ich für falsch, weil es nicht einfach sein wird, dieses zu realisieren.