Da Sie das genau wissen, Herr Statzkowski, ist die alleinige Überweisung an den Bildungsausschuss eine Farce und bestätigt meine Auffassung, reine Klientelpolitik, die
nichts, aber auch gar nichts bewirkt, wenn überhaupt nur Frust. Ob Sie den Antrag stellen, so in dieser Form, oder in China ein Sack Reis umfällt, es ist eigentlich egal. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Senftleben! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Gestatten Sie mir, noch einem Geburtstagskind ganz herzlich zu gratulieren! Herr Staatssekretär Hoff ist eingetroffen. – Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, alles Gute, viel Gesundheit, viel Kraft und viel Erfolg!
Der Tagesordnungspunkt 41 wurde bereits unter dem Tagesordnungspunkt 3 behandelt. Der Tagesordnungspunkt 42 wurde in Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt 6 A behandelt. Der Tagesordnungspunkt 43 war Priorität der Fraktion der FDP und wurde bereits unter dem Tagesordnungspunkt 4.4 behandelt. Die lfd. Nrn. 44, 45 und 46 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.
Die Fraktion der FDP ist dem Antrag beigetreten. Die Drucksache 16/3870 neu ersetzt die ursprüngliche Drucksache und liegt Ihnen als Tischvorlage vor. Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgeschlagen. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Der Tagesordnungspunkt 48 war Priorität der Fraktion der CDU und wurde bereits unter dem Tagesordnungspunkt 4.1 behandelt.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien, Berlin-Brandenburg. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Meine Damen und Herren! Das war unsere heutige Tagesordnung. Die nächste, die 78. Sitzung findet am Donnerstag, dem 3. März 2011 um 13 Uhr statt.
Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln:
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsrechts (Sechzehntes Landesbesoldungsrechtsänderungsgesetz – 16. LbesÄndG)