Protocol of the Session on February 17, 2011

1. Wie beurteilt der Senat die Schließung der Küche des Versorgungszentrums am Campus Mitte der Charité durch das Gesundheitsamt sowie den baulichen und hygienischen Zustand aller Standorte der Charité?

2. Wie stellt der Senat die Sicherheit der Patienten trotz der baulichen sowie den damit verbundenen hygienischen Mängeln sicher?

Danke schön, Herr Kollege Gersch! – Der Bildungssenator, vermute ich mal, wird antworten. – Bitte schön, Herr Prof. Zöllner!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Gersch! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Die Charité leistet seit vielen Jahren eine hervorragende Krankenversorgung sowie Spitzenforschung und hat unser aller Vertrauen verdient. Dennoch danke ich Ihnen für die Gelegenheit, evtl. bestehenden Beunruhigungen einer Öffentlichkeit in diesem Rahmen durch eine genaue Auskunft entgegentreten zu können. Wie Sie bereits erfahren haben, hat das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirksamts Mitte am 4. Februar der Charité die vorläufige Auflage erteilt, einen Teil des Küchenbereichs des Versorgungszentrums am Campus Mitte wegen baulicher Mängel vorsorglich – betone ich – nicht mehr zu nutzen. Die warmen Speisen werden deshalb bis auf Weiteres in der Küche am Campus Benjamin Franklin zubereitet und von dort ins Versorgungszentrum transportiert. Ich betone: Die Auflagen erfolgten nicht aufgrund eines akuten Hygieneproblems, sondern waren vorsorglicher Natur. Um in den verbleibenden Bereichen des Versorgungszentrums Mitte – Essensverteilung, Spülküche und Kaltspeisenzubereitung – auch weiterhin einen einwandfreien Betrieb zu gewährleisten, sind konkrete bauliche Instandsetzungen, u. a. am Fußboden und an der Decke, vereinbart worden, welche weitestgehend bereits umgesetzt sind. Diese Instandhaltungsmaßnahmen dienen dazu, dass das Gebäude bis zur Sanierung des Hochhauskomplexes am Standort Mitte für die verbleibenden Funktionen vollwertig genutzt werden kann. Die Charité beschränkt sich dabei auf unbedingt notwendige Instandhaltungen, weil im Zusammenhang mit der Hochhaussanierung ohnehin der Abriss des Küchengebäudes vorgesehen ist.

Dass die Charité insbesondere an den Standorten Mitte und Benjamin Franklin einen dringenden Investitionsbedarf hat, wissen Sie. Ebenso wissen Sie, dass sich Senat und Abgeordnetenhaus wiederholt ausführlich mit dieser Thematik befasst haben und dass zur Verbesserung der baulichen Situation des Universitätsklinikums die entsprechenden Senatsbeschlüsse gefasst sind und Landesmittel zur Verfügung gestellt werden.

Zur Frage 2: Die Sicherheit der Patienten ist gegeben. Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Schließung vorsorglich erfolgt ist.

Wie gesagt, der dringende Investitionsbedarf der Charité ist bekannt und ausführlich besprochen; die Beschlüsse sind gefasst. Im Ergebnis dessen hat der Senat mit dem Beschluss vom 8. Juni 2010 zur Verbesserung der baulichen Situation und damit zur Gewährleistung der Patientensicherheit sowie zur Sicherstellung der Aufgaben in der Krankenversorgung, Forschung und Lehre 330 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln soll vordringlich der Standort Mitte saniert werden. Vorgesehen ist hier, neben dem sich bereits in der Realisierung befindlichen Neubau der Vorklinik und des Forschungszentrums, das Bettenhochhaus zu sanieren und einen Neubau für den OP-Bereich zu errichten. Erste Bauvor

bereitungsmittel für die beiden letztgenannten Vorhaben sind Ende 2010 vom Senat bewilligt worden, sodass die Planungen ohne Verzug erfolgen und dann schnellstmöglich mit der Baudurchführung begonnen werden kann.

Im Hinblick auf die darüber hinaus an den anderen Standorten erforderlichen Investitionen wurde ebenfalls im Senatsbeschluss vom 8. Juni 2010 festgelegt, dass spätestens zur Aufstellung des Landeshaushalts 2014/2015 über weitere Investitionen entschieden wird.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Gersch.

Herzlichen Dank, Herr Senator! – Sie haben die ganzen Investitionsmittel erwähnt. Kann ausgeschlossen werden, dass zur Behebung kurzfristig auftretender Havarien die Sanierungsmittel bereits vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen in Teilen aufgebraucht werden?

Herr Senator Prof. Zöllner!

Nach allem menschlichen Ermessen: ja.

Dann gibt es eine Nachfrage vom Kollegen Oberg von der SPD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Oberg!

Vielen Dank! – Herr Prof. Zöllner! Sie haben relativ umfangreich darauf hingewiesen, welche baulichen Probleme es bei der Charité auch am Standort Mitte gibt. Gehen Sie denn davon aus, dass die jetzt zur Verfügung gestellten 330 Millionen Euro ausreichen, um alle diese Mängel dauerhaft zu beseitigen?

Herr Senator Prof. Zöllner – bitte schön!

Ich gehe aufgrund der vorliegenden Erfahrungen mit dem neuen Vorstand davon aus, dass die Baumaßnahmen sowohl zeitlich als auch im Finanzvolumen im Plan abgewickelt werde können und dass in den Bereichen, auf die die Maßnahmen abzielen, die baulichen Mängel behoben werden. Ich weise darauf hin, dass der Senat in seinem Beschluss festgelegt hat, ich wiederhole mich, dass sicher weitere Sanierungsmaßnahmen im Benjamin

Franklin und auch – was in der öffentlichen Diskussion immer wieder vergessen wird – im Virchow-Klinikum anstehen, allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt, sodass die Entscheidung darüber zum genannten Termin ausreicht, um diese in Angriff zu nehmen.

Danke schön!

Es geht weiter mit der Frage Nr. 6 des Kollegen Oberg von der SPD-Fraktion zum Thema

Bundesuniversitäten

Bitte schön, Herr Oberg!

Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat den Vorschlag von Bundesministerin Schavan zur Einrichtung von Bundesuniversitäten, und welche Auswirkungen würde dieses Modell für die Hochschulen des Landes Berlin haben?

2. Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes hält der Senat für sinnvoll, um Spitzenforschung und exzellente Lehre an den Hochschulen weiter auszubauen?

Der Senator Prof. Zöllner für Bildung und Universitäten!

Herr Präsident! Kollege Oberg! Zur Frage 1: Die Überlegungen von Frau Bundesministerin Schavan zur Verstetigung der Erfolge der Exzellenzinitiative sowie zur Erhöhung des finanziellen Bundesengagements werden von mit ausdrücklich begrüßt. Ich betrachte dies als einen Denkanstoß, wie auch in Zukunft die vorhandenen Potenziale in unserer Wissenschaftslandschaft besonders gestärkt und zur Geltung gebracht werden können. Ob am Ende der Diskussion tatsächlich eine oder mehrere Bundesuniversitäten stehen, erachte ich in diesem Zusammenhang als zweitrangige Frage. Aber berechtigt ist in diesem Zusammenhang die Überlegung, wie wir für eine herausragende bundesdeutsche wissenschaftliche Einrichtung eine Visibilität oder Strahlkraft erreichen können, die sich mit Einrichtungen wie der ETH Zürich oder dem MIT messen kann, und wie Strukturen, die im Zusammenhang mit der Exzellenzinitiative entstanden sind, auf Dauer im Hinblick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaft, die wir als Gesellschaft brauchen, verstetigt und ausgebaut werden können. Der erste Schritt in diesem Zusammenhang muss die Identifizierung von Exzellenz sein, dann kommt die Frage der organisatorischen Ausgestaltung und schließlich sollte es in einem dritten Schritt nicht verboten sein, auch über Finan

zierungsmodelle unter Beteiligung des Bundes nachzudenken.

Wie Sie wissen, habe ich mich zu dieser Diskussion bereits öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass zum Beispiel eine verstärkte Kooperation von Charité und Max-Delbrück-Centrum sowie ein organisatorisches Zusammengehen in diesem Zusammenhang erwogen werden muss. Dies würde – ich verweise auf das Zusammengehen des Kernforschungszentrums Karlsruhe und der Universität Karlsruhe bei dem sogenannten KIT – aufgrund der bestehenden Gesetzeslage problemlos eine Bundesfinanzierung ermöglichen. Auch gemeinsam von Bund und Ländern finanzierte Einrichtungen der Spitzenforschung und Nachwuchsförderung mehrerer Universitäten und außeruniversitärer Einrichtungen sind speziell in Berlin mit seiner exzellenten Forschungslandschaft, die aber auf sehr viele Einrichtungen verstreut ist, in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht ernsthaft zu diskutieren. Ein Konzentrieren allein auf die Alternative Bundesuniversität – das liegt, wenn man sich bei uns die Landschaft ansieht, auf der Hand – sollte nicht die einzige Option sein, die wir verfolgen. Sie wissen, dass ich vom ersten Tag meiner Verantwortung in Berlin an auf die Notwendigkeit hingewiesen habe, über Strukturen und Organisationsmodelle nachzudenken bzw. sie zu schaffen, die bei gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Bundesbeteiligung ermöglichen. Dies ist wegen der hier in Berlin vorhandenen, über viele exzellente Einrichtungen verstreute hervorragende wissenschaftliche Qualität notwendig. Ich betone ausdrücklich: nicht nur zum Wohle dieser Einrichtungen, nicht nur zum Wohle des Landes Berlin, sondern deshalb, um letztlich in der internationalen Wettbewerbssituation Spitzeneinrichtungen vorhalten und ausbauen zu können.

Zur Frage 2: Die erste Priorität in diesem Zusammenhang – das sage ich mit aller Deutlichkeit – ist die Tatsache, dass der Hochschulpakt 2020, der sich mit dem Bereich der Lehre beschäftigt, ausfinanziert und umgesetzt wird und wenn es notwendig ist – wir sehen die Veränderungen, die in diesem Zusammenhang stattfinden können – auch weiterentwickelt wird, weil eine exzellente Forschung nicht erfolgreich sein wird, wenn wir nicht die gleiche Aufmerksamkeit auch dem Bereich der Lehre widmen und damit auch die Möglichkeit von Zusatzfinanzierungen des Bundes gewährleisten.

Darüber hinaus ermöglichen es – bei angemessenen Aufwüchsen – die nach 2017 frei werdenden Mittel bei Auslaufen der Exzellenzinitiative – ich gehe davon aus, dass es keine weitere Runde unter den gleichen Spielregeln geben wird –, dass wir eine Dauerfinanzierung von solchen Strukturen, die ich vorhin erwähnt habe, ermöglichen, aber auch zusätzliche Initiativen ergreifen können, um einen Bereich, bei dem ich Nachholbedarf sehe, abdecken zu können. Und das ist konkret die Förderung des Postdoktorandenbereichs, um das Modell oder die Vorhaben und das Bündel von Maßnahmen, die wir bundesweit

zur Förderung der Wissenschaft etabliert haben, vollständig zu machen.

Danke schön, Herr Senator! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Oberg – wenn er möchte.

Ja, möchte ich! Vielen Dank! – Herr Senator! Man kann heute in der Zeitung lesen, dass die Fernuni Hagen die erste Bundesuniversität werden soll. Das heißt, der Prozess ist da bereits im Gang. Wie stellen Sie sich in diesem Zusammenhang zu dem Problem, dass die Etablierung von Bundesuniversitäten zu einer Art Zweiklassenhochschulen in Deutschland führen könnte, die für Studierende und Forschende zu sehr ungleichen Bedingungen führen könnte, weil Bund und Länder finanziell sehr ungleich ausgestattet sind?

Herr Senator Prof. Zöllner – bitte!

Ich habe nicht umsonst auch andere Denkmodelle von gemeinsamer Finanzierung bewusst ins Gespräch gebracht, weil natürlich diese Grundproblematik bestehen bleibt, wenn man eine Universität als solche geschlossen in eine etwas günstige Finanzierungssituation bringt. Wir sollten die gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern primär gezielt zur Förderung spezieller Bereiche, wie zum Beispiel zur Spitzenförderung im exzellenten Wissenschaftsbereich oder gezielt im Nachwuchsbereich, nutzen, um dieser potenziellen Gefahr, die Sie angesprochen haben, entgegentreten zu können.

Danke schön! – Dann geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Braun von der CDU-Fraktion zum Thema – – Oh, es gibt noch eine Nachfrage. – Entschuldigen Sie bitte, Herr Braun! Ich habe übersehen, dass der Kollege Dragowski noch eine Nachfrage hat. Gleich danach! – Herr Kollege Dragowski!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Was tut denn der Berliner Senat konkret dafür, die Berliner Hochschulen im Wettbewerb zu stärken und nicht die Diskussion in Richtung Bundesuniversität zu lenken und so wenig von den finanziellen Defiziten der eigenen Hochschulen abzulenken?

Herr Senator Prof. Zöllner – bitte schön!

Ich bedanke mich für die Frage. Sie eröffnet mir ein erneutes Mal die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, dass die Grundfinanzierung der Wissenschaft insgesamt und insbesondere der Hochschulen in Berlin im Vergleich zu anderen Bundesländern beispielhaft gelöst ist. Ich darf Sie bei dieser Gelegenheit daran erinnern: Wenn Sie Zeitung lesen, können Sie feststellen, dass in Ländern, die finanziell sicher besser gestellt sind als das Land Berlin, wie die sogenannten Geberländer, zum Beispiel Bayern, Hessen oder Niedersachsen, die – nicht nur bezogen auf Einwohnerzahl und Bruttoinlandsprodukt – nicht annähernd so viel für die Wissenschaft ausgeben wie Berlin, dass in diesen Bereichen die Mittel für die Hochschulen gekürzt werden. Die Hochschulverträge, denen Sie skeptisch gegenüberstehen, garantieren den Hochschulen einen steilen Aufwuchs, der dann, wenn sie letzten Endes noch Leistungssteigerungen zu verzeichnen haben, innerhalb von wenigen Jahren eine Steigerung ihres Etats in der Größenordnung von 15 Prozent ermöglicht, sodass die Basisfinanzierung in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit unvergleichlich viel besser ist als die der anderen Universitäten der Bundesrepublik Deutschland.

Darüber hinaus erinnere ich Sie daran – in mehreren Berichten von mir dargelegt –, dass wir speziell zum Beispiel zur Vorbereitung in der Exzellenzinitiative schon in der ersten Phase, jetzt gar nicht in der Endphase, den Hochschulen für die Antragstellung noch mal zusätzlich einen Betrag in der Größenordnung von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt haben und der Charité mit der Größenordnung von 6 Millionen Euro geholfen haben, ihre exzellenten Bereiche in den letzten zwei Jahren wettbewerbsfähig zu machen. Und selbstverständlich bin ich zurzeit im Gespräch mit den Hochschulen und den Universitäten, die wir jetzt, in der Endphase des Wettbewerbs, das heißt, nachdem die Vorentscheidungen gefallen sind, und, so hoffe ich, die drei Universitäten aufgefordert werden, viele Antragsentwürfe, die sie eingereicht haben, zu Vollanträgen werden zu lassen. Auch da gibt es schon konkrete Absprachen, wie wir vorgehen werden, damit ab Mitte März die Berliner Universitäten und die anderen Wissenschaftseinrichtungen unter optimalen Voraussetzungen, soweit sie vonseiten des Landes beeinflussbar sind, auch im Exzellenzwettbewerb bestehen können.

[Beifall bei der SPD]

Danke schön!

Jetzt ist aber der Kollege Braun von der CDU-Fraktion an der Reihe zum Thema

Deutsch-Amerikanisches Volksfest auf dem Flughafengelände Tempelhof

Entschuldigung, Herr Braun, dass ich Sie zurückstellen musste!

Das verkrafte ich! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche ernsthaften Gründe sprechen dagegen, das für Berlin und die deutsch-amerikanische Freundschaft so wichtige Deutsch-Amerikanische Volksfest auf dem südlichen Teil des Flughafengeländes Tempelhof anzusiedeln?

2. Welches Nutzungskonzept verfolgt der Senat von Berlin, insbesondere Frau Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer, zu dem das Deutsch-Amerikanische Volksfest auf dem Flughafengelände Tempelhof nicht passen würde?

Danke schön, Herr Kollege Braun! – Jetzt hat die Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Braun! Eine Nutzung des Tempelhofer Parks durch Volksfeste widerspricht dem Leitbild für die städtebauliche Entwicklung des Geländes. Durch die Adressbildung, die wir vorhaben, – damit beantworte ich gleichzeitig Ihre Frage 2 – wollen wir insbesondere innovative Produkte, zukunftsweisende Ideen präsentieren. Eine Bühne des Neuen ist das Tempelhofer Feld und gleichzeitig ein Ort für die Erholung der Bevölkerung, ein Ort, der – wie Sie wissen – jetzt schon in einer Art und Weise angenommen ist, wie Sie es vor anderthalb oder zwei Jahren wahrscheinlich noch nicht vermutet hätten. Es soll künftig der historischen Bedeutung und der besonderen Lage in der Stadt gewidmete und besonders verpflichtete Nutzungen aufweisen. Wir werden eine internationale Gartenbauausstellung durchführen. Es gibt die bekannten Planungen für die Durchführung einer internationalen Bauausstellung, die von Tempelhof ausgeht, und es sind – allerdings vornehmlich dann für die Bewertung ganz konkreter Nutzungen – naturschutzrechtliche Belange. Der Eingriff, der hier erforderlich wäre, insbesondere in die Natur, und die mögliche Belästigung der Bevölkerung bei Lärmemissionen würden eine Genehmigung so gut wie ausschließen. Dies sind die Gründe, aus denen man sich für die Genehmigung eines Volksfestes auf dem Tempelhofer Parkgelände, auch nicht des DeutschAmerikanischen Volksfestes, keine Hoffnung machen darf.