Protocol of the Session on January 13, 2011

Haben Sie bei Ihrer Abfrage der Halbjahresnoten tatsächlich gründlich und wissenschaftlich gearbeitet? Denn auf meine Anfrage, die Sie am 21. Dezember 2010 schriftlich beantwortet haben, sagen Sie noch: Es gibt keine solche Analyse der Halbjahresnoten. – Ist es nicht eher ein Durchschnittswert, auf dem Sie sich ausruhen, und kann es nicht sehr wohl sein, dass es an der einzelnen Schule erhebliche Differenzen zwischen den Schülern, die ein Jahr länger auf das Abitur vorbereitet wurden, und denen, die ein Jahr kürzer Schule hatten, geben wird?

Herr Senator Prof. Zöllner!

Herr Kollege Steuer! Erstens stellt sich die Frage, was Sie unter Wissenschaftlichkeit verstehen. Ich kann Ihnen aber erläutern, welche Daten ich habe. Ich habe eine Gesamtabfrage, und ich habe – wie Sie mit Recht sagen – einen Mittelwert. Ich weise Sie darauf hin, dass dieser Senator nicht versucht, etwas schönzureden. Ich habe in meiner Antwort auf Ihre Frage von mir aus darauf hingewiesen, dass in der Gesamtheit offensichtlich keine relevanten Differenzen auftreten, und habe als Zusatz zu dem mir vorliegenden Text frei eingeflochten: Das schließt im Einzelfall selbstverständlich nicht aus, dass in der Schule A, B oder C in dem Fach A, B, oder C im Leistungskurs oder im Grundkurs tatsächlich eine Differenz auftritt. Dieser muss man nachgehen, und deswegen mache ich die Erfassung. Ich gehe davon aus, dass, wenn solche Differenzen auftreten, meine Schulaufsicht mit der entsprechenden Schule spricht, ob Gründe vorliegen, die man abstellen kann. Dass sie im Prinzip vermeidbar sind, belegt das Ergebnis, dass es insgesamt in dem Schulbereich keine solchen Differenzen gibt.

Wenn ich korrekterweise auf Ihre Frage, die Sie zu dem Zeitpunkt gestellt haben, als mir noch keine Daten vorlagen, geantwortet habe, dass ich keine Daten habe, liegt es an der Tatsache, dass ich diese Erfassung erst danach habe durchführen lassen und die Ergebnisse noch nicht vorgelegen haben. Ansonsten hätte ich Ihnen ein solch erfreuliches Ergebnis selbstverständlich nicht vorenthalten.

Danke schön, Herr Senator! – Keine weiteren Nachfragen.

Dann ist Frau Kollegin Kubala von Bündnis 90/Die Grünen an der Reihe mit dem Thema

Rot-rotes Winterdienstgesetz nicht winterfest?

Bitte schön, Frau Kubala!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet es der Senat, dass das neue Winterdienstgesetz offensichtlich nicht die gewünschte Wirkung erzielt hat, private Eigentümer bzw. von denen beauftragte Winterdienstunternehmen besser als im Winter 2009/2010 dazu zu verpflichten, ordnungsgemäß Schnee zu räumen und Eis zu beseitigen?

2. Stimmt der Senat mit mir darin überein, dass gewerbliche Schneeräumbetriebe z. B. über ein Zertifizierungsverfahren nachweisen sollten, dass sie die notwendigen Kapazitäten hinsichtlich Personal, Material und Maschinen besitzen, und wird der Senat in diesem Sinne aktiv?

Danke schön, Frau Kubala! – Die Umweltsenatorin Frau Lompscher hat das Wort dazu. – Bitte schön, Frau Lompscher!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kubala! Lassen Sie mich vorab sagen, dass ich sicher mit Ihnen einig bin, dass es in diesem Jahr deutliche Verbesserungen in Bezug auf Plätze, Fußgängerzonen und Haltestellen gab.

[Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Das ist sicher auch ein Ergebnis dieses neuen Winterdienstgesetzes.

Zu Ihrer speziellen Frage Folgendes: Ich selbst und meine Senatsverwaltung haben zuletzt wöchentlich Telefonkonferenzen mit den bezirklichen zuständigen Stadträten bzw. Ordnungsamtsleitern durchgeführt, und dabei wurde hinsichtlich der Einhaltung der Winterdienstpflichten auf den Gehwegen ein durchaus differenziertes Bild festgestellt. Es gab viele – und ich ergänze: die meisten – Grundstückseigentümer, die engagiert, zeitnah und ordnungsgemäß die Gehwege geräumt haben. Andere Grundstückseigentümer sind insbesondere nach den ersten heftigen Schneefällen den Räum- und Streupflichten, die sich im Übrigen – das betone ich immer – gegenüber der alten Rechtslage nicht verändert haben, nicht ausreichend nachgekommen.

Bei den laufend durchgeführten Kontrollen zeigte sich jedoch, dass sich nach und nach die Situation auf den Gehwegen gebessert hat. Es zeigte sich aber auch – und das ist wichtig –, dass aufgrund der neuen Regelungen die eindeutig bei den Grundstückseigentümern liegenden Kotrollpflichten intensiver wahrgenommen worden sind und die Winterdienstfirmen mehr Druck von den Eigentümern bekommen haben. Insgesamt hat sich die Situation gegenüber dem vorigen Jahr verbessert dargestellt, wobei „besser“ nicht überall gut heißt. Das muss man auch ganz klar sagen.

Die Beseitigung von Eisbildung, die laut Gesetz dann zu erfolgen hat, wenn das Streuen mit abstumpfendem Mittel keine Wirkung mehr erzielt – das war ein wörtliches Zitat – war anfangs kein Thema. Sie werden sich erinnern, dass wir am Anfang gar keine Eisbildung hatten. Nach dem ersten Tauwetter mit den darauf folgenden Frostperioden zeigte sich jedoch, dass vor einigen Grundstücken aufgrund der nicht vollständigen Schneeräumung Eisbildungen entstanden waren, die dann auch nicht beseitigt worden sind, was jedoch hätte passieren müssen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Eine Zertifizierung von gewerblichen Winterdienstfirmen begrüße ich und habe sie gegenüber den Firmen und der IHK auch bereits angeregt. Die Verfahren müssten von den zuständigen Verbänden durchgeführt werden. Das ist klar. Im Übrigen sind die von Ihnen genannten Kriterien vor allem beim Abschluss von Verträgen zu berücksichtigen. Das ist bei den Verträgen für die öffentlichen Liegenschaften des Landes Berlin passiert.

Danke schön! – Eine Nachfrage von Frau Kollegin Kubala! – Bitte schön, Frau Kubala!

Frau Senatorin! Ist aus Ihrer Sicht die öffentliche Forderung des Regierenden Bürgermeisters nach mehr Hausmeistern, die zum Schneefegen herangezogen werden sollen, die adäquate Antwort des Senats auf das Problem, dass die privaten Eigentümer nicht ausreichend zur Schneeräumpflicht herangezogen werden?

Bitte schön, Frau Senatorin Lompscher!

Ich konnte feststellen, dass es bei Wohnanlagen, bei denen es noch Hausmeister gibt, tatsächlich besser funktioniert, sodass man ganz klar sagen kann: Hausmeister sind nicht schädlich, im Gegenteil, sie sind an dieser Stelle nützlich.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Eine weitere Nachfrage des Kollegen Buchholz! – Bitte schön, Herr Buchholz!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Auch wenn die Fraktion der Grünen offensichtlich die wirklichen Qualitätssprünge und Verbesserungen im öffentlichen Personenverkehr

[Mario Czaja (CDU): Frage!]

und bei den Haltestellen nicht bemerkt hat, habe ich eine andere Frage an Sie. – Wie bewerten Sie das Verhalten einiger Winterdienstfirmen, die privaten wie auch öffentlichen Hauseigentümern – ich nenne es mal – neue Preise in Höhe des Drei- bis Vierfachen des bisherigen Preises angeboten haben, unter der Berücksichtigung, dass das Gesetz eigentlich nur, wie Sie ausgeführt haben, präzisiert und an dem Punkt nicht wirklich verschärft wurde? Sehen Sie das wie zum Beispiel auch Herr Blümmel vom Haus- und Grundbesitzerverband, dass das schlichtweg Abzocke ist?

Frau Senatorin Lompscher, bitte!

[Mario Czaja (CDU): Vertauscht Ursache und Wirkung!]

Zunächst einmal – und das habe ich auch öffentlich erklärt – ist klar: Wer einen Vertrag unterschreibt, der unterschreibt den ja nicht blind. Er schuldet dann eine Leistung. Insofern ist das Zurücktreten von einem unterschriebenen Vertrag schlicht nicht akzeptabel für ein Wirtschaftsunternehmen. Wenn man im Weiteren nachweislich höheren Aufwand hat, dann ist das etwas, worüber die vertragschließenden Seiten reden müssen. Aber das natürlich nicht vor einer solchen Drohkulisse. Deshalb bin ich der Auffassung, dass diese Verfahrensweise weder erfolgversprechend noch seriös ist.

Danke schön, Frau Senatorin!

Weitere Nachfragen liegen nicht vor, deshalb ist Frau Holzheuer-Rothensteiner von der Linksfraktion mit der Frage Nr. 4 zum Thema

Dioxinskandal und Verbraucherinformation in Berlin

an der Reihe. – Bitte schön, Frau Holzheuer-Rothensteiner!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Auswirkungen hatte der Dioxinskandal bislang auf die Berliner Verbraucherinnen und Verbraucher, bzw. in welcher Weise hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz die Berliner Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, und wie wird der Skandal bewertet?

2. Welche Maßnahmen wurden im Landeslabor BerlinBrandenburg, den bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern und in der Senatsverwaltung hinsichtlich des Umgangs mit dem Dioxinskandal eingeleitet, und warum bestand keine Notwendigkeit, die Task-Force Lebensmittelsicherheit im Hinblick auf den Dioxinskandal zu aktivieren?

Danke schön!

Hier kommt noch die Frage Nr. 10 von Kai Gersch von der Fraktion der FDP zum Thema

Wie reagiert der Senat auf den Dioxinskandal?

hinzu. – Bitte schön, Herr Gersch!

Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Mit welchen Maßnahmen hat die zuständige Senatsverwaltung auf das Bekanntwerden von Dioxinkontaminationen in Futter- und Lebensmitteln reagiert?

2. Wurden die Lebensmittelkontrollen in Berlin erhöht, und kann der Senat sicherstellen, dass keine dioxinbelasteten Lebensmittel in Berlin in den Handel kommen?

Danke schön! – Jetzt ist die Senatorin für Verbraucherschutz an der Reihe. – Bitte, Frau Lompscher!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Holzheuer-Rothensteiner! Sehr geehrter Herr Gersch! Nach bisherigen Erkenntnissen der betroffenen Länder und auch nach Erkenntnissen aus eigenen Berliner Untersuchungen sind weder mit Dioxin belastete Futtermittel noch mit diesem Giftstoff belastete Lebensmittel nach Berlin gelangt. Vonseiten nicht in Berlin ansässiger Betriebe sind umgehend Rückrufe eingeleitet worden. Allerdings kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht generell ausgeschlossen werden, dass Berlin mit Dioxin belasteten Erzeugnissen beliefert wurde.

Die Berliner Verbraucher und Verbraucherinnen werden fortlaufend auf der Internetseite meiner Verwaltung über den aktuellen Sachstand im Dioxinskandal informiert. Sie können dort unter anderem die veröffentlichten Erzeugercodes der betroffenen Eierchargen einsehen. Der Skandal zeigt, dass das bisherige System aus Eigenverantwortlichkeit und -kontrollen der Unternehmen einerseits und der behördlichen Überwachung andererseits im Futtermittelbereich deutlich an Grenzen stößt. Die bisherigen Erkenntnisse des Dioxinskandals weisen darauf hin, dass insbesondere im Bereich der Überwachung der Futtermittelherstellung zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in der Lebensmittelkette erforderlich sind.

Jetzt zu den Maßnahmen, die wir eingeleitet haben: Nachdem bekannt wurde, dass die Kontamination von Futtermitteln mit Dioxin erhebliche länderübergreifende Auswirkungen haben würde, ist der Bezirk Spandau am 3. Januar 2011 von uns aufgefordert worden, prophylaktisch den einzigen in Berlin ansässigen Legehennenbetrieb zu kontrollieren. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden Eier- und Futtermittelproben entnommen und an das Landeslabor geliefert. Die am 5. Januar 2011 abgeschlossene Überprüfung der Lieferwege der Futtermittel für den Spandauer Betrieb ergab, dass dieser nachweislich nicht mit kontaminiertem Futter beliefert wurde. Die untersuchten Proben wiesen keine Überschreitung der zulässigen Dioxinhöchstgehalte auf.

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung hat die Senatsverwaltung die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter über die von den betroffenen Ländern veröffentlichten Erzeugercodes zur Identifizierung der Herkunft der Eier informiert und um amtliche Überwachung der Rückrufe gebeten. Ebenso wurden die Ämter über die Hersteller informiert, die mit Dioxin belastete Futterfette des schleswig-holsteinischen Futterfettherstellers verarbeitet haben. Obwohl keine Informationen vorlagen, dass solche Mischfuttermittel nach Berlin gelangt sind, wurden die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter aufgefordert, im eigenen Ermessen entsprechend den bezirklichen Gegebenheiten relevante Tierhalter und Futtermittelhändler verstärkt zu kontrollieren. Hier ergänze ich: Das ist in Berlin ein untergeordnetes Thema aufgrund der Situation des Stadtstaates.

Berlin befürwortet mit fünf weiteren Ländern die Einberufung einer gemeinsamen Fachministerkonferenz der Agrar- und Verbraucherschutzminister der Länder für Dienstag, 18. Januar 2011. Auf dieser Konferenz sollen zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in der Lebensmittelkette beschlossen werden. Die Diskussionen darüber laufen bereits. Es liegen unterschiedliche Vorschläge vor. Dazu gehört auch die zeitnahe Freischaltung der Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de, an deren Erstellung sich Berlin beteiligt.