Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Mutlu! Ich bin gespannt, wie du – – Lieber Özcan! Hallo! Ich wollte gerade etwas zu dir sagen.
Ich bin gespannt, wie du genau diese Rede in deinem Kreisverband hältst. Es würde mich interessieren, was dabei herauskommt.
Ich finde es sehr merkwürdig, wie wir diese Debatte hier führen. Jeder greift sich aus dieser Volksinitiative heraus, was er gern hätte, und usurpiert irgendwelche Forderungen. Ich glaube, das ist nicht der richtige Weg, wie wir mit einer solchen Volksinitiative umgehen sollten.
Ich will deswegen etwas zum Instrument der Volksinitiative sagen. Ich glaube, das ist hier angemessen. Wir haben mit der Verfassungsänderung im Jahr 2006 nicht nur die Möglichkeiten von Volksentscheiden und Volksbegehren verbessert, sondern haben auch die Möglichkeiten für eine Volksinitiative geschaffen. Damit ist das Recht für Bürgerinnen und Bürger verbessert worden, Parlamenten Gegenstände der politischen Willensbildung zur Beratung vorzulegen. Das parlamentarische Initiativrecht ist ein wichtiges demokratisches Recht, das wir für Bürgerinnen und Bürger geöffnet haben. Es war vorher faktisch ein Monopol der Parteien bzw. Fraktionen.
Wir haben uns für dieses Recht eingesetzt. Insofern hat heute die erste Volksinitiative seit der Verfassungsänderung Eingang in dieses Parlament gefunden. Es ist ein Grund zur Freude und gutes Zeichen für die Demokratie in unserer Stadt.
Wir sollten gerade angesichts dessen darauf achten, dass wir einer solchen Initiative mit Achtung und Respekt begegnen. Wir sollten es gerade bei dieser Initiative besonders aufmerksam tun, weil wir hier in gewisser Weise üben. Wir sollten deshalb auf die Art und Weise der Behandlung achten.
Insofern finde ich es falsch, sehr geehrte Frau Senftleben, dass die FDP hier darauf bestanden hat, heute hier diesen Gegenstand zur Beratung zu machen. Ich finde, dass es nicht diesem Respekt entspricht. Dafür gibt es zwei Gründe. Erstens finde ich es falsch, dass sich eine Partei auf eine solche Initiative setzt. Zweitens finde ich die Art und Weise der Beratungsabfolge falsch. Richtig und logisch wäre meines Erachtens gewesen, wenn wir dieser Initiative die Möglichkeit gegeben hätten, diese Debatte hier im Parlament mit ihrem Gegenstand zu eröffnen.
Dazu hätte im Ausschuss Gelegenheit bestanden. Dort haben sie das Rederecht. Sie hätten dort ihr Anliegen vortragen können. Danach hätten wir in die inhaltliche Debatte einsteigen können.
Wir befinden uns jetzt hier in der Situation, dass sich jeder einzelne Punkte herausgreift und wir eine einfache parlamentarische Debatte, wie wir es auch sonst immer tun, zu diesem Punkt durchführen. Das finde ich an dieser Stelle nicht angemessen.
Zuerst hätte der Träger zu Wort kommen sollen, dann hätten wir an dieser Stelle unser Verfahren durchführen können. Ich will deswegen der Versuchung widerstehen, auf die hier geführte Debatte einzugehen, und mich auch meinerseits, bevor die Initiative überhaupt im Rahmen der parlamentarischen Beratung zu Wort gekommen ist, inhaltlich dazu zu äußern. Dazu werden wir im Ausschuss Gelegenheit haben. Es ist kein Geheimnis, dass wir durchaus einige Punkte richtig finden, während wir andere Punkte kontrovers sehen. Wir werden das in Ruhe beraten, nachdem die Initiative zu Wort gekommen ist.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass inzwischen Mitglieder der Initiative da sind. Frau Dr. Tesch! Die Rederunde war ursprünglich zu 21.00 Uhr veranschlagt worden. Wir haben vor 20.00 Uhr begonnen. Insofern finde ich es schön, dass sie jetzt da sind. Ich gratuliere der Initiative auch sehr herzlich. Denn am 23. November 2010 hat die Volksinitiative Schule in Freiheit beim Präsidenten des Abgeordnetenhauses 24 420 Stimmen abgegeben. Herzlichen Glückwunsch!
Da könnten die Grünen wenigstens auch mitklatschen, weil ihr meint, dass ihr auch für diese Initiative gewesen seid. Ich kann es nicht nachvollziehen.
Die Zulässigkeit dieser Initiative wurde am 30. Dezember bestätigt. Seitdem läuft diese viermonatige Frist.
Warum mache ich diese Vorbemerkung? – Lieber Herr Esser! Hören Sie einfach einmal zu. Es ist im Vorfeld und gerade hier von allen Fraktionen bestätigt worden, nur nicht von den Grünen, weil sie kritisiert haben, dass die FDP heute gern darüber reden möchte. Ich muss schon sagen, Frau Dr. Tesch, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, wir als FDP würden Ihnen die Zeit stehlen, weil wir darüber reden, so ist das dreist.
Es ist schlicht und ergreifend dreist zu behaupten, dass wir Sie zwingen, darüber zu reden. Es ist genau so, wie es Herr Zillich soeben sagte. Wir müssen dieser Initiative Respekt zollen. Warum sollen wir nicht bereits heute darüber reden? Ich muss mich auch nicht gleich auf die Inhalte setzen. Das tue ich auch nicht. Aber ich werde gern über die Initiative reden.
Frau Dr. Tesch! Ich möchte Ihnen noch etwas sagen. Wenn Sie hier süffisant über Privatschulen reden, kann ich dem entgegenhalten, dass es freie Schulen sind. Es ist ein entscheidender Unterschied. Wenn Sie den Begriff nicht mögen, reden Sie wenigstens von Schulen in freier Trägerschaft. Darauf sollten Sie sich einigen.
Ja, wir als FDP wollen heute partout reden. Wir wollen darüber reden, dass viele Menschen in dieser Stadt eine für diese Stadt, für dieses Land ungewöhnliche Initiative unterstützen. Sie ist deshalb ungewöhnlich, weil diese Initiative nicht auf mehr Staat, sondern auf mehr Freiheit setzt, ausgerechnet bei den Schulen. Sie setzt auf mehr Freiheit für die Schulen. Sie setzt sich mit dem Prinzip der Eigenverantwortung von Bildungseinrichtungen auseinander. Sie fragt nach der fairen und gerechten Finanzierung öffentlicher und freier Bildungseinrichtungen. Sie will die Qualifikation öffentlicher Schulen, indem sie sie in die Freiheit entlässt. Die öffentlichen Schulen sollen die gleichen Möglichkeiten wie die freien Schulen erhalten, also mehr Eigenverantwortung von der Personaleinstellung bis hin zur Budgetierung über Kostensätze.
Die freien Schulen wiederum sollen ordentlich und fair finanziert werden, damit der Besuch einer freien Schule eben nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängig ist, damit Bildungschancen für alle gleichermaßen gewährleistet sind. Darüber, verehrte Frau Dr. Tesch, über diese Tatsache, haben wir in diesem Plenum erst einmal im Rahmen des FDP-Antrags zur Bürgerschule diskutiert. Ansonsten haben wir über dieses Konzept genau noch nie diskutiert.
Diese Initiative will genau das. Sie hat sich damit auseinandergesetzt. Erstaunlicherweise sind diesen Vorstellungen rund 24 000 Bürgerinnen und Bürger gefolgt. Wie gesagt, es ist ungewöhnlich. Die Initiative setzt auf Freiheit, nicht auf den Staat. 24 000 Unterschriften sind sogar mehr Unterschriften als beim Volksbegehren Grundschule. Auch das finde ich erstaunlich, hatten doch die Initiatoren dieses Volksbegehrens zum einen bereits Übung in Sachen Volksbegehren und zum anderen mit den Forderungen ein durchaus leichteres Spiel, die Eltern zu überzeugen.
Wir möchten die heutige Rederunde vorbereitend für die zentrale Behandlung im Ausschuss und wollen natürlich die Abgeordneten für das Anliegen dieser Volksinitiative sensibilisieren. Sie unterscheidet sich vom Volksbegehren deutlich. Deshalb möchten wir sicherstellen, dass sich diese Forderungen nicht in parlamentarischen Mühlen verheddern. Genau das könnte passieren. Das habe ich
heute schon bei der Vorbesprechung gemerkt. Anders als beim Volksbegehren ist bei der Volksinitiative kein Schluss, sondern lediglich die Befassung, die Beratung bzw. die Aussprache notwendig. Wie ich uns so kenne, besteht doch die Gefahr, dass das Ergebnis lautet: Schön, dass wir einmal darüber geredet haben. – Das ist zu wenig. Das will ich nicht. Dieser Initiative gebührt Respekt und eine echte engagierte Debatte um deren Ziele.
Die Unterzeichner erwarten mit Recht deutlich mehr von uns als nur Beratung, Befassung und Aussprache.
Ich bitte noch um einen Satz, verehrter Herr Präsident. Vorbereitend auf die Sitzung im Abgeordnetenhaus am 10. März möchte ich heute darum werben, die Initiative ernst zu nehmen. Lassen wir die politische Couleur einmal außen vor! Bemühen wir uns, die Ideologie über Bord zu werfen! Wenn ich das am Ende dieser Legislaturperiode einmal erleben könnte, wäre ich begeistert. Insgesamt wäre es gut für die Berliner Schulen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Gemäß § 9 Abs. 2 des Berliner Abstimmungsgesetzes haben die Vertrauenspersonen einer Volksinitiative ein Recht auf Anhörung in den zuständigen Ausschüssen. Der Ältestenrat empfiehlt daher die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie mit der Bitte um Zuladung des Hauptausschusses. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Für die Beratung stehen jeweils fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion der CDU. Der Kollege Zimmer hat das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist das dritte Mal, dass wir uns heute über ein hochschulpolitisches Thema unterhalten. Dieses Mal stehen wir sozusagen am Anfang der Hochschulkarriere von Abiturientinnen und Abiturienten. Es ist in den vergangenen Reden bereits
angeklungen. Wir und insbesondere unsere Hochschulen stehen im nächsten Jahr vor einer großen Herausforderung, denn nicht nur die verdoppelten Abiturjahrgänge, sondern auch die Aussetzung der Wehrpflicht werden zu einem zusätzlichen Andrang auf unsere Hochschulen führen.
Man kann davon ausgehen, dass eine große Anzahl dieser Studienplätze dann auch in Berlin wird geschaffen werden müssen, da Berlin bislang ohnehin im Vergleich zum Bundesdurchschnitt überdurchschnittlich ausbildet. Deswegen brauchen wir, um auch ein sachgerechtes Angebot machen zu können, aktuelle Daten, um für die Abiturientinnen und Abiturienten, insbesondere unsere Berliner Abiturientinnen und Abiturienten, Perspektiven zu schaffen.
Wir wollen, dass wir mit einer Umfrage bei den Abiturientinnen und Abiturienten zum einen ermitteln, wo der größte Bedarf ist, welche Studienfächer nachgefragt werden, zum anderen aber auch herausfinden, wie es mit Ausbildungsplätzen aussieht, welche Schwerpunkte dort zu finden sind. Eine solche Zahlengrundlage ist auch eine Hilfe in der Auseinandersetzung im Rahmen der Verhandlungen bei der Aufstockung des Hochschulpaktes, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass dem Land Berlin auch entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Man darf dabei aber auch eines nicht vergessen: Das Land Berlin wird dort auch 50 Prozent zu den Studienplätzen mitfinanzieren müssen. Ich bin gespannt, auf welcher Grundlage dies im Landeshaushalt abgebildet werden wird. Dazu wird wohl ein Nachtragshaushalt notwendig sein. Anders wird man es nicht machen können. Herr Zöllner sagt nein, da hat er offensichtlich eine andere Idee. Gut, was zwielichtige Finanzierungen im Hochschulbereich angeht, gibt es ja eine gewissen Kreativität im Berliner Senat. Dann gründet man wieder einmal eine Stiftung oder Ähnliches, keine Ahnung, aber Sie werden uns sicherlich darüber aufklären.
Jedenfalls finde ich, dass dabei ein Gesichtspunkt nicht zu kurz kommen darf. Und er kommt, meine ich, zu kurz in der aktuellen hochschulpolitischen Diskussion. Wenn wir als Land Berlin diese Studienplätze mitfinanzieren, sollten wir auch unser Augenmerk darauf legen, dass diese Studienplätze auch den Abiturientinnen und Abiturienten aus Berlin zugute kommen. Nun weiß ich natürlich auch, dass eine Landeskinderregelung verfassungsrechtlich nicht zulässig ist. Das ist mir schon klar. Und ich weiß auch – dieses Argument wird mit Sicherheit heute auch kommen, weil ich es schon einmal gehört habe –, dass es durchaus jungen Menschen guttut, wenn sie sich auf den Weg machen auf der Suche nach einem Studienplatz, auch in anderen Bundesländern zu gucken. Auch das ist richtig.