Protocol of the Session on December 9, 2010

regeln können. Doch danach sucht man vergeblich in dieser Vorlage.

Wir bleiben dabei: Dieses Gesetz genügt weder den Anforderungen an ein Ausführungsgesetz, noch wird es den komplexen Problemstellungen gerecht, die sich durch die Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ergeben haben. Die CDU-Fraktion bleibt daher bei ihrer Ablehnung.

Mit dem heutigen Tag werden wir die Diskussion um die Jobcenter in Berlin nicht ad acta legen. Im Gegenteil, wir werden genau hinschauen, ob die landesweite Steuerung in der Arbeitsmarktpolitik für die Langzeitarbeitslosen Früchte trägt und ob die Kundinnen und Kunden Verbesserungen spüren. Wir machen die Jobcenter mit dem heutigen Tag zum 1. Januar 2011 zukunftssicher. Das gibt den Betroffenen in den ca. 300 000 Bedarfsgemeinschaften und den ca. 60 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den zwölf Berliner Jobcentern Planungssicherheit, den einen einen gesicherten Arbeitsplatz und den anderen – das sind die Kundinnen und Kunden – folgende Sicherheit, die sie durch die Neuordnung der Jobcenter erhalten: Beim Umzug in einen anderen Bezirk geht die Akte mit, und der Kunde muss in Zukunft nicht mehr alle Unterlagen neu besorgen. Angefangene Maßnahmen müssen vom aufnehmenden Jobcenter weiterfinanziert werden. Innerhalb von fünf Tagen hat der Kunde/die Kundin eine Antwort auf einen eingereichten Umzug vom Jobcenter zu erhalten. Somit wird erreicht, dass die eingereichten Wohnungsangebote auch noch frei sind. Die zwölf Jobcenter haben ab dem 1. Januar 2011 einheitliche Öffnungszeiten, die telefonische Erreichbarkeit wird verbessert und in der Jahresmitte 2011 evaluiert.

Das wird nicht auf Anhieb alle Probleme lösen, aber wir schaffen die Grundlage für spürbare Verbesserungen in den zwölf Jobcentern in Berlin. Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Oppositionsparteien ihre Zustimmung im Ausschuss für Integration, Arbeit und berufliche Bildung verweigert haben, denn wir haben mit dieser Neuregelung einen Kompromiss zwischen den bezirklichen Belangen und einer zentralen Steuerung gefunden. Wir haben uns bewusst für zwölf eigenständige Jobcenter statt eines gesamtstädtischen Jobcenters mit zwölf Außenstellen entschieden, um den Bezirken mit ihren je zwei Vertreterinnen und Vertretern in den Trägerversammlungen die Möglichkeit zu geben, ihre Vorschläge regional einzubringen. Meine Damen und Herren der Opposition! Überdenken Sie noch einmal Ihre Entscheidung, und stimmen sie heute zu!

Am 1. Januar 2011 stehen wieder einmal große Veränderungen für die Jobcenter an. Ob diese Änderungen auch mit Verbesserungen für die betroffenen Menschen einhergehen werden, bezweifle ich sehr stark.

Zum einen kommt die Neuordnung der Jobcenter. Dazu werden heute die Regierungsfraktionen ein Gesetz verabschieden. Damit wird allerdings nur ein müdes „Weiter so!“ verfolgt, anstatt echte Verbesserungen vorzunehmen. Stattdessen greifen Sie stark in die Zuständigkeit der Bezirke ein, obwohl weiterhin in jedem Bezirk ein Jobcenter sein wird und es nicht ein zentrales Jobcenter berlinweit geben soll, das wohl als Riesenbehörde dramatisch überfordert wäre.

Trotzdem wird die Arbeit der Jobcenter zukünftig stärker zentralistisch ausgerichtet. Auch wir Grüne haben mehr Steuerung der Landesebene gefordert und dass die Sozialsenatorin jenseits ihres Lieblingsprojektes ÖBS endlich Einfluss auf die Arbeitsmarktpolitik in Berlin nimmt und nicht weiter den Kopf in den Sand steckt. Es ist richtig, gesamtstädtische Verantwortung zu übernehmen, Verantwortung für die Arbeit der Jobcenter zu übernehmen, Verantwortung, vor der Sie sich, meine Damen und Herren von der Linkspartei, so lange gedrückt haben.

Es macht Sinn, dass berlinweit die Jobcenter eine einheitliche Struktur haben und dass der Einkauf bestimmter Dienstleistungen, die die Jobcenter nicht erbringen können, einheitlich geregelt werden muss. Aber dann grundsätzlich zu meinen, dass Sie immer eingreifen können, wenn mehr Servicequalität, eine größere Transparenz oder mehr Effizienz gefordert werden, das ist ein Freifahrtschein für die dauernde Einmischung in die Arbeit der Jobcenter vor Ort. Das können wir nicht gut finden, das lehnen wir ab.

Ebenso wenig gut finden wir die Entsendung und Abberufung von Mitgliedern der Trägerversammlung durch den Senat ohne Beteiligung der betroffenen Bezirke. Da werden Sie nachbessern müssen, das wird so nicht gehen. Ebenso wird nicht gehen, dass Sie in diesem einen speziellen Fall die alte Fachaufsicht wieder einführen, die es in Berlin nicht mehr gibt. Es gibt die Rechtsaufsicht über die Bezirke bei der Innenverwaltung, dabei soll es auch bleiben. Es ist sowieso fraglich, ob diese Regelung, die Sie vorhaben, mit dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz überhaupt vereinbar ist.

Und was von der Bundesebene auf die Jobcenter zukommt, macht die Lage auch nicht besser: massive Kürzungen im Eingliederungstitel, rund ein Drittel der Mittel werden gestrichen. Ganze Gruppen Arbeitsloser drohen abgehängt zu werden, weil für ihre notwendige Förderung und Qualifizierung nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen werden. Die umfassenden Mittelkürzungen gehen zulasten der Menschen, die nicht von der besseren Situation auf dem Arbeitsmarkt profitieren. Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen wie beispielsweise fehlenden Abschlüssen werden die Verlierer dieser Kürzungen sein. Gerade diese Gruppe braucht individuell angepasste Eingliederungskonzepte, um langfristig wieder in Arbeit zu kommen. Es geht um Menschen, die nicht vom Aufschwung profitieren, Erwerbslose, die mehr Unterstützung brauchen als eine Hopplahopp-Dreimonats

maßnahme. Wenn wir langfristig erreichen wollen, dass Menschen in verfestigter Arbeitslosigkeit wieder am Arbeitsleben teilhaben, brauchen wir eher mehr Investitionen in Weiterbildung und Qualifikation, aber auch in sinnvolle Beschäftigung.

Mit einher gehen massive Einbrüche in der sozialen Infrastruktur, denn der Senat hat viele Angebote wie z. B. Mobilitätshilfsdienste für Menschen mit Behinderungen durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie Ein-EuroJobs ersetzt. Die Folge: Viele Angebote werden wegfallen. Da nützt es nichts, auf den Bund zu schimpfen, denn dieses Szenario hat allein Rot-Rot zu verantworten.

Und dann soll ab dem 1. Januar auch noch das so genannte Bildungspaket für Kinder und Jugendliche kommen – in welcher Form auch immer. Das Bildungspaket der Bundesregierung ist eine große Seifenblase. Sie droht zu platzen, bevor sich ein einziges Kind daran erfreuen konnte. Der Gesetzentwurf zum so genannten Bildungspaket hält nicht das, was vollmundig versprochen wurde. Statt die Infrastruktur für bessere Bildung und Teilhabe auszubauen, sieht er ein teures und nicht praxistaugliches Gutscheinsystem vor. Vielmehr wird mit dem Bildungspaket ein bürokratisches Monster aufgebaut. Fraglich ist, ob alle 175 000 Kinder und Jugendliche, die in Berlin im SGB-II-Bezug leben, vom Bildungspaket profitieren werden. Denn gemeinsam mit der Bundesregierung sorgt der rot-rote Senat dafür, dass von den geplanten ergänzenden Sachleistungen in den Bereichen Schulessen, Nachhilfe und Freizeitgestaltung möglichst wenig Kinder und Jugendliche Gebrauch machen können.

Einen Ausweg aus diesem bundesseitig eingebrockten Dilemma versuchen nun Senat und Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit zu finden, indem sie bei zusätzlichen Leistungen vor allem die Essensversorgung in den Kitas und Schulen in den Blick nehmen. Was dabei ignoriert wird, ist, dass auf sämtliche Leistungen des Bildungspakets ein individueller Rechtsanspruch besteht, der ab dem 1. Januar 2011 vor dem Sozialgericht einklagbar ist. Das Teilhabeproblem in Berlin ist nicht die Essensversorgung, sondern der Zugang und die Teilhabe an Bildungsleistungen in ihrem ureigentlichen Sinne: Bildungseinrichtungen, Musikschulen etc.

Besser und sinnvoller wäre es, die Mittel des Bildungspakets zu bündeln und für eine Stärkung der bewährten kommunalen Strukturen – Musikschulen, Jugendkunstschulen, Gartenarbeitsschulen, kulturelle Bildungsangebote des Landes etc. – zu verwenden. Unbürokratischer wäre es, wenn die Schulen ihren Bedarf für zusätzliche Lernförderung von Kindern mit Lernmittelbefreiung selbst ermitteln, entsprechende Angebote z. B. mithilfe von Hausaufgabenhilfen durch Lehramtsstudenten und -studentinnen organisieren und die erforderlichen Mittel dafür direkt erhalten. Stattdessen drohen hier auch Chaos und Überforderung. Es gibt bis zum 1. Januar noch viel zu tun, Frau Bluhm, packen Sie es endlich an!

Bei der Einbringung dieses Antrags am 11. November wurden in der Debatte Fragen gestellt, die auch in der Sitzung des mit der Beratung beauftragten Ausschusses bereits am 18. November nicht zufriedenstellend beantwortet wurden und demzufolge immer noch offen sind. Im Einzelnen geht es vorrangig darum – erstens: Wie werden bei der angestrebten Vergleichbarkeit der anzubietenden Leistungen bezirkliche Besonderheiten berücksichtigt werden? Zweitens: Welche Konsequenzen hat das Weisungsrecht der Senatsstelle in der Trägeversammlung gegenüber der Autonomie der bezirklichen Vertreter? Und drittens: Welche konkreten Mehrkosten kommen auf das Land Berlin kontinuierlich zu?

Nicht nur, dass diese Fragen nicht abschließend beantwortet wurden, sondern Sie haben die Chance, die die neue Gesetzeslage Ihnen zur einer Evaluierung und gegebenenfalls Neupositionierung Ihrer Arbeitsmarktpolitik bot, nicht genutzt. Z. B. hätte geklärt werden können, wie Handwerker, Unternehmen und Freiberufler vor Ort enger in die Arbeit der Jobcenter miteinbezogen werden könnten. Die aktive Arbeitsmarktpolitik würde sich dann endlich an den realen Verhältnissen des Marktes orientieren und nicht von der Sozialindustrie bestimmt werden. Eine vertane Chance!

Stattdessen haben Sie Ihr Gesetz so geschrieben, dass es die bestehenden Strukturen unkritisch absichert. Und das ist im besten Sinne des Wortes eine strukturkonservative Politik. Von anderen Fraktionen in diesem Hohen Hause hätte mich das nicht überrascht. Aber von einer sozialdemokratisch-linken Koalition eine konservative Gesetzesvorlage zu erhalten, ist entlarvend: Sie scheuen Veränderungen. Wir lehnen die Gesetzesvorlage ab.

Damit komme ich zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Die Linke und die SPD. Wer ist dagegen? – Dagegen sind die Grünen, die CDU und die FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist so beschlossen, und zwar das Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Gesetze mit der vorgeschlagenen Änderung.

Jetzt kommen wir zu

lfd. Nr. 8 A:

Dringliche zweite Lesung

Gesetz zur Änderung des Vergnügungsteuergesetzes

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/3711 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/3616

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II auf Drucksachennummer 16/3616.

Für die gemeinsame Beratung stehen jeweils wieder fünf Minuten Redezeit zur Verfügung. Es beginnt für die CDU-Fraktion der Kollege Brauner. – Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Entwurf des Senats zur Änderung des Vergnügungsteuergesetzes oder genauer gesagt: zur Erhöhung der Vergnügungsteuer. Das ist der Beratungsgegenstand nach der heutigen Tagesordnung, vordergründig, de facto geht es unseres Erachtens aber auch um die Frage: Wie gehen wir künftig mit den Spielhallen und vor allem mit dem Spielhallengesetz um. Ziel muss die Begrenzung der Spielhallenflut sein.

Das Problem ist eindeutig bekannt. Ich zitiere die „BZ“ vom 23. September 2010 als der Regierende Bürgermeister den Bezirk Spandau besucht hat:

Spielhallen an jeder Ecke. Allein vier am Metzer Platz im Bezirk Spandau, den gestern der Regierende besuchte. „Ich finde das unerträglich“, so Klaus Wowereit. „Ohne Gesetzesänderung werden wir eine weitere Ausbreitung nicht verhindern können“.

Und weiter:

Wowereit kündigt eine Gesetzesinitiative im Bundesrat an. „Wir müssen die Spielhallenverordnung verschärfen.“

Inzwischen sollte der Regierende Bürgermeister – der gerade nicht da ist – wissen, dass es keiner Bundesratsinitiative bedarf, weil die Gesetzgebungskompetenz – zumindest was wesentliche Teile angeht – auf die Länder übergegangen ist.

Ich zitiere aus dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages:

Durch die Änderung des Grundgesetzes als Folge der Ergebnisse der Föderalismuskommission II ist das Recht der Spielhallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen.

Was Sie also in Berlin verschweigen, ist der Umstand, dass wir selbst Herr des Verfahrens sind, Herr Regierender Bürgermeister. Die SPD- und die Linksfraktion könnten der Spielhallenflut ohne Weiteres Einhalt gebieten, indem sie die Spielverordnung durch ein Landesgesetz ersetzen. Das heißt, indem Sie unseren Gesetzentwurf, den Sie durch geschickte Machenschaften einfach immer weiter vertagen, zustimmten.

[Beifall bei der CDU – Daniel Buchholz (SPD): Ach, Herr Brauner! – Weitere Zurufe]

Durch Ihre Hinhaltetaktik stellen Sie sich schützend vor die Automatenwirtschaft und die Spielhallenbetreiber, weil Sie mit einer kräftigen Vergnügungsteuer, die wir jetzt beschließen sollen, an den Bruttospielergebnissen mitverdienen wollen. Sie wollen mitverdienen an dem Elend der Spielsüchtigen! Sie wollen mitverdienen an den Jugendlichen, die in diesen Spielhallen verbotenerweise ihr Geld verzocken! Sie interessiert nicht die Not der Angehörigen von Spielsüchtigen. Sie interessiert nicht, dass ganze Stadtviertel heruntergewirtschaftet und verschandelt werden,

[Zurufe von der SPD]

indem das alteingesessene Gewerbe massiv durch Spielhallen verdrängt wird.

[Beifall bei der CDU]

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Buchholz?

Nein! – Es ist Ausdruck einer geistig moralischen Verwahrlosung des Senats!

[Beifall bei der CDU – Gelächter bei der SPD – Zurufe von der SPD]

Herr Müller und Herr Wolf! Sie decken das Ganze hier. Ich bitte Sie an dieser Stelle, endlich aufzuhören mit Ihren schamlosen Lügenmärchen, die auch in Ihrer Gesetzesbegründung stehen. Sie suggerieren, dass Sie mit der Erhöhung der Vergnügungsteuer die Spielsucht bekämpfen wollen. Dem ist inzwischen im Zuge der parlamentarischen Beratungen in den Ausschüssen vehement widersprochen worden. Nein! Auch der Senat – und so ist es im Hauptausschuss gestern ganz deutlich geworden – sieht, dass der Spielsucht und der Entwicklung der Spielhallen mit der Vergnügungsteuer kein Einhalt geboten werden kann. Gestern hat Frau Matuschek Klartext geredet. Sie haben so schön gesagt, die Kuh, die man melkt, die kann man an der Stelle nicht kaltmachen. Insofern ist es eindeutig, dass Sie hier nur mitverdienen wollen. Und so steht es ja auch drin: 25 Millionen Euro Steuermehreinnahmen. Insofern haben Sie Ihr wahres Gesicht gezeigt. Hier geht es darum, mehr Geld zu verdienen und nicht in die Entwicklung steuernd einzugreifen.

[Zuruf von Dr. Michael Wegner (CDU)]

In Berlin gibt es derzeit mehr als 400 Spielhallen.

[Daniel Buchholz (SPD): 500! Sie kennen ja nicht mal die Zahlen!]

Die Zahl der Automaten ist in den letzten drei Jahren von gut 6 000 auf 10 000 angestiegen.

Wie sieht es aus? Was muss man tun, um die Spielhallenflut wirkungsvoll zu begrenzen? – Die Antwort liegt unseres Erachtens klar auf dem Tisch des Hauses. Wir haben ein Spielhallengesetz eingebracht, mit dem wir ganz gezielt von den 400 auf die 70 Spielhallen herunterkommen können. Was passiert aber? – Dieser sinnvolle Entwurf, der ein wirkliches Instrument ist, der nicht nur eine Abzocke ist, der nicht nur dafür sorgt, dass man mitverdient, sondern dass man klar eine Entwicklung begrenzt, die wir alle nicht gutheißen, der wird durch Verzögerungstaktik an der Stelle einfach torpediert und durch fadenscheinige Begründungen nicht weiter zur Abstimmung gebracht.

[Zuruf von Wolfgang Brauer (Linksfraktion)]