Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich brauche keine Nadel, um mich für die Grünanlagen in dieser Stadt einzusetzen, ich tue das aus Überzeugung.
Kleingärten gehören zu Berlin, genau wie Parks, Grünanlagen, urbane Landwirtschaft, Griller-Gardening, Gemeinschaftsgärten, Community-Gardening. Die ganze Palette in Berlin zeigt, was für Vielfalt Berlins Grünanlagen haben. Und da sind Kleingärten ein wichtiger Bestandteil.
Einen zweiten Punkt möchte ich zu Beginn einwerfen: Auch das Land Berlin hat sich in vielen Erklärungen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs – dies spielt auch eine Rolle – bekannt und hat z. B. das Ziel, im Jahr 2030 ein ausgeglichenes Flächensaldo zu haben, d. h. nicht weiter zu versiegeln. Ich glaube, das ist ein Punkt, der in der Debatte um Kleingärten eine wichtige Rolle spielt.
Wir kommen nachher noch zu den einzelnen Anlagen, aber grundsätzlich möchte ich zu der Rede meiner Kollegin von der SPD sagen, dass die allgemeinen Plattitüden nicht weiterhelfen. Der Senat hat einen Kleingartenentwicklungsplan vorgelegt, der diesem Begriff nicht gerecht wird, weil allein die Schutzfristen immer weiter verlängert werden, und die eigentliche Kleingartenentwicklung fehlt. Ich glaube, das ist es, was der Kollege Czaja angesprochen hat: Wir brauchen in der Stadt eine Entwicklung, die zu Rechtssicherheit führt und die den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern wieder eine Perspektive gibt.
Denn das Problem sind nicht die Anlagen, die typisch Bundeskleingartengesetz sind und die dauerhaft gesichert sind, sondern es gibt in vielen Bezirken Anlagen, deren Zukunft Jahr für Jahr einfach nur verlängert wird bzw. die ein strukturelles Problem haben, weil dies wegen der Bauten und anderer historisch gewachsener Strukturen in Berlin einfach nicht passen. Da sind Anlagen in Pankow zu nennen, die aus historischen Gründen so gebaut sind, dass dort möglicherweise Leute wohnen. Da gibt es in Spandau Kleingartenanlagen, die einfach nicht in das herkömmliche Bild passen. Mir fehlt vom Senat in dem
Kleingartenentwicklungsplan, dass man diese Perspektive beleuchtet und Politik macht, das nachhaltig zu schaffen.
Es ist ja nicht so, dass die Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern zufrieden sind mit dem, was Sie machen. Sie fordern genau das, was CDU und Bündnis 90/Die Grünen hier beantragen: eine langfristige Perspektive für die Kleingärten. Wir haben in unserem Antrag einen Anfang gemacht. Ich sage nicht, dass wir alle Fragen beantwortet haben, aber wir haben gesagt: Für die Anlagen, die das Bundeskleingartengesetz jetzt erfüllen, kann man das relativ umgehend machen. Das tun Sie aber nicht!
Ein zweiter wichtiger Punkt ist, dass wir uns in Berlin zusammensetzen, wie wir für die Anlagen, bei denen es genau um den Bestandsschutz an Bauten geht, bei denen es genau mit der Übergabe schwierig wird, eine Lösung finden. Denn es hilft nicht zu sagen, das müssen die Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern unter sich ausmachen. Das allein wird nicht reichen.
Jetzt komme ich noch zu den einzelnen Anlagen, weil hier kritisiert wurde, dass wir uns darum kümmern. In diesem Kleingartenentwicklungsplan haben Sie für drei Anlagen in Charlottenburg-Wilmersdorf bzw. konkret in Wilmersdorf die Schutzfrist bis 2010 begrenzt. Davon haben Sie inzwischen zwei zurückgezogen, aber eine Anlage bleibt noch, für die die Schutzfrist 2010 ausläuft. Das ist ein Punkt, der einfach nicht geht. Schauen Sie sich die Anlage an: Der Bezirk hat eindeutig erklärt, dass er die Schutzfrist gern bis 2020 verlängern möchte. Es gibt einen Brief des Bezirks an die Senatorin, in dem der Bezirk erklärt hat, er würde gern einen B-Plan machen, um dies planungsrechtlich zu sichern. Daraufhin hat die Senatorin zurückgeschrieben: Das geht nicht, das widerspricht den Landeszielen, die an der Stelle vorsehen, die Kleingartenfläche zu bebauen. Ich finde das falsch!
Ich habe vorhin über den Flächenverbrauch geredet. Ich glaube, wir müssen aufpassen, dass wir nicht die wenigen Grünanlagen und Freiflächen – und dazu zählen die Kleingärten –, die wir in der Innenstadt haben – da geht es nicht um den Stadtrand –, bebauen, und zwar leichtfertig.
Berlin hat genügend Bauflächen, die heute versiegelt sind, wo man einfach bauen kann. Berlin hat zur Entwicklung diverse andere Potenziale. Dazu sind diese Kleingärten nicht nötig. Deswegen fordern wir in unserem Antrag – und wir fordern Sie jetzt noch mal auf, dem zuzustimmen –, bei den Wilmersdorfer Anlagen die Schutzfrist zu verlängern. Dann kommt der Prozess, mit dem wir für die Kleingärten eine dauerhafte Perspektive haben. Der fehlt dieser Regierung.
Als letzter Satz – weil gefragt wurde, warum wir nicht auch für alle Anlagen, die bis 2014 gesichert sind, einen Antrag eingebracht haben: Ich glaube, wir können der nächsten Landesregierung übergeben, dass sie für diese
Anlagen eine Perspektive schafft. Ich habe großes Vertrauen, dass sie das besser hinbekommt als diese. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anträge von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu den Schutzfristen von Kleingartenanlagen, die bisher nicht durch Flächennutzungsplan oder Bebauungspläne dauerhaft gesichert sind, haben wir hinreichend in mehreren Ausschussberatungen und auch in verschiedenen Veranstaltungsrunden mit den Kleingartenfreunden diskutiert. Inzwischen hat sich auch einiges getan.
So haben wir als Koalitionspartner auch die bisherigen Erfolge im Prozess der Verlängerung der Schutzfristen – nun bis überwiegend 2020 – als eine richtige Etappe festgehalten und gleichzeitig für die Linksfraktion die Zielsetzung zur weiteren Überführung von Kleingartenanlagen aus der Schutzfristenregelung in den Dauerbestand deutlich erklärt. Wenn wir heute betonen, 82 Prozent der landeseigenen Kleingartenanlagen sind dauerhaft gesichert, dann wissen wir auch, dass uns der Fortbestand von 18 Prozent der Kleingartenanlagen, die im Übrigen 12,5 Prozent der Fläche betragen, weiter beschäftigen wird, nicht nur, weil es um einzelne Persönlichkeiten geht, sondern auch, weil es uns am Herzen liegt. Wir stellen uns dieser Aufgabe auf Landesebene und sehen bei der Schaffung von verbindlichem Planungsrecht auch die Verantwortung in den Bezirken.
Heute bestreitet – das haben wir auch wieder gehört – keiner mehr die ökologische und soziale sowie kulturelle Bedeutung von Kleingärten als Teil der urbanen Landschaft, was als moderner Begriff auch getragen wird. Sie sind – das wird auch durch viele Studien belegt – Orte der Bildung und des regionalen Wirtschaftens. Sie tragen durch ihre heterogenen Struktur auch ganz wesentlich zum Erhalt der Biodiversität in der Stadt bei. Gerade in dieser Frage versagen oft die einfach nur schön gestalteten Vorgärten der Wohnungsbauten, die dann als Ersatz für die Kleingartenanlagen in der Innenstadt wachsen.
Das halten wir für kurzsichtig, und deshalb denke ich, dass wir das eine oder andere noch gestalten müssen. Gegen die Kurzsichtigkeit gibt es nämlich Hilfsmittel. Diese stärker zu nutzen, dafür setzt sich auch die Linksfraktion ein.
Dass es gelingen kann, Flächen, die ursprünglich für andere Nutzungen geplant waren, doch im Bestand der Kleingartenflächen zu belassen, hat der lange Diskussionsprozess zu den Planungen um das Gleisdreieck gezeigt. Die letzte noch verbliebene Kleingartenanlage des Altbezirkes Kreuzberg muss nun nicht dem Sport und der Erweiterung einer Parkanlage weichen.
Es ist nach intensiven Bemühungen gelungen, auch mit Hilfe privater Investoren für den Sport wettkampfgerechte Flächen zu erschließen, die neben den Möglichkeiten auf dem Tempelhofer Feld vorhandenen Fehlbedarf decken können. An diesem zielorientierten Prozess war und ist Die Linke im Bezirk beteiligt und nimmt ihre bezirkliche Verantwortung in dem Fall nicht nur bei der Erstellung der verbindlichen Bauleitplanung selbstbewusst wahr. Dieser Arbeit gehört auch unsere ganze Unterstützung auf Landesebene.
Fassen wir zusammen: Die Linke Berlin setzt sich dafür ein, dass dieser auch mit den Bezirken und dem Landesverband der Kleingartenfreunde verhandelte Kleingartenentwicklungsplan der letzte Plan mit Schutzfristen bleibt. Die nun festgelegten Zeiträume wollen wir zur Unterstützung der Bezirke bei der Sicherung der bestehenden Kleingartenanlagen durch entsprechende Feststetzungen in Bebauungsplänen nutzen. Die Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans Klima soll neben notwendigen Änderungen im Flächennutzungsplan fachliche Grundlagen für den dauerhaften Bestand von Kleingartenanlagen in der Gesamtstadt und die zusätzliche Festsetzung von Dauerkleingartenanlagen – hoffentlich erschließen wir noch welche – geben. Die Zukunftsfähigkeit der weiteren Vermarktung von Kleingartenflächen durch den Liegenschaftsfonds ist aus dieser Sicht heute schon zu hinterfragen. Das sind Aufgaben, die wir auf Landesebene zu erfüllen haben. Die Aufgaben der Bezirke sollen auch dort verbleiben. Deshalb bleibt es auch bei den Beschlüssen, wie sie in den Ausschüssen gefasst worden sind. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDPFraktion hat keinen eigenen Kleingartenbeauftragten, deshalb muss der stadtentwicklungspolitische Sprecher reden.
Wir haben auch keine Ehrenzeichen erhalten, aber wir haben trotzdem Verständnis für Kleingärtner. Das möchte ich hier ausdrücklich betonen.
Wir haben Verständnis für die Senioren, die jungen Familien und für die Menschen, die gern ihre Scholle bestellen, so wie es das Kleingartengesetz vorsieht.
Aber nun sind Kleingärtner wie kaum eine andere Gruppe immer wieder Ziel populistischer Anträge. Das erleben wir heute wieder. Wir finden identische Begründungen bei CDU und Grünen.
Kleingartenanlagen leisten einen Beitrag zu mehr Lebensqualität in der Stadt und erfüllen zudem eine wichtige ökologische und soziale Aufgabe.
Ja, die CDU will die Schutzfristen unbefristet verlängern, und das, wie Herr Czaja vorhin ausgeführt hat, auch noch für alle Anlagen.
Die Grünen wollen die Perspektiven langfristig verlängern. Diese Anträge, die die dauerhafte Festschreibung zum Ziel haben, dienen eigentlich nur dazu, sich bei einer bestimmten Klientel beliebt zu machen. Da wollen wir uns nichts vormachen.
Gucken wir doch mal die Realität an. 80 Prozent – Redner vor mir, haben das schon betont – der Anlagen sind bereits dauerhaft gesichert. Ich finde das eine imponierende Zahl.