Wahl von zwei Personen zur Vertretung der Interessen von Frauen und der Umweltbelange zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Humboldt-Universität zu Berlin sowie deren Stellvertreter/-innen
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die neunte Legislaturperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE)
Der Plan der Bundesregierung, die Laufzeiten für die Atomkraftwerke zu verlängern, ist sicherheits- und energiepolitisch unverantwortlich.
Keines der im Betrieb befindlichen AKW wäre heute noch genehmigungsfähig. Eine Verlängerung der Laufzeiten würde die Atomrisiken deutlich erhöhen. Je älter Atomkraftwerke sind, desto störanfälliger werden sie. Ein Unfall in einem Atomkraftwerk, verursacht etwa durch einen Flugzeugabsturz, könnte eine Katastrophe auslösen, die ganze Regionen zerstört. Die Laufzeitverlängerung vermehrt die Menge des Atommülls um jährlich rund 400 Tonnen – ein sicheres Endlager ist bis heute nicht Sicht.
Die Laufzeitverlängerung nützt ausschließlich den Atomkonzernen RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall. Jedes Jahr
Laufzeitverlängerung bringt ihnen bis zu zehn Milliarden Euro Zusatzgewinne. Letztlich geht die jetzt beschlossene Laufzeitverlängerung sogar um Jahre über das hinaus, was die Atomkonzerne seinerzeit bei den Verhandlungen über den Atomkonsens selbst gefordert hatten.
Mit der geplanten Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke versucht die Bundesregierung, die erneuerbaren Energien auszubremsen. Der Zubau erneuerbarer Energien von heute jährlich 5 185 Megawatt (MW) wird sich durch die Laufzeitverlängerung auf 3 448 MW vermindern. 2020 wird es 21 Prozent weniger Wind-, Wasser- und Solarstrom geben als ohne Laufzeitverlängerung – das zeigt sogar das Gefälligkeitsgutachten zum Energiekonzept, das die Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben hat.
Die Laufzeitverlängerung zementiert die Marktmacht der vier Stromoligopolisten. Kleine Anbieter und Stadtwerke dürfte die Laufzeitverlängerung rund sieben Milliarden Euro kosten. Konsequenz für alle Stromverbraucher: Weniger Wettbewerb bedeutet höhere Preise. Die Kunden werden an den Milliardengewinnen der Atomkonzerne nicht beteiligt, weil diese ihren Preis nicht auf Basis der Entstehungskosten, sondern auf Basis der Grenzkosten fossiler Kraftwerke festlegen.
Das Abgeordnetenhaus stellt fest, dass die Unterschrift der Atomkonzernchefs unter Verträgen wertlos ist, und hält es demnach für grotesk, dass die Bundesregierung die Förderung der erneuerbaren Energien vertraglich regeln will. Denn am 14. Juni 2000 haben die Chefs der Atomkraftwerksbetreiber im Atomausstiegsvertrag mit der rotgrünen Bundesregierung auch vertraglich vereinbart: „Beide Seiten werden ihren Teil dazu beitragen, dass der Inhalt dieser Vereinbarung dauerhaft umgesetzt wird.“ Zudem ist der „Ökostrom-Fonds“, den die Konzerne in den nächsten Jahrzehnten insgesamt mit 14 Milliarden Euro finanzieren sollen, reine Augenwischerei, denn allein in diesem Jahr werden 15 Milliarden Euro in erneuerbare Energien investiert – ganz ohne dass die Bundesregierung irgendjemanden dazu hätte verpflichten müssen.
Völlig inakzeptabel ist die Ankündigung der Bundesregierung, den Bundesrat bei der Laufzeitverlängerung zu umgehen und so die in der Verfassung garantierten Rechte der Länder zu verletzen. Das Abgeordnetenhaus begrüßt die Initiative vieler Bundesländer, die Laufzeitverlängerungen im Bundesrat zu verhindern und die Rechte des Bundesrates in der Frage der geplanten Laufzeitverlängerungen notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen.
Geschenke an die Atomkonzerne auf Kosten der Allgemeinheit haben keinen Vertrauensschutz. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, diese Laufzeitverlängerung zu verhindern, den Atomausstieg aus dem Jahr 2001 forciert umzusetzen und alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die alten, besonders unsicheren Atomkraftwerke früher vom Netz zu nehmen.
Die Pläne der Bundesregierung, eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken durchzusetzen und sogar ohne die Zustimmung des Bundesrates in die Tat umzusetzen, lehnt das Abgeordnetenhaus von Berlin entschieden ab.
Die von Atomkraftwerken ausgehende potenzielle Unfallgefahr ist ein zu großes Risiko für Leib und Leben der Bevölkerung. Überdies stellt die Entsorgung des bereits entstandenen und noch entstehenden Atommülls eine weitere erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Menschen auch künftiger Generationen dar. Nach wie vor ist das Problem der Endlagerung von Atommüll nicht gelöst und wurde jüngst durch die offenkundigen Sicherheitsprobleme bei der Lagerung des Atommülls in der Schachtanlage Asse neu bestätigt.
Neben den gesundheitlichen Aspekten sprechen auch wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Gründe gegen die Fortführung der Atomstromproduktion. Der Einsatz von erneuerbaren Energien und der damit verbundene Ausbau von regenerativen Energiequellen wird durch den Einsatz von Atomstrom begrenzt und behindert. Die mit dem Ausbau der regenerativen Energien zu erwartenden Investitionen und positiven Arbeitsmarkteffekte würden bei einer Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken ausbleiben bzw. erheblich behindert.
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat von Berlin daher auf, sich weiterhin mit Nachdruck gegen eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken einzusetzen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin begrüßt die Initiative des Regierenden Bürgermeisters von Berlin und anderer Bundesländer, Laufzeitverlängerungen im Bundesrat zu verhindern, und verbindet dies mit der Erwartung, dass die Rechte des Bundesrates notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht eingeklagt werden.
Gemäß Artikel 44 der Verfassung von Berlin und den §§ 7 Absatz 7, 9 Absatz 1 und 20 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin werden die durch das Abgeordnetenhaus am 9. November 2006 mit 9 Mitgliedern eingesetzten Ausschüsse auf 13 Mitglieder aufgestockt. Dabei handelt es sich um
Die Verteilung der Mitglieder auf die Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der FDP erfolgt gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 20 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin im Verhältnis 5 : 3 : 2 : 2 : 1.