Protocol of the Session on September 9, 2010

Gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 20 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin benennen die Fraktionen die auf sie entfallenden Mitglieder der Ausschüsse. Unterausschüsse, die gemäß § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin eingesetzt worden sind, sollen entsprechend angepasst werden.