Wahl von fünf Mitgliedern des Aufsichtsrats der Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH
Folgende Personen werden als Mitglieder des Aufsichtsrats der Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH vorgeschlagen:
Gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung besteht die Möglichkeit der verbundenen Wahl, und ich lasse abstimmen. Wer die soeben von mir genannten Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind ersichtlich alle Fraktionen bei Enthaltung der FDP. Gegenstimmen sehe ich nicht. Dann ist so gewählt.
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Stärkung des Berliner Kleingartenwesens durch Erhöhung der Rechts- und Planungssicherheit für Kleingärtner und Zwischenpächter durch verbesserten Schutz der Baulichkeiten
Ein modernes und zukunftsgerichtetes Kleingartenwesen muss in der Mieterstadt Berlin ein herausragendes Ziel in einer verantwortungsvollen Stadtentwicklungspolitik sein.
Dass dies auch unsere Intention ist, haben wir schon mehrfach deutlich gemacht. So gehören eine nachhaltige und zukunftsorientierte Einzelfallprüfung der Schutzfristen und die mittelfristige Entwicklung eines alternativen Sicherungsinstrumentes zu den Herausforderungen der nächsten Jahre. Ebenso wird man sich über die Kleingärtner-verträglichen Rückbauoptionen von übergroßen Lauben sowie die Anpassungen an unterschiedliche Besitzverhältnisse verständigen müssen – Themen, die nur in Zusammenarbeit mit der Gesamtheit der Berliner Gartenfreunde zu lösen sind!
In diesem Sinne ist es dann schon schwierig, wenn die CDU einen solch populistischen Antrag einbringt, ohne dass sie mit ihren Bezirksvertretern gesprochen hat. Anders ist es nicht zu erklären, dass es vermeintliche Schutz- und Rettungsanträge nur für Kolonien in CharlottenburgWilmersdorf gibt, aber in Tempelhof-Schöneberg über 250 Parzellen an der Säntisstraße platt gemacht werden um dort einen Gewerbepark zu errichten – dank der Pläne eines CDU-Mitgliedes. Hier werden Geschäfte zu Lasten der Pächterinnen und Pächter der Kolonie an der Säntisstraße gemacht! Da eine gewisse Scheinheiligkeit bei der CDU oft zutage tritt, möchte ich mich aber der Thematik der übergroßen Lauben widmen und den Maßnahmenvorstellungen der CDU:
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der neuen Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken, die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, wurde ein derartiger Vorschlag bereits kleingarten- und bauordnungsrechtlich geprüft. Da öffentlich-rechtliche Vorschriften wie das Bundeskleingartengesetz und die Berliner Bauordnung geändert werden müssten, wurde eine Änderung abgelehnt. Die Bauordnung Berlin sah bis 1987 eine Baugenehmigung für Lauben vor. Liegt keine Genehmigung vor, handelt es sich um unrechtmäßig errichtete Baulichkeiten. Nach den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes genießen nur rechtmäßig errichtete Baulichkeiten Bestandsschutz. Und es ist ja auch nicht so, dass dieser Aspekt bei der Behandlung der Bauordnung in diesem Jahr in diesem Haus irgendwann einmal aufgekommen wäre…
Eine Änderung wäre jedoch nicht im Interesse der Bürger/-innen und Kleingärtner/-innen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten bzw. könnten andere Bauherren auch auf die Einräumung dieser Rechte pochen. Auch ist das Bundeskleingartengesetz diesbezüglich bereits mehrmals verfassungsrechtlich überprüft worden.
In den neuen Verwaltungsvorschriften wurden die gesetzlichen Bestandschutzregelungen klargestellt und für nicht rechtmäßig errichtete übergroße Lauben, die von den Nachpächtern gutgläubig übernommen wurden, wurde im Vertrag eine schrittweise Reduzierung (Generationslösung) eingeführt. Da aber selbst für den Rat der Bürgermeister diese „Generationslösung“ schon schwierig in der Durchsetzung war, da die Bezirke Grundstückseigentümer und Verpächter sind, ist eine Änderung wenig realistisch.
Das Kleingartenwesen stärkt den sozialen Zusammenhalt in der Stadt und dient dem nachhaltigen Umwelt- und Klimaschutz und leistet seinen Beitrag für die Berliner Biodiversität.
Damit dies auch so bleibt, und das Berliner Kleingartenwesen erhalten und ausgebaut werden kann, werden wir ihren aktionistischen Antrag ablehnen, da dieser dazu geeignet ist, dass Berliner Kleingartenwesen immens zu gefährden. Das Thema der übergroßen Lauben wird uns auch in den nahen Zukunft beschäftigen, allerdings wi
derstrebt es uns, Forderungen nach höheren Pachten wie sie private Eigentümer oder die FDP gerne äußern sowie schnellen Vermarktungsabsichten durch zu kurz gedachte nicht-gerichtsfeste Anträge nachzugeben. Im Gegenteil, wir wollen, dass die Kleingartenanlagen auch ihren Status als Kleingartenanlage behalten!
Stellen Sie sich vor, dass Sie auf der Suche nach einer kleinen Parzelle mit einer schöne Laube irgendwo in den grünen Außenbezirken in Berlin sind! Stellen Sie sich weiter vor, dass Sie auch ein schönes Grundstück gefunden haben, das Sie pachten wollen! Sie fragen nach der jährlichen Pacht: 500 Euro. – Ja, das können Sie sich leisten. Sie haben außerdem noch Kinder oder Enkel, die gerne im Garten spielen. Auf der Parzelle steht eine Laube mit 50 m². Ein bisschen größer als eigentlich erlaubt, aber die Laube steht schon seit Jahrzehnten dort, und niemanden hat es gestört. Dies ist auch nicht verwunderlich, weil man bis 1990 – zumindest im Ostteil Berlins – froh über jeden Kleingärtner war, der Obst und Gemüse angebaut und vielleicht sogar auch noch Wohnraum geschaffen hat. Sie können sogar mit den Kindern im Sommer auch mal in der Laube übernachten. Strom, Abwasser und sogar Telefon sind vorhanden.
So weit, so gut. Sie meinen, einen schönen Platz zur Ruhe und Erholung gefunden zu haben. Der Bezirksverband der Kleingärtner ist froh, dass Sie Interesse haben. Und die Kinder bringen auch ein bisschen Leben in die Kolonie. Sie sind bereit, den Pachtvertrag zu unterschreiben. Dann verweist der Kleingärtnerverband Sie noch auf ein kleines Detail. Obwohl der Vorbesitzer seine 50-m²-Laube nutzen konnte, solange er wollte, können Sie dies nicht. Wenn Sie die Parzelle wieder weiterverpachten wollen, müssen Sie eine 24-m²-Laube übergeben. So schreibt es das Bundeskleingartengesetz vor. Sie erwidern darauf, dass man diese Laube doch gar nicht „zurückbauen“ kann. Richtig! Dann müssen Sie sie eben komplett abreißen. Auf Ihre Kosten! Sie fragen natürlich, wie teuer so etwas wäre, und erhalten als Antwort, dass mit ca. 12 000 Euro zu rechnen ist. 12 000 Euro! Aber der Kleingärtnerverband macht Ihnen einen Vorschlag. Sie sollen einfach 40 Euro im Monat mehr Pacht zahlen. Dafür müssen Sie aber auch mindestens 20 Jahre die Parzelle pachten. Gehen Sie vorher von der Parzelle runter, dann müssen Sie die Restsumme auf einmal zahlen. Sie sagen, dass Sie das Geld nicht haben und auch nicht 100 Euro Pacht im Monat zahlen wollen. Mit schwerem Herzen suchen Sie woanders weiter.
Von den ca. 75 000 Kleingartenparzellen in Berlin kann sich bei über 50 Prozent dieser Fall von sogenannten „übergroßen Lauben“ genauso abspielen, in Charlottenburg beispielsweise bei über zwei Drittel der Parzellen. Mehrere Gerichtsurteile haben sich bereits mit diesen Fällen befasst, im Ergebnis immer zugunsten der sogenannten Altbesitzer und gegen die Bezirksämter, die den Abriss gefordert haben. Die Rechtsunsicherheit schadet den Kleingärten in Berlin. Und es ist ungerecht, weil die
neuen Pächter den Abriss zahlen sollen, die für diese sogenannten „übergroßen“ Lauben nicht verantwortlich sind. Hinzu kommt, dass im Westteil Berlins bis in die 1970er-Jahre und im Ostteil bis zum Jahr 1990 „übergroße“ Lauben nicht nur geduldet, sondern sogar erwünscht waren. Viele Berliner Kleingärtner haben Versorgungsengpässe und Wohnungsmangel gelindert.