Protocol of the Session on July 1, 2010

Ich weise darauf hin, dass der Hauptausschuss gegenüber dem Fachausschuss besondere Ergänzungen vorschlägt. Wer der Gesetzesvorlage Drucksache 16/2965 Neu mit den Änderungen der Beschlussempfehlung Drucksache 16/3368 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Wer enthält sich? – Die Grünen! Damit ist das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz so angenommen.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Zum Antrag der Fraktion der Grünen Drucksache 16/2062 – Stichwort: Kinderarbeit – empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der Grünen, der CDU und der FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/2606 – Stichworte: Transparenz bei Vergabeverfahren – empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich gegen CDU und FDP die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die übrigen drei Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Zum Antrag Drucksache 16/1255 – Stichworte: mittelstandsgerechte Vergabe – empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen CDU und FDP die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wiederum CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Dagegen sind die anderen drei Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Zum Antrag Drucksache 16/1256 – Stichwort: Entbürokratisierung – empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen CDU und Grüne bei Enthaltung der FDP die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion

der Grünen und die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wie stimmt die FDPFraktion? – Sie enthält sich. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Zum Antrag Drucksache 16/1257 Neu – Stichwort: Wertgrenzen – empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen die CDU die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichnen. – Das ist die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Grünen und die FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Zum Antrag Drucksache 16/1258 – Stichworte: Evaluierung und Vergabebericht – empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen CDU und Grüne bei Enthaltung der FDP die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der Grünen und die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? – Die Koalitionsfraktionen! Wer enthält sich? – Die FDP! Damit ist der Antrag abgelehnt.

Zum Antrag der Fraktion der Grünen Drucksache 16/1693 – Stichworte: Änderung des Berliner Vergabegesetzes – empfiehlt der Fachausschuss einstimmig, den Antrag für erledigt zu erklären. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Damit ist so erkannt.

Ich komme jetzt zur

lfd. Nr. 4 E:

Dringliche zweite Lesung

Gesetz über die Anwendung des Binnenmarktinformationssystems im Land Berlin (Binnenmarktinformationsgesetz – BMInfG)

Beschlussempfehlung VerwRefKIT und Haupt Drs 16/3367 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/3266

Der Dringlichkeit wird offensichtlich nicht widersprochen.

Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der fünf Paragrafen miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe also die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragraphen 1 bis 5 auf, Drucksache 16/3266. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Beide Ausschüsse empfehlen einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme der Gesetzesvorlage Drucksache 17/3266. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist ersichtlich bei allen Fraktionen der Fall. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist das Gesetz über die Anwendung des Binnenmarktinformationssystems im Land Berlin angenommen.

Die lfd. Nr. 5 war die Priorität der Fraktion der SPD unter dem Tagesordnungspunkt 4.4.

Wir kommen nun zu

lfd. Nr. 6:

Erste Lesung

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Bezirksamtsmitglieder

Antrag der SPD, der CDU und der Linksfraktion Drs 16/3318

Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/3318 an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, wozu ich keinen Widerspruch höre und sehe.

Ich komme nun zu

lfd. Nr. 7:

Erste Lesung

Zwölftes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes – Zwangsmitgliedschaft in der Studierendenschaft beenden!

Antrag der FDP Drs 16/3323

Es ist Vertagung beantragt worden. Damit ist der Antrag vertagt.

Ich komme zu

lfd. Nr. 8:

Erste Lesung

Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz)

Antrag der Grünen Drs 16/3326

in Verbindung mit

lfd. Nr. 40:

Antrag

Berlin setzt sich ein gegen Korruption: Abgeordnetenbestechung wirksam bestrafen, Parteispenden neu regeln

Antrag der Grünen Drs 16/3325

Auch hier ist bei beiden Punkten Vertagung beantragt. Damit sind sie vertagt.

Wir kommen nun zu

lfd. Nr. 9:

Wahl von einer Person zum Mitglied des Vorstandes der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin

Wahlvorlage Drs 16/3306

Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben.

Für das ausscheidende Mitglied, Frau Sigrid Klebba, wird Frau Bezirksstadträtin Angelika Schöttler zum Mitglied des Vorstandes der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin vorgeschlagen. Wer Frau Schöttler zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind ersichtlich alle. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Damit ist Frau Bezirksstadträtin Schöttler gewähltes Mitglied im Vorstand der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin.

Wir kommen zu

lfd. Nr. 10: