Mit der Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes, das in Zukunft deutlich mehr Transparenz bei Verträgen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge umfassen wird, betreten die Berliner Politikerinnen und Politiker nicht nur Neuland, sondern schaffen eine äußerst bürgerfreundliche Regelung. Mit den Hinweisen des Datenschutzbeauftragten, die in den Entwurf eingeflossen sind, können wir ein gutes Gesetz verabschieden. Da ich an dieser Stelle für den gesamten Ausschuss spreche, hätte ich einen Dreiparteienantrag nicht erwähnt, jedoch ist in den Beratungen deutlich geworden, dass es auch bei den anderen Fachleuten eine wohlwollende Prüfung geben wird, egal, wie dann am Ende das Abstimmungsverhalten ausgeht.
Wir haben heute über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung zur Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2008 abzustimmen. Ihnen liegen dazu acht Punkte vor.
Die beiden ersten Punkte befassen sich mit der ITSicherheit in Berliner Verwaltungen, wo nochmals darauf hingewiesen wird, den Erfahrungen des Polizeipräsidenten – und das finde ich schon bemerkenswert, dass gerade in diesem Bereich bewährte Praxis vorhanden ist – zu folgen und es nicht bei einer einmaligen Stellung von Sicherheitskonzepten zu belassen, sondern deren Anpassung an veränderte Bedingungen vorzunehmen.
In Punkt 3 setzen wir uns für mehr informationelle Selbstbestimmung von Mietern ein; in Punkt 4 fordern wir dazu auf, das Thema Datenschutz künftig verstärkt in den Schulunterricht zu integrieren. Spätestens an dieser Stelle scheint es richtig, darauf zu verweisen, dass soziale Netzwerke gerade unter Jugendlichen einen immensen Zuspruch erfahren. Leider zeigt die Praxis immer wieder, dass sie es mit der Datensicherheit nicht immer sehr ernst nehmen. Im Ausschuss haben wir uns u. a. auch mit schülerVZ und anderem befassen müssen. Neben den Forderungen an die Betreiber, neben einer besseren Kontrolle, müssen aber auch die Nutzer fit gemacht werden, ihr
Verhalten im weltweiten Datendschungel selbst so gut sie es vermögen zu kontrollieren. Dafür ist es wichtig, schon in der Schule damit zu beginnen.
Die Punkte 5 bis 7 formulieren konkrete Vorhaben im Bereich Informationsfreiheit, wovon Punkt 6 – Offenlegung von Verträgen der öffentlichen Hand – wie eingangs beschrieben auf einem guten Weg und kurz vor der Umsetzung ist.
Der – letzte – Punkt 8 betrifft ebenfalls die Informationsfreiheit. Damit soll Bürgerinnen und Bürgern die Akteneinsicht erleichtert werden, indem sie mitgebrachte Vervielfältigungsgeräte benutzen können. Nebenbei bemerkt: Das spart auch Arbeitszeit in der Berliner Verwaltung.
Natürlich befasst sich der Ausschuss auch mit den vielfältigen Herausforderungen, die der Datenschutz an uns stellt und die nicht direkt von uns zu beeinflussen sind. Ein Beispiel ist Google, ein US-Unternehmen, das in jüngster Zeit mit dem unberechtigten Zugriff auf Nutzerdaten einen erheblichen Vertrauensverlust erlitten hat.
Wir haben uns auch mit dem sogenannten SWIFTAbkommen beschäftigt, das europäische Banken Informationen an US-Behörden auf datenschutzrechtliche Fundamente stellen soll. Wir wissen selbst, wie schwierig die Verhandlungen zu diesem Thema sind und sind froh, dass wir zu jedem Zeitpunkt auf Informationen des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zurückgreifen können, der in vielen bundesweiten wie auch europäischen Gremien tätig ist.
Nicht zu vergessen ist das Thema Arbeitnehmerdatenschutz. Das hat uns im vergangenen Jahr gerade auch durch die Bespitzelungsskandale großer Handelsketten außerordentlich beschäftigt. Auch hier lässt ein Bundesgesetz auf sich warten.
Alles in allem: Datenschutz und Informationsfreiheit sind Themen mit großer gesellschaftlicher Relevanz. Deshalb bin ich froh, dass ihm im Land Berlin hohe Aufmerksamkeit zuteil wird. Selbst zu dieser schon wieder etwas fortgeschrittenen Stunde haben sich ja die Reihen etwas gefüllt – vielen Dank, meine Damen und Herren!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Seelig! – Das Wort hat nun Herr Dr. Dix, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit einer Redezeit von bis zu zehn Minuten. – Bitte sehr, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Ihnen zunächst für das einhellige Vertrauen danken, das Sie mir bei meiner erneuten Wahl zum Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit am 3. Juni 2010 ausgesprochen haben. Damit verbinde ich den Dank dafür, dass das Abgeordnetenhaus mit dem Haushaltsgesetz 2010/2011 – entsprechend meinem Wunsch, trotz der Haushaltsnotlage des Landes – unsere Dienststelle personell verstärkt hat. Hierdurch hat das Parlament deutlich gemacht, dass es die wachsende Bedeutung von Datenschutz und Informationsfreiheit in der Bundeshauptstadt erkennt.
Wie dringend notwendig diese Verstärkung ist, macht auch der Jahresbericht 2008 deutlich, der naturgemäß nur einen Teil unserer Tätigkeit beleuchtet und über den Sie heute beraten. Ich bin den Mitgliedern des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit sehr dankbar für die konstruktive Diskussion nicht nur dieses Berichts und der Stellungnahme des Senats, sondern auch anderer aktueller Fragen, die sich in den Bereichen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit im vergangenen Jahr gestellt haben.
Der Unterausschuss hat die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung vorbereitet, die in sieben Punkten – eine Ziffer beruht auf einer redaktionellen Doppelung – den Senat zum Tätigwerden auffordert. Dabei ist bemerkenswert, dass der überwiegende Teil der Punkte erstmals den verbesserungsbedürftigen Informationszugang der Bürger betrifft.
Erstens: Das vorbildliche IT-Sicherheitsmanagement der Berliner Polizei soll in anderen Verwaltungen Schule machen. Zweitens: Die Finanzverwaltung darf bei Vermietern nur die erforderlichen Daten der Mieter ermitteln. Drittens: Datenschutz muss endlich als Bildungsaufgabe in den Schulunterricht integriert werden.
Viertens: Der Senat soll jährlich über den Einsatz von Lobbyisten in der Berliner Verwaltung berichten und die Einrichtung eines entsprechenden Registers prüfen. Fünftens: Pauschale Geheimhaltungsabsprachen mit Vertragspartnern im Bereich der Grundversorgung sind künftig zu unterlassen.
In diesem Punkt ist eine erfreuliche Ergänzung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Initiative der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Vorbereitung, die ich im Grundsatz unterstütze, für die ich aber noch Verbesserungen vorgeschlagen habe. Sechstens: Ein zentrales Internetportal für Verwaltungsvorschriften soll geschaffen werden, um die Transparenz in diesem Bereich zu erhöhen. Siebtens: Ein immer wieder auftreten
des praktisches Problem soll dadurch gelöst werden, dass die öffentlichen Stellen Berlins den Bürgern im Rahmen der Bestimmungen die Benutzung von mitgebrachten Kameras oder Scannern gestatten, um Kopien von amtlichen Unterlagen zu machen.
Ein seit Jahren ungelöstes Datenschutzproblem betrifft die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. In der vergangenen Woche haben sich die Ministerpräsidenten der Länder auf ein neues Gebührenmodell verständigt, das künftig einen haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag vorsieht und Ermittlungen in der Privatsphäre von Rundfunkteilnehmern weitgehend überflüssig macht. Das ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, allerdings wirft auch das neue Modell noch zahlreiche datenschutzrechtliche Fragen auf, die bei der Formulierung des entsprechenden Staatsvertrags zu lösen sein werden. Ich würde es außerdem begrüßen, wenn die Länder bei diesem wichtigen Schritt nicht auf halber Strecke stehen blieben, sondern zugleich die Gebühreneinzugszentrale, eine der größten zentralen Datenbanken Deutschlands, abschaffen würden.
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hat das Vorgehen der GEZ als inquisitorisch und rechtsstaatlich inakzeptabel bezeichnet. Der neue Rundfunkbeitrag kann durch andere Stellen, etwa die Finanzämter, erhoben werden.
Google Streetview und Facebook sind nur zwei von vielen Schlagworten, die die wachsende Bedeutung des Datenschutzes in der heutigen Zeit belegen. Keine Datenschutzbehörde kann ausschließen, dass es künftig in Unternehmen und Verwaltungen zu Problemen oder Rechtsverstößen kommt. Gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstehe ich es aber als meine Aufgabe, auf diese Probleme hinzuweisen und Lösungen zu entwickeln. Dabei hoffe ich weiterhin auf die Unterstützung dieses Hauses. Von Umberto Eco stammt der Satz: „Das Problem ist nicht, die Privatsphäre zu schützen, sondern diejenigen zu erziehen, die ihr keinen Wert beimessen.“ – Dieser Satz gilt in gleicher Weise für die Informationsfreiheit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig unter der Maßgabe der Beschlüsse des Unterausschusses „Datenschutz und Informationsfreiheit“ die Vorlage auf Drucksache 16/2576 gemäß Drucksache 16/3227 zur Kenntnis zu nehmen.
Ich lasse über die acht Beschlüsse abstimmen. Wer sich dem einstimmigen Votum des Fachausschusses anschlie
ßen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist das einstimmig.
Damit ist der vorgelegte Bericht zur Kenntnis genommen worden. Herr Dr. Dix! Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke ich für die geleistete Arbeit für den Datenschutz im Land Berlin. Herzlichen Dank!
Berliner Schülerinnen und Schülern Wege ins Studium und Möglichkeiten der Studienfinanzierung rechtzeitig eröffnen
Studienbedingungen an den Berliner Hochschulen verbessern – Drittmittel zur Verbesserung der Betreuungsrelation!
Für die gemeinsame Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion. – Herr Dragowski ist schon unterwegs. Bitte sehr, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es vergeht keine Woche, in der nicht Schüler und Studierende die Studienbedingungen auch hier in Berlin beklagen. Wir als FDP-Fraktion kritisieren, dass der Berliner Senat die Hochschulen nicht mit den Finanzmitteln ausstattet, die sie für die erfolgreiche Umsetzung der BolognaReform benötigen.
Wir kritisieren auch, dass sich der Senat nur auf die Zahl der Studienplätze konzentriert, anstatt die Betreuungsrelation von Lehrenden und Studierenden zu verbessern.
Herr Senator Zöllner! Masse statt Klasse ist in der Bildungspolitik immer falsch – sei es in der Kita, in der Schule oder auch in der Hochschule.
Mit unseren beiden Anträgen gehen wir fünf Ziele liberaler Hochschulpolitik in Berlin an. Um diese Ziele zu erreichen, sollen alle Berliner Schülerinnen und Schüler rechtzeitig von einer Studienberatung und Studienfinanzierungsberatung profitieren. Rechtzeitig heißt, dass eine Beratung – soweit sie bislang überhaupt erfolgt – in der
Kursphase zu spät ist. Die Informationen aus einer Beratung sollten bereits bei der Kurswahl für die Kursphase beziehungsweise vor Erreichen des Mittleren Schulabschlusses berücksichtigt werden können.